Die drei Aufschläge steigen in Deutschland zusammen um 22,9 Prozent; der größte Anteil kommt von der besonderen Netznutzung
Das Wichtigste in Kürze
- Offshore-Netzumlage, KWKG-Umlage und Aufschlag für besondere Netznutzung summieren sich 2027 auf 3,621 Cent je Kilowattstunde netto.
- Gegenüber 2026 sind das 0,675 Cent mehr. Bei 3.500 Kilowattstunden ergibt sich einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer ein rechnerisches Plus von 28,11 Euro im Jahr.
- Die Änderung betrifft diese Preisbestandteile. Sie ist keine Prognose für die gesamte Stromrechnung; Preisgarantie und weitere Kosten bleiben entscheidend.
Für Haushalte in Deutschland steigt 2027 die Belastung aus drei Strom-Umlagen um zusammen rund 22,9 Prozent. Die am 26. Oktober veröffentlichten Werte der vier Übertragungsnetzbetreiber ergeben einen Aufschlag von 0,675 Cent netto je Kilowattstunde gegenüber 2026. Bei einem beispielhaften Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden sind das rund 28 Euro brutto zusätzlich, wenn die Differenz vollständig weitergegeben wird und sonst alles gleich bleibt.
Die Betreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW veröffentlichen die Sätze auf ihrer gemeinsamen Plattform Netztransparenz. Die neuen Werte gelten ab 1. Januar 2027. Für einen Tarifvergleich lohnt deshalb der Blick darauf, welche Bestandteile eine Preisgarantie tatsächlich umfasst.
Den größten Anstieg bringt die besondere Netznutzung
Der Aufschlag für besondere Netznutzung steigt für die reguläre Letztverbrauchergruppe A’ von 1,559 auf 2,027 Cent je Kilowattstunde. Er verteilt unter anderem Mindereinnahmen durch individuelle Netzentgelte und Mehrkosten der Verteilnetzbetreiber für die Integration erneuerbarer Energien. Von diesem Posten kommen 0,468 Cent des gesamten Anstiegs um 0,675 Cent – rechnerisch gut zwei Drittel.
Die Offshore-Netzumlage erhöht sich von 0,941 auf 1,143 Cent. Sie finanziert die Netzanbindung von Offshore-Windparks sowie entsprechende Entschädigungszahlungen. Die KWKG-Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung steigt dagegen nur geringfügig, von 0,446 auf 0,451 Cent.
| Preisbestandteil | 2026 | 2027 | Differenz |
|---|---|---|---|
| Besondere Netznutzung | 1,559 | 2,027 | +0,468 |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 | 1,143 | +0,202 |
| KWKG-Umlage | 0,446 | 0,451 | +0,005 |
| Summe | 2,946 | 3,621 | +0,675 |
Bei den 22,9 Prozent handelt es sich um das Plus dieser drei Umlagen gegenüber ihrer bisherigen Summe von 2,946 Cent. Wer daraus eine Erhöhung des gesamten Strompreises um knapp ein Viertel ableitet, würde unterschiedliche Größen verwechseln.
Je 1.000 Kilowattstunden sind es gut acht Euro brutto mehr
Für den Haushaltsvergleich muss zur Nettodifferenz die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden. Mit dem regulären deutschen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent werden aus 0,675 Cent netto rund 0,803 Cent brutto je Kilowattstunde.
Modellrechnung bei unverändertem Verbrauch
- 2.000 kWh im Jahr: 16,07 Euro mehr brutto.
- 3.500 kWh im Jahr: 28,11 Euro mehr brutto.
- 5.000 kWh im Jahr: 40,16 Euro mehr brutto.
Rechenweg: Jahresverbrauch × 0,00675 Euro × 1,19. Die Verbräuche sind frei gewählte Beispiele, keine amtlichen Durchschnittswerte. Vorausgesetzt sind vollständige Weitergabe der Differenz und unveränderte übrige Preisbestandteile.
Im mittleren Beispiel entsprechen 28,11 Euro rund 2,34 Euro im Monatsdurchschnitt. Das ist keine Ankündigung eines neuen Abschlags: Dieser hängt vom vereinbarten Tarif, der Verbrauchsprognose und der Abrechnung des Lieferanten ab.
Die Umlage steht fest, der Gesamtpreis hängt vom Vertrag ab
Wie das Bundeswirtschaftsministerium zur Preisbildung erklärt, legt jedes Stromversorgungsunternehmen seine Tarife selbst fest. Neben Abgaben und Umlagen fließen Beschaffung und Vertrieb sowie Netzentgelte in den Endpreis ein. Veränderungen dieser anderen Positionen können die höhere Umlagenbelastung verstärken oder ausgleichen.
Die heute veröffentlichten Umlagen sind deshalb von den regional unterschiedlichen Netzgebühren zu unterscheiden. Über diese andere Preisposition berichtet NETZ-TRENDS im Beitrag zu den vorläufigen Netzentgelten 2027. Aus beiden Meldungen folgt noch kein konkreter neuer Preis für den eigenen Vertrag.
Eine Preisgarantie bietet zudem nicht zwangsläufig Schutz vor jeder Änderung. Nach den Hinweisen der Bundesnetzagentur können Dauer und erfasste Preisbestandteile vertraglich begrenzt sein. Bleiben Umlagen ausgenommen, kann sich der Preis trotz Garantie verändern. Ob das im Einzelfall zulässig ist, muss anhand der konkreten Vertragsbedingungen und der Mitteilung geprüft werden.
Vier Unterlagen helfen beim Vergleich
- Letzte Jahresrechnung: Den tatsächlichen Verbrauch heraussuchen und damit die eigene rechnerische Mehrbelastung bestimmen.
- Preisblatt: Arbeits- und Grundpreis gemeinsam betrachten, nicht nur einen einzelnen Aufschlag.
- Vertragsbedingungen: Prüfen, ob Umlagen in der Preisgarantie eingeschlossen oder ausdrücklich ausgenommen sind.
- Änderungsschreiben: Datum, Begründung und Hinweise zu Kündigungsmöglichkeiten aufmerksam lesen. Die Veröffentlichung der Umlagesätze ersetzt keine individuelle Vertragsmitteilung.
Die praktische Frage lautet damit: Wie verändert sich der gesamte Jahrespreis bei gleichem Verbrauch? Erst dieser Vergleich zeigt, ob und wie stark der eigene Haushalt belastet wird. Eine pauschale Wechsel- oder Kündigungsempfehlung lässt sich aus den neuen Umlagesätzen allein nicht ableiten.
Häufige Fragen
Steigt meine gesamte Stromrechnung um 22,9 Prozent?
Diese Zahl bezieht sich auf die Summe der drei Umlagen. Die Änderung des Gesamtpreises hängt auch von anderen Preisbestandteilen und dem Vertrag ab.
Gelten die 28 Euro für jeden Haushalt?
Die 28,11 Euro brutto sind eine Modellrechnung für 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch bei vollständiger Weitergabe und sonst unveränderten Preisen. Ein anderer Verbrauch führt zu einem anderen Betrag.
Schützt eine Preisgarantie vor höheren Umlagen?
Das hängt von ihrem vertraglichen Umfang ab. Manche Garantien nehmen Umlagen aus. Deshalb sind die konkreten Bedingungen entscheidend.
Welche Preisbestandteile schließt Ihre Strompreisgarantie ein? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Netztransparenz: Offshore-Netzumlage 2027
- Netztransparenz: Offshore-Netzumlage 2026
- Netztransparenz: KWKG-Umlage 2027
- Netztransparenz: KWKG-Zeitreihe einschließlich 2026
- Netztransparenz: Besondere Netznutzung 2027
- Netztransparenz: Besondere Netznutzung 2026
- Bundesnetzagentur: Preise, Abschläge und Preisgarantien
- BMWE: Wer setzt den Strompreis fest?
- Umsatzsteuergesetz, § 12
Recherche-, Daten- und Rechtsstand: 26. Oktober 2026. Umlagen für 2027, Vergleichswerte 2026. Berechnungen: NETZ-TRENDS.
Transparenz: KI-Unterstützung
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.