Stichtag 2. Oktober 2026: Rund 90 Prozent reine Elektroautos, Kauf und Leasing gleichauf – was Haushalte für den Antrag brauchen
Das Wichtigste in Kürze
- Die E-Auto-Förderung des Bundes hat laut BAFA am 2. Oktober 2026 die Marke von 100.000 bewilligten Anträgen erreicht; rund 90 Prozent entfielen auf reine Elektroautos, unter 10 Prozent auf Plug-in-Hybride.
- Reine Elektroautos erhalten 3.000 Euro Basisförderung; mit Einkommens- und Kinderzuschlägen sind bis zu 6.000 Euro möglich, bei Plug-in-Hybriden beginnt die Basis bei 1.500 Euro.
- Förderfähig sind nur neue Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026; der Antrag ist erst nach der Zulassung möglich, Tageszulassungen und Vorführwagen sind ausgenommen.
Die deutsche E-Auto-Förderung hat Anfang Oktober 2026 die Marke von 100.000 bewilligten Anträgen erreicht. Nach einer Kurzmeldung des BAFA vom 5. Oktober war das am 2. Oktober der Fall; das Bundesumweltministerium in Berlin nannte sie in seiner Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums (Nr. 124/26) vom 5. Oktober. Das Programm läuft seit dem 19. Mai 2026 und gilt rückwirkend für Neuwagen, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.
Was die Bewilligungen über das Programm verraten
Nach Angaben des Ministeriums entfielen rund 90 Prozent der Bewilligungen auf reine Elektroautos und weniger als 10 Prozent auf Plug-in-Hybride. Kauf und Leasing halten sich demnach ungefähr die Waage. Etwa die Hälfte der Antragstellenden hat ein Haushaltseinkommen von höchstens 45.000 Euro im Jahr, rund drei Viertel liegen bei höchstens 60.000 Euro. Bundesumweltminister Carsten Schneider sagte laut Mitteilung: „Das Förderprogramm hat unsere Erwartungen weit übertroffen.“
Zur Einordnung der Menge: Das Ministerium nennt für die Jahre 2026 bis 2029 ein Budget von drei Milliarden Euro, das nach seiner Darstellung für rund 800.000 Fahrzeuge reichen soll. 100.000 Bewilligungen entsprechen rechnerisch einem Achtel dieser Menge, erreicht knapp viereinhalb Monate nach Antragsstart. Wie lange das Geld bei diesem Tempo reicht, rechnen weder das BAFA noch das Ministerium in den hier geprüften Veröffentlichungen vor.
Weitere Zahlen, etwa zu ausgezahlten Mitteln und zur Verteilung auf Hersteller, hat das BAFA nach eigenen Angaben in seiner monatlichen Statistik mit Stand 1. Oktober 2026 veröffentlicht. Diese Tabellen konnte NETZ-TRENDS für diesen Beitrag nicht auswerten; sie fließen deshalb hier nicht ein.
So setzt sich die Förderung zusammen
Die Höhe hängt von der Antriebsart, dem Haushaltseinkommen und der Zahl der Kinder ab. Für reine Batterie-Elektroautos sind es nach den Fördervoraussetzungen des BAFA 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender 1.500 Euro. Hinzu kommen eine soziale Staffelung und ein Kinderzuschlag.
| Baustein | Betrag | Bedingung |
|---|---|---|
| Basis: reines Batterie-Elektroauto | 3.000 € | Neuwagen der Klasse M1, Erstzulassung in Deutschland ab 1. Januar 2026 |
| Basis: Plug-in-Hybrid oder Range-Extender | 1.500 € | Zulassung bis 30. Juni 2027; bis dahin höchstens 60 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite |
| Zuschlag bei Haushaltseinkommen unter 60.000 € | 1.000 € | zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
| Zweiter Zuschlag bei Haushaltseinkommen unter 45.000 € | 1.000 € | zusätzlich zum ersten Zuschlag |
| Kinderzuschlag | 500 € je Kind | für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren |
Eine Einkommensgrenze gilt ebenfalls: Der Haushalt darf ohne Kinder ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 80.000 Euro haben; je Kind steigt die Grenze um 5.000 Euro, bei zwei Kindern auf höchstens 90.000 Euro. Als Einkommen zählt nach dem Ministerium der Durchschnitt der beiden jüngsten Steuerbescheide, die jeweils nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Bei Paaren wird das Einkommen beider Personen addiert, sofern sie nicht ohnehin gemeinsam veranlagt werden.
Rechenbeispiele für ein reines Elektroauto
- Haushalt mit 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und einem Kind: 3.000 Euro Basis plus 500 Euro Kinderzuschlag, zusammen 3.500 Euro.
- Haushalt mit 52.000 Euro und ohne Kinder: 3.000 Euro Basis plus 1.000 Euro Einkommenszuschlag, zusammen 4.000 Euro.
- Haushalt mit 40.000 Euro und zwei Kindern: 3.000 plus 2.000 Euro Einkommenszuschläge plus 1.000 Euro Kinderzuschlag, zusammen 6.000 Euro.
Eigene Rechnung der Redaktion nach den genannten Fördersätzen; maßgeblich ist der Bescheid des BAFA.
Welche Bedingungen Haushalte leicht übersehen
Die Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft, die beim Autokauf leicht untergehen:
- Nur Neufahrzeuge der Klasse M1 mit Erstzulassung in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 sind förderfähig. Bereits zugelassene Fahrzeuge wie Tageszulassungen, Werkszulassungen und Vorführwagen fallen laut BAFA heraus; Gebrauchtwagen sind nach Angaben des Ministeriums ebenfalls nicht förderfähig.
- Der Antrag ist erst nach der Zulassung möglich und läuft über das Portal „Förderzentrale Deutschland“, für das ein BundID-Konto nötig ist.
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen sein.
- Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender werden nur gefördert, wenn sie bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden und die Klimakriterien erfüllen; ab dem 1. Juli 2027 prüft die deutsche Bundesregierung nach Angaben des Ministeriums einen Maßstab auf Basis realer CO2-Werte.
Einordnung: Was die geprüften Seiten offenlassen
Eine Preisobergrenze für das Fahrzeug, eine Antragsfrist nach der Zulassung und die Bearbeitungsdauer nennen die von NETZ-TRENDS geprüften Seiten des BAFA und des Bundesumweltministeriums nicht. Ebenso offen bleibt dort, ob Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bedient werden, solange Mittel vorhanden sind. Wer kurz vor einem Kauf steht, sollte diese Punkte in der Förderrichtlinie und in den häufigen Fragen des BAFA nachlesen; die Richtlinie hat NETZ-TRENDS nicht im Volltext ausgewertet.
Private Nachfrage im September deutlich höher
Das Kraftfahrt-Bundesamt meldet in seiner Mitteilung zu den Neuzulassungen im September 2026 256.774 neu zugelassene Pkw, 9,0 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Die privaten Neuzulassungen stiegen um 28,5 Prozent und kamen auf einen Anteil von 40,3 Prozent, die gewerblichen gingen um 1,2 Prozent zurück. Ob und wie stark die Förderung dazu beiträgt, weist die Behörde in den hier ausgewerteten Zahlen nicht aus; ein Zusammenhang lässt sich aus der Gleichzeitigkeit allein nicht belegen.
Was Haushalte vor dem Kauf prüfen sollten
Praxishinweis
- Steuerbescheide der beiden jüngsten Jahre bereithalten, sie bestimmen das anrechenbare Einkommen.
- Vor Vertragsabschluss klären, ob das Fahrzeug eine Neuzulassung ist und keine Tageszulassung oder ein Vorführwagen.
- Beim Leasing prüfen, auf wen das Fahrzeug laut Fahrzeugschein zugelassen wird: Nach den Fördervoraussetzungen muss die antragstellende Person dort eingetragen sein.
- Den Antrag erst nach der Zulassung stellen und die 36 Monate Zulassungsdauer einplanen.
- Die Förderhöhe im BAFA-Dokument Übersicht zur Förderhöhe gegenprüfen, bevor die Förderung fest in die Finanzierung eingerechnet wird.
Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Antrag auf die E-Auto-Förderung gemacht, oder was hält Sie bislang davon ab? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Bundesumweltministerium: Pressemitteilung Nr. 124/26 vom 5. Oktober 2026
- BAFA: Kurzmeldung „100.000 E-Auto-Förderungen bewilligt“ vom 5. Oktober 2026
- BAFA: Fördervoraussetzungen E-Auto-Förderung 2026 und Überblick, Abruf am 10. Oktober 2026
- Bundesumweltministerium: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung, Abruf am 10. Oktober 2026
- Kraftfahrt-Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 41/2026, Neuzulassungen im September 2026
- BAFA: Monatliche Statistik zur E-Auto-Förderung, Stand 1. Oktober 2026 (nicht ausgewertet, siehe Text)
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.