Urheberrecht Plagiat oder nicht Plagiat - das ist hier die Frage

Wir leben in Zeiten, wo alles ziemlich genau unter die Lupe genommen wird. Die ehemalige Bundesministerin für Bildung, Anette Schavan, und der ehemalige Bundesminister für Verteidigung, Karl-Theodor zu Guttenberg, sind die bekanntesten Fälle in der deutschen Politik, doch auch vor großen Events wie dem Eurovision Songcontest machen Kritiker keinen Halt.

Lichtblick/Achim Melde
Plagiat oder nicht Plagiat - 2013 wurde der Bundesministerin für Bildung, Anette Schavan, der Doktor-Titel entzogen

So wurde aktuell der Song „Glorious“ der Band Cascada, der aus dem Deutschen Grand-Prix-Vorentscheid als Sieger hervorging, musikwissenschaftlich überprüft. Eine zu starke Ähnlichkeit mit dem letztjährigen Gewinnersong „Euphoria“ der schwedischen Sängerin Loreen wurde ihr vorgeworfen. Inzwischen wurde dies widerlegt. Dennoch häufen sich die Plagiatsvorwürfe zunehmend. Nicht nur Personen des öffentlichen Lebens werden bei diesem Thema in die Pflicht genommen, auch angehende Hochschulabsolventen sind davon betroffen und sollten sich der Verantwortung des ordnungsgemäßen Zitierens bewusst sein.

Es war nur eine Frage der Zeit

Laut Rechts- und Patentanwalt Tilo Dinter von der Kanzlei Dinter Kreißig & Partner in Leipzig, war es nur eine Frage der Zeit, dass Plagiate zunehmend ans Licht kommen. Durch das Internet und entsprechende Programme habe sich die Überprüfbarkeit des Plagiatsverdachts erheblich vereinfacht. Doch wo sind die Grenzen zu ziehen zwischen Täuschung, Flüchtigkeitsfehlern und rechtmäßiger Zitation? Rechtsanwalt Dinter weiß worauf Studenten bei wissenschaftlichen Arbeiten und bei der Internetrecherche achten sollten.

Groß- und Kleinzitat

So wird im Urhebergesetz zwischen Groß- und Kleinzitat unterschieden. Großzitate sind ausschließlich in wissenschaftlichen Werken erlaubt, in journalistischen Produkten nur Kleinzitate. Das bedeutet jedoch nicht, dass in einer Haus- oder Abschlussarbeit nach Belieben Ausschnitte aus anderen Werken aufgeführt werden können. Die Zitate müssen im eigenen Werk auch einen Zweck erfüllen. „Ein Zitat ist nach dem deutschen Urheberrecht immer dann gerechtfertigt, wenn der zitierte Text (oder ein anderes Werk) das eigene Werk (den eigenen Text) erläutert“, so Tilo Dinter. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies dann der Fall, wenn zwischen beiden Werken eine innere Verbindung besteht, das Zitat also beispielsweise als Beleg für die eigene Ansicht oder als Grundlage einer Erörterung zu den eigenen Ausführungen dient. Ein nicht gedeckter Zitatzweck gilt als rechtswidrig.

Pflicht zur Quellenangabe

Ein vermeintliches Zitat wird dann zum Plagiat, wenn nicht ermittelt werden kann, dass es sich um fremdes Eigentum handelt. In diesem Falle verkauft man den geistigen Inhalt eines fremden Werkes als den eigenen. Es muss also stets erkennbar sein, wann es sich um unverändertes fremdes Geistesgut handelt. Dies geschieht durch die Pflicht zur Quellenangabe, worin in der Regel der Autor und das Medium, in dem das Werk erschienen ist, benannt werden. Das erlaubt nachDinter eine klare Grenzziehung zwischen Plagiat und Nicht-Plagiat.

Es beginnt bei der Recherche

Studenten sollten bereits bei der Recherche im Internet vorsichtig sein. Oft ist nicht immer automatisch derjenige der Urheber, der einen Text, ein Musikstück oder Bilder ins Internet stellt. Um nutzungsberechtigt zu sein, muss jedoch die Erlaubnis des Urhebers erteilt werden. „Die Rechtsprechung stellt an die Sorgfalt bei der Suche nach dem richtigen Urheber sehr hohe Anforderungen. Danach würde dem Studenten auch die Zustimmung einer Person, die sich im Internet als Urheber eines Werkes bezeichnet, nichts nützen. Er müsste selbst dann haften, wenn er gar nicht erkennen konnte, dass die Person, bei der er um eine Lizenz gebeten hat, nicht der wahre Urheber ist“, erklärt Dinter den Sachverhalt weiter. Dies gelte ebenso für das Zitieren von Werken. Ist die Quelle fehlerhaft, handelt es sich um einen Urheberrechtsverstoß. Tilo Dinter empfiehlt Studenten bei der Internetrecherche nur Fakten zu sammeln anstatt ganze Texte und vor allem nur dann zu Zitieren, wenn sie sich wirklich vollkommen sicher sind, dass ihre Quelle vertrauenswürdig ist. Studenten sollten sich dabei keine Fehler erlauben.


Achten die Schreiberlinge auf diese Regeln, können sie sich bei der Recherche frei im Internet bewegen, sofern keine technischen Schranken überwunden werden, man sich also nicht an fremden Computern vergreift. Möchte man den geistigen Inhalt hochladen, kann man sich strafbar machen, denn für die Veröffentlichung im Internet braucht man eine Genehmigung. Solche Fälle werden laut Dinter jedoch als Bagatellstraftaten kaum verfolgt, da es sich um eine vermutlich täglich mehrfach begangene Straftat handelt. Dadurch wurde durch den Gesetzgeber im Bereich des Filesharing die Ermittlungslast von den Strafverfolgungsbehörden genommen und in ein zivilrechtliches Verfahren überführt. „Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Strafverfolgungsbehörden jährlich mit mehreren hunderttausend Fällen belastet, obwohl es nur in wenigen Einzelfällen zu einer Anklage gekommen ist“, ergänzt Dinter. Bei einer sorgfältigen Recherche kann zukünftigen Doktoren eine wissenschaftliche Überprüfung nichts anhaben – bei Quellen also lieber auf Nummer Sicher gehen.


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