Niederschmetternde Bewertung Altersheime in England

Übersetzt bedeutet dies, wonach es "nicht akzeptabel" sei, wenn "jeder im Pflegeheim gleich behandelt wird". Weiter heißt es: "Wir sind aber aber nicht gleich, wir haben nicht alle die gleichen Bedürnisse und deshalb ist es essentiell, dass die Menschen wie Individuen behandelt werden und dass die Fürsorge personalisiert auf den jeweiligen Pflegefall abgestimmt ist".

Weise Worte, die auch in Deutschlands Altersheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht oft genug gesagt werden können. Dabei ist die englische Gesetzgebung der deutschen in einigen Bereichen voraus. So gibt es beispielsweise die Pflicht, schreibt die CQC auf ihrer Homepage, wonach "after three months of treatment, you do not want to continue taking your medication, or you are too ill to give consent, your doctor must get in touch with us".

Das bedeutet, dass nach spätestens dreimonatiger Behandlung in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Pflegestation - beispielsweise in einem Seniorenheim - für den Fall, in dem der Patient keine weitere medizinische Behandlung wünscht, der behandelnde Doktor mit der englischen Aufsichtsbehörde CQC in Kontakt treten müsse. Das gelte auch für jene Patienten, die ihren Willen nicht mehr äußern könnten. Auch hier sei die Grenze bei drei Monaten angesetzt, nach denen spätestens die CQC zu informieren sei.

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