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29.11.2012

Thomas Müller 29.11.2012
E-Commerce

Gastro-Tests Hygienemängel-Darstellung Internet zu Restaurants, Gaststätten, Kneipen: Gericht verbietet Internet-Pranger

Die einen reden vom Internet-Pranger, wenn Kontrolleure Hygienemängel in der Gastronomie feststellen und das im Internet publizieren, die anderen von gerechter Verbraucherinformation. Die einen reden vom Internet-Pranger, wenn Kontrolleure Hygienemängel in der Gastronomie feststellen und das im Internet publizieren, die anderen von gerechter Verbraucherinformation. netztrends
Erstmals hat nun ein Gericht - das Verwaltungsgericht Karlsruhe - die Veröffentlichung von Hygienemängeln in der Gastronomie im Internet durch die Stadt untersagt. Ein Wirt hatte per Eilantrag erfolgreich geklagt. Doch: Mit dem Urteil untergräbt nach Meinung von Beobachtern das Gericht den von der deutschen Bundesregierung gewollten freien Zugang zu wichtigen Informationen rund um gesundheitsgefährdendes Verhalten in der Lebensmittelindustrie, wozu auch die Gastronomie gehört. Sie möchte

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