Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Hagelschlag vom Freitagvormittag gehen bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich nach eigenen Angaben sehr viele Schadenmeldungen ein. Die Anstalt bezeichnet ihr Meldewerkzeug als überlastet und bittet Betroffene, den Schaden zunächst nur zu dokumentieren.
- Im Kanton Zürich sind Gebäude ab einem Wert von 5.000 Franken obligatorisch bei der GVZ versichert – unter anderem gegen Hagel, Sturm, Überschwemmung, Schneedruck und Rutschung. Der Selbstbehalt beträgt 500 Franken je Schadenereignis und Gebäude.
- In Deutschland sind Sturm und Hagel ebenfalls in der Wohngebäudeversicherung enthalten, der überflutete Keller dagegen nicht: 41 Prozent der Wohngebäude haben nach Angaben der deutschen Versicherungswirtschaft keinen Elementarschutz. In Österreich nennt das Sozialministerium für Naturkatastrophen übliche Deckungssummen von 3.000 bis 10.000 Euro.
Auf der Startseite der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) stand am Freitagabend ein Hinweis, der auf das Unwetter dieses Tages verweist. „Nach den Unwettern in verschiedenen Regionen des Kantons Zürich gehen bei der GVZ sehr viele Schadenmeldungen ein“, heißt es dort. Das Werkzeug zur Schadenmeldung sei überlastet; Betroffene sollen den Gebäudeschaden zunächst mit Fotos dokumentieren, Notmaßnahmen veranlassen – die Anstalt nennt „Notabdeckungen, Abpumpen von Wasser, Grobreinigungen, Trocknungsarbeiten“ – und die Meldung selbst später erfassen. Nach der Meldungsübersicht des Presseverteilers eqs-news.com verbreitete die GVZ am Freitag um 17.58 Uhr zusätzlich eine Mitteilung mit dem Titel „Unwetter führt im Kanton Zürich zu hohen Schäden“.
Für Haushalte im Kanton Zürich ist dieser Hinweis eine organisatorische Auskunft, keine Frage des Versicherungsschutzes. Ob der Schaden am Gebäude bezahlt wird, steht dort nicht zur Debatte – er ist gedeckt, ohne dass zuvor jemand eine Police abgeschlossen hätte. Genau an diesem Punkt unterscheidet sich die Schweiz von Deutschland und Österreich. Dasselbe Unwetter erzeugt deshalb je nach Land unterschiedliche Rechnungen.
Was am Freitagvormittag im Norden des Kantons Zürich geschah
Die Gewitterfront zog nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitagmorgen über die West- und Nordwestschweiz und erreichte am Vormittag den Kanton Zürich. Die Agentur nennt für den Tag rund 46.000 Blitze, Hagelkörner von bis zu sechs Zentimetern Durchmesser und Windböen von bis zu 142 Kilometern pro Stunde in Schaffhausen; in Hallau fielen demnach 23 Millimeter Regen in zehn Minuten. Im Kanton Aargau kippte ein Lastwagen auf der Autobahn A1 um, vier Strommasten knickten ein, und die Bahnstrecke Biel–Olten blieb bis in den frühen Nachmittag gesperrt.
Für den Kanton Zürich hat Schutz & Rettung Zürich am Freitag um 14.30 Uhr Zahlen vorgelegt: 450 Notrufe innerhalb von 30 Minuten ab etwa 10 Uhr, rund 100 Rettungseinsätze und 280 Feuerwehreinsätze. Betroffen waren vor allem die Bezirke Dielsdorf und Bülach sowie der Norden von Winterthur; dort liefen nach Angaben der Einsatzzentrale zeitweise 20 Sanitätseinsätze gleichzeitig.
Die Stadtpolizei Winterthur beschreibt in ihrer Mitteilung „tischtennisballgrosse Hagelkörner“, die Dachfenster und Heckscheiben zerschlugen, abgedeckte Dächer und umgestürzte Bäume. Bei Feuerwehr und Stadtpolizei gingen rund 50 Alarmierungen ein, mehrere Menschen wurden leicht verletzt. Die Stadt setzte die Parkbussen für beschädigte Fahrzeuge in den betroffenen Quartieren bis Samstag, 29. August, 19 Uhr aus. In derselben Mitteilung steht die Arbeitsteilung, um die es in diesem Text geht: Gebäudeschäden sind der GVZ zu melden, Fahrzeugschäden der eigenen Versicherung.
Zur Schadenhöhe liegen bislang nur Schätzungen der Versicherer vor, die der Schweizer Rundfunk SRF zusammengetragen hat. Dem Bericht zufolge rechnet die GVZ mit „über 2000 Schadenmeldungen und einer Schadensumme um die 30 Millionen Franken“. Die Mobiliar wird dort mit „weit über 1000 Fahrzeugschäden sowie Hunderte überschwemmte Keller“ zitiert, die Allianz Suisse mit über 10.000 Schadenfällen. Diese Angaben stammen von den Unternehmen selbst und sind vorläufig; belastbare Zahlen entstehen erst, wenn die Meldungen erfasst und geprüft sind. Nach demselben Bericht wurden am Flughafen Zürich 27 An- und Abflüge gestrichen, und in Neftenbach wurden rund 40 Menschen, mehrheitlich Kinder, durch Hagel verletzt.
Im Kanton Zürich muss niemand nachsehen, ob er versichert ist
Die GVZ ist keine gewöhnliche Versicherungsgesellschaft. In ihren häufigen Fragen heißt es knapp: „Gebäude mit einem Wert ab 5’000 Franken sind obligatorisch bei der GVZ versichert.“ Es gibt also keinen Vertrag, den man abschließen kann oder vergisst, keinen Tarifvergleich und keine Frage, ob der eigene Schutz die Naturgefahren einschließt.
Welche Gefahren das sind, führt die Anstalt auf ihrer Seite zu den Naturgefahren auf: unter anderem Überschwemmung, Hagel, Sturm, Schneedruck und Rutschung. Zum Hagel schreibt sie dort: „Hagelstürme gehören zu den grössten Naturrisiken in der Schweiz.“ Versichert ist nach ihren Angaben „das Gebäude mit seiner baulichen Hülle, dem Tragwerk, den Installationen und dem Innenausbau“. Der Selbstbehalt bei Elementarschäden beträgt nach denselben Angaben 500 Franken je Schadenereignis und Gebäude. Gemeldet werden soll ein Schaden „schnellstmöglich“ – eine feste Frist in Tagen nennt die Anstalt nicht, was den Hinweis vom Freitagabend erst möglich macht.
Diese Konstruktion ist in der Schweiz verbreitet, aber nicht flächendeckend. Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen nennt 19 kantonale Gebäudeversicherungen; die Schweiz hat 26 Kantone. Eine solche Anstalt besteht also nicht überall. Wer im Kanton Zürich wohnt, gehört zur größeren Gruppe.
Was die GVZ am Freitagabend von Betroffenen verlangt
Den Gebäudeschaden mit Fotos dokumentieren. Notmaßnahmen veranlassen, um den Schaden klein zu halten – die Anstalt nennt Notabdeckungen, das Abpumpen von Wasser, Grobreinigungen und Trocknungsarbeiten. Die Schadenmeldung selbst später erfassen, weil das Meldewerkzeug nach ihren Angaben überlastet ist. Ihre häufigen Fragen raten zudem davon ab, vor der Beurteilung durch die GVZ Veränderungen vorzunehmen, die die Schadenschätzung erschweren. Der Hinweis auf der Startseite ersetzt keine individuelle Auskunft; wer unsicher ist, wendet sich an die Anstalt.
Was auch in Zürich nicht mitversichert ist
Die GVZ deckt das Gebäude, nicht dessen Inhalt. Ausdrücklich nicht versichert sind nach ihren Angaben „Fahrhabe (Mobiliar) und betriebliche Einrichtungen“. Der zerbeulte Wagen in der Einfahrt fällt ebenfalls nicht darunter – deshalb der Hinweis der Stadtpolizei Winterthur, Fahrzeugschäden bei der eigenen Versicherung zu melden, und deshalb die weit über tausend Fahrzeugschäden, die ein privater Versicherer nach dem SRF-Bericht bereits am Freitag zählte. Für Österreich hält das dortige Sozialministerium ausdrücklich fest, dass Schäden am Fahrzeug durch Hochwasser nur über eine Kaskoversicherung gedeckt sind; eine reine Haftpflichtversicherung zahlt dafür nicht.
Die obligatorische Gebäudeversicherung löst also nicht jedes Problem. Sie löst eines, und zwar das teuerste: Das Dach über dem Kopf ist gedeckt, unabhängig davon, ob sich jemand vorher mit Versicherungsbedingungen befasst hat.
In Deutschland sind Sturm und Hagel drin – der volle Keller nicht
Für Deutschland gilt eine Unterscheidung, die im Alltag leicht untergeht und nach einem Unwetter wie dem vom Freitag über eine erledigte oder eine offene Rechnung entscheidet. Die deutsche Verbraucherzentrale fasst sie in ihrem Beitrag zum Versicherungsschutz gegen Elementarschäden vom 31. Juli 2026 so zusammen: „Sturm-, Hagel- und Blitzschäden deckt die Wohngebäudeversicherung.“ Und weiter: „Für Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck brauchen Sie dagegen meist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.“
Das zerschlagene Dachfenster wäre in Deutschland also in der Regel gedeckt. Der Keller, der sich in denselben Minuten füllt, ist es nur mit dem Zusatzbaustein. Und der fehlt vielen: Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft haben „rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland derzeit keinen Elementarschutz“. Der Verband beziffert die Schäden durch Elementargefahren seit Beginn seiner Messungen im Jahr 2002 auf durchschnittlich rund zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Die Zahl beschreibt keinen Nachlässigkeitsbefund, sondern eine Marktlage. Der Elementarbaustein kostet zusätzlich, und für stark gefährdete Lagen ist die Absicherung schwierig – der Verband selbst spricht in seinem Konzept von der Notwendigkeit „tragfähiger Lösungen für Hochrisikolagen“. Wer zu diesen 41 Prozent gehört, trägt die Kosten eines überschwemmten Kellers selbst, sofern nicht nach dem Ereignis eine staatliche Soforthilfe beschlossen wird. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Österreich ersetzt den Sturm voll und deckelt die Naturkatastrophe
In Österreich verläuft die Grenze noch einmal anders. Das österreichische Sozialministerium schreibt auf seinem Verbraucherportal konsumentenfragen.at, Sturmschäden würden von Eigenheim- und Haushaltsversicherung „im Normalfall zur Gänze“ ersetzt. Für Naturkatastrophen wie Überschwemmungen gilt das nicht: Dort nennt das Ministerium übliche Deckungssummen von 3.000 bis 10.000 Euro, die sich gegen Aufpreis auf 20.000 bis 40.000 Euro erhöhen lassen. Ob 3.000 bis 10.000 Euro einen vollgelaufenen Keller samt beschädigter Heizungsanlage abdecken, hängt vom Einzelfall ab. Die Angaben tragen den Stand vom 18. September 2024.

Was über der Deckungssumme liegt, fällt in Österreich in die Zuständigkeit des Katastrophenfonds, aus dem die Bundesländer Beihilfen zahlen. Das Ministerium hält dazu fest, dass die Höhe der Beihilfe je nach Bundesland variiert. Ein Anspruch auf vollen Ersatz ist damit nicht verbunden.
Dasselbe Unwetter, drei verschiedene Rechnungen
Die folgende Übersicht stellt zusammen, was in den drei Ländern für ein Wohngebäude ohne zusätzliche Vereinbarungen gilt.
| Land | Sturm und Hagel | Überschwemmung | Selbstbehalt | Wer ohne Schutz dasteht |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz, Kanton Zürich | gedeckt, obligatorisch ab 5.000 Franken Gebäudewert | gedeckt, ohne Zusatzbaustein | 500 Franken je Ereignis | Gebäude unterhalb der Wertgrenze von 5.000 Franken |
| Deutschland | in der Wohngebäudeversicherung enthalten | nur mit zusätzlicher Elementarschadenversicherung | je nach Vertrag | 41 Prozent der Wohngebäude ohne Elementarschutz |
| Österreich | im Normalfall zur Gänze ersetzt | meist gedeckelt auf 3.000 bis 10.000 Euro | je nach Vertrag | alle, deren Schaden über der Deckungssumme liegt |
Was der Vergleich nicht sagt
Die Übersicht zeigt die Deckung, nicht den Preis. Wie sich die Prämien der kantonalen Anstalten zu den Beiträgen privater Verträge in Deutschland und Österreich verhalten, lässt sich aus den hier verwendeten Quellen nicht ableiten; dazu müssten Gebäudewert, Bauart, Lage und Leistungsumfang gegeneinandergehalten werden. Ebenso wenig beantwortet sie die ordnungspolitische Frage, ob eine obligatorische Lösung mit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt einer privatwirtschaftlichen vorzuziehen ist. Belegt ist allein der Befund für den Schadenfall: Im Kanton Zürich stellt sich die Frage nach dem Vorhandensein des Schutzes nicht, in Deutschland und Österreich stellt sie sich für einen erheblichen Teil der Haushalte sehr wohl.
In Deutschland ist die Pflichtversicherung seit Jahren angekündigt
Über eine Versicherungspflicht wird in Deutschland seit den Hochwassern der vergangenen Jahre gestritten, entschieden ist sie nicht. Die Fraktion Die Linke brachte im Deutschen Bundestag einen Antrag ein, der die Bundesregierung aufforderte, „kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlbare und solidarische Absicherung gegen Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen und Überflutungen vorsieht“ (Drucksache 21/5030). Die für den 16. April 2026 vorgesehene Debatte wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Die deutsche Versicherungswirtschaft lehnt eine schlichte Pflicht ab. Der Gesamtverband wirbt in seinen Fragen und Antworten zur Debatte für „ein Gesamtkonzept, das Prävention, breiten Elementarschutz als Regelfall, tragfähige Lösungen für Hochrisikolagen und eine begrenzte staatliche Rückdeckung für außergewöhnliche Extremkatastrophen verbindet“, und schlägt eine Widerspruchslösung vor: Der Schutz wäre im Vertrag enthalten, könnte aber nach Beratung abgewählt werden. Nach einem Bericht des Fachdienstes GfA News vom 13. Mai 2026 kündigte Eva Schmierer, Staatssekretärin im deutschen Bundesjustizministerium, Eckpunkte für eine flächendeckende Elementarschadenversicherung an; neue Wohngebäudeverträge sollen den Schutz demnach enthalten, für Bestandsverträge werde eine Widerspruchsmöglichkeit geprüft. Ein Gesetzentwurf ist bislang nicht veröffentlicht.
Solange das so bleibt, entscheidet in Deutschland der einzelne Vertrag darüber, wer nach einem Starkregen zahlt. In Österreich entscheiden die vereinbarte Deckungssumme und danach das jeweilige Bundesland. Im Kanton Zürich ging es an diesem Freitag im Wesentlichen darum, wie schnell die Meldungen erfasst werden können.
Was Betroffene jetzt konkret tun können
- Kanton Zürich: Schaden fotografieren, Notmaßnahmen veranlassen, mit der Meldung an die GVZ warten, bis das Meldewerkzeug wieder erreichbar ist. Fahrzeugschäden gehen an die eigene Fahrzeugversicherung, nicht an die GVZ.
- Deutschland: Im Vertrag nachsehen, ob neben Sturm und Hagel auch „Elementarschäden“ oder „weitere Naturgefahren“ aufgeführt sind. Steht das dort nicht, sind Überschwemmung, Rückstau und Schneedruck nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel nicht gedeckt.
- Österreich: Die Deckungssumme für Naturkatastrophen in der Polizze prüfen. Liegt sie im Bereich weniger tausend Euro, ist sie nach Darstellung des Sozialministeriums der Standardfall und nicht die Ausnahme.
- Überall: Schäden dokumentieren, bevor aufgeräumt wird. Sowohl die GVZ als auch private Versicherer knüpfen die Schadenschätzung an den Zustand vor der Reparatur.
NETZ-TRENDS hat am Freitag bereits über einen anderen Fall berichtet, in dem der Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum anders funktioniert als im Ausland: die von der britischen Wettbewerbsbehörde durchgesetzte Entschädigung für stornierte Heizöl-Bestellungen. Auch die Frage, wer die Kosten des Wohnens trägt, war zuletzt Thema – etwa beim Wärmenetzpaket des deutschen Bundeskabinetts.
Wie beurteilen Sie den Unterschied zwischen einer obligatorischen Gebäudeversicherung und einem freiwilligen Zusatzbaustein? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Gebäudeversicherung Kanton Zürich: Hinweis auf der Startseite zum Unwetter vom 28. August 2026, abgerufen am 28. August 2026
- Gebäudeversicherung Kanton Zürich: Häufige Fragen zur Versicherung, Naturgefahren und Versicherungsumfang, abgerufen am 28. August 2026
- Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen: Angaben zur Zahl der kantonalen Gebäudeversicherungen, abgerufen am 28. August 2026
- Schutz & Rettung Zürich: Mitteilung vom 28. August 2026, 14.30 Uhr
- Stadtpolizei Winterthur: Mitteilung „Unwetter richtet grosse Schäden an“ vom 28. August 2026
- Keystone-SDA: Agenturmeldung „Sturmschäden durch Gewitter und Hagel in der Nordwestschweiz“ vom 28. August 2026
- SRF: Bericht mit Angaben der Versicherer vom 28. August 2026
- Verbraucherzentrale (Deutschland): Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, Stand 31. Juli 2026
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Fragen und Antworten zur Debatte um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung, Stand 23. Juli 2026
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Österreich): Versicherungsschutz bei Hochwasser- und Sturmschäden, Stand 18. September 2024
- Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 21/5030, für den 16. April 2026 vorgesehen und abgesetzt
- GfA News: Bericht über die angekündigten Eckpunkte des deutschen Bundesjustizministeriums vom 13. Mai 2026
- eqs-news.com: Meldungsübersicht vom 28. August 2026 mit dem Eintrag der GVZ um 17.58 Uhr
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