Das Wichtigste in Kürze
- US-Präsident Donald Trump hat am 29. September 2026 einen Erlass unterzeichnet, nach dem die US-Bundesverwaltung in ihrer Kommunikation „Super Intelligence“ und „SI“ statt „Artificial Intelligence“ und „AI“ verwenden soll. Im Nachrichtenkanal des Weißen Hauses trägt der Text den Zeitstempel 23.17 Uhr deutscher Zeit.
- Der Erlass ändert die Sprache, nicht das Recht: Als Definition gilt weiter der Wortlaut des US-Bundesgesetzes von 2020 in Abschnitt 9401(3) des Titels 15 des United States Code. Bestehende Verordnungen, Verträge und Zuwendungsbescheide bleiben ausdrücklich unberührt.
- In der EU ist „KI-System“ dagegen ein Rechtsbegriff mit Sanktion: Verstöße gegen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung können nach deren Artikel 99 Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes auslösen.
Die Bundesverwaltung der Vereinigten Staaten soll ein Wort nicht mehr benutzen. US-Präsident Donald Trump hat am Dienstag, 29. September 2026, den Erlass „Inaugurating The Era Of Super Intelligence“ unterzeichnet. Nach dessen Abschnitt 1 soll die Exekutive, soweit gesetzlich zulässig, die Begriffe „Super Intelligence“ und „SI“ an die Stelle von „Artificial Intelligence“ und „AI“ setzen. Im englischen Original heißt es weiter, sie werde die Verwendung von „Artificial Intelligence“ und „AI“ „in any applicable setting“ nicht anerkennen – in eigener Übersetzung: in keinem einschlägigen Zusammenhang. Im Nachrichtenkanal des Weißen Hauses trägt der Text den Zeitstempel 21.17 Uhr UTC, also 23.17 Uhr deutscher Zeit.
Im deutschsprachigen Raum ist das zunächst eine Nachricht aus Washington. Interessant wird sie durch das, was der Erlass nicht tut – und durch den Kontrast zu der Rechtslage, die in Deutschland und Österreich seit diesem Sommer gilt.
Der Erlass erfasst die Texte der Behörden, nicht das Recht
Abschnitt 2 des Erlasses benennt den Anwendungsbereich: Die Behörden sollen die neuen Begriffe in der amtlichen Korrespondenz, in der öffentlichen Kommunikation, auf Websites, in Berichten, in Grundsatzdokumenten und in sonstigen nicht-gesetzlichen Dokumenten der Exekutive verwenden. Unmittelbar danach folgt der Satz, der die Reichweite begrenzt: Nichts in diesem Abschnitt verlange die Änderung bereits erlassener Verordnungen, früherer Präsidentenerlasse, von Verträgen, Zuwendungen oder anderen historischen Dokumenten.
Damit ist die Umstellung eine Sprachregelung für Texte, die die US-Bundesverwaltung selbst schreibt. Sie erfasst weder das US-Bundesrecht noch laufende Beschaffungsverträge, und sie bindet weder die Bundesstaaten noch Unternehmen. Eine Nummer im amtlichen Verkündungsblatt, dem Federal Register, trug der Erlass am frühen Mittwochmorgen deutscher Zeit noch nicht: Eine Abfrage der Dokumentendatenbank ergab zu diesem Zeitpunkt für sämtliche seit dem 25. September unterzeichneten Präsidentendokumente keinen Treffer. Abschnitt 4 des Erlasses hält zudem fest, dass er keine Rechte oder Ansprüche begründet, die gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Behörden oder deren Beschäftigten gerichtlich durchsetzbar wären.
Die Definition bleibt die von 2020
Abschnitt 3 des Erlasses legt fest, was „Super Intelligence“ überhaupt bezeichnen soll – und verweist dafür auf geltendes Recht: Gemeint seien die Technologien und Systeme, die der Begriff „artificial intelligence“ nach Abschnitt 9401(3) des Titels 15 des United States Code erfasst. Diese Definition stammt aus dem National Artificial Intelligence Initiative Act of 2020. Sie gelte, bis sie durch eine spätere Präsidentenentscheidung oder durch ein Gesetz des Kongresses ersetzt werde.
Die Definition, die weiter gilt
Abschnitt 9401(3) des Titels 15 des United States Code beschreibt „artificial intelligence“ im Original als „a machine-based system that can, for a given set of human-defined objectives, make predictions, recommendations or decisions influencing real or virtual environments“.
In eigener Übersetzung: ein maschinengestütztes System, das für eine vorgegebene Menge menschlich definierter Ziele Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen treffen kann, die reale oder virtuelle Umgebungen beeinflussen. Im Gesetzestext steht damit weiterhin genau der Begriff, den die Verwaltung künftig meiden soll.
Innerhalb von 60 Tagen – also bis Ende November 2026 – soll die wissenschaftliche Präsidentenberatung, im Erlass als Assistant to the President for Science and Technology bezeichnet, dem Präsidenten einen Formulierungsvorschlag für eine gesetzliche Definition von „Super Intelligence“ vorlegen. Dazu gehören laut Text drei Punkte: eine Einschätzung, ob und wieweit die neue Definition die bestehende gesetzliche Definition ändern, erweitern oder ersetzen soll; Vorschläge für Folgeänderungen an bestehenden gesetzlichen Verweisen auf „artificial intelligence“; und Empfehlungen für weitere Schritte der Exekutive. Beschließen müsste eine Gesetzesänderung anschließend der US-Kongress.
Was das Weiße Haus zur Begründung anführt
Die begleitende Mitteilung des Weißen Hauses nennt als Grund, der Name solle die tatsächlichen Fähigkeiten der Technik abbilden: Diese ahme menschliche Intelligenz nicht bloß nach oder automatisiere sie, wie der Begriff „Artificial Intelligence“ nahelege. Die Vereinigten Staaten seien „the world leader in Super Intelligence“ und führten das Feld seit mehr als 70 Jahren an.
Dazu stellt die Mitteilung mehrere Zahlen: Die US-Bundesregierung habe mehr als 5 Milliarden Dollar für die „Genesis Mission“ angekündigt, ein Programm zur Beschleunigung von Durchbrüchen in Wissenschaft, Medizin, Energie und Fertigung. Der im Juli 2025 vorgelegte Plan „America’s AI Action Plan“ habe mehr als 90 Maßnahmen des Bundes benannt, im März 2026 sei ein „National Super Intelligence Policy Framework“ vorgestellt worden. Diese Angaben stammen aus der Darstellung des Weißen Hauses; eine unabhängige Prüfung der Summen war bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrags nicht möglich.
In der EU ist der Begriff nicht verhandelbar
Auf der anderen Seite des Atlantiks ist „KI-System“ kein Kommunikationsbegriff, sondern der Anknüpfungspunkt für Pflichten. Die Verordnung (EU) 2024/1689, bekannt als KI-Verordnung oder AI Act, definiert das KI-System in Artikel 3 Nummer 1 und knüpft daran unter anderem die Transparenzpflichten des Artikels 50 – jene Vorschrift, die unter anderem die Kennzeichnung künstlich erzeugter oder veränderter Inhalte verlangt. Nach Angaben des deutschen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung gelten diese Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026.
Wer dagegen verstößt, riskiert Geld. Nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung sind für Verstöße gegen die dort aufgezählten Pflichten – darunter ausdrücklich Artikel 50 – Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vorgesehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für die verbotenen Praktiken des Artikels 5 nennt Absatz 3 bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent, für falsche oder unvollständige Auskünfte an Behörden nennt Absatz 5 bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent.
In Deutschland ist die Zuständigkeit seit diesem Sommer geregelt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung in Berlin trat am 29. Juli 2026 das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz in Kraft, kurz KI-MIG; die Mitteilung des Ministeriums weist die deutsche Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle, Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle aus. Die Behörde selbst beschreibt diese Rolle in einer Mitteilung vom 29. Juli 2026 und verweist auf einen KI-Service-Desk mit einer Online-Einordnung des Risikos, Leitfäden und Hinweisen zu europäischen Vorgaben. Die Bundesnetzagentur tritt im deutschen Digitalrecht auch an anderer Stelle auf, etwa in der Debatte um die BigBrotherAwards 2026.
| Ebene | Maßgeblicher Begriff | Grundlage | Wirkung |
|---|---|---|---|
| US-Bundesverwaltung, Kommunikation | Super Intelligence, SI | Erlass vom 29. September 2026 | Vorgabe für eigene Texte der Behörden |
| US-Bundesrecht | artificial intelligence | 15 U.S.C. § 9401(3), Gesetz von 2020 | unverändert in Kraft |
| EU, auch Österreich | KI-System | Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 1 | unmittelbar geltendes Recht, Bußgelder nach Art. 99 |
| Deutschland | künstliche Intelligenz | KI-MIG, in Kraft seit 29. Juli 2026 | Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur |
Was das für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet
Praktisch ändert der Erlass an den Pflichten im deutschsprachigen Raum nichts. Die KI-Verordnung gilt als EU-Verordnung unmittelbar auch in Österreich; die Schweiz ist als Nicht-EU-Staat nicht an sie gebunden – wer von dort aus Systeme in der EU anbietet oder dort einsetzt, kommt mit ihr gleichwohl in Berührung.
Spürbar werden könnte die Umstellung an anderer Stelle, nämlich überall dort, wo Texte aus beiden Rechtskreisen aufeinandertreffen: in Ausschreibungsunterlagen und Verträgen mit US-Bundesbehörden, in Compliance-Dokumenten, die sich auf US-Rahmenwerke beziehen, und in der Recherche, wenn Behördenseiten den Suchbegriff nicht mehr führen, unter dem Fachleute seit Jahrzehnten suchen. Wie die US-Verwaltung mit Dokumenten umgeht, die beide Begriffe nebeneinander enthalten müssen – weil das Gesetz den einen, der Erlass den anderen verlangt –, geht aus dem Text nicht hervor.
Einordnung: drei Punkte, die der Erlass offenlässt
- Er nennt keine Frist für die Umstellung bestehender Websites und Berichte und keine Folge für den Fall, dass eine Behörde beim alten Begriff bleibt.
- Er sagt nicht, wie mit der Doppelung umzugehen ist, die entsteht, weil das Gesetzesrecht weiter „artificial intelligence“ verwendet.
- Er enthält keine Vorgaben zu Sicherheit, Prüfung oder Aufsicht von KI-Systemen – Punkte, die in den Berichten über den Tag im Weißen Haus im Vordergrund standen.
Erlass und Selbstverpflichtung der Branche sind zwei verschiedene Vorgänge
Am selben Tag empfing der US-Präsident die Führungsspitzen mehrerer Technologiekonzerne. Nach einem Bericht des US-Fachdienstes Nextgov/FCW vom 29. September unterzeichneten dabei unter anderem Google-Chef Sundar Pichai, Anthropic-Chef Dario Amodei, Meta-Chef Mark Zuckerberg, OpenAI-Präsident Greg Brockman, xAI-Chef Elon Musk und Nvidia-Präsident Jensen Huang eine gemeinsame Erklärung, die vier Kontrollebenen vorsehe: interne Überwachung der Modellfähigkeiten, benannte interne Aufsichtsteams, unabhängige externe Prüfstellen und unabhängige Gremien, die die Berichte auswerten.
Diese Selbstverpflichtung ist nicht Gegenstand des Erlasses. Im Text des Erlasses kommen weder das Abkommen noch Sicherheitsanforderungen vor – er befasst sich ausschließlich mit der Begriffsverwendung, der Definition und dem Auftrag an die wissenschaftliche Präsidentenberatung. Wer beides in einem Satz zusammenfasst, verbindet ein Dokument der Exekutive mit einer freiwilligen Erklärung von Unternehmen. Ob und in welcher Form der Wortlaut des Abkommens veröffentlicht wird, war bis zum Redaktionsschluss nicht ersichtlich.
Dass US-Behörden und KI-Anbieter enger zusammenrücken, ist dabei kein neues Muster: Erst Ende September war ein Bericht über Zugriffe von KI-Agenten auf US-Behördenseiten Thema.
Wie es weitergeht
Ein Datum steht fest: Bis Ende November 2026 läuft die 60-Tage-Frist für den Gesetzesvorschlag. Wann die Behörden ihre Websites, Berichte und Grundsatzdokumente umgestellt haben müssen, sagt der Erlass dagegen nicht; ein Termin dafür fehlt im Text ebenso wie eine Folge für den Fall, dass eine Behörde beim alten Begriff bleibt. Erst wenn der US-Kongress eine neue Definition beschließen sollte, würde aus der Sprachregelung geltendes US-Recht. Bis dahin gilt in Washington ein Gesetz, das ein Wort benutzt, das die Verwaltung nicht mehr schreiben soll.
Halten Sie die Umbenennung für eine Formsache oder für einen Vorgriff auf eine inhaltliche Änderung – und wie sollte die EU damit umgehen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Das Weiße Haus: Executive Order „Inaugurating The Era Of Super Intelligence“ vom 29. September 2026, Volltext
- Das Weiße Haus: Fact Sheet zum Erlass vom 29. September 2026
- Legal Information Institute, Cornell Law School: 15 U.S.C. § 9401 – Definitionen des National Artificial Intelligence Initiative Act of 2020
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung); Wortlaut des Artikels 99 nach der Artikelübersicht des AI Act Explorers
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Pressemitteilung „Neues KI-Gesetz tritt in Kraft“ vom 29. Juli 2026
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zur Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung vom 29. Juli 2026
- Nextgov/FCW: Bericht über Erlass und Branchenabkommen vom 29. September 2026
- Federal Register: Übersicht der Executive Orders, Abfrage am 30. September 2026
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.