
Gericht verbietet Check24 Behauptung vom "Besten Reiseportal" - das sei wettbewerbswidrig
Auf Antrag der Bad Homburger Wettbewerbszentrale ist es dem in München und Leipzig ansässigen Portalbetreiber Check24 untersagt worden, zu behaupten, man sei "Deutschlands bestes Reiseportal". Das Landgericht München I habe mit Aktenzeichen 33 O 12924/14 einem Antrag der Wettbewerbszentrale stattgegeben, eine solche Behauptung per Einstweiliger Verfügung zu untersagen. Ab sofort darf Check24 das weder auf seiner Homepage, noch in den TV-Spots oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen