Das Wichtigste in Kürze
- Der deutsche Automobilclub ADAC hat nach eigenen Angaben fünf Winterreifen maschinell auf vier und auf zwei Millimeter Restprofil abgetragen und anschließend auf nasser und schneebedeckter Fahrbahn getestet. Die Mitteilung dazu ist am 8. September 2026 um 0.05 Uhr erschienen.
- Bis vier Millimeter nennt der ADAC den Leistungsverlust „aus technischer Sicht noch vertretbar“: minus zwölf Prozent beim längs verlaufenden Aquaplaning. Bei zwei Millimetern sind es nach denselben Angaben 22 Prozent längs, 25 Prozent quer und 20 Prozent beim Bremsen auf Schnee.
- In Deutschland dürfen Reifen bis 1,6 Millimeter gefahren werden. In Österreich gelten für Winterreifen dagegen vier Millimeter als gesetzliche Untergrenze – die Empfehlung des Clubs entspricht dort der geltenden Vorschrift.
Winterreifen dürfen in Deutschland bis zu einer Profiltiefe von 1,6 Millimetern gefahren werden. Der deutsche Automobilclub ADAC hat untersucht, was ein Reifen bei diesem Abnutzungsgrad noch leistet – und kommt zu einem Ergebnis, das deutlich über der gesetzlichen Grenze liegt: Zwischen vier und zwei Millimetern Restprofil bricht die Leistung nach Darstellung des Clubs so stark ein, dass der Reifen sich „schnell zu einem Sicherheitsrisiko entwickeln“ könne. Die Mitteilung des ADAC ist in der Nacht zum Dienstag um 0.05 Uhr erschienen, knapp acht Wochen vor dem Beginn der österreichischen Winterreifenpflicht am 1. November.
Für Haushalte im deutschsprachigen Raum ist das keine akademische Frage. Sie entscheidet darüber, ob ein Satz Winterreifen noch eine Saison mitmacht oder ersetzt werden muss – und die Antwort fällt je nach Land unterschiedlich aus, obwohl die Physik dieselbe ist.
Was der ADAC gemessen hat
Fünf Winterreifen verschiedener Hersteller und Preisklassen wurden nach Angaben des Clubs mit einer speziellen Maschine auf zwei und auf vier Millimeter Restprofil abgetragen. Anschließend mussten sie Handling- und Bremsversuche auf nasser und auf schneebedeckter Fahrbahn absolvieren. Als Vergleichsmaßstab diente die Fahrsicherheitsbewertung des ADAC Reifentests, also die clubeigene Punkteskala – und nicht eine Messung in Metern.
Dieser Unterschied ist für das Verständnis der Zahlen zentral: Ein Verlust von 25 Prozent bedeutet in dieser Systematik einen Rückgang in der Bewertung, nicht einen um ein Viertel längeren Bremsweg. Der ADAC weist die Werte in seiner Mitteilung ausdrücklich als Bewertungsverluste aus.

Der Einbruch liegt zwischen vier und zwei Millimetern
Bis vier Millimeter Restprofil verlieren die Reifen nach Darstellung des ADAC in vielen Kategorien an Leistung, dieser Verlust sei „aus technischer Sicht noch vertretbar“. Beim längs verlaufenden Aquaplaning lag er im Mittel bei zwölf Prozent gegenüber dem Neuzustand. Bei zwei Millimetern waren es 22 Prozent. Beim quer verlaufenden Aquaplaning, wie es in Kurven auftritt, nennt der Club für zwei Millimeter einen Verlust von 25 Prozent, beim Bremsen auf Schnee 20 Prozent.
In der Praxis würden die stärker abgefahrenen Reifen bereits bei deutlich geringeren Geschwindigkeiten aufschwimmen, heißt es in der Mitteilung. Für das Bremsen auf Schnee führt der Club ein einzelnes Beispiel an: Bei einer Bremsung aus 30 km/h bis zum Stillstand hätte der auf zwei Millimeter abgetragene Reifen an dem Punkt, an dem der neue Reifen bereits steht, erst etwas mehr als die Hälfte der Geschwindigkeit abgebaut. Welche Restgeschwindigkeit das genau ist und unter welchen Fahrbahnbedingungen gemessen wurde, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Bemerkenswert ist ein zweiter Befund: In einigen Kategorien sei der Verlust zwischen Neuzustand und vier Millimetern ähnlich groß wie der zwischen vier und zwei Millimetern. Der Abbau beschleunigt sich also, je dünner das Profil wird. Ein zunächst gut bewerteter Reifen könne kurz vor Erreichen der gesetzlichen Mindestprofiltiefe plötzlich so stark einbrechen, dass er als Sicherheitsrisiko einzustufen sei. Der Club fügt hinzu: „Auch ein Premiumreifen ersetzt eine fehlende Profiltiefe nicht.“
Was 1,6 Millimeter juristisch bedeuten
Maßgeblich ist in Deutschland § 36 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Dort heißt es: „Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.“ Gemessen wird also nicht an einer beliebigen Stelle, sondern in den breiten Rillen der mittleren drei Viertel – und der Wert muss rundum eingehalten sein, nicht nur dort, wo der Reifen am besten aussieht.
Was in Deutschland Empfehlung ist, ist in Österreich Vorschrift
Die Empfehlung des ADAC lautet, Winterreifen bei vier Millimetern Restprofil zu wechseln. Die Vier-Millimeter-Marke ist dabei keine neue Größe: Sie steht bereits als Empfehlung auf der Ratgeberseite des Clubs zum Reifenprofil, neben mindestens drei Millimetern für Sommerreifen. Neu sind die Messwerte, mit denen der ADAC sie jetzt unterlegt.
In Deutschland bleibt das eine Empfehlung eines Vereins ohne Rechtsfolge. Wenige hundert Kilometer weiter südlich sieht es anders aus: In Österreich gilt zwischen dem 1. November und dem 15. April eine situative Winterreifenpflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen, und die Vorgabe für Winterreifen liegt dort bei mindestens vier Millimetern, bei Diagonalreifen bei fünf. Das steht in § 4 der österreichischen Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung; das österreichische Verkehrsministerium nennt dieselben Werte.
Wer die vier Millimeter unterschreitet und bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis fährt, ist nach Darstellung des Ministeriums vorschriftswidrig unterwegs und zahlt mindestens 60 Euro. In der Schweiz wiederum gibt es überhaupt keine Winterreifenpflicht; das Schweizer Bundesportal ch.ch verweist auf die allgemeine Pflicht, das Fahrzeug jederzeit zu beherrschen, nennt 1,6 Millimeter als Mindestprofiltiefe und eine Busse von 100 Franken je Reifen bei Unterschreitung.
| Land | Allgemeine Mindestprofiltiefe | Vorgabe für Winterreifen | Sanktion bei Unterschreitung |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 1,6 mm | keine eigene Grenze | 60 Euro und ein Punkt, 75 Euro bei Gefährdung |
| Österreich | 1,6 mm | 4 mm, Diagonalreifen 5 mm | mindestens 60 Euro bei winterlichen Verhältnissen |
| Schweiz | 1,6 mm | keine Winterreifenpflicht | 100 Franken je Reifen |
Wer die frühere Umrüstung bezahlt
Die Rechnung für die Empfehlung geht an die Haushalte. Zwischen der gesetzlichen Grenze von 1,6 Millimetern und der empfohlenen Wechselschwelle von vier Millimetern liegen 2,4 Millimeter Profil, die nach deutschem Recht gefahren werden dürften, nach der Studie aber nicht mehr gefahren werden sollten. Wer der Empfehlung folgt, verzichtet auf diesen Teil der Laufleistung und kauft entsprechend früher neu – bei einem Posten, der ohnehin zu den regelmäßig wiederkehrenden Kosten der Fahrzeughaltung zählt. Wie ADAC-Zahlen zu den Kleinwagenpreisen zeigen, ist der Kostendruck rund ums Auto in Deutschland ohnehin hoch.
Die Mitteilung des Clubs benennt diese Kostenfolge nicht. Sie enthält auch keine Angabe dazu, wie viele Kilometer zwischen vier und 1,6 Millimetern typischerweise noch in einem Reifen stecken – eine Größe, die für die Abwägung zentral wäre. In Österreich stellt sich diese Abwägung ohnehin nicht: Dort ist der Verzicht auf das letzte Profil bereits Teil der Rechtslage.
Praxishinweis: Profil selbst prüfen
Für den schnellen Test beschreibt der ADAC die Ein-Euro-Münze: Ihr goldener Rand ist nach Angaben des Clubs exakt drei Millimeter breit. Verschwindet er in der Profilrille, liegt mehr als drei Millimeter Profil vor. Für die Vier-Millimeter-Schwelle bei Winterreifen führt die Ratgeberseite des Clubs keine passende Münze auf – dafür bleibt der Profiltiefenmesser das genaue Werkzeug. Gemessen wird in den breiten Rillen der mittleren drei Viertel der Lauffläche, und zwar an mehreren Stellen rund um den Reifen: Bei ungleichmäßigem Abrieb liegt ein Reifen an einer Stelle über der Grenze und an einer anderen darunter.
Was die Mitteilung offenlässt
Die Angaben stammen bislang ausschließlich aus der Pressemitteilung des Clubs; die Detailergebnisse kündigt der ADAC für die eigene Website an. Unabhängig überprüfbar sind die Werte damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Offen bleibt außerdem, welche fünf Reifenmodelle in welcher Größe geprüft wurden – genannt wird in der Mitteilung allein ein Reifen von Bridgestone als Beispiel für die Schneebremsung –, wie viele Läufe je Reifen gefahren wurden und wie stark die Ergebnisse zwischen den Fabrikaten streuten. Der ADAC hält lediglich fest, der Leistungseinbruch könne „von Hersteller zu Hersteller schwanken“, das grundlegende Muster sei aber bei fast allen Reifen gleich.
Ebenfalls unbeantwortet bleibt eine methodische Frage: Beim maschinellen Abtragen entsteht ein gleichmäßiges Restprofil, während ein über Jahre gefahrener Reifen zusätzlich gealtert ist und in aller Regel ungleichmäßig verschleißt. Ob und wie sich das auf die Messwerte auswirkt, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Die nächste überprüfbare Station ist die angekündigte Veröffentlichung der Detailergebnisse auf adac.de. In Österreich beginnt die situative Winterreifenpflicht am 1. November 2026, in Deutschland und der Schweiz gibt es kein festes Datum – dort entscheidet die Wetterlage.
Prüfen Sie die Profiltiefe Ihrer Winterreifen selbst – und würden Sie wegen der ADAC-Empfehlung früher wechseln, als es das Gesetz verlangt? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- ADAC: Pressemitteilung „Millimeter, die entscheiden“ vom 8. September 2026, 0.05 Uhr
- ADAC: Ratgeberseite zum Reifenprofil – Münztest, Empfehlungen, Bußgelder in Deutschland
- Deutschland: § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Bereifung und Laufflächen
- Österreich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zur situativen Winterreifenpflicht
- Österreich: Amtshelfer-Text des Verkehrsministeriums zur Mindestprofiltiefe nach § 4 KDV
- Schweiz: Bundesportal ch.ch zur Winterbereifung
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