Lettlands Behörde erkennt die niederländische Zulassung an, Deutschland prüft weiter – EU-Votum frühestens im Dezember 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Lettlands Verkehrssicherheitsbehörde CSDD hat am 26. Oktober 2026 die niederländische Zulassung für Teslas Fahrassistenzsystem Assisted Driving (vormals FSD Supervised) anerkannt – als zehntes von 27 EU-Ländern.
- Deutschland gehört nicht dazu: Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft die niederländischen Unterlagen noch, eine eigene Zulassung hat das Bundesverkehrsministerium bislang nicht angekündigt.
- Die EU-weite Zulassung scheiterte im Fachausschuss TCMV bereits zweimal an fehlenden Mehrheiten; die nächste Sitzung mit möglicher Abstimmung ist frühestens im Dezember 2026.
- Nötig sind mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen – unter den zehn Staaten ist bislang keines der fünf bevölkerungsreichsten EU-Länder.
Lettland lässt Teslas Assistenzsystem Assisted Driving zu und wird zehntes EU-Land mit nationaler Zulassung. Für deutsche Fahrer ändert das nichts: Die EU-Entscheidung verschiebt sich erneut, frühestens auf Dezember 2026.
Die lettische Straßenverkehrssicherheitsdirektion CSDD erkannte am 26. Oktober 2026 die vorläufige Zulassung an, die Tesla zuvor in den Niederlanden erhalten hatte. Nach Angaben des Branchenportals Teslarati wertete die Behörde die niederländischen Unterlagen aus, stimmte sich mit anderen nationalen Behörden ab und prüfte zusätzliche technische Updates von Tesla, bevor sie grünes Licht gab. Ein Software-Rollout an bereits ausgelieferte Fahrzeuge soll nach Tesla-Angaben in Kürze beginnen.
In Deutschland bleibt die Lage dagegen unverändert: Wie NETZ-TRENDS bereits am 6. Oktober 2026 berichtete, hatte das Bundesverkehrsministerium zu dieser Zeit die alte Bezeichnung „Full Self-Driving Supervised“ als irreführend kritisiert und sich mit Tesla auf eine Toleranz von zehn Prozent über dem jeweiligen Tempolimit verständigt. Eine nationale Zulassung ist damit aber noch nicht verbunden.
Wie die Zulassung in der EU funktioniert
Grundlage der gesamten Entwicklung ist eine Entscheidung der niederländischen Zulassungsbehörde RDW vom 10. April 2026. Sie erteilte Teslas System damals laut einem Bericht von heise online eine Ausnahmegenehmigung nach Artikel 39 der EU-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 – eine Regel, die es Mitgliedstaaten erlaubt, innovative Technologien ohne bestehende EU-weite Typgenehmigung ausnahmsweise im eigenen Land zuzulassen. Die RDW stufte das System als Fahrassistenz der SAE-Stufe 2 ein: Wer es nutzt, muss jederzeit eingriffsbereit bleiben. Laut RDW gilt die Genehmigung zunächst ausschließlich für die Niederlande; ein Tesla mit aktiviertem Assisted Driving müsste das System beim Grenzübertritt in ein Land ohne eigene Zulassung demnach abschalten.
Weil es noch keine harmonisierte EU-Regel für solche Systeme gibt, können andere Mitgliedstaaten die niederländische Genehmigung einzeln und freiwillig für ihr eigenes Staatsgebiet anerkennen. Genau diesen Weg sind bislang alle zehn zustimmenden Länder gegangen – zuletzt Lettland.
Zehn Länder, ein gemeinsamer Weg – die Übersicht
Den Anfang machten die Niederlande selbst, es folgten weitere EU-Staaten in loser Reihenfolge über das gesamte Jahr 2026 verteilt:
| Land | Status | Datum |
|---|---|---|
| Niederlande | Ursprüngliche RDW-Zulassung (Art. 39) | 10.04.2026 |
| Litauen | Anerkennung | 20.05.2026 |
| Estland | Anerkennung | 29.05.2026 |
| Dänemark | Anerkennung | 09.06.2026 |
| Belgien | Anerkennung | 10.06.2026 |
| Slowenien | Anerkennung | 07.09.2026 |
| Tschechien | Anerkennung | 21.09.2026 |
| Kroatien | Anerkennung | 29.09.2026 |
| Slowakei | Anerkennung | 16.10.2026 |
| Lettland | Anerkennung | 26.10.2026 |
| Deutschland | In Prüfung, keine Zulassung | offen |
Zusammengestellt nach Mitteilungen der jeweiligen nationalen Zulassungsbehörden sowie Berichten von Teslarati und electrive.net. Stand: 26./27. Oktober 2026.
Einordnung und Rechnung
- Länderzahl: Zehn von 27 Staaten entsprechen bereits zwei Dritteln der für eine EU-weite Zulassung nötigen 15 Staaten.
- Bevölkerung: Die zweite Hürde ist deutlich höher. Unter den zehn zustimmenden Ländern ist keines der fünf bevölkerungsreichsten EU-Staaten – Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Polen fehlen alle noch.
Rechenweg: Die EU-Regel verlangt für eine Typgenehmigung mit EU-weiter Wirkung eine qualifizierte Mehrheit im Ausschuss – mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen. Solange die bevölkerungsreichsten Staaten fehlen, bleibt diese Schwelle auch bei einer steigenden Länderzahl außer Reichweite.
Deutschland prüft noch: der Stand bei KBA und Ministerium
Für Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig. Nach einer offiziellen Antwort des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 20. Juli 2026 prüft das KBA die niederländischen Zulassungsunterlagen gemeinsam mit der RDW und mit Schwerpunkt auf der Verkehrssicherheit. Das Ministerium kündigte damals an, dass das KBA zur eigenen Beurteilung ein Testfahrzeug von Tesla erhalten solle. Eine automatische Übernahme der niederländischen Zulassung schloss die Antwort nicht aus, legte sich aber auch nicht darauf fest.
Im September 2026 traf sich Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) mit Tesla zu Gesprächen über technische Fragen und Haftungsfragen. Laut einem Bericht von ecomento.de sprach Bilger anschließend von einer „konstruktiven Einigung“ und kündigte an, sich nun für eine zügige europaweite Genehmigung einzusetzen.
„Mein Ziel ist, dass Tesla-Fahrer die Vorteile des Assisted Driving in der gesamten EU so schnell wie möglich nutzen können.“
Steffen Bilger, Bundesverkehrsminister (CDU)
Teil dieser Einigung war auch die Umbenennung: Wie NETZ-TRENDS bereits berichtete, bot Tesla auf Bilgers Drängen an, das System in Europa von „FSD (Supervised)“ in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen, weil der alte Name nach Ansicht des Ministeriums den Funktionsumfang übertrieb. Die vom Ministerium unterstützte Toleranz von zehn Prozent über dem Tempolimit soll laut ecomento.de in das europäische Verfahren einfließen. Eine eigene deutsche Zulassung ist damit bislang aber nicht verbunden, und das Ministerium hat dafür kein Datum genannt.
Die EU-weite Hürde: Warum der Dezember entscheidend wird
Parallel zu den einzelnen Länderentscheidungen verhandelt der zuständige EU-Fachausschuss, das Technical Committee – Motor Vehicles (TCMV), über eine Typgenehmigung mit Wirkung für die gesamte EU. Nach Angaben des Fachportals electrive.com diskutierte der Ausschuss den niederländischen Antrag bereits zweimal, ohne abzustimmen. Eine für den 6. Oktober 2026 erwartete Abstimmung fiel laut einem späteren Bericht von electrive.net erneut aus: Die Tagesordnung sah an diesem Tag nur eine weitere, 25-minütige Diskussion vor. Der Ausschuss tagt demnach erst im Dezember 2026 wieder – aus heutiger Sicht der frühestmögliche Termin für ein Votum.
Mehrere Mitgliedstaaten hatten in der bisherigen Debatte Vorbehalte angemeldet, etwa zur Einhaltung von Tempolimits und zur Überwachung der Fahreraufmerksamkeit. Fällt die Abstimmung im Dezember positiv aus, müsste die EU-Kommission anschließend einen Durchführungsrechtsakt erlassen, der der RDW-Zulassung EU-weite Wirkung verleiht – danach wäre auch in Deutschland keine gesonderte nationale Zulassung mehr nötig.
Was Tesla-Fahrer und -Käufer in Deutschland jetzt wissen sollten
- Tesla Assisted Driving (vormals FSD Supervised) ist in Deutschland weiterhin nicht zugelassen – unabhängig davon, ob das eigene Fahrzeug die nötige Hardware besitzt oder das System bereits bezahlt wurde.
- Eine Zulassung in den Niederlanden oder Lettland gilt nicht automatisch in Deutschland: Laut RDW muss das System beim Grenzübertritt in ein Land ohne eigene Zulassung ausgeschaltet werden.
- Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft die niederländischen Unterlagen eigenständig, unter anderem mit eigenen Testfahrten.
- Ob und wann Deutschland folgt, hängt maßgeblich vom EU-weiten Votum im Dezember 2026 ab; ein konkretes Datum für eine nationale Zulassung hat das Bundesverkehrsministerium bislang nicht genannt.
- Auch nach einer Zulassung bleibt das System ein Fahrassistenzsystem der SAE-Stufe 2: Wer es nutzt, muss jederzeit eingriffsbereit bleiben.
Häufige Fragen
Ist Tesla Assisted Driving (FSD) in Deutschland schon erlaubt?
Nein. Deutschland gehört nicht zu den zehn EU-Ländern, die die niederländische Zulassung bislang anerkannt haben. Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft die Unterlagen noch, ein Termin für eine eigene Entscheidung steht nicht fest.
Was ändert sich für deutsche Tesla-Besitzer durch die Zulassung in Lettland?
Unmittelbar nichts. Die lettische Anerkennung gilt nach dem bisherigen Verfahren nur für das lettische Staatsgebiet, so wie zuvor bereits in neun weiteren Ländern.
Wann könnte Deutschland folgen?
Frühestens nach dem Votum des EU-Fachausschusses TCMV, der laut electrive.net nicht vor Dezember 2026 erneut über eine EU-weite Zulassung abstimmt. Bei einem positiven Votum müsste die EU-Kommission zusätzlich einen Durchführungsrechtsakt erlassen.
Was unterscheidet Tesla Assisted Driving von echtem autonomem Fahren?
Laut der niederländischen Zulassungsbehörde RDW handelt es sich um ein Fahrassistenzsystem der SAE-Stufe 2. Fahrerinnen und Fahrer müssen jederzeit eingriffsbereit bleiben und die Kontrolle übernehmen können – das System fährt nicht eigenständig ohne Aufsicht.
Quellen und Stand
- Teslarati: Bericht zur Zulassung in Lettland, 26. Oktober 2026
- heise online: Bericht zur ursprünglichen RDW-Zulassung in den Niederlanden
- abgeordnetenwatch.de: Offizielle Antwort des Bundesverkehrsministeriums (Christian Hirte), 20. Juli 2026
- ecomento.de: Bericht zur Einigung zwischen Bundesverkehrsministerium und Tesla, 7. Oktober 2026
- electrive.com: Bericht zur Verschiebung der TCMV-Abstimmung, 28. September 2026
- electrive.net: Bericht zur Umbenennung und zur ausgefallenen Abstimmung am 6. Oktober, 12. Oktober 2026
- NETZ-TRENDS: Vorbericht zur Umbenennung von FSD in Tesla Assisted Driving, 6. Oktober 2026
Recherche- und Datenstand: 27. Oktober 2026.
Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.