Erste Lesung am 8. Oktober: Der Zuschuss sinkt von 6,5 auf 5,525 Milliarden Euro, ohne ihn läge das Entgelt bei 6,52 Cent

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche Bundestag in Berlin hat am 8. Oktober 2026 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/8236) beraten: Der Bund will die Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029 mit 5,525 Milliarden Euro pro Jahr bezuschussen, nach 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026.
  • Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber veranschlagen für 2027 vorläufig 3,54 Cent je Kilowattstunde (2026: 2,86 Cent). Ohne Zuschuss wären es 6,52 Cent.
  • Wie viel davon bei Haushalten ankommt, beziffert der Entwurf nicht. Die Entgelte der Verteilnetzbetreiber, die Haushalte direkt betreffen, müssen bis zum 15. Oktober veröffentlicht sein.

In Deutschland wird der Strom für Haushalte 2027 nicht mehr so stark über Steuergeld im Netz verbilligt wie 2026. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beraten, der den Zuschuss des Bundes zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029 auf 5,525 Milliarden Euro pro Jahr festlegt. Im laufenden Jahr erhalten die vier Übertragungsnetzbetreiber nach Angaben des Bundestags 6,5 Milliarden Euro. Die Abgeordneten überwiesen den Entwurf nach 20 Minuten Debatte an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Was der Gesetzentwurf vorsieht

Der Zuschuss soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes kommen und in zehn gleichen Raten gezahlt werden, die ab dem 15. Februar eines Jahres abgerufen werden, so steht es in Drucksache 21/8236 vom 28. September 2026. Über drei Jahre ergibt das rund 16,6 Milliarden Euro. Der Betrag wird von den Erlösobergrenzen der Netzbetreiber abgezogen, wodurch die Übertragungsnetzentgelte sinken.

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Vorgesehen sind außerdem Informationspflichten: Die Übertragungsnetzbetreiber sollen ihre Entgelte mit und ohne Zuschuss veröffentlichen, Verteilnetzbetreiber fiktive Entgelte für typische Abnahmefälle, und Stromlieferanten sollen auf der Jahresrechnung auf den Zuschuss hinweisen. Bleibt die Zahlung aus, dürfen die Netzentgelte nach dem Entwurf einmalig während des Jahres angepasst werden, wenn die Betreiber das sechs Wochen vor Wirksamwerden der Bundesnetzagentur mitteilen. Das alles ist Entwurf: Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.

Was die Netzbetreiber für 2027 veranschlagen

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Deutschland und TransnetBW haben am 1. Oktober 2026 vorläufige, bundesweit einheitliche Entgelte für 2027 veröffentlicht. Nach der Mitteilung von Amprion liegt das durchschnittliche Entgelt auf Höchst- und Hochspannungsebene 2027 bei 3,54 Cent je Kilowattstunde, nach 2,86 Cent im Jahr 2026, also rund 24 Prozent höher. Ohne Zuschuss läge es bei 6,52 Cent, fast 3 Cent höher. Das vorläufige Preisblatt auf netztransparenz.de hält fest, dass die Werte einen Zuschuss von 5,525 Milliarden Euro voraussetzen.

Szenario Zuschuss in Mrd. Euro Entgelt in Cent je kWh
2026 6,5 2,86
2027, vorläufig, mit Zuschuss 5,525 3,54
2027, theoretisch ohne Zuschuss 0 6,52
Quelle: Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Deutschland, TransnetBW (Mitteilung vom 1. Oktober 2026), Bundestag. Durchschnittliche Entgelte auf Höchst- und Hochspannungsebene, vorläufig; Stand: 10. Oktober 2026.

Die Betreiber betonen nach eigener Mitteilung, dass sie den Zuschuss vollständig zur Senkung der Entgelte nutzen müssen und daraus keinen finanziellen Vorteil ziehen. Für Kundschaft in den Verteilnetzen falle die Entlastung regional unterschiedlich aus.

Was bei Haushalten ankommt, beziffert der Entwurf nicht

Der Gesetzentwurf nennt für 2026 eine durchschnittliche Senkung der Netzentgelte für Haushaltskunden um rund 2 Cent je Kilowattstunde, gestützt auf Stichproben. Für 2027 bis 2029 spricht er nur von „spürbaren Entlastungen“, einen Euro-Betrag je Haushalt enthält er nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kommt in seiner Kurzstellungnahme vom 13. August 2026 zu einem skeptischeren Urteil: Er hält den Zuschuss nicht für ein wirksames Mittel, private Haushalte spürbar zu entlasten. Nach seinen Angaben zahlte ein Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden im August 2026 im Schnitt rund 37 Cent je Kilowattstunde, Netzentgelte machten etwa ein Viertel des Strompreises aus. Der vzbv fordert, die Weitergabe der Entlastung an die Haushalte sicherzustellen; die vorgesehenen Informationspflichten reichten dafür nicht aus.

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Rechenbeispiel der Redaktion

Der vzbv zitiert eine Berechnung des Vergleichsportals Verivox, wonach der Haushaltsstrompreis in Deutschland ab 2027 im Durchschnitt netto um 0,25 Cent je Kilowattstunde steigt. Die Berechnung stammt aus der Zeit vor den vorläufigen Entgelten; ihre Annahmen konnte die Redaktion nicht einsehen.

Legt man den Wert zugrunde, entspricht das bei 3.500 Kilowattstunden im Jahr 8,75 Euro netto, mit 19 Prozent Umsatzsteuer 10,41 Euro brutto. Bei 2.000 Kilowattstunden sind es 5,00 Euro netto und 5,95 Euro brutto.

Das ist ein Durchschnittswert für Deutschland. Regionale Verteilnetzentgelte und der einzelne Tarif entscheiden, was ein Haushalt tatsächlich zahlt.

Diese Termine entscheiden über die Höhe

  • 15. Oktober 2026: Spätestens bis dahin müssen Netzbetreiber ihre Entgelte für das Folgejahr im Internet veröffentlichen, so steht es in § 20 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sind sie bis dahin nicht ermittelt, ist die voraussichtliche Höhe zu veröffentlichen.
  • 7. Dezember 2026: Besteht bis dahin keine Rechtssicherheit über den Zuschuss, rechnen die Übertragungsnetzbetreiber laut Preisblatt damit, dass die endgültigen Entgelte höher ausfallen.
  • 1. Januar 2027: Die endgültigen Entgelte müssen nach dem Entwurf feststehen.
  • Offen: Einen Termin für die weitere Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie nennt der Bundestag auf der Seite zur ersten Lesung nicht.

Was Haushalte jetzt prüfen können

Ob und wie stark der Stromversorger die Netzentgelte an die Kundschaft weiterreicht, hängt vom Vertrag ab. Für Preisänderungen gilt nach § 41 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes: Haushaltskunden müssen spätestens einen Monat vor Eintritt der Änderung unterrichtet werden, und wer eine Preisänderung nicht mittragen will, kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Absatz 6 nennt Ausnahmen, in denen die Unterrichtung entfällt und kein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht; ob ein konkreter Fall darunterfällt, sollten Betroffene bei Unklarheit mit der Verbraucherzentrale klären.

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Praxishinweis

  • Post vom Versorger zur Preisanpassung zum Jahreswechsel genau lesen: Beginn, neuer Arbeits- und Grundpreis, Hinweis auf das Kündigungsrecht.
  • Verbrauch der letzten Jahresabrechnung bereithalten, um Tarife auf derselben Basis zu vergleichen.
  • Auf den Hinweis zum Netzzuschuss auf der Jahresrechnung achten, falls das Gesetz in der vorgesehenen Form kommt.

Zur Einordnung der aktuellen Haushaltspreise für Strom und Gas lesen Sie auch unseren Bericht zur Strompreisstatistik des Statistischen Bundesamts vom 30. September 2026.

Wie wirken sich die Netzentgelte 2027 auf Ihre Stromrechnung aus, und haben Sie schon Post von Ihrem Versorger bekommen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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