Unverbindliche GDV-Statistik greift bei bestehenden Verträgen meist zum 1. Januar – Kündigung in der Regel bis 30. November
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der neuen Typklassenstatistik des deutschen Versichererverbands GDV werden in der Kfz-Haftpflicht rund 7,4 Millionen Versicherte höher und rund 5,1 Millionen niedriger eingestuft; rund 71 Prozent behalten ihre Klasse.
- Bei bestehenden Verträgen wirkt die neue Einstufung meist ab 1. Januar 2027. Wer zum Jahreswechsel den Anbieter wechseln will, muss bei Verträgen nach Kalenderjahr in der Regel bis 30. November gekündigt haben.
- Steigt der Beitrag wegen Typ- oder Regionalklasse, sehen die GDV-Musterbedingungen ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Zugang der Mitteilung vor.
Für mehr als zwölf Millionen Versicherte in Deutschland ändert sich die Typklasse ihres Autos in der Kfz-Haftpflicht. Das geht aus der neuen Typklassenstatistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor, die der Verband am 30. September 2026 veröffentlicht hat. Rund 7,4 Millionen Versicherte rutschen demnach in eine höhere Haftpflicht-Typklasse, rund 5,1 Millionen in eine niedrigere. Für die übrigen knapp 30 Millionen, rund 71 Prozent, bleibt die Einstufung gleich. In der Teil- und Vollkasko behalten nach GDV-Angaben 67 Prozent ihre bisherige Klasse.
Für den Geldbeutel ist das relevant, weil die Typklasse neben Regionalklasse und jährlicher Fahrleistung zu den Merkmalen gehört, nach denen Versicherer den Beitrag berechnen. Und der Zeitpunkt ist es auch: Bei bestehenden Verträgen greift die neue Einstufung in der Regel zum 1. Januar – bei Verträgen nach Kalenderjahr liegt kurz davor, am 30. November, der Stichtag für eine ordentliche Kündigung.
Was die Typklasse misst – und was nicht
Die Typklasse spiegelt die Schadenbilanz eines Automodells wider. Der GDV wertet dafür einmal im Jahr die Schäden und Reparaturkosten aller in Deutschland zugelassenen Modelle aus; die aktuelle Statistik umfasst rund 33.000 Modelle und die Schadenjahre 2023 bis 2025. Verursacht ein Modell im Schnitt wenige und günstige Schäden, landet es in einer niedrigen Klasse, bei vielen und teuren Schäden in einer hohen. Je niedriger die Klasse, desto niedriger in der Regel der Beitrag.
Die drei Skalen
- Kfz-Haftpflicht: 16 Klassen von 10 bis 25. Maßgeblich sind die Leistungen an Dritte nach Unfällen mit dem jeweiligen Modell.
- Vollkasko: 25 Klassen von 10 bis 34. Hier zählen Schäden am eigenen Auto nach selbst verschuldeten Unfällen sowie Teilkaskoschäden.
- Teilkasko: 24 Klassen von 10 bis 33. Erfasst werden etwa Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle und Naturereignisse.
Quelle: GDV, „Typklassen kurz erklärt“, Stand 30. September 2026.
Zwei Einschränkungen nennt der Verband selbst: Die Statistik ist für die Versicherer unverbindlich, jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob und wie es sie übernimmt. Und eine geänderte Typklasse sagt allein nichts darüber aus, wie sich der gesamte Beitrag entwickelt. Bei Neuverträgen kann die neue Einstufung sofort angewendet werden, bei bestehenden Verträgen zur Hauptfälligkeit, in der Regel zum 1. Januar.
Wie stark eine einzelne Klasse ins Gewicht fallen kann, hat das Vergleichsportal Verivox mit einem eigenen statistischen Modell berechnet: Nach dessen Auswertung vom 30. September steigt der Beitrag für eine Vollkaskoversicherung im Schnitt um rund vier Prozent je Typklasse. Das ist ein Durchschnittswert über alle Fahrzeuge, kein fester Aufschlag für ein bestimmtes Modell.
Welche Modelle auf- und absteigen
Als Beispiele für bessere Einstufungen nennt der GDV den VW T7 Multivan 2.0 TDI, der in der Haftpflicht zwei Klassen nach unten rutscht, und den Mercedes GLC 200 4MATIC, der in der Vollkasko zwei Klassen besser eingestuft wird. In einer Übersicht vom 5. Oktober führt der Verband zudem Modelle mit höheren Einstufungen auf, darunter:
- Audi Q4 35 e-tron (ab 2020): in Haftpflicht, Teil- und Vollkasko je eine Klasse höher
- BMW 330d Touring xDrive (ab 2019): in der Haftpflicht zwei Klassen höher
- Citroën C4 1.2 (2020 bis 2025): in der Haftpflicht zwei Klassen höher, in der Vollkasko eine
- Skoda Rapid 1.2 (2012 bis 2015): in der Haftpflicht zwei Klassen höher
Um zu zeigen, wie die neue Statistik bei verbreiteten Alltagsautos aussieht, hat die NETZ-TRENDS-Redaktion für neun gängige Varianten die Einstufungen in der öffentlichen Typklassen-Datenbank des GDV abgerufen. In der Klammer steht die Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Wichtig: Jede Motor- und Ausstattungsvariante hat ihre eigene Typklasse – maßgeblich ist die Kombination aus Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) im Fahrzeugschein.
| Modell (Variante, HSN/TSN) | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| VW Golf VIII 1.5 TSI, 96 kW, ab 2019 (0603/CKM) | 12 (±0) | 22 (±0) | 18 (±0) |
| VW Polo VI 1.0 TSI, 81 kW, ab 2020 (0603/CNH) | 13 (±0) | 19 (±0) | 17 (±0) |
| VW T-Roc 1.0 TSI, 81 kW, ab 2020 (0603/CMK) | 12 (±0) | 20 (±0) | 17 (±0) |
| VW Tiguan 1.5 eTSI, 110 kW, ab 2023 (0603/CSJ) | 10 (−1) | 21 (±0) | 16 (−3) |
| Skoda Octavia Combi 1.5 TSI, 110 kW, ab 2020 (8004/AWI) | 11 (±0) | 21 (±0) | 18 (±0) |
| Opel Corsa F 1.2, 74 kW, ab 2019 (1889/ABU) | 17 (−1) | 21 (−1) | 19 (−1) |
| Opel Corsa F Electric, 62 kW, ab 2023 (1889/AHA) | 15 (±0) | 20 (±0) | 19 (±0) |
| VW ID.3 Pro, 70 kW, ab 2025 (0603/CWE) | 14 (−1) | 20 (±0) | 19 (±0) |
| Tesla Model Y, 125 kW, ab 2024 (1480/ABT) | 21 (±0) | 23 (+1) | 22 (−1) |
In dieser Auswahl wird keine der neun Varianten in der Haftpflicht höher eingestuft; drei rutschen eine Klasse nach unten. Die deutlichste Veränderung zeigt der Tiguan mit 1,5-Liter-eTSI-Motor, der in der Vollkasko drei Klassen besser dasteht. Die Stichprobe sagt allerdings nichts über die 7,4 Millionen Höherstufungen insgesamt aus – wer betroffen ist, sieht das nur bei der eigenen Variante.
Auch die Regionalklassen haben sich geändert
Zusätzlich zur Typklasse zählt der Wohnort. Die neuen Regionalklassen hat der GDV bereits am 9. September 2026 veröffentlicht. Für die 413 Zulassungsbezirke in Deutschland gilt danach: In der Kfz-Haftpflicht werden rund 5,2 Millionen Versicherte in 63 Bezirken besser eingestuft, rund 4,8 Millionen in 46 Bezirken schlechter. In der Kasko steigen jeweils rund 2,4 Millionen auf und ab. Insgesamt ändert sich die Regionalklasse für knapp zehn Millionen Versicherte. Die schlechteste Haftpflicht-Schadenbilanz hat laut GDV Offenbach, die beste der Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg.
Treffen eine bessere Typklasse und eine schlechtere Regionalklasse zusammen, können sich die Effekte aufheben – oder sich bei zwei Verschlechterungen addieren. Erst die Beitragsrechnung zeigt, was unterm Strich übrig bleibt.
Kündigen: der 30. November und das Sonderkündigungsrecht
Kfz-Verträge mit einjähriger Laufzeit verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn niemand kündigt. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) des GDV – einem unverbindlichen Muster, das die einzelnen Versicherer abwandeln können – ist eine ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingeht. Läuft das Versicherungsjahr wie das Kalenderjahr bis 31. Dezember, ist das der 30. November. Wer ein abweichendes Versicherungsjahr hat, findet den Ablauf im Versicherungsschein.
Unabhängig davon regeln die Musterbedingungen ein Sonderkündigungsrecht: Erhöht der Versicherer den Beitrag wegen einer geänderten Typklasse, Regionalklasse oder einer Tarifänderung, kann der Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung gekündigt werden. Der Versicherer muss die Erhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Zwei Einschränkungen stehen ebenfalls im Muster: Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, besteht das Recht nur, wenn sie zusammen zu einer Erhöhung führen. Und eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall ist dort gesondert geregelt und gehört nicht zu diesen Anlässen.
Praxishinweis: So prüfen Sie Ihre Einstufung
- HSN und TSN stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Mit beiden Nummern lässt sich die neue Typklasse in der kostenlosen Typklassenabfrage des GDV nachschlagen.
- In der Beitragsrechnung für 2027 nachsehen, ob der Versicherer eine Erhöhung mit Typ- oder Regionalklasse begründet und auf ein Sonderkündigungsrecht hinweist; die Monatsfrist läuft ab Zugang des Schreibens.
- Für einen Wechsel zum 1. Januar Angebote rechtzeitig einholen: Die Kündigung muss bei Verträgen nach Kalenderjahr in der Regel bis 30. November beim bisherigen Versicherer sein, der neue Vertrag sollte nahtlos anschließen.
Einordnung
Die Typklasse ist ein Rechenbaustein, kein Preisschild. Dass 71 Prozent ihre Haftpflichtklasse behalten, heißt deshalb nicht, dass ihr Beitrag stabil bleibt – Versicherer können ihre Tarife auch aus anderen Gründen anpassen, etwa wegen gestiegener Reparaturkosten, die der GDV selbst als Einflussfaktor nennt. Umgekehrt garantiert eine bessere Typklasse keine Entlastung, denn kein Versicherer ist verpflichtet, die Statistik eins zu eins zu übernehmen. Wie groß der Spielraum am Markt ist, deutet die Verivox-Auswertung an: Zwischen günstigen Tarifen und solchen aus dem mittleren Preissegment liegen dort über alle Versicherungsarten hinweg rund 33 Prozent. Wie viel ein Wechsel im Einzelfall bringt, zeigt nur ein Vergleich mit den eigenen Daten.
Haben Sie Ihre neue Typklasse schon nachgeschlagen – und lohnt sich für Sie ein Wechsel zum Jahresende? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- GDV: Medieninformation „Kfz-Haftpflicht: Typklasse ändert sich für mehr als 12 Millionen Autofahrende“, 30. September 2026
- GDV: Typklassen kurz erklärt, Stand 30. September 2026
- GDV / Die Versicherer: Neue Typklassen: Für diese Autos ändert sich die Einstufung, 5. Oktober 2026
- GDV / Die Versicherer: Typklassenabfrage und Einzelseiten der Typklassendatenbank (verlinkt in der Tabelle), abgerufen am 10. Oktober 2026
- GDV: Medieninformation zu den Regionalklassen 2027, 9. September 2026
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), unverbindliche Musterbedingungen, Stand 30. April 2025 (Abschnitte G.2 und J)
- GDV / Die Versicherer: Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- Verivox: Typklassen 2027: Kfz-Versicherung bis zu 25 Prozent teurer (Auswertung des Verivox-Kfz-Versicherungsindex), 30. September 2026
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.