Rentenversicherung bei Studenten Bereits in jungen Jahren ans Alter denken

Während des Studiums beschäftigt man sich nur selten mit dem Thema Altersvorsorge. Dabei sollte man sich so zeitig wie möglich damit auseinandersetzen. Noch immer denken viele Studenten, sie seien bei Aufnahme einer Nebentätigkeit automatisch befreit davon in die Rentenversicherung einzuzahlen. Das stimmt so nicht, was aber auch Vorteile haben kann. Kerstin Schöniger von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland rät jedem Student sich frühzeitig Gedanken zu machen: „Mit jedem eingezahlten Euro, auch aus einem Mini-oder Midijob, steigt der Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Studenten sichern sich vollwertige Leistungsansprüche“.

© Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund
Auch Studenten sollten sich mit dem Thema Rente und Vorsorge fürs Alter beschäftigen.

Generell lassen angestellte Studierende sich in drei Kategorien einteilen: Dauerbeschäftigungen, Aushilfsjobs und Praktika. Eine Dauerbeschäftigung, in der pro Monat nicht mehr als 450 Euro verdient werden, gilt als Minijob. Seit Januar 2013 unterliegen auch Minijobber der Versicherungspflicht, sie tragen zu einem kleinen Teil die Beiträge zur Rentenversicherung. Mit einem Eigenbetrag von 3,9 Prozent sichert ein Student sich dabei das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Minijobs, die bereits vor dem 01.01.2013 aufgenommen wurden, gelten Übergangsregelungen, über die Studenten sich jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung informieren können.

Bei Minijobbern gibt es die Möglichkeit auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Der Antrag ist dann schriftlich an den Arbeitgeber zu richten und ist für die Dauer der Beschäftigung/ en bindend. Für Kerstin Schöniger bringt die Versicherungspflicht jedoch einige Vorteile: „Ein Erwerb von Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird.“ Pflichtbeitragszeiten sind beispielsweise Voraussetzung für einen frühen Rentenbeginn oder Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben). „Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt“, ergänzt Schöniger

Studenten, die dauerhaft über 450 Euro verdienen, bleiben versicherungsfrei, solang das Studium Vorrang hat, sie also nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Bei einem Bruttoverdienst zwischen 450,01 Euro und 850 Euro befindet man sich in der Gleitzone (Midijob), wo Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen geringeren und nicht den vollen Beitrag zahlen. Bei Aushilfsjobs sind Studenten versicherungs- und beitragsfrei, solang der Job auf höchstens zwei Monate oder 50 Tage pro Kalenderjahr befristet ist.

Da ein Praktikum als Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung gilt, ist es grundsätzlich versicherungspflichtig, außer es ist ein vom Studium vorgeschriebenes Praktikum. Ein freiwilliges Praktikum mit einem geringeren Verdienst als 450 Euro gilt ebenfalls als Minijob. Praktika, die vor oder nach dem Studium absolviert werden sind generell versicherungspflichtig, da dieses Praktikum dann als betriebliche Berufsausbildung gilt.


Über den Tellerrand schauen

Neben der gesetzlichen Altersvorsorge empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland auch zusätzliche Varianten der Altersvorsorge, die seit 2002 vom Staat gefördert werden. Bereits als Student mit einem versicherungspflichtigen Minijob werden die Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung erfüllt. „Wer seinen Lebensstandard, den er sich im Laufe der Zeit erarbeitet hat, auch im Alter halten will, kommt um eine zusätzliche Vorsorge nicht herum. Auch Studenten können für die Riester-Rente, die Basisrente und die betriebliche Altersvorsorge von Zulagen und Steuervorteilen profitieren“, so Schöniger.

Laut Jörg Schmidt von der Allianz Leipzig ist eine Riester-Rente für Studenten nur zu empfehlen, wenn ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird, denn nur dann erhält man auch als Student eine staatliche Förderung (Mindesteigenbeitrag 4% vom Bruttoverdienst = 154 € Zulage).

„Eine private Rentenversicherung dagegen kann man auch schon als Student abschließen, wichtiger ist aber eine Berufsunfähigkeitsabsicherung“, ergänzt Schmidt. Es gäbe zwar noch eine Studentenklausel für den Abbruch des Studiums oder den Wechsel der Studienrichtung, dennoch sei es schließlich die Absicherung des Einkommens für die Zukunft, wenn man krankheitsbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Nach Beendigung des Studiums kann diese Grundabsicherung (mind. 600€/ Monat) dann erhöht werden, meist sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung.


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