Die Schweiz fragt. EU-Deutschland verordnet - 2015 kippte der Konsens über Millionen-Zuwanderung im Land

Die Schweiz fragt ihr Volk – EU-Deutschland verordnet. Wie aus dem selbsterklärten Land des Konsenses in der Migrationsfrage eine Nicht-Konsens-Gesellschaft wurde.

Hintergrund / Kommentar – netz-trends.de, 14. Juni 2026

An diesem Sonntag hat die Schweiz wieder einmal getan, was sie besser kann als jede andere Demokratie Europas: Sie hat ihr Volk gefragt. Zur Abstimmung stand die Initiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“, mit der die SVP die ständige Wohnbevölkerung bis 2050 unter zehn Millionen Menschen deckeln wollte – notfalls per Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Das Begehren ist gescheitert, nach SRG-Hochrechnung mit rund 55 Prozent Nein. Und nun geschieht das eigentlich Bemerkenswerte: nichts. Kein Aufstand, keine Verfassungskrise. Die Initianten räumen die Niederlage ein, die Mehrheit hat entschieden, das Land lebt weiter. So funktioniert eine Konsensgesellschaft – nicht, weil alle einig wären, sondern weil alle gefragt wurden und das Ergebnis deshalb trägt.

Genau hier lohnt der Blick über die Grenze. Denn Deutschland inszeniert sich mit großem Aufwand als Land des Konsenses. In den Schulen Inklusion, in den Kitas Inklusion, vor den Rathäusern die Regenbogenfahne, in jeder Behörde ein Integrationsbeauftragter, in jeder Teamsitzung die geduldige Suche nach dem gemeinsamen Nenner. Der Konsens ist in Deutschland fast eine Staatsreligion – mit einer einzigen, gewaltigen Ausnahme: ausgerechnet bei der Frage, die ein Gemeinwesen am tiefsten prägt, nämlich wer dazugehört und wie viele dazukommen, ist das Volk nie gefragt worden.

Diese Ausnahme hat ein Datum: 2015. In jenem Spätsommer entschied die Bundesregierung, die über Österreich und Ungarn ankommenden Flüchtlinge nicht an der Grenze zurückzuweisen – eine historische Weichenstellung, getroffen von der Exekutive, ohne Bundestagsbeschluss, geschweige denn Volksabstimmung. Damit kippte etwas Grundsätzliches: Der mühsame Weg über Mehrheiten und Kompromisse, der in Deutschland sonst über alles und jedes gesucht wird, wurde in der wichtigsten Frage einfach ausgesetzt. Seither wird über das Wer und das Wie-viele nicht mehr gerungen, sondern verfügt. 2015 ist das Jahr, in dem sich die Konsensgesellschaft selbst eine Ausnahme genehmigte – und sie bis heute nicht zurückgenommen hat. Genau das macht sie zur Nicht-Konsens-Gesellschaft: nicht der Mangel an Konsens überall, sondern sein gezieltes Aussetzen dort, wo es am meisten darauf ankäme.

*Siehe FAQ zum Thema: Kann ein Bürgergeldbezieher, der als Flüchtling kam, in Deutschland eingebürgert werden am Textende.


Die Zahlen, über die nie abgestimmt wurde

2015 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 476.649 Asylanträge fest, davon 442.000 Erstanträge – ein historischer Höchststand, ein Plus von 155 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Wanderungssaldo erreichte im selben Jahr mit rund 1,14 Millionen Personen den höchsten Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. Über die gesamte Strecke seit der Wiedervereinigung summiert das Statistische Bundesamt den Wanderungsüberschuss bis Ende 2023 auf 11,4 Millionen Menschen, davon 10,7 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit – der größere Teil davon im vergangenen Jahrzehnt.

Diese Entwicklung kostet Geld, und zwar viel. Der Bund veranschlagte für asylbedingte Ausgaben 2024 rund 28 Milliarden Euro; die engeren Asylkosten beziffert die Bundeszentrale für politische Bildung auf etwa 21 Milliarden, rund fünf Prozent des Bundeshaushalts. Für die Jahre 2025 bis 2028 plant der Bund insgesamt 95,7 Milliarden Euro ein. Rechnet man die 28 Milliarden schlicht auf gut 83 Millionen Einwohner herunter, ergibt das überschlägig rund 340 Euro pro Kopf und Jahr – und das ist nur der Bund, ohne die 6,7 Milliarden, die Länder und Kommunen 2024 allein an Asylbewerberleistungen ausgaben.

Und schließlich der Pass. Wer in Deutschland ist, kann seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom Juni 2024 nach fünf statt acht Jahren Deutscher werden, im Ausnahmefall sogar nach drei. Von Flüchtlingen in Deutschland geborene Kinder werden sofort Deutsche - mit all den Rechten von Familiennachzug und Familienbleiberecht und Sozialleistungsrechten.

In der Schweiz verlangt das Bundesrecht zehn Jahre Wohnsitz – und über die Einbürgerung stimmt am Ende vielerorts die Wohngemeinde ab. Das eine Land verkürzt im Bundestag die Frist, das andere lässt die Bürger entscheiden.

Über keine dieser Weichenstellungen – nicht über die Grenzöffnung 2015, nicht über die Höhe der Aufnahme, nicht über die verkürzte Einbürgerung – durfte das deutsche Volk je in einer Volksabstimmung befinden. Das Grundgesetz kennt das Instrument auf Bundesebene schlicht nicht. Was als Weltoffenheit gefeiert wird, war demokratietechnisch eine Entscheidung der Regierenden über die Köpfe der Regierten hinweg. Man kann das für richtig halten. Konsens ist es nicht.

Der Gipfel: zehn Millionen für verfassungsfeindlich erklärt

Und dann kommt jener Schlussstein, der die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit am grellsten ausleuchtet. Bei der Bundestagswahl 2025 wurde die AfD mit 20,8 Prozent zweitstärkste Kraftrund 10,3 Millionen Zweitstimmen. Statt diese Wähler politisch einzubinden, zu überzeugen oder schlicht abstimmen zu lassen, antwortet das politische Berlin mit der „Brandmauer“: Ausgrenzung, Kontaktverbot, der Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gegen ein Fünftel der Wählerschaft.

Hier zeigt sich der Webfehler. Eine echte Konsensdemokratie kennt ein Ventil: Wer eine Abstimmung verliert, hat wenigstens abstimmen dürfen, fügt sich und bleibt Teil des Ganzen – wie an diesem Sonntag in der Schweiz die unterlegene SVP. Eine Gesellschaft, die zugleich keine Volksabstimmung zulässt und zehn Millionen Wähler hinter eine Mauer stellt, nimmt sich beide Ventile. Sie redet von Konsens und meint Verordnung.


Was sich gegen diese Lesart sagen lässt

Fairerweise: Die direkte Demokratie ist kein Allheilmittel. Auch Mehrheiten können Minderheiten überfahren – die Schweiz hat das bei Minarett- und Einbürgerungsabstimmungen erlebt, die als diskriminierend kritisiert wurden. Eine parlamentarische Demokratie, die über gewählte Abgeordnete entscheidet, ist nicht weniger legitim als ein Referendum, nur anders legitimiert. Und das deutsche Migrationsbild ist vielschichtiger, als die Schlagworte nahelegen: Ein erheblicher Teil der jüngsten Zuwanderung kommt aus der Ukraine und der EU, nicht aus der „Dritten Welt“. Wer ehrlich argumentiert, muss das mitsagen.

Doch der Kern bleibt. Die Schweiz integriert den Widerspruch, indem sie ihn an die Urne lässt. Deutschland organisiert ihn weg – moralisch, medial, durch die Mauer. Das eine ist anstrengend, langsam und manchmal bitter. Das andere ist bequem und nennt sich Konsens, ohne je einer gewesen zu sein. Vielleicht ist das die eigentliche Lehre des 14. Juni: Konsens beginnt nicht mit der Regenbogenfahne am Rathaus. Er beginnt mit der Frage an das Volk.

Fragen & Antworten zum Thema Einbürgerung:

Kann ein Flüchtling in Deutschland, der von Bürgergeld lebt, nach fünf Jahren Deutscher werden?

In der Regel nein. Das seit Juni 2024 geltende neue Staatsangehörigkeitsrecht verlangt in § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG ausdrücklich, dass der Lebensunterhalt für sich und Angehörige ohne Bürgergeld (SGB II) und ohne Sozialhilfe (SGB XII) gesichert ist. Der Bezug dieser Leistungen steht der Einbürgerung grundsätzlich entgegen – auf der Fünf-Jahres-Schiene ebenso wie bei der regulären und der beschleunigten Drei-Jahres-Variante. Die Reform hat diese Hürde sogar verschärft: Die frühere Ausnahme für unverschuldeten Leistungsbezug ist weitgehend gestrichen worden und blieb nur für die frühere Gastarbeiter- und Vertragsarbeitergeneration erhalten. Zwei Auswege bestehen: Wer in Vollzeit arbeitet und das in mindestens 20 der letzten 24 Monate getan hat, muss die Einkommenshürde gar nicht erfüllen, ergänzendes Bürgergeld ist dann unschädlich; und über die Härtefallklausel (§ 8 Abs. 2 StAG) kann die Behörde im Ermessen einbürgern, etwa bei Krankheit, Behinderung, Pflege oder bei Alleinerziehenden. Die Einkommensvoraussetzung ist politisch umstritten: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt dagegen mit dem Argument, der Pass dürfe nicht vom Einkommen abhängen.

In welchem Umfang muss jemand arbeiten – reicht ein Minijob?

Nein, ein Minijob reicht in keiner der beiden Spielarten. Beim ersten Weg ist nicht entscheidend, dass jemand arbeitet, sondern dass das Einkommen ausreicht, um ohne Bürgergeld auszukommen. Auch Teilzeit kann genügen, sofern der Verdienst den Bedarf deckt – ein Minijob deckt den Lebensunterhalt praktisch nie, sodass ergänzendes Bürgergeld fließt und damit der Ausschlussgrund greift. Der zweite Weg ist die Vollzeit-Ausnahme: Wer 20 der letzten 24 Monate in Vollzeit gearbeitet hat, muss die Einkommenshürde nicht erfüllen. Ein Minijob ist aber keine Vollzeit; gemeint ist die im Beruf übliche oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit, grob 35 bis 40 Wochenstunden. Teilzeit und Minijob lösen diese Ausnahme nicht aus.

Gibt es überhaupt noch den „450-Euro-Job“?

Nein, beide Bezeichnungen sind überholt. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr), gerechnet auf Basis des Mindestlohns von 13,90 Euro und rund zehn Wochenstunden. Die 450 Euro galten bis 2022, danach folgten 520 Euro, 538 Euro (2024) und 556 Euro (2025). Korrekt spricht man heute schlicht vom Minijob mit der jeweils geltenden Grenze; zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, womit die Grenze erneut angehoben wird.

Werden die Eltern eines in Deutschland geborenen Flüchtlingskindes automatisch deutsch?

Nein. Zunächst wird nicht einmal das Kind automatisch deutsch: Nach dem Geburtsortsprinzip (§ 4 Abs. 3 StAG) erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern die Staatsangehörigkeit nur dann mit der Geburt, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren (vor der Reform acht) rechtmäßig hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, also eine Niederlassungserlaubnis, besitzt. Genau das fehlt Geflüchteten in den ersten Jahren meist. Und selbst wenn das Kind deutsch ist, fließt die Staatsangehörigkeit nicht „nach oben“: Es gibt im deutschen Recht keinen Mechanismus, durch den Eltern allein wegen eines deutschen Kindes einen Einbürgerungsanspruch bekommen. Jeder Elternteil muss die normalen Voraussetzungen – Aufenthaltszeit, gesicherter Lebensunterhalt, Sprache, Bekenntnis – selbst erfüllen. Was ein deutsches Kind den Eltern verschafft, ist kein Pass, sondern ein Aufenthaltsrecht.

Wie lange gilt dieses Bleiberecht der Eltern?

Es hängt an der gelebten Eltern-Kind-Beziehung. Der ausländische Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes erhält nach § 28 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge – und zwar auch ohne gesicherten Lebensunterhalt, also selbst bei Bürgergeldbezug. Diese Erlaubnis ist zunächst befristet und wird verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet fortbesteht. Nach drei Jahren wird daraus in der Regel eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, sofern die Gemeinschaft fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse vorliegt und ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind. Auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes wird die Erlaubnis weiter verlängert, solange das Kind mit dem Elternteil zusammenlebt und sich in Ausbildung oder Studium befindet. Fällt die familiäre Lebensgemeinschaft weg und liegt noch keine Niederlassungserlaubnis vor, entfällt die Grundlage; dann ist ein anderer Aufenthaltstitel nötig.

Wie lange bleiben Flüchtlinge im Schnitt in Deutschland?

Eine amtliche Durchschnittsdauer gibt es nicht; Deutschland veröffentlicht keinen Mittelwert. Die Daten zeigen aber klar, dass die meisten langfristig, in der Regel dauerhaft bleiben. Das beste Beispiel ist die Kohorte von 2015: Damals kamen rund 890.000 Schutzsuchende, und zehn Jahre später ist die große Mehrheit noch im Land. Der Befund deckt sich mit der Rechtslage: Anerkannte Flüchtlinge erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, danach meist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, und nach fünf Jahren ist die Einbürgerung möglich. Jede Stufe ist auf Verstetigung angelegt; Rückkehr und Abschiebung betreffen nur einen kleinen Teil. „Vorübergehender Schutz“ ist damit für die meisten faktisch ein Weg in den Daueraufenthalt.

Arbeiten Geflüchtete im Schnitt genauso viel wie Deutsche?

Nein, im Schnitt arbeiten sie weniger – der Abstand ist aber kleiner geworden. Die 2015 zugezogene Kohorte kam 2024 auf eine Erwerbstätigenquote von rund 64 Prozent – erhoben in einer gemeinsamen Langzeitbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), kurz IAB-BAMF-SOEP-Befragung; mit Selbständigen sind es etwa 70 Prozent. Die amtliche Erwerbstätigenquote der Gesamtbevölkerung (15 bis 64 Jahre) lag 2024 bei rund 77 Prozent. Je nach Maßstab bleibt also eine Lücke von etwa sechs bis dreizehn Prozentpunkten: gegenüber der vom IAB herangezogenen Durchschnittsgröße von 70 Prozent sind es gut sechs Punkte, gegenüber der amtlichen 77-Prozent-Quote rund dreizehn. „Genauso viel“ arbeiten Geflüchtete im Schnitt also nicht, aber sie nähern sich an. Wichtig für die Einordnung: Der gesamtdeutsche Durchschnitt enthält die Geflüchteten bereits und wird dadurch leicht gedrückt; gemessen an der schon lange ansässigen Bevölkerung ist der Abstand entsprechend etwas größer.

Wenn 64 Prozent arbeiten – was ist mit den übrigen?

Die 64 Prozent beschreiben nur die Beschäftigten unter den Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter; die restlichen gut 36 Prozent sind nicht durchweg arbeitslos, sondern verteilen sich auf mehrere Gruppen. Der größte Faktor ist das Geschlecht: 2024 arbeiteten rund 76 Prozent der Männer, aber nur etwa 31 bis 35 Prozent der Frauen aus der 2015er-Kohorte; der nicht erwerbstätige Teil besteht also überproportional aus Frauen, viele davon in der Kinderbetreuung. Hinzu kommen Menschen in Ausbildung, Studium oder Integrations- und Sprachkursen, die statistisch nicht als erwerbstätig zählen, sowie echte Arbeitslose und nicht erwerbsfähige Personen wegen Krankheit, Behinderung, Pflege oder Alter. Eine exakte Aufschlüsselung gibt das öffentlich verfügbare Material nicht her; belastbar ist vor allem die große Geschlechterlücke. Beim Vergleich mit dem deutschen Durchschnitt – amtlich rund 77 Prozent (Männer 81, Frauen 74) – liegen geflüchtete Männer mit etwa 76 Prozent nur knapp darunter, geflüchtete Frauen mit etwa 31 Prozent jedoch sehr weit darunter. Die gesamte Lücke der Kohorte (64 gegenüber 77 Prozent) geht damit fast vollständig auf die niedrige Frauenerwerbstätigkeit zurück.

Holen Geflüchtete mit der Zeit auf?

Ja, die Beschäftigung steigt deutlich mit der Aufenthaltsdauer – allerdings langsam und bislang nicht vollständig. Kurz nach der Ankunft ist die Quote sehr niedrig; nach etwa sechs Jahren sind rund 54 Prozent erwerbstätig, nach sieben Jahren rund 62 Prozent, nach acht Jahren rund 68 Prozent. Die 2015er-Kohorte liegt nach rund neun Jahren bei etwa 64 bis 70 Prozent und damit nahe, aber noch unter dem gesamtdeutschen Niveau. Der Aufholprozess ist also real, aber zäh: Erst nach vielen Jahren erreicht die Erwerbsbeteiligung annähernd den Durchschnitt, und ein Rest-Abstand bleibt vorerst bestehen.

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