Hygieneprüfung Gastronomie und Mängel-Darstellung: Übersicht Städte im im Internet

Die Folgende Übersicht zeigt die jeweiligen Anlaufstellen im Rahmen des Lebensmitteltransparenzgesetz:

Baden-Württemberg (ww.verbraucherinfo.ua-bw.de); Veröffentlichungsfrist 1 Jahr
Bayern (http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/ueberwachung/lgl_aufgaben/lebensmittelwarnungen_informationen/lebensmittelinformationen_tabelle.php); Veröffentlichungsfrist: 6 Monate
Berlin (www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/), Veröffentlichungsfrist: nicht bekannt
Brandenburg (nicht bekannt)
Bremen (http://www.lmtvet.bremen.de); Veröffentlichungsfrist: 6 Monate
Hamburg (www.hamburg.de/bgv); Veröffentlichungsfrist: nicht bekannt
Hessen (www.lebensmittelinformationen.hessen.de); Veröffentlichungsfrist: 6 Monate
Mecklenburg-Vorpommern (http://www.lallf.de); Veröffentlichungsfrist: 3 Monate
Niedersachsen (nicht bekannt)
Nordrhein-Westfalen (http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de/); Veröffentlichungsfrist: 1 Jahr
Rheinland-Pfalz (nicht bekannt)
Saarland (http://www.saarland.de/92899.htm); Veröffentlichungsfrist: 1 Monat bei Erstverstößen, onst 3 Monate
Sachsen (http://www.gesunde.sachsen.de/), Veröffentlichungsfrist: Jahr maximum; Sachsen-Anhalt (nicht bekannt)
Schleswig-Holstein (nicht bekannt)
Thüringen (nicht bekannt)

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