Der Bundesrat will den Zuschuss zu den Stromnetzkosten bei 6,5 Milliarden Euro belassen statt der geplanten 5,525 Milliarden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesregierung will den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten ab 2027 von 6,5 auf 5,525 Milliarden Euro pro Jahr senken, rund 15 Prozent weniger als 2026.
  • Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 in seiner 1069. Sitzung gefordert, die Förderung bei 6,5 Milliarden Euro jährlich festzuschreiben und zusätzlich auf variable Tarife und mehr Flexibilität zu setzen.
  • Ohne eine gesetzliche Regelung bis zum 7. Dezember 2026 könnten die endgültigen Netzentgelte für 2027 nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber noch stärker steigen.

Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung mehr Geld für die Stromnetze: Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten soll 2027 bei 6,5 statt 5,525 Milliarden Euro bleiben. Das fordert eine Stellungnahme vom 16. Oktober 2026.

Der Zuschuss stammt aus dem deutschen Klima- und Transformationsfonds und soll nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Übertragungsnetzentgelte und damit die Stromkosten von Haushalten und Unternehmen in Deutschland dämpfen. Die Bundesregierung will die Förderung für die Jahre 2027 bis 2029 kürzen; der Bundesrat lehnt das in der vorliegenden Form ab.

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Hochspannungsmast und Freileitung eines deutschen Übertragungsnetzbetreibers vor grüner Wiese, Symbolbild zum Netzentgelt-Zuschuss 2027
Über solche Höchstspannungs-Freileitungen transportieren die deutschen Übertragungsnetzbetreiber Strom quer durchs Land. Die Kosten dafür fließen in die Übertragungsnetzentgelte, die der Bund mit einem Zuschuss dämpfen will. Foto: Amprion GmbH / Pressebild.

Ein Zuschuss, der die Netzentgelte dämpfen soll

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW bauen und betreiben die Höchstspannungsnetze, über die Strom quer durch Deutschland transportiert wird. Die Kosten dafür – etwa für Netzausbau, Redispatch und die Anbindung von Windparks – geben sie über die Übertragungsnetzentgelte an nachgelagerte Netzbetreiber und damit letztlich an die Stromrechnung der Haushalte weiter.

Um diese Entgelte zu senken, zahlt der Bund seit einigen Jahren einen Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds direkt an die Übertragungsnetzbetreiber. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu im August 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt, der den Betreibern für 2027 bis 2029 einen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss einräumt, zahlbar in zehn gleichen Jahresraten. Vorgesehen sind 5,525 Milliarden Euro pro Jahr – für 2026 waren es nach Angaben der Bundesrats-Ausschüsse in ihrer Beschlussempfehlung vom 2. Oktober 2026 noch 6,5 Milliarden Euro, also rund 15 Prozent mehr.

Nach einer gemeinsamen Mitteilung der vier Übertragungsnetzbetreiber Anfang Oktober 2026 steigt das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt für Höchst- und Umspannungsebene 2027 auch mit dem geplanten, niedrigeren Zuschuss auf rund 3,54 Cent je Kilowattstunde, nach 2,86 Cent im laufenden Jahr. Ohne jeden Zuschuss läge der Wert nach dieser Mitteilung bei rund 6,52 Cent – der Zuschuss drückt den Satz also auch in der gekürzten Fassung noch deutlich.

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Bundesrat: Förderung allein ist „nicht ausreichend“

Mit dieser Kürzung ist der Bundesrat nicht einverstanden. In seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2026 (Drucksache 509/26, Beschluss der 1069. Sitzung) verlangt die Länderkammer, den Zuschuss für 2027 bis 2029 auf jährlich 6,5 Milliarden Euro festzulegen und diesen Betrag fest im neuen Paragrafen 24d des Energiewirtschaftsgesetzes zu verankern.

Das Geld dafür sei nach Auffassung des Bundesrats vorhanden: Er verweist darauf, dass er bereits am 25. September 2026 eine geplante Verschiebung von 2,7 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds in einen anderen Haushaltstitel abgelehnt habe. Stünden diese Mittel im Fonds, wäre nach dieser Lesart auch der höhere Zuschuss finanzierbar. Zusätzlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob sich der Zuschuss dauerhaft und verstetigt aus dem regulären Bundeshaushalt statt aus dem Klimafonds zahlen ließe.

Der Zuschuss allein reiche ohnehin nicht aus, heißt es in der Stellungnahme weiter: Der Bundesrat fordert zusätzliche Anreize wie variable Netztarife und mehr Flexibilität bei der Steuerung von Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern, um Lastspitzen im Netz zu glätten und so Kosten zu vermeiden, statt sie nur nachträglich zu bezuschussen.

Einordnung der Zahlen

5,525 Milliarden Euro Zuschuss pro Jahr (Regierungsentwurf) gegen 6,5 Milliarden Euro (Forderung des Bundesrats, bisheriger Satz 2026): Differenz rund 975 Millionen Euro jährlich, rechnerisch knapp 15 Prozent. Beide Beträge beziehen sich ausschließlich auf den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten – nicht auf die gesamte Stromrechnung, in die auch Beschaffung, Vertrieb, Steuern und weitere Umlagen einfließen.

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Was das für Stromkunden in Deutschland bedeutet

Für den einzelnen Haushalt lässt sich aus dem Streit um den Zuschuss keine konkrete neue Jahresrechnung ableiten: Die Übertragungsnetzentgelte sind nur ein Baustein unter mehreren Netzkostenarten, und die Verteilnetzentgelte vor Ort unterscheiden sich stark von Region zu Region. NETZ-TRENDS hat die vorläufigen regionalen Netzentgelte 2027 bereits ausgewertet: Beim Strom reichen sie von rund 335 Euro im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern bis etwa 613 Euro in Hamburg, bei einem Musterverbrauch von 4.000 Kilowattstunden.

Entscheidend für Haushalte ist deshalb weniger der politische Streit um die genaue Zuschusshöhe als die Frage, ob und wie stark der eigene Netzbetreiber die Entgelte am Jahresende tatsächlich anhebt – und ob der eigene Stromvertrag solche Preisbestandteile überhaupt einschließt. Bleibt die gesetzliche Regelung bis zum 7. Dezember 2026 offen, rechnen die Übertragungsnetzbetreiber nach eigenen Angaben mit höheren endgültigen Entgelten für 2027, als sie sie vorläufig veröffentlicht haben.

Praktische Checkliste für Haushalte

  • Die endgültigen Netzentgelte 2027 werden erst zum Jahresende veröffentlicht – vorläufige Werte sind noch keine feste Abrechnungsgrundlage.
  • Beim eigenen Lieferanten prüfen, ob und wie Netzentgelte in einer bestehenden Preisgarantie berücksichtigt sind.
  • Änderungsschreiben des eigenen Versorgers genau lesen: Datum, Begründung und ein mögliches Sonderkündigungsrecht sind dort vermerkt, nicht in dieser Meldung.
  • Bei einem Tarifvergleich den vollständigen Jahrespreis aus Arbeits- und Grundpreis vergleichen, nicht nur einen einzelnen Preisbestandteil.

Eine pauschale Empfehlung, jetzt den Stromanbieter zu wechseln, lässt sich aus der Debatte um den Bundeszuschuss allein nicht ableiten – dafür sind die eigenen Vertragsbedingungen und der tatsächliche Verbrauch ausschlaggebend.

Gesetzgebungsverfahren läuft, Frist Anfang Dezember

Mit seiner Stellungnahme hat der Bundesrat den Gesetzentwurf an die Bundesregierung zurückgespielt; diese muss dazu nun Position beziehen, bevor der Bundestag abschließend entscheidet. Nach den in der Stellungnahme genannten Fristen soll Rechtssicherheit bis zum 7. Dezember 2026 hergestellt sein – dem Termin, zu dem die Übertragungsnetzbetreiber ihre endgültigen Entgelte für 2027 veröffentlichen müssen.

Ob sich die 6,5 Milliarden Euro des Bundesrats durchsetzen oder die Bundesregierung bei 5,525 Milliarden Euro bleibt, ist damit noch nicht entschieden. Für Haushalte in Deutschland bedeutet das vor allem: Die Zahlen zu den Netzentgelten 2027, die derzeit kursieren, bleiben vorläufig, bis das Gesetz steht.

Häufige Fragen

Worum streiten Bundesregierung und Bundesrat genau?

Um die Höhe eines Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für 2027 bis 2029. Die Bundesregierung plant 5,525 Milliarden Euro pro Jahr, der Bundesrat fordert 6,5 Milliarden Euro, wie 2026.

Bedeutet die geplante Kürzung automatisch höhere Netzentgelte?

Die Übertragungsnetzbetreiber nennen für 2027 bereits mit dem niedrigeren Zuschuss einen höheren Satz als 2026. Käme gar kein Zuschuss, wäre der Wert nach ihren Angaben noch deutlich höher. Die endgültige Höhe hängt zusätzlich vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Was passiert, wenn das Gesetz nicht rechtzeitig beschlossen wird?

Ohne Rechtssicherheit bis zum 7. Dezember 2026 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber nach eigenen Angaben mit höheren endgültigen Entgelten für 2027, als sie sie vorläufig veröffentlicht haben.

Betrifft das meine konkrete Stromrechnung schon jetzt?

Nicht unmittelbar. Die Debatte betrifft einen Bundeszuschuss zu einem einzelnen Preisbestandteil. Ob und wie stark sich das im eigenen Vertrag niederschlägt, hängt vom Netzbetreiber vor Ort und vom Stromlieferanten ab.

Wie sehr achten Sie bei Ihrem Stromvertrag auf einzelne Preisbestandteile wie Netzentgelte? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen gerne in die Kommentare.

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Quellen und Stand

Recherche- und Rechtsstand: 28. Oktober 2026. Zahlen zum Übertragungsnetzentgelt 2027 nach gemeinsamer Mitteilung der vier Übertragungsnetzbetreiber, Anfang Oktober 2026.

Transparenz: KI-Unterstützung

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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