Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland sinken die Energiesteuersätze auf Benzin und Diesel vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 um jeweils 14,04 Cent je Liter. Einschließlich Umsatzsteuer sind das rechnerisch bis zu 16,7 Cent brutto.
- Eine gesetzliche Pflicht, die Senkung an der Zapfsäule weiterzugeben, gibt es nicht. Der deutsche Bundesrat schreibt das in seiner eigenen Zusammenfassung des Beschlusses ausdrücklich.
- Super E10 kostete im August 2026 im Monatsdurchschnitt 40,6 Cent mehr als im Januar, Diesel 53,1 Cent mehr. Die beschlossene Entlastung von bis zu 16,7 Cent entspricht davon rund 41 beziehungsweise 31 Prozent.
Am Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, sinkt in Deutschland die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um jeweils 14,04 Cent je Liter. Der Deutsche Bundestag hat die Senkung am Freitag beschlossen, der Bundesrat hat sie wenige Stunden später gebilligt. Sie gilt befristet bis zum 31. Dezember 2026. Rechnet man die Umsatzsteuer hinzu, die auf den Steuerbetrag entfällt, ergibt sich eine mögliche Entlastung von bis zu 16,7 Cent je Liter.
Das Wort „möglich“ stammt dabei vom Bundesrat selbst. Ob der Betrag an der Zapfsäule ankommt, entscheidet nicht der Gesetzgeber, sondern die Preisgestaltung der Mineralölunternehmen und Tankstellenbetriebe. In seiner Zusammenfassung der Sitzung formuliert der deutsche Bundesrat es in einem Satz: „Eine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Weitergabe gibt es nicht.“
Was Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossen haben
Die Regelung steckt nicht in einem eigenen Gesetz. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag fügten sie als Änderungsantrag in den Entwurf des Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungsgesetzes (VSAAG) ein – ein Vorgehen, mit dem sich beide Kammern kurzfristig damit befassen konnten.
Über die Steuerartikel stimmte der Bundestag nach der parlamentarischen Dokumentation am 25. September 2026 gesondert ab: 434 Stimmen dafür, 128 dagegen, keine Enthaltung. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der stattdessen eine Übergewinnsteuer und eine Senkung der Stromsteuer auf den europäisch zulässigen Mindestsatz verlangte, fiel mit 127 zu 418 Stimmen durch. Der Bundesrat billigte das Gesetz in seiner 1068. Sitzung am selben Tag im Eilverfahren.
Als Begründung nennt die parlamentarische Darstellung die wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges, die sich weiterhin in gestiegenen Kraftstoffpreisen zeigten. Das Gesetz geht nun zur Ausfertigung an den deutschen Bundespräsidenten und wird anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet; die Artikel zum Tankrabatt sollen am 1. Oktober in Kraft treten. Das deutsche Energiesteuergesetz gilt nur in Deutschland; an Tankstellen in Österreich und der Schweiz ändert diese Senkung nichts.
Wie aus 14,04 Cent 16,7 Cent werden
Die Energiesteuer ist Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Sinkt sie um 14,04 Cent, entfällt auf diesen Betrag auch die Umsatzsteuer von 19 Prozent: 14,04 Cent mal 1,19 ergibt 16,71 Cent. Bei einer Tankfüllung von 50 Litern sind das 8,35 Euro – vorausgesetzt, der volle Betrag landet im Zapfsäulenpreis. Wer im Quartal rund 300 Liter tankt, käme bei vollständiger Weitergabe auf etwa 50 Euro für die gesamten drei Monate.
Die Entlastung ist kleiner als der Preisanstieg dieses Jahres
Wie groß die Entlastung tatsächlich ist, zeigt sich erst im Vergleich mit der Preisentwicklung, auf die sie antwortet. Der ADAC veröffentlicht dafür Monatsdurchschnittspreise für den deutschen Markt. Im Januar 2026 kostete Super E10 danach im Mittel 1,739 Euro je Liter, im August 2,145 Euro. Beim Diesel stieg der Monatsdurchschnitt im selben Zeitraum von 1,692 auf 2,223 Euro. Der Automobilclub weist den August-Wert für Super E10 als neuen Höchststand im Monatsdurchschnitt aus.
Gegen diese Bewegung gerechnet fällt die Steuersenkung deutlich kleiner aus, als die runde Zahl von 17 Cent vermuten lässt.

| Kraftstoff | Januar 2026 | August 2026 | Anstieg | davon deckt die Entlastung |
|---|---|---|---|---|
| Super E10 | 1,739 € | 2,145 € | 40,6 Cent | rund 41 % |
| Diesel | 1,692 € | 2,223 € | 53,1 Cent | rund 31 % |
Die Rechnung sagt nichts darüber, ob die Steuersenkung richtig oder falsch ist. Sie ordnet nur die Größenordnung ein: Der Betrag, um den der Staat für drei Monate verzichtet, entspricht gut zwei Fünfteln dessen, was Super E10 seit Jahresbeginn teurer geworden ist – und nicht ganz einem Drittel beim Diesel.
Der Ölpreis erklärt den Zapfsäulenpreis nur zum Teil
Wie sich der Rohölmarkt in den Endpreisen niederschlägt, ist dabei selbst strittig. Der ADAC bezifferte in seiner Preisauswertung vom 23. September 2026 den Bundesdurchschnitt für den 22. September auf 2,267 Euro je Liter Super E10 und 2,428 Euro je Liter Diesel. Ein Barrel der Nordseesorte Brent kostete am selben Tag nach Angaben des Clubs 98,620 US-Dollar.
Dazu schreibt der Automobilclub: „der Rückgang des Ölpreises spiegelt sich bislang jedoch nur teilweise in den Preisen an den Zapfsäulen wider“. Und weiter: „Aus Sicht des ADAC besteht daher insbesondere auf Raffinerie- und Großhandelsebene weiterhin Erklärungsbedarf.“ Damit steht neben der beschlossenen Entlastung eine Differenz im Raum, für die der Automobilclub nach eigenen Angaben weiteren Erklärungsbedarf sieht. Die Steuersenkung beantwortet diese Frage nicht – sie setzt an einer anderen Stelle der Preiskette an.
Das Bundeskartellamt appelliert, erzwingen kann es nichts
Den deutschen Kraftstoffmarkt beobachtet das Bundeskartellamt in Bonn über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Dessen Präsident Andreas Mundt wandte sich nach einer am 23. September verbreiteten Meldung der Nachrichtenagentur dts an die Mineralölwirtschaft: Sie solle die steuerliche Entlastung möglichst vollständig und schnell weitergeben. Zugleich stellte er klar, dass eine Verpflichtung dazu nicht durchgesetzt werden könne. Die Behörde werde die Steuersenkung über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eng begleiten.
Das ist der entscheidende Punkt für Haushalte, die auf das Auto angewiesen sind: Beobachtung ist keine Verpflichtung. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt erfasst die Preismeldungen der Tankstellen und leitet sie an zugelassene Verbraucher-Informationsdienste weiter. Sie kann dokumentieren, wie sich die Preise nach dem 1. Oktober entwickeln – festlegen kann sie sie nicht.
Was 2022 tatsächlich an der Zapfsäule ankam
Einen Erfahrungswert gibt es. Beim ersten deutschen Tankrabatt von Juni bis August 2022 untersuchte das ifo Institut in München, wie viel der Steuersenkung im Endpreis landete. Nach der Mitteilung des Instituts vom 14. Juni 2022 wurde die Senkung beim Diesel praktisch vollständig weitergegeben, beim Premiumbenzin zu etwa 85 Prozent – von damals 35 Cent kamen dort rund 29 bis 30 Cent an. Die Autoren Florian Neumeier, Daniel Stöhlker und Clemens Fuest verglichen dafür die deutsche Preisentwicklung mit der französischen und unterstellten, dass die deutschen Preise ohne den Rabatt dem französischen Verlauf gefolgt wären.
Eine solche Schätzung ist kein Versprechen für 2026. Sie zeigt aber, worauf es ankommt: Selbst eine Weitergabequote von 85 Prozent bedeutet bei 16,7 Cent, dass rund 2,5 Cent je Liter nicht bei den Tankenden ankommen – bezogen auf ein Gesamtvolumen von rund 2,5 Milliarden Euro wären das rechnerisch rund 375 Millionen Euro.
Wer die Entlastung bezahlt
Finanziert wird der Rabatt aus dem Steueraufkommen. Nach den Angaben der deutschen Bundesregierung, die der Bundesrat wiedergibt, werden Wirtschaft und private Haushalte um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet; Bund und Länder tragen die Mindereinnahmen gemeinsam. In der parlamentarischen Dokumentation des Bundestages sind die erwarteten Steuerausfälle mit 2,485 Milliarden Euro bei der Energiesteuer und 293 Millionen Euro bei der Umsatzsteuer beziffert.
Entlastet wird dabei je getanktem Liter, unabhängig vom Einkommen. Wer viel fährt, bekommt viel; wer kein Auto hat, bekommt nichts und trägt die Mindereinnahmen über den allgemeinen Haushalt mit. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag stattdessen eine Übergewinnsteuer und eine Senkung der Stromsteuer verlangt. Auch beim Strompreis und beim Wohngeld wird in Deutschland derzeit über dieselbe Frage gestritten: Wer wird entlastet, und wer zahlt dafür?
Was offen bleibt
Weder der Gesetzestext noch die Begründung enthalten einen Mechanismus, der die Weitergabe sicherstellt oder überprüft. Offen bleibt auch, woran sich ablesen lassen soll, ob die Senkung angekommen ist: Die Preise schwanken im Tagesverlauf um mehrere Cent, und ein Vergleich mit dem 30. September allein sagt wenig, wenn sich zugleich Rohölnotierung und Wechselkurs bewegen. Unbeantwortet ist bislang ebenso die vom ADAC aufgeworfene Frage nach der Spanne zwischen Rohöl- und Zapfsäulenpreis auf Raffinerie- und Großhandelsebene.
Was ab Januar geplant ist
Die Senkung endet am 31. Dezember 2026. Für die Zeit danach ist nach Darstellung des ADAC ein Spritpreisdeckel ab Januar 2027 geplant; der Automobilclub verlangt, an dessen Gestaltung beteiligt zu werden. Unabhängig davon fordert er, die sogenannte 12-Uhr-Regel abzuschaffen – jene Vorgabe, die die Zahl der täglichen Preisänderungen begrenzt hat, nach seiner Auswertung aber die Spanne zwischen billigster und teuerster Tageszeit vergrößert.
Bis dahin bleibt ein praktischer Punkt, auf den der ADAC seit Jahren hinweist: Die Spanne zwischen der günstigsten und der teuersten Tageszeit ist an deutschen Tankstellen erheblich, und die amtlichen Meldedaten der Markttransparenzstelle sind über zugelassene Anwendungen frei abrufbar. Wie stark das Auto insgesamt zu Buche schlägt, zeigt auch die Debatte über die Parkgebühren in deutschen Städten.
Ob am 1. Oktober tatsächlich bis zu 16,7 Cent weniger auf der Anzeige stehen, lässt sich ab Donnerstag an jeder deutschen Tankstelle nachsehen. Eine gesetzliche Kontrolle der Weitergabe sieht der Beschluss nicht vor.
Und Sie? Werden Sie in den kommenden Tagen bewusst später tanken, um die Steuersenkung mitzunehmen – und rechnen Sie damit, dass sie an Ihrer Tankstelle ankommt? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Bundesrat: BundesratKOMPAKT zur 1068. Sitzung am 25. September 2026, TOP 102 „Tankrabatt“
- Deutscher Bundestag: Textarchiv zur Sitzung vom 25. September 2026, Drucksachen 21/6561, 21/8157, 21/8162 und 21/8195
- ADAC: Aktuelle Spritpreise und Forderung zur 12-Uhr-Regel, Stand 23. September 2026
- ADAC: Kraftstoffpreisentwicklung, Monats- und Jahresdurchschnitte, Stand 1. September 2026
- ifo Institut: Pressemitteilung vom 14. Juni 2022 zur Weitergabe des Tankrabatts 2022
- Bundeskartellamt: Äußerungen von Präsident Andreas Mundt in einer Meldung der Nachrichtenagentur dts vom 23. September 2026
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