Das Wichtigste in Kürze

  • Die britische Wettbewerbsbehörde CMA hat am Freitagvormittag mitgeteilt, dass Heizöl-Lieferanten Haushalte entschädigen, deren Bestellungen sie nach dem Preissprung im März 2026 storniert hatten. Rund 800 Betroffene sind nach Behördenangaben bereits benachrichtigt.
  • Die Behörde schätzt, dass Betroffene für die Ersatzbeschaffung 150 bis 350 Pfund mehr zahlten. Wer kein Ersatzöl gekauft hat, soll die ursprüngliche Bestellung zum vereinbarten Preis erhalten.
  • In Deutschland stieg der Heizölpreis im selben Monat um 49 Prozent, von 80,34 auf 120,03 Euro je 100 Liter. Ein vergleichbares Behördenverfahren zu Stornierungen ist im deutschsprachigen Raum nicht auffindbar.

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) hat nach eigenen Angaben Entschädigungen für Haushalte durchgesetzt, deren Heizöl-Bestellungen storniert wurden, als die Preise im Frühjahr 2026 sprunghaft stiegen. Die Mitteilung der Behörde erschien am Freitag um 10:03 Uhr britischer Zeit, also um 11:03 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit.

Der Vorgang ist auch für Haushalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Interesse – nicht wegen der britischen Zuständigkeit, sondern wegen des Musters dahinter. Derselbe Preissprung traf im März 2026 auch den deutschsprachigen Raum, und auch hier kamen nach Angaben einer deutschen Verbraucherzentrale Stornierungen vor. Eine Behörde, die daraufhin Entschädigungen organisiert hätte, ist nach Recherche von NETZ-TRENDS in Deutschland, Österreich und der Schweiz bislang nicht in Erscheinung getreten.

Was die britische Behörde durchgesetzt hat

Nach Darstellung der CMA hatten mehrere hundert Haushalte über eine Vermittlungsplattform Heizöl bestellt. Als die Preise stiegen, stornierten Lieferanten diese Bestellungen. Die Kaufpreise wurden erstattet – doch wer nachbestellen musste, zahlte den inzwischen deutlich höheren Marktpreis, und ein Teil der Betroffenen blieb nach Behördenangaben zunächst ganz ohne Brennstoff.

Die Behörde bewertet die Stornierungen zurückhaltend: Sie sei eingeschritten, weil die Absagen „möglicherweise einen Vertragsbruch darstellten“. Eine gerichtliche Feststellung, dass ein Vertragsbruch vorlag, gibt es damit nicht; die Formulierung ist die eigene rechtliche Einschätzung der CMA.

Die Lieferanten, die sich dem Entschädigungsprogramm angeschlossen haben, zahlen nach Angaben der Behörde die Differenz zwischen ursprünglicher und Ersatzbestellung. Wer kein Ersatzöl gekauft hat, soll die ursprüngliche Bestellung zum ursprünglich vereinbarten Preis geliefert bekommen. Betroffene müssen von sich aus nichts unternehmen; rund 800 seien bereits kontaktiert worden. Für die Erstattung der Mehrkosten ist allerdings ein Nachweis der Ersatzbestellung nötig – die Behörde nennt Rechnung und Lieferschein.

„Heizöl ist kein Luxus, es ist eine Notwendigkeit, auf die sich viele Menschen für Warmwasser und ein warmes Zuhause verlassen“, wird Sarah Cardell, die Vorsitzende der CMA, in der englischsprachigen Mitteilung zitiert; die Übersetzung stammt von der Redaktion. Die Lieferanten hätten zugestimmt, die Betroffenen zu entschädigen oder ihre ursprünglichen Verträge einzuhalten.

Was die Mitteilung offenlässt

Die CMA nennt weder die Namen der beteiligten Lieferanten noch den Namen der Vermittlungsplattform, über die bestellt wurde. Sie beziffert auch nicht, wie viele Lieferanten sich dem Programm angeschlossen haben und wie viele nicht. Die Mitteilung spricht von Haushalten, deren Lieferanten dem Entschädigungsprogramm beigetreten sind – das lässt offen, ob alle betroffenen Anbieter mitmachen. Eine Frist, bis wann die Zahlungen erfolgt sein müssen, steht ebenfalls nicht in der Mitteilung. Die Behörde schreibt lediglich, sie werde weiter mit den Lieferanten daran arbeiten, die Entschädigungen abzuschließen.

Der Preissprung, der die Stornierungen auslöste

Die CMA legt in derselben Mitteilung die Preisentwicklung offen. Zwischen Februar und März 2026 stieg der durchschnittliche Heizölpreis im Vereinigten Königreich um 64 Prozent. In Schottland kletterte er von 69 auf 113 Pence je Liter, in Wales von 64 auf 106, in England von 65 auf 103 und in Nordirland von 57 auf 97 Pence. Eine typische Bestellung von 500 Litern verteuerte sich damit von rund 320 auf rund 520 Pfund. Im April 2026 erreichte der Preis mit 123 Pence je Liter seinen Höchststand – 92 Prozent über dem Februarwert. Rund 1,5 Millionen britische Haushalte heizen nach Angaben der Behörde mit Heizöl.

Gruppiertes Säulendiagramm der durchschnittlichen Heizölpreise in Pence je Liter für Februar und März 2026. Schottland steigt von 69 auf 113, Wales von 64 auf 106, England von 65 auf 103 und Nordirland von 57 auf 97 Pence.
Eigene Darstellung NETZ-TRENDS auf Basis der Angaben der britischen Competition and Markets Authority, Mitteilung vom 28. August 2026.

In Deutschland fiel der Sprung fast genauso stark aus

Die deutschen Zahlen stammen aus einer Veröffentlichung, die am selben Tag erschien wie die britische Mitteilung. Das Statistische Bundesamt hat am 28. August 2026 den Statistischen Bericht zur Energiepreisentwicklung für Juli 2026 vorgelegt. Nach dessen Tabelle 61241-11 kostete leichtes Heizöl bei Lieferung in Tankkraftwagen im Februar 2026 im Bundesdurchschnitt 80,34 Euro je Hektoliter, im März 2026 dann 120,03 Euro. Das ist ein Anstieg um 49,4 Prozent binnen eines Monats. Die Werte verstehen sich für Auftragsgrößen von 40 bis 50 Hektolitern frei Verbrauchsstelle, einschließlich Energiesteuer und Erdölbevorratungsbeitrag, aber ohne Mehrwertsteuer.

Für einen Haushalt, der 40 Hektoliter – also 4.000 Liter – bestellt, bedeutet die Differenz zwischen Februar und März 2026 rechnerisch rund 1.588 Euro netto. Das Statistische Bundesamt ordnete die Entwicklung in einer Sonderauswertung vom 7. Mai 2026 ein: Leichtes Heizöl kostete im März 2026 für private Haushalte 44,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Als Ursache benennt die Behörde ausdrücklich „die Kriegshandlungen im Iran und Nahen Osten“. Zugleich verweist sie zum Vergleich auf eine frühere Krise: Im März 2022, nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, hatte der Anstieg bei 144,4 Prozent gelegen.

Billiger geworden ist Heizöl seither nicht. Nach der Tabelle des Statistischen Bundesamtes lag der Preis im Juli 2026 bei 118,11 Euro je Hektoliter und damit fast wieder auf dem Märzniveau. Die Einfuhrpreise für Juli 2026, ebenfalls am Freitagmorgen um 8 Uhr veröffentlicht, zeigen den Druck dahinter: Energie verteuerte sich in der Einfuhr um 26,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, Mineralölerzeugnisse um 47,5 Prozent, Erdgas um 18,8 Prozent.

Auch im deutschsprachigen Raum wurden Bestellungen storniert

Dass der Fall kein rein britischer ist, lässt sich belegen. Die deutsche Verbraucherzentrale Hessen veröffentlichte am 12. März 2026 eine Mitteilung mit dem Titel „Iran-Krieg: Heizölbestellung auch in Krisenzeiten rechtlich bindend“. Geschildert wird darin der Fall eines hessischen Haushalts, der am 24. Februar 2026 2.000 Liter Heizöl zu 96 Euro je 100 Liter bestellt hatte. Am 3. März 2026 stornierte der Händler den Vertrag nach Darstellung der Beratungsstelle unter Verweis auf einen Preisfehler infolge der Marktentwicklung. Der Marktpreis lag zu diesem Zeitpunkt bei rund 145 Euro je 100 Liter.

Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht der Verbraucherzentrale Hessen, wird darin mit der Einschätzung wiedergegeben, eine Stornierung sei nur zulässig, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen des § 313 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Störung der Geschäftsgrundlage vorlägen; bei Heizölpreissteigerungen scheide das in der Praxis regelmäßig aus. Wie viele solcher Fälle es gab, teilt die Beratungsstelle nicht mit; sie beschreibt Stornierungen lediglich als damals vorkommend.

Was das Gesetz in Deutschland, Österreich und der Schweiz vorsieht

Die Rechtslage ist in allen drei Ländern im Ausgangspunkt ähnlich: Ein geschlossener Kaufvertrag bindet beide Seiten, und ein gestiegener Marktpreis beendet ihn nicht von selbst. Die folgende Übersicht nennt die Normen, auf die es dabei ankommt.

Land Klausel für grundlosen Rücktritt des Anbieters Ersatz der Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung Wer muss fehlendes Verschulden beweisen
Deutschland § 308 Nr. 3 BGB: unwirksam ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund §§ 280, 281 BGB, Schadensersatz statt der Leistung der Anbieter, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB
Österreich § 6 Abs. 2 Z 1 KSchG: nicht verbindlich ohne sachliche Rechtfertigung §§ 918, 920, 921 ABGB in Verbindung mit §§ 1295, 1323 ABGB der Anbieter, § 1298 ABGB
Schweiz Art. 8 UWG: unlauter bei erheblichem und ungerechtfertigtem Missverhältnis in AGB Art. 97, 107 und 191 OR der Anbieter, Art. 97 Abs. 1 OR
Quelle: Gesetzestexte nach gesetze-im-internet.de (Deutschland), ris.bka.gv.at (Österreich) und fedlex.admin.ch (Schweiz), abgerufen am 28. August 2026. Die Übersicht nennt den gesetzlichen Rahmen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Zwei Punkte sind dabei praktisch bedeutsam. Erstens hängt alles an der Vorfrage, ob überhaupt schon ein Vertrag zustande gekommen war – das richtet sich nach dem Wortlaut der Bestellbestätigung und den Geschäftsbedingungen des Anbieters. Zweitens verlangt das deutsche Recht eine Entscheidung: Wer nach § 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangt, verliert nach Absatz 4 derselben Vorschrift den Anspruch auf die Lieferung selbst. Beides zusammen – Lieferung zum alten Preis und Ersatz der Mehrkosten – ist nicht vorgesehen.

Der Unterschied liegt nicht im Recht, sondern im Weg dorthin

Die materielle Rechtslage im deutschsprachigen Raum steht der britischen in nichts nach – in allen drei Ländern trägt der Anbieter die Beweislast dafür, dass er die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat; Klauseln für einen grundlosen Rücktritt sind in Deutschland und Österreich gegenüber Privathaushalten ausdrücklich unwirksam und in der Schweiz über das Lauterkeitsrecht angreifbar. Der Unterschied ist ein anderer: In Großbritannien hat eine Behörde die Fälle gebündelt, mit den Lieferanten verhandelt und ein Entschädigungsprogramm organisiert, bei dem Betroffene von sich aus nichts tun müssen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt die Durchsetzung nach heutigem Stand bei den Betroffenen selbst: Wer sein Geld will, muss den Anbieter anschreiben, eine Frist setzen und im Zweifel klagen – bei Beträgen, die den Aufwand für viele Haushalte nicht lohnen. Instrumente für eine gebündelte Durchsetzung gibt es zwar, etwa die Abhilfeklage in Deutschland und die Verbandsklage in Österreich; ein solches Verfahren zu stornierten Heizöl-Bestellungen ist der Redaktion aber nicht bekannt.

Ein vergleichbares Verfahren ist im deutschsprachigen Raum nicht auffindbar

Eine Durchsicht der Veröffentlichungen des deutschen Bundeskartellamts, der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde, des Schweizer Preisüberwachers und der Schweizer Wettbewerbskommission durch NETZ-TRENDS hat kein Verfahren zu stornierten Heizöl-Lieferungen ergeben. Das deutsche Bundeskartellamt hat sich 2026 mit Kraftstoffen befasst, nicht mit Heizöl. Ob den Behörden entsprechende Beschwerden vorliegen, ist damit nicht gesagt – öffentlich dokumentiert ist ein solches Verfahren jedenfalls nicht.

Am nächsten kommt eine Forderung aus Österreich. Die Arbeiterkammer Wien verlangte am 2. Juli 2026 in einer Aussendung eine Untersuchung durch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und verwies dabei nach eigenen Angaben auf einen Anstieg des Energiepreisindex von fast 54 Prozent bei Heizöl binnen eines Jahres. Diese Forderung zielt allerdings auf die Höhe der Preise, nicht auf stornierte Lieferungen.

Wie viele Haushalte das Thema überhaupt betrifft

Die Betroffenheit ist im deutschsprachigen Raum sehr unterschiedlich verteilt. Nach dem Zensus 2022 werden in Deutschland 19 Prozent der Wohnungen mit Öl beheizt; bei 43,11 Millionen Wohnungen entspricht das rechnerisch rund acht Millionen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft weist für 2025 einen Anteil von 17,2 Prozent aus – der Rückgang über die Jahre ist damit in beiden Erhebungen sichtbar.

In Österreich zählte die Statistik Austria für 2023/24 rund 443.000 Wohnungen am Hauptwohnsitz, die mit Heizöl oder Flüssiggas beheizt werden; das sind 10,7 Prozent. Die beiden Energieträger werden dort gemeinsam ausgewiesen, eine reine Heizölzahl gibt es nicht. In der Schweiz ist der Anteil mit Abstand am höchsten: Nach der Gebäude- und Wohnungsstatistik des Bundesamtes für Statistik heizten Ende 2024 rund 627.000 Gebäude mit Wohnnutzung mit Heizöl, also 34,9 Prozent. Auf Haushaltsebene nennt das Amt einen Anteil von 35 Prozent.

Bemerkbar macht sich der Ölpreis auch dort, wo gar nicht mit Öl geheizt wird. Wie sich die Kosten in anderen Wärmearten niederschlagen, war zuletzt beim Wärmenetzpaket des deutschen Bundeskabinetts zu beobachten. Und wie viel Spielraum Haushalte für solche Zusatzkosten haben, zeigt der Blick auf die Reallohnentwicklung im zweiten Quartal 2026.

Was Betroffene jetzt prüfen können

Wer im Frühjahr 2026 eine stornierte Heizölbestellung hatte, kann nach den Hinweisen der deutschen Verbraucherzentrale Hessen zunächst drei Dinge zusammensuchen: die Bestellbestätigung mit dem vereinbarten Preis, die Stornierungsnachricht des Händlers mit Datum und Begründung sowie die Rechnung der Ersatzbestellung. Diese drei Belege entscheiden darüber, ob überhaupt ein Vertrag zustande kam und wie hoch die Mehrkosten waren.

Ob daraus ein durchsetzbarer Anspruch folgt, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere vom Wortlaut der Bestellbestätigung und den Geschäftsbedingungen. Kostenlose Erstberatung bieten in Deutschland die Verbraucherzentralen der Länder, in Österreich die Arbeiterkammern und der Verein für Konsumenteninformation, in der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz.

Was als Nächstes ansteht

Die CMA hat angekündigt, die Entschädigungsvereinbarungen mit den Lieferanten weiter abzuschließen; ein Enddatum nennt sie nicht. Für den deutschsprachigen Raum steht die nächste belastbare Zahl kurz bevor: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Schnellmeldung zum Verbraucherpreisindex für August 2026 noch in diesem Monat, die Detailwerte für Heizöl folgen im September. Bis dahin bleibt der Juliwert von 118,11 Euro je Hektoliter der aktuellste amtliche Stand. Gemessen am Verbraucherpreisindex lag leichtes Heizöl im Juli 2026 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 34,7 Prozent über dem Vorjahresmonat – ein Niveau, mit dem viele Haushalte in die kommende Heizperiode gehen.

Haben Sie im Frühjahr 2026 eine stornierte Heizölbestellung erlebt oder teurer nachbestellen müssen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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