Spitzelaktion Frauenquote und Mobbingvorwürfe gegen drei Richterinnen in der Schweiz

Kommentar - Es sind ungeheure Vorwürfe gegen weibliche Führungskräfte, die im Raum stehen und in Schweizer Medien über das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGER) geschildert werden. Vorwürfe, die so in der Schweiz nicht selten sind. Im Gegenteil: Immer wieder gelangen Frauen in oberste Etagen nicht nur wegen ihrer Qualifikation, sondern nicht selten wegen der Frauenquote. Doch das, was man über ihr Führungsverhalten dann teils liest oder hört, lässt einen schaudern. Das wundert nicht: Nicht selten spült die Frauenquote nicht die besten Frauen nach oben, sondern auch die aggressivsten.

https://www.bvger.ch/bvger/de/home.html
Einem Skandal von Machtmissbrauchs-Vorwürfen weiblicher Führungskräfte sieht sich das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGER) ausgesetzt.

Egal, wo man in der Schweiz in Führungsetagen schaut: Ob in Gerichten, bei Autozulieferern, Ministerien oder Behörden. Immer wieder machen ungeheure Vorgänge die Runde. Vorgänge von Führungsversagen und Machtmissbrauch auch von Frauen, Mobbing gegen Männer, die so schwerwiegend sind, dass jeder Mann, wäre er so mit einer Frau umgegangen, längst hätte gehen müssen und sich im schlimmsten Fall vor Gericht hätte einfinden müssen.

Doch häufig nicht so bei Frauen in Führungspositionen, so hat man den Eindruck. Kein Wunder: Tragen viele der angeblichen "Powerfrauen" doch gerne stets das Schutzschild der Frauenquote vor sich her. Ganz so, als tue man besonders viel für die Menschheit, für die Freiheit.

Powerfrauen im Visier von Machtmissbrauch und Mobbing-TäterInnentum

Wir wissen nicht, ob das, was wir in den ersten Absätzen dieses Artikels schildern, auch auf die folgenden schwerwiegenden Vorgänge in St. Gallen zutrifft.

Wir wissen nicht, wie die drei Richterinnen, um die es in diesem Schmierenstück geht, an ihre Jobs gekommen sind und ob die Vorwürfe gegen sie gerechtfertigt sind oder nicht. Die Schilderungen in der Schweizer Sonntagszeitung am 13. Juni 2021, ganzseitig auf Seite 6 (Autoren: Mischa Aebi, Denis von Burg), wiegen indes so schwer, dass es ein großes öffentliches Interesse gibt, hier Transparenz zu haben. Immerhin handelt es sich um eine Institution der Schweiz, auf deren Pfeilern eine Demokratie stehen soll.

Wir zitieren aus dem Artikel der Sonntagszeitung, in dem es um den bekannten Schweizer Richter David Wenger geht. Einen smarten Juristen, der Richter an jenem skandalumwitterten Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ist. In jenem nicht gerade sonderlich attraktiven Ort, in dem es immer etwas kühlere Temperaturen gibt, als beispielsweise in Zürich. Gegen welche Richterinnen oder Vizepräsidentinnen sich seine Vorwürfe richten, wissen wir nicht. Nur so viel, lesen wir auf der Homepage des Verwaltungsgerichts:

SozialdemokratInnen wählten Marianne Ryter trotz Skandalvorwürfen an ihrem Gericht noch höher

"Für die Amtsperiode 2021/2022 hat die Vereinigte Bundesversammlung Marianne Ryter als Präsidentin sowie Vito Valenti als Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts gewählt."

Ryter ist Sozialdemokratin und ihre ParteifreundInnen wählten sie nun, trotz der massiven Vorwürfe gegen ihr Gericht, gar bis 2016 als Richterin an das Schweizer Bundesgericht, so Nau.ch. Ein Vorgang, der in der Wirtschaft eher undenkbar gewesen wäre angesichts der Schwere der Vorwürfe.

Das in St. Gallen für die Schweiz ansässige Bundesverwaltungsgericht beschäftigt 72 Richterinnen und Richter. Am Gericht gibt es zudem eine sogenannte "Präsidentenkonferenz". Diese bestehe "aus den Präsidenten der sechs Abteilungen. Sie nehme "eine wichtige Funktion ein zur Qualitätssicherung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts".

Mitglieder der Amtsperiode 2020/2021 seien, steht auf der Homepage: Annie Rochat Pauchard, Präsidentin Abteilung I, Pascal Richard, Präsident Abteilung II, David Weiss, Präsident Abteilung III, Contessina Theis, Präsidentin Abteilung IV, Barbara Balmelli-Mühlematter, Präsidentin Abteilung V, Gregor Chatton, Präsident Abteilung VI.

Richterinnen und MobberInnen

Zudem gebe es noch eine Verwaltungskommission. Dem Gremium gehörten an: "Marianne Ryter, Präsidentin des BVGer, Vito Valenti, Vizepräsident des BVGer, Yannick Antoniazza-Hafner, Richter der Abteilung VI, Claudia Cotting-Schalch, Richterin Abteilung IV und Walter Lang, Richter der Abteilung IV.

Das Opfer, Richter David Wegner, sagte, er sehe sich durch drei Vertreterinnen aus den Gerichtsgremien massiv gemobbt. Wer am Schweizer Verwaltungsgericht nun möglicherweise Dinge gegen ihn tat oder nicht tat, ist nicht klar.

Klar ist, dass gegen die Mehrheit der Richter und Richterinnen am Verwaltungsgericht keine Vorwürfe genannt werden. Vorwürfe stehen lediglich gegen drei von 72 Richtern und Richterinnen im Raum. Doch die Vorwürfe wiegen schwer und sind, sollten sie sich bestätigen, in ihrem Ausmaß äußerst skandalös und für ein Gericht absolut unwürdig und ekelhaft.

Die Sonntagszeitung schreibt: "In einem Brief zum laufenden Verfahren erhebt sein Anwalt [Anmerkung: Von Richter David Wenger] schwere Vorwürfe an das Bundesverwaltungsgericht. Sein Klient sei von drei Abteilungspräsidentinnen am Bundesverwaltungsgericht jahrelang bespitzelt und überwacht worden. Über ihn sei eine umfangreiche Fiche angelegt worden. Er habe die Herausgabe erwirkt. Die Fiche umfasse fast 100 Dokumente und sei rund 500 Seiten stark. Es habe “eine regelrechte Intrige gegeben, offenbar mit dem Ziel, einen unbequemen Richter loszuwerden”.

"Gezielt selbständig denkenden Richter ins Visier genommen um abschiessen zu können"

Man habe "gezielt einen selbständig denkenden Richter ins Visier genommen", schreibt Anwalt Max Imfeld. Und man habe gesammelt, beobachtet, gewartet und gehofft, dass sein Klient "einen Fehler macht, um ihn dann buchstäblich abschiessen zu können". Das sei "unerhört". "Und es ist eine besonders perfide, weil versteckte Art des Mobbings", sagt [Anwalt] Imfeld.

Dabei beziehe sich der Anwalt auf den Bericht des Bundesverwaltungsgerichts über die gegen Richter Wenger gerichteten Vorwürfe:

"Neben politischer Einflussnahme werden dort auch eine Reihe angeblicher arbeitsrechtlicher Verfehlungen aufgelistet. Genannt würden "mangelnde Ausbildung und Führung der Gerichtsschreiber". Zudem angeblich "mangelnde eigene Weiterbildung". Angeblich "fehlende Information der Präsidentin bei Abwesenheit, ungerechtfertigte Kritik an Abteilungs- und Gerichtsleitung, fehlende Partizipation an der Diskussion von Best-Practice-Prozessen sowie die Kandidatur für das Thurgauer Kantonsparlament trotz 100-Prozent-Arbeitspensum".

Fichenaffäre am Schweizer Bundesverwaltungsgericht

Klar, die betroffenen Richterinnen dürften die Vorwürfe zurückweisen. Bis wann die "Fichenaffäre" (O-Ton Sonntagszeitung) geklärt ist, ist nicht bekannt.

Gefällt mir
1