Wer binnen drei Monaten kündigt, zahlt den Aufschlag nicht – was Kundinnen und Kunden von 1&1 jetzt wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- 1&1 erhöht seit Oktober 2026 bei vielen DSL- und Glasfasertarifen den monatlichen Preis, zum Beispiel bei DSL 50 von 29,99 Euro auf 32,99 Euro.
- Betroffene Kundinnen und Kunden dürfen laut Paragraf 57 Telekommunikationsgesetz (TKG) binnen drei Monaten nach Zugang der Mitteilung kostenlos kündigen.
- 1&1 nennt auf Nachfrage keine genaue Zahl der betroffenen Verträge; nach eigenen Geschäftszahlen hatte das Unternehmen Mitte 2026 rund 3,85 Millionen Breitbandkundinnen und -kunden.
1&1 verlangt von vielen Bestandskundinnen und -kunden bei DSL und Glasfaser seit Oktober mehr Geld. Wer dem Aufschlag nicht zustimmen will, kann binnen drei Monaten kostenlos kündigen.
Mehrere Kundinnen und Kunden berichteten im Oktober von Preiserhöhungsschreiben, die ihnen 1&1 per Post oder E-Mail zugesandt hatte. Auf Anfrage bestätigte 1&1 gegenüber dem Fachportal inside-digital, dass es sich um eine reguläre Preisanpassung bei bestehenden DSL- und Glasfaserverträgen handele.
Was sich bei den Tarifen ändert
Nach den vorliegenden Kundenschreiben steigen die monatlichen Grundpreise bei mehreren DSL- und Glasfasertarifen um 2 bis 3 Euro. Beim Tarif „DSL 50″ etwa von 29,99 Euro auf 32,99 Euro, bei schnelleren Glasfasertarifen um ähnliche Beträge. 1&1 begründet den Schritt laut eigener Stellungnahme mit gestiegenen Kosten für Netzbetrieb und Vorleistungen.
| Tarif | Bisheriger Preis | Neuer Preis |
|---|---|---|
| DSL 50 | 29,99 € | 32,99 € |
| DSL 100 | 34,99 € | 37,99 € |
| Glasfaser 300 | 39,99 € | 42,99 € |
Warum 1&1 die Preise erhöht
1&1 verweist auf gestiegene Netz- und Vorleistungskosten. Im Halbjahresbericht vom 6. August 2026 weist der Konzern für das erste Halbjahr höhere Investitionen in den Glasfaserausbau sowie gestiegene Energiekosten für den Netzbetrieb aus. Belastbare, veröffentlichte Zahlen dazu, wie stark genau diese Kosten im Verhältnis zur Preiserhöhung gestiegen sind, legt 1&1 öffentlich nicht vor. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Begründung damit nicht im Detail nachrechnen – sie können aber von ihrem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ihnen der neue Preis nicht zusagt.
„Es handelt sich um eine reguläre Anpassung bestehender Vertragspreise bei DSL und Glasfaser, wie sie Anbieter regelmäßig vornehmen.“
1&1-Unternehmenssprecher, Stellungnahme gegenüber inside-digital, 14. Oktober 2026
Das Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 57 TKG
Erhöht ein Anbieter einseitig den Preis eines laufenden Telekommunikationsvertrags, räumt Paragraf 57 des Telekommunikationsgesetzes Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht ein. Sie können den Vertrag binnen drei Monaten nach Zugang der Mitteilung fristlos und kostenfrei beenden – unabhängig von der vereinbarten Mindestlaufzeit. Der Anbieter muss die Preisänderung zudem mindestens einen Monat, spätestens aber zwei Monate vor dem Wirksamwerden ankündigen und auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Modellrechnung: Was der Aufschlag im Jahr kostet
- Tarif: DSL 50, bisher 29,99 €, künftig 32,99 € im Monat
- Mehrkosten: 3 € pro Monat
Rechenweg: 3 € × 12 Monate = 36 € zusätzliche Kosten pro Jahr, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.
Wer innerhalb der Drei-Monats-Frist kündigt, zahlt den Aufschlag nicht und kann zu einem anderen Anbieter wechseln, ohne dass eine Restlaufzeit oder eine Kündigungsgebühr entgegensteht.
Was betroffene Kundinnen und Kunden jetzt tun können
Checkliste für Betroffene
- Preiserhöhungsschreiben von 1&1 genau auf Datum und neuen Preis prüfen.
- Frist von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung im Kalender notieren.
- Kündigung schriftlich einreichen und unter Verweis auf Paragraf 57 TKG die Kostenfreiheit der Kündigung einfordern.
- Vor einem Wechsel Tarife anderer Anbieter vergleichen, da Wechselangebote oft günstiger sind als Bestandskundentarife.
Wer zufrieden mit dem Anschluss ist und nur die paar Euro mehr pro Monat vermeiden möchte, kann stattdessen bei der Kundenbetreuung von 1&1 nach einem alternativen, günstigeren Tarif im eigenen Portfolio fragen.
Häufige Fragen
Muss ich der Preiserhöhung widersprechen, damit das Kündigungsrecht gilt?
Nein. Das Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 57 TKG entsteht automatisch mit der Ankündigung der Preiserhöhung. Ein Widerspruch ist nicht nötig, lediglich die fristgerechte Kündigung.
Gilt die Dreimonatsfrist ab dem Datum des Schreibens oder ab dem Wirksamwerden der Erhöhung?
Die Frist beginnt mit dem Zugang der Mitteilung beim Kunden, nicht erst mit dem tatsächlichen Wirksamwerden des neuen Preises.
Betrifft die Preiserhöhung auch Neuverträge?
Nein, es geht um bereits laufende Bestandsverträge bei DSL und Glasfaser, deren Preis einseitig angehoben wird.
Kann ich stattdessen auch einfach weiterzahlen?
Ja, wer nicht kündigt, zahlt automatisch den neuen, höheren Preis weiter.
Wart ihr selbst von der Preiserhöhung betroffen, und habt ihr gekündigt oder weiterbezahlt? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- 1&1 AG, Stellungnahme gegenüber inside-digital, 14. Oktober 2026
- 1&1 AG, Halbjahresbericht 2026 (veröffentlicht 6. August 2026)
- Telekommunikationsgesetz (TKG), Paragraf 57 – Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, gesetze-im-internet.de
- Bericht von inside-digital, 14. Oktober 2026 (Grundlage der 1&1-Stellungnahme)
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.