Das Wichtigste in Kürze
- Die ARD stellt neue Folgen von „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ ab dieser Saison freitags in die ARD Mediathek – zwei Tage vor der Ausstrahlung im Ersten. Den Anfang macht der Hannover-Fall „König in Gelb“ am Freitag, 11. September 2026.
- Der ORF zieht nicht mit. Der österreichische Rundfunk bleibt nach einem Bericht der Wiener Tageszeitung Der Standard bei der Ausstrahlung am Sonntag und verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von ORF ON.
- Diese Rahmenbedingungen sind nachlesbar: Paragraf 4e Absatz 7 des österreichischen ORF-Gesetzes erlaubt eine Vorabbereitstellung „frühestens aber 24 Stunden“ vor der Ausstrahlung. Der deutsche Medienstaatsvertrag nennt in Paragraf 30 keine solche Frist.
Der deutsche Sonntagskrimi bekommt einen Vorlauf – aber nur in Deutschland. Die ARD hat am Sonntagvormittag mitgeteilt, dass neue Folgen von „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ künftig schon freitags in der ARD Mediathek abrufbar sind. In der Pressemitteilung der ARD vom 6. September 2026, 9.00 Uhr, heißt es: „Ab dieser Saison können registrierte Nutzerinnen und Nutzer die neuen Fälle von ‚Tatort‘ und ‚Polizeiruf 110‘ bereits freitags exklusiv vorab in der ARD Mediathek streamen – zwei Tage vor der Ausstrahlung im Ersten.“
Wenige Stunden später kam die Gegenposition, und sie kam aus Wien. Der ORF werde an der bisherigen Praxis nichts ändern, teilte der österreichische Rundfunk nach einem Bericht der Wiener Tageszeitung Der Standard auf Anfrage der Nachrichtenagentur APA mit. Begründet wurde das dem Bericht zufolge mit der Fernsehtradition des Sonntagskrimis und mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Streaming-Plattform ORF ON.
Der zweite Teil dieser Begründung lässt sich nachprüfen. Er führt zu einer Bestimmung, die den Spielraum des ORF eng zieht: Dem deutschen Modell könnte der Sender in dieser Form auch dann nicht folgen, wenn er es wollte.
Was die ARD ab dem 11. September ändert
Den Auftakt macht nach Angaben der ARD der Hannover-„Tatort“ „König in Gelb“ mit Maria Furtwängler als Kommissarin Charlotte Lindholm. Die Folge steht ab Freitag, 11. September 2026, in der ARD Mediathek und läuft am Sonntag, 13. September 2026, um 20.15 Uhr im Ersten. Die Mitteilung kündigt außerdem drei neue Ermittlerteams an: Almila Bagriacik und Karoline Schuch in Kiel, Rosalie Thomass und Fabian Hinrichs in Franken sowie Carlo Ljubek und Ferdinand Hofer in München.
ARD-Programmdirektorin Christine Strobl bezeichnet Deutschland in der Mitteilung als Krimi-Nation und nennt „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ dessen bekannteste Marken. Wie viele Konten es in der ARD Mediathek gibt und wie viele Menschen den Vorlauf damit tatsächlich nutzen könnten, nennt die Mitteilung nicht. Auch dazu, ob und wie sich die Vorabveröffentlichung auf die Zuschauerzahlen der Sonntagsausstrahlung auswirken soll, äußert sich die ARD nicht.
Der ORF bleibt beim Sonntagabend
Für das Publikum in Österreich ändert sich damit zunächst nichts. „König in Gelb“ läuft nach dem Programmeintrag von tv.ORF.at ebenfalls am Sonntag, 13. September 2026, um 20.15 Uhr, dort auf ORF 2; eine Wiederholung ist für den 15. September, 0.05 Uhr, angesetzt. Als Produktionsangabe steht dort ORF/NDR – die Folge entstand demnach unter Beteiligung des österreichischen und des deutschen Senders.
Genau diese Konstellation macht den Fall interessant. Es geht nicht um eine rein deutsche Produktion, die der ORF nur einkauft, sondern um eine Folge, an der er selbst beteiligt ist. Trotzdem bleibt der Abruf in Österreich der Ausstrahlung nachgelagert.
24 Stunden gegen zwei Tage: Der Unterschied steht im Gesetz
Was ein öffentlich-rechtlicher Sender online anbieten darf, regeln in Deutschland und Österreich verschiedene Gesetze – und sie sind an dieser Stelle unterschiedlich streng.
In Österreich gilt das ORF-Gesetz. Sein Paragraf 4e beschreibt das Online-Angebot des Senders im Einzelnen. Absatz 7 erlaubt ausdrücklich eine Bereitstellung vor der Ausstrahlung – aber mit einer harten Grenze.
Paragraf 4e Absatz 7 ORF-Gesetz im Wortlaut
„Sendungen aus den Kategorien Information (mit Ausnahme von Nachrichtensendungen), Kultur, Unterhaltung und Sport, die vom Österreichischen Rundfunk selbst oder in seinem Auftrag, sei es auch in Zusammenarbeit mit Dritten, hergestellt wurden, dürfen auch vor der Ausstrahlung in einem Programm […] frühestens aber 24 Stunden davor unverändert zum Abruf bereitgestellt werden.“ – Wortlaut nach dem Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundes, Auslassung durch die Redaktion.
Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung wäre für eine ORF-Koproduktion wie „König in Gelb“ also höchstens ein Vorlauf von einem Tag möglich – Samstag statt Freitag. Das Modell der ARD mit zwei Tagen läge außerhalb dessen, was der Paragraf zulässt. Für Folgen, die der ORF weder selbst noch in seinem Auftrag herstellt, sieht Absatz 7 eine Vorabbereitstellung überhaupt nicht vor.
In Deutschland ist die Vorgabe offener formuliert. Paragraf 30 des deutschen Medienstaatsvertrags, der den Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender beschreibt, erlaubt in Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ausdrücklich „Sendungen ihrer Programme auf Abruf vor und nach deren Ausstrahlung“. Eine Frist dafür, wie lange vor der Ausstrahlung das geschehen darf, nennt die Vorschrift nicht. Zeitliche Grenzen nennt die Vorschrift an anderer Stelle – etwa dreißig Tage für angekaufte Spielfilme und Serienfolgen und sieben Tage für Großereignisse und Bundesliga-Spiele –, aber nicht für den Vorlauf eigener Sendungen.
Was das für das Publikum bedeutet
Praktisch heißt das: Wer die neue Folge früher sehen will, braucht in Deutschland ein Konto in der ARD Mediathek: Die Mitteilung setzt für den Vorabzugriff ausdrücklich eine Registrierung voraus. In Österreich gibt es diesen Weg nicht, unabhängig davon, ob jemand angemeldet ist oder nicht.
| Deutschland: ARD / Das Erste | Österreich: ORF | |
|---|---|---|
| Abruf vor der Ausstrahlung | ab Freitag, 11. September 2026, in der ARD Mediathek, nach Angaben der ARD nur nach Registrierung | nicht vorgesehen |
| Erstausstrahlung „König in Gelb“ | So., 13. September, 20.15 Uhr | So., 13. September, 20.15 Uhr (ORF 2) |
| Gesetzlicher Rahmen für den Vorlauf | Paragraf 30 Absatz 2 Medienstaatsvertrag: Abruf „vor und nach“ der Ausstrahlung, ohne genannte Frist | Paragraf 4e Absatz 7 ORF-Gesetz: frühestens 24 Stunden vorher |
| Rundfunkbeitrag je Haushalt und Monat | 18,36 Euro | 15,30 Euro |
Der Rundfunkbeitrag in Deutschland beträgt je Wohnung und Monat 18,36 Euro. Der ORF-Beitrag in Österreich liegt bei 15,30 Euro monatlich; er ist nach Angaben der Regulierungsbehörde KommAustria für die Jahre 2024 bis 2026 unmittelbar im Gesetz festgelegt, in Paragraf 31 Absatz 19 ORF-Gesetz. In beiden Ländern zahlen Haushalte also einen Pflichtbeitrag – der Zugriffszeitpunkt auf dieselbe Koproduktion fällt trotzdem auseinander.
Woher die österreichische Grenze kommt
Die 24-Stunden-Regel ist kein Zufall, sondern Teil eines größeren Regelwerks. Die Novelle des ORF-Gesetzes trat nach Darstellung des ORF am 1. Jänner 2024 in Kraft und schrieb dem Sender für sein Online-Angebot zahlreiche Ober- und Untergrenzen ins Gesetz: Auf der Nachrichtenübersicht sind je Kalenderwoche höchstens 350 Textmeldungen zulässig, 70 Prozent der Beiträge müssen jederzeit als Video oder Audio vorliegen, Videos in ORF ON dürfen bis zu sechs Monate abrufbar bleiben.
Der deutsche Medienstaatsvertrag arbeitet an der entscheidenden Stelle anders: Er begrenzt, wie lange ein Beitrag nach der Ausstrahlung abrufbar bleiben darf, nicht aber, wie lange davor. Der Abstand zwischen Freitag und Samstag, um den es beim Sonntagskrimi geht, ist damit weniger eine Programmentscheidung als eine Folge zweier unterschiedlich eng gefasster Rechtsrahmen.
Was offenbleibt
Aus dem Bericht über die APA-Anfrage geht nicht hervor, ob der ORF eine Änderung dieser Bestimmung anstrebt oder ob er den 24-Stunden-Spielraum künftig überhaupt nutzen will. Beides hat der Sender nach der wiedergegebenen Antwort nicht gesagt. Auf deutscher Seite nennt die ARD keinen Termin, ab wann der Vorlauf für alle Folgen der Saison gelten soll; die Mitteilung spricht allgemein von dieser Saison.
Dass der Zeitpunkt, zu dem eine Sendung abrufbar ist, an Regeln und Rechten hängt und nicht am Willen des Anbieters, ist im Fernsehmarkt kein neues Thema: NETZ-TRENDS hat das bereits am Beispiel der weggefallenen Zurückspulfunktion bei Vodafone GigaTV beschrieben.
Fest steht bis dahin nur der Terminplan: Ab dem 11. September 2026 trennt zwei Tage, wann dieselbe Folge in Deutschland und in Österreich zu sehen ist. Am Sonntagabend läuft sie dann in beiden Ländern zur selben Zeit.
Wie sehen Sie das: Ist ein Vorlauf von zwei Tagen in der Mediathek ein Fortschritt für das Publikum – oder nimmt er dem gemeinsamen Sonntagabend den Reiz? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- ARD Das Erste: Pressemitteilung „Neue Saison. Neue Fälle. Neue Teams. Neue Tatzeit.“ vom 6. September 2026, 9.00 Uhr – presseportal.de
- Der Standard (Wien): Bericht „ARD stellt ‚Tatort‘ künftig schon vorab in die Mediathek – ORF nicht“ vom 6. September 2026, mit der ORF-Antwort auf eine APA-Anfrage – derstandard.at
- tv.ORF.at: Programmeintrag „Tatort: König in Gelb“, ORF 2, 13. September 2026 – tv.orf.at
- Rechtsinformationssystem des Bundes (Österreich): Paragraf 4e ORF-Gesetz – ris.bka.gv.at
- Paragraf 30 Medienstaatsvertrag (Telemedienauftrag) – gesetze-bayern.de
- ORF: Übersicht zu den Neuerungen bei den Onlineangeboten nach der Gesetzesnovelle – orf.at
- Rundfunkbeitrag (Deutschland): Höhe des Beitrags – rundfunkbeitrag.de
- RTR / KommAustria: Information zur Festlegung des ORF-Beitrags für die Jahre 2024 bis 2026 – rtr.at
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