
Recht: Private Wohnung an Touristen vermieten, BGH-Urteil typisch deutsch
Es ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 210/13), das man als typisch deutsch nennen könnte: Jetzt müssen Mieter, die ihre Wohnung an Touristen oder Geschäftsreisende untervermieten, nach Ansicht der BGH-Richter, ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf sogenannte Bettenbörsen, also Portale zum Vermieten oder Mieten von privaten Wohnungen für Touristen oder Geschäftsreisende. Zu den erfolgreichsten weltweit gehört zum Beispiel wimdu.com. Hier