Das Wichtigste in Kürze
- Island hat am 29. August 2026 gegen die Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen gestimmt. Nach dem Auszählungsstand vom Sonntagvormittag entfielen 118.040 Stimmen auf Nein und 105.339 auf Ja – 52,8 zu 47,2 Prozent der gültigen Stimmen.
- Nur die beiden Wahlkreise der Hauptstadt Reykjavík stimmten mehrheitlich mit Ja. Im Nordwesten lag der Nein-Anteil bei 62,9 Prozent – ein Unterschied von gut 20 Punkten zwischen Stadt und Land.
- Am Status Islands ändert das Ergebnis nichts: Das Land bleibt im Europäischen Wirtschaftsraum und im Schengen-Raum. Für die Schweiz und Liechtenstein bleibt damit die EFTA-Konstellation erhalten, in der beide seit Jahrzehnten arbeiten.
Island bleibt vorerst außerhalb der Europäischen Union. Bei der Volksabstimmung vom Samstag, dem 29. August 2026, stimmte eine Mehrheit gegen die Wiederaufnahme von Beitrittsverhandlungen. Der europäische Sender Euronews meldete am Sonntag um 10:09 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit, die Auszählung habe das Nein bestätigt.
Die Frage auf dem Stimmzettel lautete nach den Angaben auf dem Informationsportal der isländischen Landeswahlkommission: „Á Ísland að hefja á ný aðildarviðræður við Evrópusambandið?“ – ob Island die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union wieder aufnehmen soll. Es ging also nicht um den Beitritt selbst, sondern um die Frage, ob überhaupt wieder verhandelt wird.
118.040 zu 105.339 Stimmen
Die isländische Nachrichtenseite Heimildin veröffentlichte am Sonntag um 07:59 Uhr die Zahlen aus allen sechs Wahlkreisen: 118.040 Stimmen für Nein, 105.339 für Ja, dazu 1.652 leere oder ungültige Stimmzettel. Insgesamt wurden damit 225.031 Stimmen abgegeben.
Rechnet man nur die gültigen Stimmen, ergibt das 52,8 Prozent Nein gegen 47,2 Prozent Ja – ein Abstand von rund 12.700 Stimmen. Eine amtlich bestätigte Wahlbeteiligung war auf dem Portal der isländischen Landeswahlkommission am Sonntagmittag nicht abrufbar. Euronews hatte in der Nacht berichtet, die Beteiligung liege über dem Wert der isländischen Parlamentswahl von 2024 oder zumindest auf vergleichbarem Niveau; damals waren es 80 Prozent.
Zwischen Reykjavík und dem Nordwesten liegen 20 Punkte
Das Bemerkenswerte an diesem Ergebnis steht nicht in der Gesamtzahl, sondern in ihrer Verteilung. Von den sechs isländischen Wahlkreisen stimmten nur zwei mehrheitlich mit Ja – und beide liegen in der Hauptstadt.
| Wahlkreis | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Reykjavík Nord | 57,5 % | 42,5 % |
| Reykjavík Süd | 54,5 % | 45,5 % |
| Südwest | 47,0 % | 53,0 % |
| Süd | 39,5 % | 60,5 % |
| Nordost | 38,8 % | 61,2 % |
| Nordwest | 37,1 % | 62,9 % |
Zwischen dem Ja-stärksten Wahlkreis Reykjavík Nord und dem Nein-stärksten Wahlkreis Nordwest liegen gut 20 Prozentpunkte. Der an die Hauptstadt anschließende Wahlkreis Südwest lag mit 47 zu 53 Prozent dicht am Landesergebnis, die drei übrigen Wahlkreise deutlich darüber. Das Nein trägt damit nicht das ganze Land gleichmäßig, sondern im Wesentlichen alles außerhalb von Reykjavík.
Was sich durch das Nein nicht ändert
Für die wirtschaftliche Verflechtung Islands mit dem europäischen Binnenmarkt hat das Ergebnis unmittelbar keine Folgen. Island gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum seit dessen Inkrafttreten 1994 an und nimmt am Schengen-Raum teil; beides stand nicht zur Abstimmung. Euronews wies in seinem Bericht ausdrücklich darauf hin, dass die Mitgliedschaft im EWR und in Schengen von dem Votum unberührt bleibt.
EFTA und EWR – wer wozu gehört
Der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören nach Angaben des Schweizer Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten vier Staaten an: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Drei von ihnen – Island, Liechtenstein und Norwegen – bilden zusammen mit der EU den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Schweiz gehört nicht dazu: Sie lehnte den EWR-Beitritt 1992 in einer Volksabstimmung ab und regelt ihr Verhältnis zur EU seither über bilaterale Abkommen.
Warum das Ergebnis die Schweiz und Liechtenstein betrifft
Der EWR ruht nach der Darstellung der EFTA auf zwei Säulen: der EU auf der einen, den drei EWR-EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen auf der anderen; verwaltet wird das Abkommen über gemeinsame Gremien wie den EWR-Rat und den Gemeinsamen EWR-Ausschuss. Ein isländischer EU-Beitritt hätte diese zweite Säule von drei auf zwei Mitglieder verkleinert. Norwegens Außenminister Espen Barth Eide hatte gegenüber Euronews darauf hingewiesen, dass sich das Kräfteverhältnis zwischen den Vertragsparteien des EWR-Abkommens von ursprünglich zwölf zu sieben Staaten auf dann 28 zu zwei verschoben hätte.
Für Liechtenstein, den kleinsten der drei EWR-EFTA-Staaten und das einzige deutschsprachige Land in dieser Konstruktion, ist das mehr als eine Zahlenfrage: Die Säule und ihre Gremien werden von diesen drei Staaten gemeinsam getragen. Mit dem Nein bleibt die Konstruktion vorerst unverändert.
Die Schweiz ist von alldem rechtlich nicht betroffen, weil sie dem EWR nie beigetreten ist. Politisch fällt das isländische Votum aber in eine Phase, in der die schweizerische Europapolitik selbst zur Entscheidung ansteht: Das Paket Schweiz–EU, die sogenannten Bilateralen III, wurde nach Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten am 2. März 2026 unterzeichnet und im selben Monat mit der Botschaft an das Parlament übergeben; der Bundesrat in Bern sprach sich am 30. April 2025 für ein fakultatives Referendum aus. Wie kontrovers europapolitisch berührte Fragen in der Schweiz an der Urne verhandelt werden, hat NETZ-TRENDS am Beispiel der Zahlen zur 10-Millionen-Initiative nachgezeichnet.
Deutschland und Österreich hätten mitentscheiden müssen
Ein Beitritt Islands wäre auch ohne die isländische Innenpolitik kein Selbstläufer gewesen. Nach Artikel 49 des EU-Vertrags bedarf ein Beitrittsabkommen der Zustimmung aller Mitgliedstaaten und muss von ihnen nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden – in Deutschland also durch Bundestag und Bundesrat, in Österreich durch das Parlament in Wien. Diese Frage stellt sich nach dem Votum vom Samstag zunächst nicht.
Als zentraler Streitpunkt der 2013 ausgesetzten Verhandlungen gilt die Fischerei: Island bewirtschaftet seine Fanggründe national, in der EU gilt die Gemeinsame Fischereipolitik. Wie unterschiedlich europäische Staaten ihre Fischerei- und Agrarbetriebe stützen, zeigte zuletzt eine von der Europäischen Kommission genehmigte deutsche Beihilfe über 4,5 Millionen Euro.
Was als Nächstes ansteht
Ein Termin stand am Sonntagmittag fest. Nach dem Bericht von Euronews war für Sonntag, 15 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit, eine Pressekonferenz der isländischen Regierung angekündigt, unter anderem mit Ministerpräsidentin Kristrún Frostadóttir und Außenministerin Þorgerður Katrín Gunnarsdóttir. Heimildin berichtete, Ministerpräsidentin und Außenministerin hätten erklärt, der Außenausschuss des isländischen Parlaments Alþingi werde über das Ergebnis und die nächsten Schritte beraten.
Die Abstimmung selbst geht auf einen Beschluss dieses Parlaments zurück. Nach einem Bericht des isländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks RÚV vom 28. Mai 2026 stimmte das Alþingi dem Antrag der Außenministerin mit 34 gegen 8 Stimmen zu; Abgeordnete der Unabhängigkeitspartei und der Fortschrittspartei enthielten sich, die Zentrumspartei stimmte dagegen. Ob und in welcher Form das Parlament das Ergebnis förmlich umsetzt, war am Sonntagmittag offen.
Wie beurteilen Sie es, wenn eine Volksabstimmung über EU-Verhandlungen so deutlich zwischen Hauptstadt und Land auseinanderfällt? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Landskjörstjórn (isländische Landeswahlkommission): Informationsportal zur Volksabstimmung vom 29. August 2026, thjodaratkvaedi.is, abgerufen am 30. August 2026
- Heimildin: „Þjóðin hafnar aðildarviðræðum við ESB“, 30. August 2026, 07:59 Uhr (aktualisiert 10:05 Uhr) – Stimmenzahlen und Wahlkreisergebnisse
- Euronews: „Iceland votes ‚No‘ to further EU accession talks in tight result“, 30. August 2026, 10:09 Uhr MESZ; sowie „If Iceland joins the EU, where does that leave Norway?“, 26. August 2026
- RÚV: „Þjóðin greiðir atkvæði um ESB-viðræður 29. ágúst“, 28. Mai 2026 – Beschluss des Alþingi
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (Schweiz): „Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)“, Stand 1. Februar 2026, sowie „Paket Schweiz–EU (Bilaterale III)“
- EFTA: „The Basic Features of the EEA Agreement“, efta.int, abgerufen am 30. August 2026
- Vertrag über die Europäische Union, Artikel 49
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