Hygienemängel-Darstellung Internet zu Restaurants, Gaststätten, Kneipen: Gericht verbietet Internet-Pranger
Erstmals hat nun ein Gericht - das Verwaltungsgericht Karlsruhe - die Veröffentlichung von Hygienemängeln in der Gastronomie im Internet durch die Stadt untersagt. Ein Wirt hatte per Eilantrag erfolgreich geklagt. Doch: Mit dem Urteil untergräbt nach Meinung von Beobachtern das Gericht den von der deutschen Bundesregierung gewollten freien Zugang zu wichtigen Informationen rund um gesundheitsgefährdendes Verhalten in der Lebensmittelindustrie, wozu auch die Gastronomie gehört. Sie möchte