Das Wichtigste in Kürze

  • Die europäischen Textilverbände EURATEX, UFIMH und UIT haben am Dienstag eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht: Die von der EU geplante Bearbeitungsgebühr auf Kleinsendungen soll bei 10 Euro je Paket liegen. Der zuständige EU-Kommissar hatte im Mai 2025 von 2 Euro gesprochen.
  • Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Deutschland, Österreich und allen übrigen EU-Staaten ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenart für Sendungen bis 150 Euro. Die Bearbeitungsgebühr ist davon getrennt; ihre Höhe ist nach Angaben der EU-Kommission bis heute nicht festgelegt.
  • Nach Zahlen des Rates der EU erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden solcher Kleinsendungen den EU-Markt, 91 Prozent davon aus China. Der deutsche Zoll fertigte 2025 nach Angaben der Generalzolldirektion knapp 790 Millionen Warensendungen ab.

Auf ein T-Shirt für acht Euro, das aus China nach Deutschland oder Österreich geschickt wird, fallen seit dem Sommer drei Euro Zoll an. Geht es nach drei europäischen Textilverbänden, die sich am Dienstag zu Wort gemeldet haben, sollen zehn weitere Euro dazukommen. In einer gemeinsamen Erklärung vom 1. September 2026 fordern der europäische Textil- und Bekleidungsverband EURATEX sowie die Verbände UFIMH und UIT die EU-Kommission auf, die geplante Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern auf zehn Euro je Paket festzusetzen. Zur Begründung heißt es in der Erklärung, ein Richtwert von zehn Euro bilde die Größenordnung des Problems besser ab und bleibe dabei verhältnismäßig – im Original: „A €10 benchmark better reflects the scale of the challenge while remaining proportionate.“

Die Nachrichtenagentur Reuters gab die Forderung am Dienstagnachmittag wieder, unter anderem veröffentlicht bei FashionUnited. Über die gängigen Nachrichtensuchen war am Dienstagabend keine deutschsprachige Berichterstattung dazu auffindbar.

Zehn Euro sind das Fünffache des Betrags, den der zuständige Kommissar genannt hat

Die Zahl bekommt ihr Gewicht erst im Vergleich. Der für Handel zuständige EU-Kommissar Maroš Šefčovič nannte im Mai 2025 zwei Euro je Kleinsendung. Nach einem Bericht von Euronews vom 23. Mai 2025 begründete er den Betrag mit dem Aufwand der Zollverwaltungen; das Portal zitiert ihn mit den Worten, es gehe wirklich nur darum, die Arbeit auszugleichen, die von den Zollbeschäftigten geleistet werde. Die Verbände fordern nun einen Betrag, der fünfmal so hoch liegt.

Zwischen beiden Zahlen liegt mehr als eine Verhandlungsposition. Zwei Euro sind an den Verwaltungsaufwand geknüpft, den die Abfertigung einer Sendung auslöst. Zehn Euro können bei sehr günstigen Bestellungen über dem Warenwert liegen; rechnerisch ist die Gebühr dann die größte Position der Bestellung. Die Verbände nennen den bereits geltenden Pauschalzoll in ihrer Erklärung einen ersten Schritt und nicht den Endpunkt.

Wer hier fordert, ist selbst Wettbewerber

EURATEX vertritt nach eigenen Angaben eine Branche mit rund 1,3 Millionen Beschäftigten und etwa 200.000 Unternehmen in der EU. Das ist der Grund, aus dem die Verbände gehört werden – und zugleich der Grund, aus dem ihre Forderung nicht neutral ist: Die europäische Textilindustrie steht im direkten Wettbewerb mit genau jenen Anbietern, die von der Gebühr getroffen würden. Eine Erklärung eines Wirtschaftsverbands ist eine Interessenvertretung und keine Folgenabschätzung. Was daraus tatsächlich wird, entscheiden EU-Kommission, Rat und Europäisches Parlament.

Was seit dem 1. Juli in Deutschland und Österreich bereits gilt

Die Gebühr ist nicht der erste Eingriff. Der Rat der EU gab am 11. Februar 2026 grünes Licht für neue Zollregeln bei Kleinsendungen. Seit dem 1. Juli 2026 wird auf Waren bis 150 Euro aus Fernabsatzgeschäften ein Pauschalzoll von drei Euro erhoben – und zwar je Warenart in der Sendung, nicht je Artikel. Wer fünf T-Shirts bestellt, zahlt nach der Erläuterung der EU-Kommission vom 29. Juni 2026 einmal drei Euro; wer drei T-Shirts und eine Uhr bestellt, zahlt sechs.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382. Sie ist befristet: Der Pauschalzoll gilt nach der Anwendungshilfe der Generaldirektion Steuern und Zollunion vom 8. Juni 2026 bis zum 1. Juli 2028, bis der EU-Zolldatenraum für den elektronischen Handel arbeitsfähig ist. Danach greifen die regulären Zolltarife. Anmelden und zahlen muss die Abgabe der Verkäufer oder Importeur, nicht der Haushalt in Dortmund oder Graz. Was der Händler daraus im Warenkorb macht, ist eine andere Frage.

Die Gebühr ist kein Zoll – und ihre Höhe steht bis heute nicht fest

Beide Instrumente werden derzeit häufig vermengt, und der Unterschied ist nicht nur begrifflich. Der Rat der EU weist den Pauschalzoll in seiner Mitteilung ausdrücklich als etwas anderes aus als die im Rahmen der Zollreform diskutierte Bearbeitungsgebühr. Die EU-Kommission hält in ihrer Anwendungshilfe fest, es handle sich dabei um eine Gebühr und nicht um einen Zoll; Höhe und Zeitpunkt seien noch zu bestimmen, angepeilt sei eine Anwendung im Herbst 2026.

Das ist der Stand, gegen den die Forderung der Verbände gelesen werden muss: Sie richtet sich auf eine Zahl, die die EU-Kommission bisher nicht festgelegt hat. Bis das geschieht, ist jede Angabe zur Belastung eine Rechnung mit einer offenen Größe.

Was zehn Euro auf einer Bestellung bedeuten würden

Genau deshalb lohnt es sich, die beiden im Raum stehenden Beträge einmal auf konkrete Bestellungen herunterzurechnen. Angenommen ist jeweils eine Sendung mit nur einer Warenart, für die der Pauschalzoll also einmal anfällt.

Bestellung aus einem Nicht-EU-Land Warenwert mit Zoll und 2 € Gebühr mit Zoll und 10 € Gebühr Aufschlag bei 10 €
Ein T-Shirt 8 € 13 € 21 € +163 %
Ein Paar Sportschuhe 15 € 20 € 28 € +87 %
Eine Übergangsjacke 30 € 35 € 43 € +43 %
Eigene Berechnung von NETZ-TRENDS auf Grundlage des seit 1. Juli 2026 geltenden Pauschalzolls von 3 Euro je Warenart nach Verordnung (EU) 2026/382 sowie der beiden genannten Gebührenbeträge – 2 Euro (EU-Kommission, Mai 2025) und 10 Euro (EURATEX, UFIMH und UIT, 1. September 2026). Angenommen ist eine Sendung mit einer Warenart. Einfuhrumsatzsteuer ist nicht enthalten. Ob Zoll und Gebühr weitergereicht werden, entscheidet der Händler.

Die Zahlen zeigen, warum die Höhe der Gebühr politisch mehr entscheidet als der Zoll: Bei kleinen Warenwerten verändert sie den Preis stärker als jeder Tarif. Und sie beträfe nach dem bisherigen Zuschnitt nicht nur Bestellungen bei den großen Handelsplattformen, sondern Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern allgemein. Vom Pauschalzoll ausgenommen sind nach der Anwendungshilfe der EU-Kommission Waren, für die ein Präferenzabkommen gilt.

Wer die Gebühr am Ende trägt, steht in keinem Rechtsakt

Zur Frage, wer zahlt, gibt es eine klare Position aus Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Zollreform in einer Mitteilung vom 1. Juli 2026 im Grundsatz. Vorständin Ramona Pop erklärte dort, mit der Reform werde „eine zentrale Lücke im internationalen Onlinehandel geschlossen“, und stellte zugleich fest: „Der neue Pauschalzoll ist von den Händlern zu tragen und nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“

Rechtlich ist das richtig. Praktisch bleibt es eine Aussage über die Zahlungspflicht, nicht über den Ladenpreis. Kein Rechtsakt hindert einen Händler daran, Zoll und Gebühr in die Kalkulation aufzunehmen. Bei Warenwerten von acht oder fünfzehn Euro ist eine Abgabe von zehn Euro auch kaum aus einer Handelsmarge zu bestreiten. Genau diese Frage – ob am Ende der Preis steigt oder das Angebot verschwindet – beantwortet bislang keines der vorliegenden Dokumente.

Was offen bleibt

Weder die Erklärung der Verbände noch die Anwendungshilfe der EU-Kommission enthält eine Abschätzung, wie sich eine Gebühr von zehn Euro auf die Endpreise in den EU-Staaten auswirken würde. Ebenso wenig ist bislang öffentlich dargelegt, wie hoch der Verwaltungsaufwand je Sendung tatsächlich ist – also jene Größe, mit der die EU-Kommission die Gebühr 2025 begründet hat. Eine Anfrage dazu war bis Redaktionsschluss nicht möglich.

4,6 Milliarden Pakete – und 790 Millionen Sendungen allein beim deutschen Zoll

Die Größenordnung erklärt, warum überhaupt eine Gebühr diskutiert wird. Nach den Angaben des Rates der EU erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den EU-Markt; 91 Prozent davon kamen aus China, und das Volumen hat sich seit 2022 jedes Jahr verdoppelt.

Für Deutschland lässt sich das an der Arbeit der Zollverwaltung ablesen. Nach Angaben von Armin Rolfink, dem Präsidenten der deutschen Generalzolldirektion, wurden 2025 knapp 790 Millionen Warensendungen mit einem Wert von 1,4 Billionen Euro abgefertigt – nach 595 Millionen Sendungen im Jahr davor. Der deutsche Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stellte die Jahresbilanz nach einem Bericht von ZDFheute vom 12. Mai 2026 am Flughafen Leipzig/Halle vor. Ein Plus von rund einem Drittel binnen eines Jahres ist der eigentliche Hintergrund der Debatte: Jede dieser Sendungen erzeugt Arbeit, unabhängig davon, ob in ihr eine Jacke oder ein Ladekabel steckt.

In der Schweiz gilt von alldem nichts

Für die Schweiz ist eine Abgrenzung wichtig: Das Land gehört nicht zum Zollgebiet der EU. Weder der Pauschalzoll von drei Euro noch die geplante Bearbeitungsgebühr wirken dort. Stattdessen gilt seit dem 1. Januar 2025 die Plattformbesteuerung: Betreiber elektronischer Plattformen gelten für Versandhandelslieferungen als Leistungserbringer und müssen sich nach den Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Mehrwertsteuer anmelden. Für Bestellungen in Zürich oder Bern ändert eine Entscheidung in Brüssel also unmittelbar nichts.

Was als Nächstes ansteht

Drei Termine sind belegt. Die Produktkennungen für Kleinsendungen, die die Rückverfolgbarkeit verbessern sollen, sind seit dem 1. Juli 2026 freiwillig und werden nach Angaben der EU-Kommission zum 1. November 2026 verpflichtend. Die Bearbeitungsgebühr soll nach derselben Quelle im Herbst 2026 zur Anwendung kommen, ohne dass Höhe und genauer Zeitpunkt feststehen. Und der Pauschalzoll läuft am 1. Juli 2028 aus, sobald der EU-Zolldatenraum arbeitsfähig ist.

Bis dahin bleibt die entscheidende Zahl offen – und mit ihr die Frage, ob eine Bestellung für acht Euro in Deutschland und Österreich künftig dreizehn oder einundzwanzig Euro kostet. Wie sich Einfuhrpreise zuletzt entwickelt haben, zeigt der Beitrag zu den deutschen Importpreisen im Juli 2026; die allgemeine Preisentwicklung im Euroraum steht in der Eurostat-Schnellschätzung für August 2026. Dass eine Aufsichtsbehörde auch grenzüberschreitend zugunsten der Kundschaft eingreifen kann, zeigte zuletzt das Verfahren der britischen Wettbewerbsbehörde zu stornierten Heizöl-Bestellungen.

Wie beurteilen Sie eine Bearbeitungsgebühr in dieser Größenordnung? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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