Kommentar: Information im Internet ist Verlängerung der grundgesetzlich garantierten Informationsfreiheit

Wie das Verbraucherschutzinformationsgesetzt künftig in den Ländern ausgelegt wird - man wird es sehen. Jedenfalls ist es ein großer Schritt in die richtige Richtung, dass es das VIG überhaupt gibt. Dabei machen es sich Kritiker zu einfach, wenn sie in einer Öffentlichkeitmachung im Internet gleich eine "Prangerwirkung" sehen. Erstens gilt bislang - die im Übrigen durchaus diskussionswürdige - zeitliche Begrenzung der Internet-Bekanntmachung und zweitens ist eine Information nicht gleich ein Pranger. Mit diesem Argument könnte man jegliche Kritik an einem Betrieb verhindern. Doch das Grundgesetz, Artikel 5, sagt: "Jeder hat das Recht sich frei und unabhängig zu informieren...". Deshalb ist das neue Verbrauchergesetzt eher eine Verlängerung der grundgesetzlich garantierten Informationsfreiheit.

Deshalb ist eine öffentliche Publikation bei erheblichen Mängeln von Gastronomiebetrieben im Internet richtig. Die Kommunen könnten allerdings noch eine Differenzierung - möglicherweise mit Schulnoten - vornehmen, wie das im Internet auf Bewertungsportalen nicht unüblich ist. Wer die Gesundheit seiner Gäste aufs Spiel setzt, der sollte durchaus aus dem stillen Kämmerlein der Gammeleien herausgerissen werden. Deshalb ist das Internet dabei eine wichtige Publikationssäule der Städte und sollte von den Gerichten eher gestärkt werden, als, wie in Karlsruhe geschehen, durch informationsbehindernde Urteile wieder in Frage gestellt zu werden. Letztlich ist das neue Verbraucherschutzinformationsgesetzt offen gelebte Demokratie.

Allerdings sollte auch die Kritik des Allgemeinen Hotel- und Gaststättenverbandes, DEHOGA, ernst genommen werden. So stört den Verband insbesondere, dass derzeit häufig nur ein Kontrolleur unterwegs sei, was Willkürsentscheidungen möglich mache. Deshalb fordert die DEHOGA mindestens zwei Kontrolleure je Gastronomie-Betrieb. Allerdings ist das auch ein Kostenfaktor für die Kommunen. Das weiß die DEHOGA. Wenn sie denn unbedingt zwei Kontrolleure in den rund 230.000 deutschen Gastrobetrieben möchte, muss sie gegebenenfalls an der Refinanzierung der öffentlichen Kontrolle mitwirken.

Deshalb könnte es sinnvoller sein, dass es ausreichend - auch visuelle - Beweise bei Hygienemängeln gibt. Allerdings dürften die meisten Kommunen hier sowieso recht hohe Standards haben. Dennoch: In einigen Kommunen, beispielsweise in München, gehen die wildesten Gerüchte rund um Willkürsentscheidungen von Kontrolleuren in der Gastroszene herum. Das sollte ernst genommen werden. Es "geistert sogar das Gerücht herum, dass einige Restaurants Schmiergelder bezahlen mussten, um eine schlechte Bewertung zu verhindern", erzählt ein Insider netz-trends.de. Das habe "in München eine lange Tradition und könnte sich nun noch verstärken", so der Insider.

Außerdem sei bislang problematisch, so die DEHOGA, das auch Gastrobetriebe, die keine erheblichen Mängel aufweisen würden, bereits möglicherweise am Pranger stünden - "beispielsweise dann, wenn Medien die Veröffentlichung im Internet aufgreifen", so ein Restaurant-Besitzer zu netz-trends.de. Grundsätzlich stehe man aber, so die DEHOGA, hinter dem Anspruch der Verbraucherschützer, dass gravierende Hygienemängel in Gastronomiebetrieben auch transparent gemacht werden sollten und dass die Betriebe gegebenenfalls sogar geschlossen werden sollten. Denn: Solche Betriebe würden letztlich der gesamten Gastronomie erheblichen Schaden zufügen.
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