Das Wichtigste in Kürze

  • Die BigBrotherAwards 2026 sind am Abend des 25. September 2026 in der Hechelei in Bielefeld in sechs Kategorien vergeben worden; ausgerichtet werden sie vom deutschen Verein Digitalcourage und weiteren Trägerorganisationen. Den Preis in der Kategorie „Technik“ erhielten die Optikerketten Fielmann und Apollo Optik für den Verkauf der Kamerabrillen von Meta.
  • Die Organisation HateAid hatte am 12. August 2026 Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gestellt – unter anderem gegen Fielmann, Apollo Optik, Mister Spex und MediaMarkt. Sie stützt sich auf das deutsche Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, das getarnte Aufnahmegeräte verbietet.
  • Die deutsche Bundesnetzagentur sieht die Voraussetzungen für ein Verbot nach eigener Prüfung dagegen nicht erfüllt: Das weiße LED-Signal sei auch aus bis zu fünf Metern Entfernung klar erkennbar. Eine öffentliche Reaktion der beiden Optikerketten auf die Auszeichnung lag am Freitagabend nicht vor.

Eine Brille mit Kamera, Mikrofon und Internetverbindung, verkauft im Ladengeschäft neben der Gleitsichtbrille: Für diesen Vertriebsweg haben die Optikerketten Fielmann und Apollo Optik am Freitagabend den deutschen Datenschutz-Negativpreis BigBrotherAward bekommen. Vergeben wurden die BigBrotherAwards 2026 in sechs Kategorien in der Hechelei in Bielefeld; ausgerichtet werden sie vom deutschen Verein Digitalcourage zusammen mit weiteren Organisationen. Die Auszeichnung in der Kategorie „Technik“ ging an Fielmann und Apollo Optik.

Die Laudatio hielt die Leipziger Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz. Ihr Vorwurf im Wortlaut der Jurybegründung: Die beiden Ketten hätten „die Marktpräsenz, um diese Geräte aus der Tech-Nische zu holen“, und sie „normalisieren heimliches Filmen und Abhören“. Nach Angaben von Digitalcourage nahmen weder Fielmann noch Apollo Optik den Preis persönlich entgegen.

Der Streitpunkt ist eine Leuchtdiode

Im Kern dreht sich die Auseinandersetzung um eine sehr kleine technische Frage mit großer rechtlicher Wirkung. Die Kamerabrillen des US-Konzerns Meta zeigen eine Aufnahme durch eine kleine weiße Leuchtdiode an. Ob diese Anzeige ausreicht, ist in Deutschland die entscheidende Frage für ein gesetzliches Handelsverbot.

Maßgeblich ist das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Dessen § 8 verbietet es, Geräte auf den Markt zu bringen, die als Alltagsgegenstand getarnt und dazu bestimmt sind, andere unbemerkt aufzunehmen oder abzuhören. Es ist ein deutsches Gesetz; für Österreich und die Schweiz ist damit nichts entschieden.

Die Organisation HateAid hat daraus Konsequenzen gezogen und am 12. August 2026 Strafanzeige gestellt, bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Sie richtet sich nach Darstellung der Organisation gegen Meta Platforms Technologies Ireland, gegen Ray-Ban und Oakley aus der Luxottica-Gruppe sowie gegen die Handelsketten Fielmann, Apollo Optik, Mister Spex und MediaMarkt. HateAid verweist auf § 8 Absatz 1 und § 27 Absatz 1 Nummer 3 TDDDG; im Fall einer Verurteilung drohten Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

Eine Strafanzeige ist keine Anklage. Ob die Frankfurter Ermittlungsbehörde ein Verfahren eingeleitet hat, ist öffentlich nicht bekannt; für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Bundesnetzagentur widerspricht – nach eigener Inaugenscheinnahme

Für die Durchsetzung des Handelsverbots ist in Deutschland die Bundesnetzagentur zuständig. Sie kommt zu einem anderen Ergebnis als die Jury in Bielefeld. Nach ihrer Prüfung sind die Verbotsvoraussetzungen des § 8 TDDDG nicht erfüllt: Das weiße LED-Signal sei „auch aus einer Entfernung von bis zu fünf Metern, für einen unbeteiligten Dritten klar erkennbar“. Grundlage war nach Angaben der Behörde eine Inaugenscheinnahme der Geräte. Auch die Jury nennt diese Auskunft in ihrer eigenen Begründung.

Zwei Behörden, zwei Bewertungen

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs, hat die Erkennbarkeit in einem Gastbeitrag vom 11. August 2026 deutlich zurückhaltender bewertet: Die Anzeige wirke nur „für ein enges Sichtfeld, für kurze Distanzen und für geeignete Lichtverhältnisse“. Die Hamburger Behörde hatte bereits im September Aufnahmen fremder Personen mit solchen Brillen für meist unzulässig erklärt. Die Bundesnetzagentur prüft das Handelsverbot, die Datenschutzaufsicht die Verarbeitung personenbezogener Daten – dass beide Behörden zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, ist deshalb kein Widerspruch, aber es zeigt, wie offen die Rechtslage derzeit ist.

Meta hatte die Kritik im August zurückgewiesen und dabei auf die Aufnahmeleuchte, einen Schutz gegen deren Manipulation und darauf verwiesen, dass Aufnahmen zunächst auf dem Gerät gespeichert werden. Eine öffentliche Stellungnahme von Fielmann oder Apollo Optik zu der Auszeichnung lag am Freitagabend nicht vor.

Die sechs Auszeichnungen des Jahrgangs 2026

Die Jury – unter anderem besetzt mit dem früheren schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert, Frank Rosengart vom Chaos Computer Club und Rena Tangens von Digitalcourage – vergab die Preise in sechs Kategorien:

Kategorie Ausgezeichnet Begründung der Jury (gekürzt)
Technik Fielmann und Apollo Optik Vertrieb der Kamerabrillen von Ray-Ban und Meta über den stationären Optikhandel
Behörden & Verwaltung Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Ausbau der deutschen Steuer-Identifikationsnummer zum einheitlichen Personenkennzeichen im Zuge der Registermodernisierung
Europa/EU EU-Kommission Gesetzespaket „Digitaler Omnibus“, das nach Einschätzung der Jury den Begriff des personenbezogenen Datums aufweicht
Präventiv Deutsche Telekom Geplante Verschmelzung mit der Tochter T-Mobile US; die Jury fürchtet einen Zugriff von US-Behörden auf innerdeutsche Kommunikation
Zivilgesellschaft Evangelische Nordkirche Verpflichtung der Gemeinden auf Microsoft-Dienste und die damit verbundene Datenweitergabe
Jung & überwacht Social-Media-Verbot für junge Menschen Altersprüfungen erzwingen nach Darstellung der Teckids-Gemeinschaft die Preisgabe zusätzlicher personenbezogener Daten
Quelle: Digitalcourage e. V., BigBrotherAwards 2026, Stand 25. September 2026. Die Begründungen geben die Darstellung der Jury wieder, nicht die der Ausgezeichneten.

Eine Nummer für alles, was der deutsche Staat speichert

Der Preis in der Kategorie „Behörden & Verwaltung“ betrifft die Registermodernisierung in Deutschland – ein Vorhaben, das jede Person mit einer deutschen Steuer-Identifikationsnummer berührt. Nach der Darstellung des Laudators Frank Rosengart ist die Steuer-Identifikationsnummer, die in Deutschland bei der Geburt vergeben wird, inzwischen für mehr als 50 Register als Identifikationsmerkmal vorgesehen – vom Melderegister über das Standesamt bis zu Sozialleistungen. Vorgesehen sei zudem ein „Datencockpit“, in dem Zugriffe dokumentiert werden.

Die Jury beruft sich in ihrer Begründung ausdrücklich auf das deutsche Bundesverfassungsgericht, das vor dem „gläsernen Bürger“ gewarnt habe – der Gefahr, dass durch die Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Lebensbereichen ein umfassendes Persönlichkeitsprofil entsteht. Wie eng Identitätsnummern und Verwaltungsdigitalisierung inzwischen zusammenhängen, zeigt auch die für den 2. Januar 2027 angekündigte digitale Brieftasche d-you.

Warum der EU-Preis auch für Österreich zählt

Der Preis in der Kategorie Europa/EU ging an die EU-Kommission für das Gesetzespaket „Digitaler Omnibus“. Gastlaudator Ralf Bendrath, Referent der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament, nannte es den größten Angriff auf den europäischen Datenschutz seit Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung. Nach seiner Darstellung ändert das Paket neun Rechtsakte und hebt vier auf; strittig ist vor allem, ob dieselben Daten künftig für die eine Organisation personenbezogen sein können und für eine andere nicht.

Außerhalb Deutschlands ist das der Teil mit der größten Reichweite: Eine EU-Verordnung wirkt in Österreich unmittelbar, in der Schweiz dagegen nicht. Wie hart europäische Datenschutzaufsicht derzeit durchgreift, zeigte im September das Bußgeld von 403 Millionen Euro der irischen Datenschutzkommission gegen Google Ireland. Nach Angaben von Digitalcourage nahm auch von der EU-Kommission niemand den Preis entgegen.

Was als Nächstes ansteht

Offen sind derzeit drei Punkte, und alle drei entscheiden sich nicht in Bielefeld. Erstens, ob die Frankfurter Ermittlungsbehörde die Anzeige von HateAid aufgreift. Zweitens, ob die Bundesnetzagentur ihre Bewertung überprüft: Die Jury hält die Anzeigenlogik bei neueren Modellen, die die Umgebung nach ihrer Darstellung dauerhaft analysieren, für unzureichend. Drittens, wie das Europäische Parlament und der Rat mit dem „Digitalen Omnibus“ umgehen; solange das Verfahren läuft, ist am geltenden Datenschutzrecht nichts geändert.

Für die Kundschaft im Optikgeschäft bleibt es bis dahin bei einer unbefriedigenden Lage: Wer eine solche Brille kauft, verstößt nach der derzeitigen Bewertung der Bundesnetzagentur gegen kein Handelsverbot. Wer ungefragt gefilmt wird, muss die Leuchtdiode erkennen – und genau darüber sind sich zwei deutsche Behörden derzeit nicht einig.

Halten Sie die kleine Aufnahmeleuchte für ausreichend – oder sollten Kamerabrillen nur mit deutlich sichtbarem Signal verkauft werden dürfen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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