Das System darf laut Ministerium zehn Prozent über dem Tempolimit fahren, die Verantwortung bleibt bei den Menschen am Steuer

Das Wichtigste in Kürze

  • Tesla nennt sein Fahrassistenzsystem in Europa nun „Tesla Assisted Driving“ statt „Full Self-Driving (Supervised)“; die deutsche Tesla-Seite trägt den neuen Namen bereits.
  • Das Bundesverkehrsministerium in Berlin hatte den alten Namen am 6. Oktober 2026 für irreführend erklärt und eine Tempo-Toleranz von höchstens zehn Prozent über dem Limit vermerkt.
  • In Deutschland ist das System noch nicht verfügbar; die Zulassung wird auf EU-Ebene geprüft, eine Abstimmung gilt nach Medienberichten frühestens im Dezember als wahrscheinlich.

Tesla bezeichnet sein Fahrassistenzsystem in Europa nicht mehr als „Full Self-Driving (Supervised)“, sondern als „Tesla Assisted Driving“. Die deutsche Tesla-Webseite trägt den neuen Namen im Seitentitel. Auslöser ist eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 6. Oktober 2026: Der bisherige Name sei irreführend, weil das System die Fahraufgabe nicht vollständig übernehme. Über die Umbenennung berichteten am 9. Oktober unter anderem TechCrunch, Electrek und t3n.

Was das Ministerium am alten Namen beanstandet

Nach Darstellung des deutschen Bundesverkehrsministeriums unterstützt das System beim Beschleunigen, Bremsen und Lenken, die Menschen am Steuer müssen aber jederzeit aufmerksam bleiben. Weil es sich um ein Assistenzsystem handle, liege die Verantwortung für die sichere Fahrzeugführung weiterhin bei ihnen. Den Namen „Full Self-Driving“ hält das Ministerium deshalb für irreführend.

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Tesla hat laut Ministerium in Gesprächen im September selbst angeboten, das System in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen. Eine eigene ausführliche Stellungnahme des Unternehmens zur Umbenennung lag nach den ausgewerteten Berichten nicht vor. Elon Musk bedankte sich laut TechCrunch und Electrek auf X bei Verkehrsminister Steffen Bilger.

Zehn Prozent über dem Limit: der Teil des Kompromisses

In denselben Gesprächen vereinbarten Ministerium und Tesla nach Angaben des Ministeriums, dass das System die zulässige Höchstgeschwindigkeit um höchstens zehn Prozent überschreiten darf. Deutschland will diesen Ansatz im europäischen Genehmigungsverfahren konstruktiv begleiten. Das Ministerium argumentiert laut t3n, ein solcher Spielraum könne den Verkehrsfluss verbessern. Bei Tempo 100 wären zehn Prozent rechnerisch bis zu 110 Kilometer pro Stunde.

Strittig bleibt, wie weit sich diese Grenze durchsetzt. Electrek berichtet unter Berufung auf Reuters, die in den Niederlanden zugelassene Version erlaube bis zu 50 Prozent über dem erkannten Limit; das konnte NETZ-TRENDS nicht unabhängig prüfen. Laut WinFuture wollen einige europäische Behörden, dass die Software das Fahren oberhalb des Limits ganz blockiert; Frankreich und Schweden äußerten demnach Bedenken wegen zu hoher Geschwindigkeiten.

Einordnung: Name geändert, Aufgabe der Menschen am Steuer nicht

Mit dem neuen Namen ändert sich nach den vorliegenden Angaben nichts an der Funktion und nichts an der Aufsichtspflicht. Die deutsche Tesla-Seite beschreibt, das System könne das Fahrzeug „unter Ihrer Aufsicht“ „fast überall hin“ fahren (Abruf am 10. Oktober 2026). Ob diese Formulierung dem Maßstab des Ministeriums genügt, ist eine offene Frage.

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Zulassung: Deutschland ist noch nicht dabei

Das Ministerium erklärt, die Genehmigung werde auf europäischer Ebene geprüft; Deutschland begleite das Verfahren mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), der niederländischen Typgenehmigungsbehörde und Tesla. Laut WinFuture sichtet das KBA die niederländischen Unterlagen und bereitet eigene Fahrzeugtests vor. Die niederländische Behörde RDW hatte demnach im April eine vorläufige Genehmigung erteilt; bis Ende September folgten sechs weitere Länder.

Für eine EU-weite Genehmigung braucht es nach Angaben von Electrek die Zustimmung von 15 der 27 Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Die Abstimmung wurde laut Electrek und WinFuture auf Dezember oder später verschoben. WinFuture berichtet zudem, Bilger erwäge für den Fall eines Scheiterns einen nationalen Weg über die niederländische Ausnahmegenehmigung. Unklar ist laut t3n, ob der neue Name alle Mitgliedstaaten überzeugt.

Was Tesla-Kundschaft in Deutschland jetzt wissen sollte

  • Das System ist in Deutschland bislang nicht verfügbar; die Genehmigung läuft auf EU-Ebene.
  • Die deutsche Seite zu „Tesla Assisted Driving“ ist laut Abruf am 10. Oktober 2026 eine Interessentenseite ohne Kaufoption und ohne Preisangabe.
  • Die Verantwortung bleibt nach Darstellung des Ministeriums vollständig bei den Menschen am Steuer.
  • Haftungsfragen nennt das Ministerium ausdrücklich als Thema des Verfahrens, Antworten liegen nicht vor.

Offene Fragen

  • Verbraucherschutzverbände: In den ausgewerteten Berichten kommt keine Stellungnahme eines Verbands zur Umbenennung vor. WinFuture berichtet lediglich, nicht namentlich genannte Fachleute bezweifelten Teslas Aussage, das System rette Leben.
  • Tempo-Toleranz: Ob die Grenze von zehn Prozent technisch und rechtlich verbindlich festgeschrieben wird, ist nach den vorliegenden Quellen offen.

Nächste belegbare Schritte sind die Prüfung durch das KBA und die EU-Abstimmung, die laut Medienberichten frühestens im Dezember 2026 erwartet wird.

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Wie beurteilen Sie die Umbenennung – und die vereinbarte Tempo-Toleranz? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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