Das Wichtigste in Kürze
- Der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung senkt die dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld zum 1. Januar 2027 auf 48 Euro im Monat für einen Einpersonenhaushalt; im geltenden Gesetz stehen dafür 96 Euro. Die Fortschreibung des Wohngelds entfällt einmalig.
- Der Einsparung von 1.476 Millionen Euro im Jahr 2027 stehen in der Haushaltstabelle des Entwurfs selbst 341 Millionen Euro Mehrausgaben im SGB II und SGB XII gegenüber – rund 23 Prozent kehren an anderer Stelle zurück.
- Der federführende Ausschuss des deutschen Bundesrates empfahl dem Plenum am 11. September 2026 wörtlich: „Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab.“ Am 25. September zählte das Statistische Bundesamt 1,3 Millionen Wohngeldhaushalte – 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Zwei Vorgänge desselben Freitags passen schlecht zusammen. Am 25. September 2026 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Zahlen zum Wohngeld für das Jahr 2025: rund 1,3 Millionen Haushalte in Deutschland bezogen die Leistung, 7,2 Prozent mehr als im Jahr davor. Am selben Tag stand im deutschen Bundesrat ein Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der das Wohngeld ab 2027 kürzt – und dessen eigene Kostenrechnung ausweist, dass rund 23 Prozent der Einsparung an anderer Stelle wieder ausgegeben werden.
Was sich zum 1. Januar 2027 ändern soll
Der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes datiert vom 14. August 2026 und trägt die Bundesrats-Drucksache 474/26. Begründet werden die Kürzungen mit der Konsolidierung des deutschen Bundeshaushalts. Vier Punkte betreffen die Höhe der Leistung unmittelbar:
- Keine Fortschreibung zum 1. Januar 2027. Der neue § 43 Absatz 11 lautet: „Abweichend von Absatz 1 findet keine Fortschreibung zum 1. Januar 2027 statt.“ Die regelmäßige Anpassung an die Miet- und Einkommensentwicklung entfällt damit einmalig.
- Halbierte Heizkostenkomponente. Der Entwurf formuliert das unter „B. Lösung“ selbst so: „Die Heizkostenkomponente wird halbiert.“
- Höherer Faktor „c“ in der Wohngeldformel. Anlage 2 weist neue Werte aus, für einen Einpersonenhaushalt 0,00446. Ein höherer Faktor „c“ senkt den Anspruch bei gleichem Einkommen.
- Höhere Mindestgrenze. Die Untergrenze, ab der Wohngeld überhaupt gezahlt wird, steigt nach § 21 von 10 auf 15 Euro im Monat. Wer darunter liegt, erhält nichts.
Daneben stehen Vereinfachungen, die den Verwaltungsaufwand senken sollen: Bei der Einkommensermittlung soll stärker auf Pauschalen aus dem Einkommensteuerrecht zurückgegriffen werden, Wohngeld soll nur noch auf ein Konto gezahlt werden, der Nachweis für den Freibetrag bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit soll einfacher werden, und der Prüfaufwand bei sogenannten Wechselmodellfällen – getrennt lebende Eltern, die ein Kind gemeinsam betreuen – soll sinken.
Die Heizkostenkomponente sinkt von 96 auf 48 Euro
Konkret nennt der Entwurf für die dauerhafte Heizkostenkomponente künftig 48 Euro bei einem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied, 62 Euro bei zwei, 74 Euro bei drei, 86 Euro bei vier und 98 Euro bei fünf; je weiteres Mitglied kommen 12 Euro hinzu. Im derzeit geltenden § 12 Absatz 6 des deutschen Wohngeldgesetzes stehen an diesen Stellen 96, 124, 148, 172 und 196 Euro sowie 24 Euro je weiteres Mitglied.
| Haushaltsmitglieder | bisher | geplant ab 2027 | Differenz |
|---|---|---|---|
| 1 | 96 € | 48 € | −48 € |
| 2 | 124 € | 62 € | −62 € |
| 3 | 148 € | 74 € | −74 € |
| 4 | 172 € | 86 € | −86 € |
| 5 | 196 € | 98 € | −98 € |
| je weiteres Mitglied | 24 € | 12 € | −12 € |
Was die Heizkostenkomponente ist – und was der Entwurf offenlässt
Die Heizkostenkomponente ist kein Betrag, der zusätzlich ausgezahlt wird. Sie erhöht die Miete, die in die Wohngeldberechnung eingeht, und wirkt über die Formel auf den Anspruch. Ein um 48 Euro niedrigerer Betrag führt deshalb nicht automatisch zu 48 Euro weniger Wohngeld im Monat. Wie stark der Anspruch je Haushalt tatsächlich sinkt, weist der Entwurf in seiner Übersicht nicht aus – er nennt nur Haushaltssummen für Bund, Länder und Kommunen.
Der Entwurf rechnet selbst mit 341 Millionen Euro Mehrausgaben
Die aufschlussreichste Stelle des Dokuments ist seine eigene Haushaltstabelle in Abschnitt D. Sie weist für 2027 beim Wohngeld eine Entlastung von je 738 Millionen Euro für den Bund und für die Länder aus, zusammen also 1.476 Millionen Euro. In denselben Zeilen stehen aber Mehrausgaben: plus 194 Millionen Euro beim Bund und plus 33 Millionen Euro bei den Kommunen im SGB II, plus 114 Millionen Euro beim Bund im SGB XII. Das sind 341 Millionen Euro, die an anderer Stelle zurückfließen – rund 23 Prozent der Wohngeldeinsparung. Als Gesamtentlastung weist der Entwurf für 2027 daher 1.156 Millionen Euro aus, ab 2029 dann 1.504 Millionen Euro.

Solche Mehrausgaben entstehen, wenn Haushalte aus dem Wohngeld herausfallen und stattdessen Grundsicherung beziehen – genau diesen Zusammenhang beschreiben auch die Ausschüsse des Bundesrates. Der Entwurf plant den Effekt damit ein, ohne die Zahl der betroffenen Haushalte in seiner Übersicht zu nennen.
1,3 Millionen Haushalte – und jeder zweite ist ein Rentnerhaushalt
Wie viele Menschen die Reform betrifft, zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom 25. September 2026. Ende 2025 bezogen rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 90.000 mehr als im Jahr davor. Das entspricht 3,2 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland, nach 3,0 Prozent Ende 2024. Die Ausgaben lagen bei 4.992 Millionen Euro und damit 6,4 Prozent über den 4.689 Millionen Euro des Vorjahres. Im Durchschnitt standen den Haushalten 296 Euro im Monat zu, 3,1 Prozent mehr als 2024.
Aufschlussreich ist die Struktur dieser Gruppe: 51 Prozent der Wohngeldhaushalte – 682.000 – hatten eine Person im Ruhestand als Haupteinkommensperson, davon 85 Prozent alleinstehend. 39 Prozent oder 519.000 Haushalte hatten Kinder unter 25 Jahren. 82 Prozent wohnten als Hauptmieter, 10 Prozent in Heimen, 7 Prozent im Wohneigentum. Regional reicht die Spanne von 1,9 Prozent der Haushalte in Bayern bis 5,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern, der durchschnittliche Anspruch von 217 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 339 Euro in Hessen.
Der federführende Ausschuss empfahl, den Entwurf abzulehnen
In den Empfehlungen der Ausschüsse vom 11. September 2026 steht als Ziffer 1 im Wortlaut: „Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab.“ Über 380.000 Haushalte würden „aus dem Wohngeldbezug herausfallen und in wirtschaftliche Not geraten“, heißt es dort; „ein Teil dieser Menschen wird daher künftig auf andere Sozialleistungen angewiesen sein“. Ziffer 9 benennt die drei Stellen, gegen die sich der Widerspruch richtet: „Die Wohngeldkürzungen durch die Aussetzung der Dynamisierung, der Halbierung der Heizkostenkomponente und die Anpassung der Wohngeldformel im Faktor ‚c‘ werden abgelehnt.“
Auf der Seite des Bundesrates zur 1068. Sitzung vom 25. September 2026 ist das Wohngeld als Tagesordnungspunkt 60 aufgeführt. Dort wird die Empfehlung des federführenden Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung wiedergegeben, den Entwurf abzulehnen, weil die „sozial- und wohnungspolitischen Folgen zulasten der Betroffenen unverhältnismäßig“ seien; voraussichtlich würden mehr als 380.000 Haushalte ihren Anspruch verlieren.
Ein Beschluss des Plenums war zu diesem Tagesordnungspunkt am frühen Morgen des 26. September 2026 auf der Seite des Bundesrates nicht vermerkt – anders als bei anderen Punkten derselben Sitzung, die dort eine eigene Rubrik mit dem Abstimmungsergebnis tragen. Mehrere deutschsprachige Nachrichtenseiten berichteten am Freitag, die Länderkammer habe eine kritische Stellungnahme beschlossen und den Entwurf nicht abgelehnt. Bestätigt ist das durch die Unterlagen des Bundesrates bislang nicht; die amtliche Beschlussdrucksache lag zum Redaktionsschluss nicht vor.
Der Unterschied wäre kein formaler. Eine Ablehnung ist ein politisches Signal an die deutsche Bundesregierung; eine Stellungnahme ist ein Textbeitrag, auf den die Regierung antworten kann. Aufhalten lässt sich der Entwurf in beiden Fällen nicht: Nach der Darstellung des Bundesrates geht eine Stellungnahme an die Bundesregierung, die sich dazu äußern kann, anschließend berät der Bundestag. Erst nach dessen Beschluss kommt das Gesetz erneut in die Länderkammer.
Die Länder warnen vor Kosten bei den Kommunen
Inhaltlich zielt die Kritik der Länder genau auf die Zeilen der Haushaltstabelle. In den Ausschussempfehlungen heißt es, die Konsolidierung der Wohngeldausgaben könne „zu einer Verlagerung finanzieller Belastungen auf die kommunale Ebene führen“. Verlangt wird, die „aus den vorgesehenen Änderungen resultierenden finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen umfassend zu ermitteln und sicherzustellen, dass diese vollständig durch den Bund ausgeglichen werden“. Die 33 Millionen Euro, die der Entwurf den Kommunen für 2027 im SGB II zuschreibt, sind dabei nur der Teil, den die Bundesregierung selbst beziffert.
Was das für einen Haushalt bedeutet
Rechenbeispiel: die Einsparung auf einen Haushalt umgelegt
Verteilt man die 1.476 Millionen Euro des Jahres 2027 rechnerisch auf die rund 1,3 Millionen Wohngeldhaushalte, die das Statistische Bundesamt für Ende 2025 zählt, ergeben sich im Mittel etwa 1.135 Euro im Jahr oder rund 95 Euro im Monat. Das ist ein Durchschnitt über zwei verschiedene Bezugsjahre und keine Prognose für einen einzelnen Fall: Ein Teil der Haushalte verliert den Anspruch vollständig, andere erhalten weiterhin Wohngeld, nur weniger. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Anspruch lag 2025 bei 296 Euro im Monat.
Die Kürzung trifft auf ein Umfeld, in dem die Wohnnebenkosten in Deutschland ohnehin steigen. Für Neuverträge beim Strom meldete ein Vergleichsportal in der vergangenen Woche einen Anstieg um 28,3 Prozent seit Juni. Bei den Erzeugerpreisen lag Heizöl im August 2026 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 65,3 Prozent über dem Vorjahreswert. Auch bei den Netzentgelten stehen Aufschläge auf den Grundpreis im Entwurf der Bundesnetzagentur.
Die Zahl 380.000 – und wer sie nennt
Die Größe, die in der Debatte am häufigsten auftaucht, stammt nicht aus dem Gesetzentwurf. In seiner Übersicht steht keine Zahl von Haushalten, die den Anspruch verlieren. Genannt wird sie von zwei anderen Stellen: Die Ausschüsse des Bundesrates sprechen von „über 380 000 Haushalte[n]“. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) rief den Bundesrat am 24. September 2026 auf, die Kürzungen zu stoppen, und bezifferte die Folgen auf rund 381.000 Haushalte, die aus dem Wohngeldbezug fallen könnten, davon etwa 143.000, die anschließend auf Grundsicherung angewiesen wären. Der Verband fordert die Rücknahme der Kürzungen.
Beide Angaben sind Darstellungen der jeweiligen Stelle, keine amtliche Feststellung. Dass die Größenordnung nicht aus der Luft gegriffen ist, stützt allerdings der Entwurf selbst: Ohne einen erheblichen Wechsel von Haushalten in die Grundsicherung wären die dort eingeplanten Mehrausgaben im SGB II und SGB XII nicht zu erklären.
Der Mieterbund nennt 45 Prozent – der Entwurf kommt auf rund 30
Der Deutsche Mieterbund hatte die Länder am 24. September 2026 aufgefordert, gegen die Kürzungen zu stimmen. Verbandspräsidentin Dr. Melanie Weber-Moritz erklärte in der Mitteilung des Verbandes: „Die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat in Höhe von 45 Prozent sind unverhältnismäßig und ein sozialpolitischer Rückschritt.“ Aus dem Mietenreport 2026 des Verbandes zitiert die Mitteilung zudem, dass 52,8 Prozent der Bevölkerung zur Miete wohnen und in Deutschland rund 1,4 Millionen Wohnungen fehlen.
Der Anteil von 45 Prozent lässt sich mit den Zahlen des Entwurfs nicht unmittelbar nachvollziehen: Die 1.476 Millionen Euro Einsparung für 2027 entsprechen rund 30 Prozent der 4.992 Millionen Euro, die 2025 tatsächlich für Wohngeld ausgegeben wurden. Welchen Zeitraum und welche Bezugsgröße der Verband zugrunde legt, nennt die Mitteilung nicht; möglich wäre ein Vergleich mit einem für 2027 geplanten Etat, der die nun entfallende Fortschreibung noch enthielt. Eine Anfrage dieser Redaktion an den Verband war am frühen Samstagmorgen nicht möglich.
Was offen bleibt
Drei Punkte, die die Unterlagen nicht beantworten
- Wie stark der Anspruch je Haushaltsgröße und Einkommensklasse sinkt. Der Entwurf nennt Haushaltssummen, keine Fallbeispiele.
- Wie hoch die Mehrbelastung der deutschen Kommunen insgesamt ausfällt. Der Bundesrat verlangt ausdrücklich, sie erst noch zu ermitteln.
- Wie das Plenum des Bundesrates am 25. September 2026 zu diesem Punkt entschieden hat. Die amtliche Beschlussdrucksache war zum Redaktionsschluss nicht auffindbar.
Der weitere Weg ist dagegen absehbar: Die Position der Länder geht an die Bundesregierung, anschließend berät der Bundestag den Entwurf, und erst nach dessen Beschluss befasst sich der Bundesrat erneut damit. Bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 bleiben gut drei Monate.
Alle genannten Beträge, Fristen und Rechtsfolgen beziehen sich ausschließlich auf Deutschland und auf das deutsche Wohngeldgesetz. Auf Österreich und die Schweiz sind sie nicht übertragbar.
Beziehen Sie Wohngeld oder haben Sie einen Antrag gestellt – und wie beurteilen Sie die geplante Halbierung der Heizkostenkomponente? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Bundesrats-Drucksache 474/26 vom 14. August 2026: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (Gesetzentwurf der Bundesregierung), Abschnitt D und Artikel 1
- Bundesrats-Drucksache 474/1/26 vom 11. September 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Ziffern 1, 9 und 11
- Bundesrat: 1068. Sitzung am 25. September 2026, Tagesordnungspunkt 60 Wohngeldgesetz, Abruf am 26. September 2026
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 339 vom 25. September 2026 – 1,3 Millionen Wohngeldhaushalte im Jahr 2025
- § 12 Absatz 6 Wohngeldgesetz in der geltenden Fassung (dauerhafte Heizkostenkomponente)
- Deutscher Mieterbund: Mitteilung „Bundesrat stimmt über Wohngeldkürzungen ab“ vom 24. September 2026
- Arbeiterwohlfahrt: Pressemitteilung vom 24. September 2026 zur Wohngeldreform, hier in vollständiger Wiedergabe
- NETZ-TRENDS: Strompreise für Neuverträge 28,3 Prozent teurer, 25. September 2026
- NETZ-TRENDS: Erzeugerpreise August 2026, Heizöl 65,3 Prozent über Vorjahr, 18. September 2026
- NETZ-TRENDS: Entwurf der Bundesnetzagentur zu den Netzentgelten, 18. September 2026
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