Jack Dorsey veröffentlichte den Hinweis am 3. Oktober 2026 – welcher der sechs Blockiergründe gilt, steht nicht darin
Update, 12. Oktober 2026
- Die Sperre besteht weiter. Eine erneute Abfrage von NETZ-TRENDS über Apples öffentliche Suchschnittstelle am 12. Oktober 2026 um 17:00 Uhr ergab: Bitchat (App-Kennung 6748219622) ist in Deutschland, den USA und Großbritannien unverändert in Version 1.7.1 abrufbar, in Indien und auf dem chinesischen Festland nicht.
- Die indische Bürgerrechtsorganisation SFLC.in (Software Freedom Law Center, India) erklärte am 5. Oktober, Bitchat sei Berichten zufolge auch im Google Play Store in Indien nicht mehr verfügbar und die Website über mehrere indische Internetanbieter nicht erreichbar. Eine Sperranordnung sei nicht öffentlich zugänglich. Die Organisation fordert die indische Regierung auf, ihre Anordnungen an Apple, Google und die Internetanbieter zurückzunehmen, und hält die Sperre einer ganzen Kommunikations-App für unverhältnismäßig.
- Nach Einschätzung von SFLC.in folgte die Sperre auf eine Internetabschaltung bei einem Protest am Jantar Mantar in Neu-Delhi am 2. Oktober 2026. Einen Zusammenhang hat die indische Regierung nicht bestätigt.
- Eine öffentliche Stellungnahme des indischen Ministeriums für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) oder von Apple lag NETZ-TRENDS bis zum 12. Oktober nicht vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Der US-Konzern Apple hat den Bluetooth-Messenger Bitchat aus dem indischen App Store genommen. In dem Hinweis an den Entwickler, den Jack Dorsey am 3. Oktober 2026 um 14:23 Uhr deutscher Zeit auf X veröffentlichte, beruft sich Apple auf eine Forderung des indischen Ministeriums für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) nach Section 69(A) des indischen IT-Gesetzes von 2000.
- Eine eigene Abfrage von NETZ-TRENDS über Apples öffentliche Suchschnittstelle am 3. Oktober 2026 um 19:10 Uhr bestätigt das Ergebnis: Die App ist in Deutschland, den USA und Großbritannien abrufbar – in Indien und auf dem chinesischen Festland nicht.
- Section 69A nennt sechs mögliche Gründe für eine Sperre und verlangt, die Gründe schriftlich festzuhalten. Welcher davon hier gilt, steht nicht in Apples Hinweis. Der Wortlaut der Anordnung selbst ist nicht öffentlich: Die indischen Sperrregeln von 2009 ordnen in Regel 16 strikte Vertraulichkeit an.
Eine App verschwindet aus einem App Store – und die Begründung dafür bleibt unter Verschluss. Genau das ist am Samstag in Indien geschehen – mit einem Programm, das ohne Internet, ohne Server und ohne Telefonnummer funktioniert. Der US-Konzern Apple hat Bitchat, den Bluetooth-Messenger des Twitter-Mitgründers Jack Dorsey, aus dem indischen App Store entfernt. Die Begründung, die Apple dem Entwickler schickte, besteht aus einem Paragrafen – und einer Leerstelle.
Was in Apples Hinweis steht – und was nicht
Dorsey hat den Hinweis am Samstag auf X öffentlich gemacht, zusammen mit der Zeile „government of India officially removes bitchat from the App Store“. Der Beitrag erschien nach den Angaben der Plattform am 3. Oktober 2026 um 12:23 Uhr UTC, also um 14:23 Uhr deutscher Zeit; bis 19:08 Uhr deutscher Zeit sammelte er rund 6.600 Likes und mehr als 830 Antworten.
https://x.com/jack/status/2106359514391871540
Der abgebildete Hinweis stammt nach seiner Aufmachung von Apples App-Review-Abteilung. Er ist auf Englisch verfasst; die Zitate sind hier übersetzt wiedergegeben, der Sinn unverändert. Er teilt mit, die Anwendung werde „auf Verlangen des Ministeriums für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY)“ aus dem indischen App Store entfernt, weil sie Inhalte enthalte, die in Indien rechtswidrig seien. Zitiert wird Abschnitt 5 der App-Store-Richtlinien („Legal“), wonach Apps die Rechtsvorschriften jedes Landes einhalten müssen, in dem sie angeboten werden. Und dann folgt der entscheidende Satz: Das Ministerium habe die Entfernung „nach Section 69(A) des (indischen) Information Technology Act, 2000″ verlangt. Für weitere Auskünfte verweist Apple den Entwickler an das Ministerium.
Zwei Folgen nennt der Hinweis noch: In allen anderen Ländern bleibe die App im Store, und die Testversion über TestFlight sei in Indien ebenfalls nicht mehr verfügbar – öffentliche TestFlight-Links funktionierten dort nicht mehr.
Was nicht darin steht, ist ebenso bemerkenswert: kein Aktenzeichen, kein Datum der Anordnung, keine Angabe, welcher Inhalt der App als rechtswidrig gilt – und keiner der sechs Gründe, die das Gesetz überhaupt zulässt. NETZ-TRENDS hat den von Dorsey veröffentlichten Hinweis selbst gelesen. Auf Anfragen des US-Portals TechCrunch haben Apple, Google und das indische Ministerium nach dessen Angaben nicht reagiert; eine Stellungnahme der Beteiligten lag auch NETZ-TRENDS bis zum Redaktionsschluss nicht vor.
Section 69A kennt sechs Gründe – in Apples Hinweis steht keiner
Section 69A Absatz 1 des indischen Information Technology Act, 2000 erlaubt der indischen Zentralregierung, den öffentlichen Zugang zu Informationen sperren zu lassen, wenn das „notwendig oder zweckmäßig“ ist – und zwar aus sechs abschließend aufgezählten Gründen:
- Souveränität und Integrität Indiens,
- Verteidigung Indiens,
- Sicherheit des Staates,
- freundschaftliche Beziehungen zu anderen Staaten,
- öffentliche Ordnung,
- Verhinderung der Anstiftung zu einer damit zusammenhängenden Straftat.
Die Vorschrift verlangt ausdrücklich, dass die Gründe „schriftlich festgehalten“ werden. Öffentlich werden sie damit nicht: Die ausführenden Verfahrensregeln von 2009 bestimmen in Regel 16, dass über alle eingegangenen Anträge und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen „strikte Vertraulichkeit“ zu wahren ist. Regel 8 sieht zwar vor, dass die betroffene Stelle angehört wird und mindestens 48 Stunden Zeit für eine Stellungnahme erhält. Ob das hier geschehen ist, lässt sich von außen nicht feststellen – auch das ist eine Folge von Regel 16.
Der eigene Test: in Deutschland abrufbar, in Indien und China nicht
Ob eine App in einem bestimmten Land im Store steht, lässt sich unabhängig prüfen. NETZ-TRENDS hat dazu Apples öffentliche Suchschnittstelle abgefragt, die für jedes Land getrennt antwortet, und zwar nach der App-Kennung 6748219622 – das ist „bitchat mesh“ des Anbieters permissionless tech, llc, zuletzt am 31. Juli 2026 in Version 1.7.1 aktualisiert. Stichzeitpunkt der Abfrage: 3. Oktober 2026, 19:10 Uhr.
| Store-Land | Treffer zur App-Kennung | Befund |
|---|---|---|
| Deutschland | 1 | abrufbar |
| USA | 1 | abrufbar |
| Großbritannien | 1 | abrufbar |
| Indien | 0 | kein Treffer |
| China (Festland) | 0 | kein Treffer |
Der Befund für China ist dabei kein Nebenprodukt, sondern ein zweiter Vorgang: Nach einem Beitrag Dorseys, über den das US-Portal 9to5Mac am 6. April 2026 berichtete, hatte Apple die App bereits am 5. April 2026 auf Verlangen der chinesischen Internetaufsicht CAC aus dem dortigen Store genommen. Innerhalb von sechs Monaten ist Bitchat damit in zwei der bevölkerungsreichsten Staaten der Welt aus dem iPhone-Katalog verschwunden – jeweils auf behördliches Verlangen und jeweils, ohne dass der Wortlaut der Anordnung öffentlich bekannt wäre.
Im Juli ging es um den Quellcode – andere Behörde, andere Rechtsgrundlage
Die indische Anordnung vom Samstag ist nicht der erste Zugriff auf das Projekt. Am 23. Juli 2026 forderte das Indian Cyber Crime Coordination Centre (I4C), eine Einrichtung des indischen Innenministeriums, nach Angaben des indischen Nachrichtenportals The South First die Plattform GitHub auf, drei Verzeichnisse binnen drei Stunden zu entfernen: den Quellcode, die Android-Anwendung und deren Veröffentlichungsdateien. Herangezogen wurde dabei nicht Section 69A, sondern Section 79(3)(b) desselben Gesetzes in Verbindung mit Regel 3(1)(d) der indischen IT-Regeln von 2021. Dieselbe Behörde nennt auch die Bürgerrechtsorganisation Internet Freedom Foundation in ihrer Erklärung vom 24. Juli 2026.
Zwei verschiedene Behörden, zwei verschiedene Paragrafen, zwei verschiedene Ziele – erst der Quellcode, dann der Vertriebsweg.
Den Anlass beschreibt dasselbe Portal: Seit dem 17. Juli 2026 protestierten Studierende am Jantar Mantar in Neu-Delhi; das Innenministerium habe das Mobilfunkinternet rund um den Ort mindestens fünfmal abgeschaltet, die Polizei habe Störsender eingesetzt. In dieser Lage wurde eine App interessant, die genau dann weiterarbeitet. Nach Zahlen des Marktforschers Sensor Tower, die das US-Portal TechCrunch am 24. Juli 2026 veröffentlichte, entfielen zwischen dem 17. und 23. Juli rund 85 Prozent aller weltweiten Bitchat-Installationen auf Indien – in den 30 Tagen davor waren es etwa ein Prozent.
Wie Bitchat funktioniert
Nach der Beschreibung des Anbieters auf der eigenen Projektseite verbindet Bitchat Geräte direkt über Bluetooth: Jedes Gerät ist zugleich Sender und Vermittler und reicht Nachrichten über mehrere Stationen weiter. Nötig sind demnach weder Internetzugang noch Server noch Telefonnummer; die Software ist gemeinfrei veröffentlicht. Der Anbieter nennt ausdrücklich Netzausfälle, Naturkatastrophen und Proteste als Einsatzlagen. Genau diese Eigenschaft führte das indische I4C im Juli nach der Wiedergabe von The South First als Begründung an: Die Bauweise erschwere die rechtmäßige Überwachung, Zuordnung und Rückverfolgung.
Die IFF nennt das Vorgehen verfassungswidrig und autoritär
Widerspruch gab es schon im Juli. Die indische Bürgerrechtsorganisation Internet Freedom Foundation (IFF) veröffentlichte am 24. Juli 2026 um 11:31 Uhr deutscher Zeit eine Erklärung aus Neu-Delhi, in der sie die Sperrung des Bitchat-Codes auf GitHub als „verfassungswidrig und autoritär“ bezeichnet und die Anordnung des I4C im Innenministerium ausdrücklich verurteilt. Die Organisation wies zudem darauf hin, dass die Löschung eines Verzeichnisses vor allem die Prüfung des Codes verhindere, während das Bluetooth-Netz davon unberührt weiterlaufe.
Die Juristin Mishi Choudhary von der indischen Rechtsorganisation SFLC.in führte gegenüber TechCrunch an, die herangezogenen Vorschriften erlaubten es nicht erkennbar, ein ganzes Softwareprojekt wegen seiner Funktionsweise aus dem Verkehr zu ziehen. Beide Einschätzungen beziehen sich auf die Juli-Anordnung; zu der Entfernung aus dem App Store vom Samstag war bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme dieser Organisationen auffindbar.
54 Apps in einem Jahr: Indiens Entfernungsverlangen sind gestiegen
Dass es sich um keinen Einzelfall handelt, lässt sich an Apples eigenen Zahlen ablesen. Der Konzern veröffentlicht jährlich einen App-Store-Transparenzbericht samt Datendateien, in denen die behördlichen Entfernungsverlangen nach Land, Behörde und herangezogenem Gesetz aufgeschlüsselt sind. Eine Auswertung dieser Dateien durch NETZ-TRENDS ergibt für Indien:
- 2025: 54 Apps wurden auf behördliches Verlangen aus dem indischen Store genommen, weltweit waren es 2.045. Auf das Innenministerium entfielen 20 Fälle, auf das Ministerium MeitY 19, auf das Telekommunikationsressort acht, auf die Financial Intelligence Unit im Finanzministerium vier und auf das Informations- und Rundfunkministerium drei.
- 2024: 34 Apps – davon 20 auf Verlangen von MeitY und acht auf Verlangen des I4C im Innenministerium.
Das ist ein Anstieg um 20 Fälle oder rund 59 Prozent binnen eines Jahres. Eine Einschränkung gehört dazu: Apple nennt in diesen Dateien jeweils nur das Gesetz, nicht den Paragrafen – wie oft Section 69A herangezogen wurde, lässt sich daraus nicht ablesen. Und die Entfernungen des Jahres 2026, also der Fall China im April und der Fall Indien vom Samstag, könnten frühestens im Bericht für dieses Jahr auftauchen.
Was in der EU anders geregelt ist
In Deutschland ist Bitchat nach der Abfrage von NETZ-TRENDS weiterhin im App Store gelistet. Für Anordnungen von Behörden aus EU-Mitgliedstaaten gegen rechtswidrige Inhalte gilt hier ein anderer Rahmen: Die EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act) verlangt in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, dass eine Anordnung „eine Begründung“ enthält, „aus der eindeutig hervorgeht, warum die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte angesehen werden, sowie die Rechtsgrundlage für den Erlass der Anordnung“. Nach Absatz 5 unterrichtet der Anbieter „den Nutzer, der die Informationen bereitgestellt hat, unverzüglich über die Anordnung und deren Gründe, sofern dies nach dem geltenden Unionsrecht oder nationalen Recht zulässig ist“.
Das ist keine Garantie dagegen, dass auch in der EU Apps aus Stores verschwinden – wohl aber ein Unterschied in der Nachprüfbarkeit: Die Begründungspflicht steht dort im Gesetz, in Indien steht an dieser Stelle die Vertraulichkeitsregel. Wie eng Plattformaufsicht und Produktentscheidungen inzwischen zusammenhängen, zeigte zuletzt auch das Verfahren gegen Temu nach dem Digital Services Act; dass Betriebssystem-Hersteller selbst beim Datenzugriff nachsteuern, war am Freitag Thema bei Apples angekündigten Änderungen am Vollzugriff in macOS.
Was belegbar als Nächstes ansteht
Ein Termin, ein Verfahren oder ein Rechtsmittel ist in diesem Fall bislang nicht öffentlich bekannt. Nachprüfbar sind zwei Dinge: Apple veröffentlicht seine Transparenzberichte jährlich – der Bericht für 2026 ist die Stelle, an der beide Entfernungen zu erwarten wären. Und der Katalogeintrag im indischen App Store lässt sich jederzeit erneut abfragen – die Schnittstelle, die NETZ-TRENDS für diesen Artikel genutzt hat, ist öffentlich. Ob die App über andere Wege weiter nach Indien gelangt, ist eine offene Frage: Der Quellcode steht nach Angaben des Anbieters gemeinfrei zur Verfügung, und das Bluetooth-Netz selbst kennt keine Ländergrenze. Eine Sperre im Store entfernt den bequemen Weg – nicht die Software.
Bleibt der Punkt, an dem der Vorgang über Indien hinausweist: Auf den beiden großen Mobilplattformen entscheidet jeweils der Betreiber des Stores darüber, welche Programme sich ohne Umwege installieren lassen. Wird dieser eine Hebel auf behördliches Verlangen bedient, wirkt er für ein ganzes Land – in diesem Fall, ohne dass die Begründung dafür nachzulesen wäre.
Haben Sie schon einmal erlebt, dass eine App in Ihrem Store verschwunden ist – und haben Sie herausgefunden, warum? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Jack Dorsey (@jack): Beitrag auf X vom 3. Oktober 2026 mit dem Hinweis von Apples App-Review-Abteilung
- Indian Kanoon: Section 69A(1) des Information Technology Act, 2000 im Wortlaut
- Centre for Internet and Society: Information Technology (Procedure and Safeguards for Blocking for Access of Information by Public) Rules, 2009, Regeln 8 und 16
- Apple: App-Store-Transparenzberichte 2024 und 2025 einschließlich der ergänzenden Datendateien zu behördlichen Entfernungsverlangen
- Apple: öffentliche App-Store-Suchschnittstelle (iTunes Lookup API), eigene Abfrage zur App-Kennung 6748219622 am 3. Oktober 2026
- permissionlesstech: Projektseite von Bitchat mit der Selbstbeschreibung der Technik
- The South First: Bericht vom 24. Juli 2026 über die Anordnung des I4C an GitHub
- TechCrunch: Bericht vom 24. Juli 2026 mit den Zahlen von Sensor Tower und der Einschätzung von Mishi Choudhary
- Internet Freedom Foundation (@internetfreedom): Erklärung vom 24. Juli 2026 zur Sperrung des Bitchat-Codes auf GitHub
- 9to5Mac: Bericht vom 6. April 2026 über die Entfernung aus dem chinesischen App Store
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Artikel 9
- SFLC.in (Software Freedom Law Center, India): „SFLC.in Condemns the Blocking of Bitchat in India“, 5. Oktober 2026
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