
Das Wichtigste in Kürze
- Die deutsche Bundesregierung und die Länder haben am Freitagabend eine Senkung der Energiesteuer um 14 Cent je Liter Benzin und Diesel beschlossen, mit der Umsatzsteuer rund 17 Cent. Sie soll zum 1. Oktober greifen und bis zum 31. Dezember 2026 gelten.
- Das Entlastungsvolumen beziffert das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf rund 2,5 Milliarden Euro, getragen je zur Hälfte von Bund und Ländern. Ein Gesetzentwurf war am Samstagmorgen nicht auffindbar; der Bundesrat tagt vor dem 1. Oktober nur noch am 25. September.
- Beim nahezu gleich hohen Rabatt vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 kamen nach dem Quartalsbericht des Bundeskartellamts vom 10. Juli beim Diesel 13,8 von 16,7 Cent an der Zapfsäule an, bei Super E5 13,0 Cent.
Die deutsche Bundesregierung und die Länder haben sich am Freitagabend auf ein befristetes Spritpreis-Entlastungspaket verständigt. Nach der Mitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, die am Abend des 18. September erschien, soll die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14 Cent je Liter sinken. Zusammen mit der Umsatzsteuer, die auf den niedrigeren Preis erhoben wird, ergeben sich daraus nach Angaben der Bundesregierung rund 17 Cent je Liter. Die Absenkung soll zum 1. Oktober wirksam werden und bis zum Jahresende befristet bleiben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert, wer jeden Tag auf das Auto angewiesen sei, komme „an seine Belastungsgrenze“.
Anlass ist eine Preislage, die der deutsche Automobilclub ADAC in seiner Wochenauswertung vom 16. September dokumentiert hat: Super E10 kostete im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,300 Euro je Liter und damit nach Angaben des Clubs so viel wie nie zuvor, Diesel 2,422 Euro. Gegenüber der Vorwoche waren das 4,1 beziehungsweise 10,1 Cent mehr. Über den Diesel-Höchststand und den Abstand zu Österreich hatte NETZ-TRENDS am 17. September berichtet.
Was beschlossen wurde – und was das je Tankfüllung ausmacht
Die Bundesregierung nennt in ihrer Mitteilung ein Entlastungsvolumen von rund 2,5 Milliarden Euro. Davon trägt der Bund 1,25 Milliarden Euro aus verbliebenen Mitteln des Haushalts 2026; die Länder steuern denselben Betrag über einen Festbetrag bei der Verteilung der Umsatzsteuer bei. Auf die 92 Tage vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember gerechnet sind das rechnerisch rund 27 Millionen Euro je Tag.
Für einen Haushalt lässt sich die Größenordnung genauer fassen. Wird die Senkung vollständig an der Zapfsäule weitergegeben, sinkt der Preis je Liter um 17 Cent – bei einer Tankfüllung von 50 Litern also um 8,50 Euro.
| Kraftstoff | Preis je Liter, 16. September 2026 | 50 Liter heute | 50 Liter bei voller Weitergabe | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| Super E10 | 2,300 € | 115,00 € | 106,50 € | 8,50 € |
| Diesel | 2,422 € | 121,10 € | 112,60 € | 8,50 € |
Beim Tankrabatt im Frühjahr kamen nach Zahlen des Bundeskartellamts 13,8 von 16,7 Cent an
Die Annahme der vollständigen Weitergabe ist der entscheidende Punkt – und sie ist in Deutschland seit diesem Sommer keine Theorie mehr. Vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 galt bereits eine Absenkung in derselben Größenordnung. Nach den Fragen und Antworten des deutschen Bundesfinanzministeriums sank die Energiesteuer damals um 14,04 Cent je Liter, mit der Umsatzsteuer um etwa 17 Cent; das Entlastungsvolumen beziffert das Ministerium auf rund 1,6 Milliarden Euro. Beim Diesel war der Spielraum damit ausgereizt: Die Steuer sei „so weit gesenkt, wie es nach Europarecht erlaubt ist“, heißt es dort.
Wie viel davon an der Zapfsäule ankam, hat das Bundeskartellamt in Bonn im Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vom 10. Juli nachgerechnet; die Seite der Behörde war beim Abruf am Samstagmorgen nicht erreichbar, die Zahlen stammen aus der eigenen Auswertung vom 13. September. Nach den Feststellungen der Behörde wurde die Senkung überwiegend, aber nicht vollständig weitergegeben: beim Diesel 13,8 Cent je Liter oder 82,6 Prozent, bei Super E5 13,0 Cent oder 77,8 Prozent. Die Lücke entstand nach Darstellung der Behörde überwiegend auf der Ebene der Tankstellen, deren Margen im Rabattzeitraum um rund 3,3 Cent je Liter beim Diesel und 1,9 Cent bei Super E5 stiegen.
Rechenbeispiel: Was von 17 Cent nach der Quote des Frühjahrs ankäme
Überträgt man die vom Bundeskartellamt für den Frühjahrsrabatt ermittelte Weitergabequote von 82,6 Prozent auf die jetzt angekündigten 17 Cent, kämen beim Diesel rechnerisch rund 14,0 Cent je Liter an – 7,02 statt 8,50 Euro je 50-Liter-Tankfüllung. Bei der für Super E5 gemessenen Quote von 77,8 Prozent wären es rund 13,2 Cent oder 6,61 Euro. Das ist eine Übertragung vergangener Werte, keine Prognose: Die Weitergabe hängt von Marktlage, Rohölpreis und Wettbewerb ab und kann höher wie niedriger ausfallen. Eine Verpflichtung zur Weitergabe enthält die Mitteilung der Bundesregierung nicht.
Die Entlastung trifft auf rund 86 Cent Steuer je Liter Diesel
Ins Verhältnis gesetzt bleibt die Entlastung ein Ausschnitt. Von den 2,422 Euro, die Diesel am 16. September im Mittel kostete, entfielen 47,04 Cent auf die Energiesteuer – so hoch ist der Regelsatz der deutschen Zollverwaltung für schwefelfreien Dieselkraftstoff mit 470,40 Euro je 1.000 Liter – und weitere 38,67 Cent auf die Umsatzsteuer, zusammen also 85,71 Cent oder 35,4 Prozent. Bei Super E10 sind es wegen des höheren Regelsatzes von 654,50 Euro je 1.000 Liter 65,45 plus 36,72 Cent, zusammen 102,17 Cent oder 44,4 Prozent des Literpreises.

Zwischen der Sitzung des Bundesrates und dem 1. Oktober liegen sechs Tage
Eine Senkung der Energiesteuer setzt eine Gesetzesänderung voraus, die Bundestag und Bundesrat passieren muss. Der Bundestag hat nach seinem Sitzungskalender vor dem 1. Oktober nur noch die Sitzungswoche vom 21. bis 25. September; der Bundesrat kommt nach seinem Terminplan am 25. September zu seiner 1068. Sitzung zusammen und danach erst wieder am 16. Oktober. Zwischen Beschluss und angekündigtem Starttermin lägen damit sechs Tage, in denen die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen müsste.
Im Frühjahr war der Ablauf ähnlich eng: Der Bundestag beschloss am 24. April, verkündet wurde am 29. April, gültig war die Absenkung ab dem 1. Mai. Ein Gesetzentwurf für die nun angekündigte zweite Absenkung war am Samstagmorgen weder auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums noch in der Dokumentation des Bundestages auffindbar. Ein Termin für eine Befassung des Bundeskabinetts geht aus der Mitteilung ebenfalls nicht hervor.
Der Preisdeckel ist angekündigt, nicht beschlossen
Der zweite Teil des Pakets ist kein Beschluss, sondern ein Verhandlungsauftrag. Nach der Mitteilung will die Bundesregierung mit der Mineralölwirtschaft über einen Preisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens sprechen, der spätestens zum 1. Januar 2027 kommen soll. Vorgesehen ist eine Obergrenze, unterhalb derer Preiswettbewerb weiterhin möglich bleibt. Wie diese Obergrenze berechnet, festgesetzt und durchgesetzt werden soll, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Ein Instrument, mit dem der deutsche Staat Höchstpreise für Kraftstoff festsetzen könnte, ist im geltenden Recht bislang nicht vorgesehen: Die Missbrauchsaufsicht nach Paragraf 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfasst nach ihrem Wortlaut nur Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenes Gas, nicht Motorkraftstoffe; NETZ-TRENDS hatte die Rechtslage am 13. September geprüft. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte eine Deckelung nach Agenturberichten bereits im Juli abgelehnt und dabei auf die Wettbewerbsfähigkeit der Raffinerien in Deutschland verwiesen; nach denselben Berichten betonte sie auch am Freitag, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit müssten zusammen gedacht werden. Eine Äußerung der Mineralölwirtschaft zu dem Paket war am Samstagmorgen nicht auffindbar.
Die EU-Kommission legt zu einer Übergewinnsteuer vorerst keinen Vorschlag vor
Die Mitteilung der Bundesregierung kündigt außerdem an, Deutschland werde auf EU-Ebene Gespräche über Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft unterstützen – vergleichbar dem Energiekrisenbeitrag aus dem Jahr 2022. Aus Dublin kam dazu am selben Tag eine zurückhaltende Antwort: Beim informellen Treffen der Finanzministerien der EU-Staaten erklärte EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis nach Agenturberichten, die Kommission lege „zum jetzigen Zeitpunkt“ keinen EU-weiten Vorschlag vor; die Mitgliedstaaten könnten eine solche Steuer national einführen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte dort nach denselben Berichten mit Unterstützung mehrerer Staaten eine europäische Übergewinnsteuer für Ölkonzerne gefordert. Diese Angaben stammen aus Agenturmeldungen und ließen sich an einer Primärquelle nicht abschließend überprüfen.
Aus den Ländern kommt dieselbe Forderung. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) verlangte nach Agenturberichten am Freitag eine Übergewinnsteuer für Ölkonzerne, um die Entlastung gegenzufinanzieren. Die Spritpreise seien „derzeit völlig außer Kontrolle“, wird er zitiert.
Was die Mitteilung offenlässt
- Wie die Weitergabe der 17 Cent an der Zapfsäule sichergestellt oder kontrolliert werden soll – eine Verpflichtung dazu ist in der Mitteilung nicht erwähnt.
- Nach welcher Formel der angekündigte Preisdeckel berechnet würde und auf welcher Rechtsgrundlage er festgesetzt werden könnte.
- Wann die ebenfalls angekündigten einkommensabhängigen Direktzahlungen kommen sollen, für wen sie gelten und wie hoch sie ausfallen.
- Ob und wie die 1,25 Milliarden Euro der Länder deren Haushalte im laufenden Jahr belasten.
Was als Nächstes belegbar ansteht
Drei Termine sind gesetzt: die nächste wöchentliche Auswertung der Kraftstoffpreise durch den ADAC in der kommenden Woche, die Sitzungswoche des Bundestages ab dem 21. September und die Sitzung des Bundesrates am 25. September. Nach den Agenturberichten aus Dublin hatte Klingbeil die EU-Kommission zudem gebeten, bis Anfang Oktober Modelle vorzulegen. Ob der 1. Oktober als Starttermin hält, entscheidet sich damit in den kommenden zehn Tagen. Wie stark die Entlastung an der Zapfsäule ausfällt, wird sich erst danach zeigen. Vergleichszahlen dazu gibt es in Deutschland bislang nur aus dem Frühjahr.
Wie viel der angekündigten 17 Cent erwarten Sie an Ihrer Tankstelle? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Bund und Länder beschließen Spritpreis-Entlastungspaket, Pressemitteilung vom 18. September 2026
- Bundesregierung: Spritpreis-Entlastungspaket, Meldung vom 18. September 2026
- ADAC: Wöchentliche Auswertung der Kraftstoffpreise, Pressemitteilung vom 16. September 2026
- Bundeskartellamt: Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe vom 10. Juli 2026 – die Seite der Behörde war beim Redaktionsschluss nicht abrufbar; die Zahlen stammen aus der NETZ-TRENDS-Auswertung vom 13. September 2026
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur befristeten Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
- Generalzolldirektion: Steuerhöhe bei der Energiesteuer, Regelsätze für schwefelfreie Kraftstoffe
- Deutscher Bundestag: Sitzungswochen 2026
- Bundesrat: Termine der Plenarsitzungen
- Deutsche Presse-Agentur: Meldungen vom 18. September 2026 zur Einigung von Bund und Ländern, zu den Äußerungen von Katherina Reiche und Olaf Lies sowie zum Treffen der EU-Finanzminister in Dublin
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