Weltweit rund 72.700 Fahrzeuge aus den Produktionsjahren 2022 bis 2025: Was Betroffene prüfen und wer einen Brief bekommt
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland sind 9.881 Fahrzeuge betroffen: 8.650 VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie 1.231 Cupra Born. Weltweit sind es rund 72.700.
- Als Sofortmaßnahme begrenzt VW das Laden auf höchstens 80 Prozent. Aufgehoben wird die Grenze erst, wenn die Werkstatt die Batterie als in Ordnung bewertet.
- Wer keinen Brief bekommt, ist laut Hersteller nicht betroffen. Das lässt sich in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gegenprüfen.
- Ein Rückruf allein begründet keinen Anspruch auf Rückgabe des Autos. Was möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Volkswagen und Cupra rufen in Deutschland 9.881 Elektroautos zurück, weil einzelne Hochvolt-Batteriezellen nicht den Qualitätsvorgaben entsprechen. Als Sofortmaßnahme gilt ein Ladelimit von 80 Prozent.
Nach Angaben des ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) vom 21. Oktober 2026 führt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg die Rückrufe in seiner Datenbank unter den Herstellercodes 93MF, 93MV und 93W4. Betroffen sind Fahrzeuge der Produktionsjahre 2022 bis 2025.
Für Betroffene heißt das zunächst: Auto weiter nutzen, aber nicht mehr voll laden, und auf Post des Herstellers achten. Was bekannt ist, was offen bleibt und welche Rechte es gibt, steht im Folgenden. Stand: 26. Oktober 2026.
9.881 Autos in Deutschland betroffen
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr hat die drei Rückrufmeldungen des KBA vom 19. Oktober 2026 in einer Pressemitteilung aufgelistet. Es handelt sich um eine Mitteilung der Kanzlei, nicht des KBA. Die Zahlen stimmen mit den Angaben des ADAC überein: 8.650 VW und 1.231 Cupra in Deutschland.
| KBA-Nr. / Code | Modelle | Produktion | Deutschland | Weltweit |
|---|---|---|---|---|
| 17137R / 93MF | VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz | 07.2022 bis 06.2025 | 7.112 | 62.927 |
| 17101R / 93MV | VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz | 09.2023 bis 06.2025 | 1.538 | 5.050 |
| 17103R / 93W4 | Cupra Born | 09.2022 bis 05.2024 | 1.231 | 4.691 |
Nicht genannt werden Škoda-Modelle. Audi prüft nach Angaben des ADAC noch, ob eigene Fahrzeuge betroffen sind.
Was Volkswagen als Ursache nennt
Laut ADAC erklärt Volkswagen, einige Hochvolt-Batteriezellen eines Zulieferers erfüllten wegen Produktionsfehlern die Qualitätsanforderungen nicht. In seltenen Fällen könne das zu einer erhöhten thermischen Belastung führen, im Extremfall zu einem Brand.
Nach Darstellung der Kanzlei nennt das KBA als Ursache überlappende Zellen, die nicht den technischen Spezifikationen entsprechen. Besonders beim Schnellladen könne es zu Überhitzung kommen. In den drei deutschen Meldungen sind laut Kanzlei keine Schadensfälle verzeichnet.
Ladelimit 80 Prozent: Folgen für die Reichweite
Zentrale Sofortmaßnahme laut ADAC ist das Ladelimit; außerdem sollen Ladevorgänge nur im Freien stattfinden, Näheres dazu nennt der Text nicht. Ob die Begrenzung im Auto automatisch greift oder manuell eingestellt werden muss, geht aus dem ADAC-Text nicht hervor. Wer ein betroffenes Auto fährt, sollte das beim Hersteller erfragen.
Modellrechnung: Was 80 statt 100 Prozent bedeuten
- Angenommene Reichweite bei vollem Akku: 400 Kilometer (Beispielwert, nicht der eines bestimmten Modells)
- Reichweite bei 80 Prozent: 320 Kilometer
- Unterschied: 80 Kilometer weniger je Ladung
Rechenweg: 400 × 0,8 = 320. Die tatsächliche Reichweite hängt unter anderem von Tempo, Temperatur und Fahrprofil ab, die lineare Rechnung ist eine Vereinfachung.
Der ADAC fordert, die Ladebegrenzung dürfe kein Dauerzustand werden. Bei längeren, erheblichen Einschränkungen von Batteriekapazität, Reichweite oder Nutzung sollten Hersteller angemessene Ausgleichslösungen anbieten. Wer ein betroffenes Auto gebraucht kaufen oder verkaufen will, findet im Artikel zum Restwert gebrauchter E-Autos den Marktüberblick.
Was Betroffene jetzt prüfen sollten
Checkliste für Fahrzeuge der Produktionsjahre 2022 bis 2025
- Brief des Herstellers abwarten: Laut Volkswagen erhält die betroffene Kundschaft Post mit Ablauf und Ansprechpartnern.
- Fahrgestellnummer in der Rückrufdatenbank des KBA oder beim Hersteller prüfen.
- Bis zur Prüfung in der Werkstatt höchstens auf 80 Prozent laden.
- Werkstatttermine, Schriftwechsel und Reichweitenänderungen dokumentieren.
- Bei Kauf oder Leasing die Verkäuferseite bzw. den Leasinggeber schriftlich nach dem Vorgehen fragen.
Aufbewahrte Unterlagen helfen später, falls Ansprüche geltend gemacht werden sollen.
Rechte: Was ein Rückruf allein nicht auslöst
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erklärt, ein Rückruf allein begründe keinen Anspruch auf Rückgabe. Konkrete Brandrisiken könnten nach ihrer Einschätzung einen Sachmangel nach § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darstellen. Dann kämen unter gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt oder Schadensersatz infrage.
Der ADAC formuliert vorsichtiger: Die Teilnahme an einem Rückruf bedeute nicht automatisch, dass ein Fahrzeug mangelhaft ist. Ob Rechte bestehen, hänge vom Einzelfall ab. Liegt ein Mangel vor, kommen Ansprüche gegen die Verkäuferseite in Betracht, sonst sind Betroffene auf die Unterstützung des Herstellers angewiesen. Das ist keine Rechtsberatung.
Was noch offen ist
Eine dauerhafte technische Lösung ist in den ausgewerteten Quellen nicht beschrieben. Die Kanzlei verweist auf Angaben von Volkswagen Dänemark, wonach ein Software-Update im ersten Quartal 2027 möglich sein soll. Für Deutschland sei dieser Zeitplan nicht bestätigt.
Beim Cupra Born nennt das KBA nach Angaben der Kanzlei ausdrücklich auch den möglichen Austausch einzelner Batteriemodule oder der gesamten Hochvoltbatterie. Wie es mit Kosten für Ersatzmobilität aussieht, äußert sich keine der beiden Quellen. Auch Kosten und Versicherungsfolgen eines E-Autos behandeln wir im Beitrag zur Vollkasko für E-Autos.
Häufige Fragen
Welche Autos sind vom Rückruf betroffen?
Laut ADAC VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz aus den Jahren 2022 bis 2025 sowie der Cupra Born (09.2022 bis 05.2024). In Deutschland sind es 9.881 Fahrzeuge.
Darf ich mein Auto weiter fahren?
Der ADAC nennt als Sofortmaßnahme ein Ladelimit von höchstens 80 Prozent und Ladevorgänge nur im Freien. Ein Fahrverbot erwähnt der ADAC-Text nicht.
Woher weiß ich, ob mein Auto betroffen ist?
Laut Hersteller bekommen Betroffene einen Brief. Wer keinen erhält, sei nicht betroffen. Zusätzlich ist der Rückruf in der KBA-Datenbank gelistet.
Kann ich das Auto zurückgeben?
Ein Rückruf allein begründet das laut Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nicht. Entscheidend sind der konkrete Mangel und die Möglichkeit einer dauerhaften Reparatur.
Hat Ihr Auto einen Brief bekommen, und wie läuft der Termin in Ihrer Werkstatt? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare.
Quellen
- ADAC: Brandgefahr! Rückruf für VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz und Cupra Born, 21. Oktober 2026
- Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Pressemitteilung zum KBA-Rückruf (Herausgeberdarstellung), 21. Oktober 2026
- Kraftfahrt-Bundesamt: Rückrufdatenbank (Abfrage nach Fahrgestellnummer)
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.