Recht auf Entschädigung Wenn der Flieger verspätet abhebt

Ob geschäftlich oder privat – nach typisch deutscher Manier will man sich auf Pünktlichkeit verlassen können, denn meist wird alles genau durchgeplant. Das gilt insbesondere für Reisen. Verspätungen sind ärgerlich und Zeit ist bekanntlich Geld. In diesem Falle sogar wortwörtlich, denn was viele Reisende nicht wussten: bei Verlassen der Europäischen Union mit einer Fluggesellschaft oder Einreisen in die EU mit einem in der EU registrierten Luftfahrtunternehmen, wird bei Verspätungen ein Recht auf Entschädigung wirksam. Das sollten Verbraucher auch nutzen. Doch die Wege dahin sind nicht immer ganz einfach. netz-trends.de gibt Tipps.

Germanwings / Presse / Netztrends
Verbraucher haben beim Reisen Rechte.

Seit 2005 sind Bestimmungen zum Schadensersatz bei Flugverspätungen oder –ausfällen in der EU-Verordnung 261 geregelt. So ist die Fluggesellschaft gezwungen den Passagieren eine Verspätung von mehr als drei Stunden umgehend mitzuteilen. Sind Sie von einer solchen Verspätung betroffen, greift das Recht auf eine Wiedergutmachung. Diese kann jedoch ausschließlich bei Flügen von Unternehmen, die in der EU ansässig sind, geltend gemacht werden, wie auch bei Flügen die in der EU starten oder einen Zielflughafen in der EU haben. Wie hoch letztendlich die Entschädigung ist, hängt dann von der Länge der Strecke ab. Beträgt diese weniger als 1500 Kilometer, können die Passagiere bis zu 250 Euro erhalten, bei Strecken bis zu 3000 Kilometern sind es 400 Euro und ab 3000 Kilometern können schon bis zu 600 Euro fällig werden.

Doch nicht in jedem Fall einer Verspätung oder Annullierung kann man auf sein Entschädigungsrecht bestehen. Außergewöhnliche Umstände bewahren die Fluggesellschaft vor einer finanziellen Wiedergutmachung. Kommt es aufgrund einer Sperrung von Flughafen oder Luftraum zu Verzögerungen, kann der Passagier zwar den Ticketpreis zurückerstattet bekommen, jedoch keine höhere Entschädigung verlangen. Der Flugschein muss ebenso bei einer Überbuchung, Stornierung oder einem Ausfall erstattet werden oder aber die Fluggesellschaft kümmert sich um eine anderweitige Beförderung, wozu in solch einem Fall auch ein Anspruch auf einen kostenlosen Rücktransport zum Ursprungsort dazugehört.

Verpflegungsanspruch bei Verspätungen über zwei Stunden

Bei Verspätungen von Flügen bis zu einer Strecke von 1500 Kilometern oder bei Verspätungen von zwei oder mehr Stunden, erhält der Passagier außerdem einen Verpflegungsanspruch in Form von Betreuungsleistungen, Speisen, Telefonaten oder auch Übernachtungen. Kann die Airline bei technischen Problemen nicht nachweisen, dass der Fehler nicht beim Unternehmen selbst lag, wird auch ein Schadensersatz fällig.

Nicht immer ist es leicht, auch wirklich zu seinem Recht zu kommen. Schon des Öfteren wurden freiwillige Zahlungen von Fluggesellschaften verweigert. Um einen problemlosen Vorgang versichern zu können, sollten Betroffene die Reservierung am besten immer nachweisen können. Wichtig ist dabei vor allem eine Gültigkeit der Reservierung und dass der Flugreisende zur angegebenen Zeit am Check-In war. Zusätzlich sind das Ticket, ein Gepäckschein oder eine Verspätungsbestätigung vom Flugschalter hilfreiche Nachweise.

Verweigert die Fluggesellschaft dennoch die Zahlung des Schadensersatzes, ist der nächste Schritt die Einreichung einer Beschwerde bei der Airline. Häufig wird diese jedoch abgelehnt. Eine direkte Meldung beim Luftfahrtbundesamt (www.lba.de) kann dann ein weiteres Vorgehen sein. Wenn selbst das keinen Erfolg verspricht, können Unternehmen wie flightright.de Sie vor kostspieligen und nervenaufreibenden Gerichtsverfahren bewahren. Ohne ein Kostenrisiko vertreten diese Ihre Fluggastrechte und verlangen nur im Falle einer erfolgreichen Klage Provision.

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