Das Wichtigste in Kürze

  • Die deutsche Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe hat Zulassungsdaten des Kraftfahrt-Bundesamtes für 105 Städte ausgewertet. In 93 davon ist der private Pkw-Bestand zwischen 2019 und 2026 gestiegen, in zwölf gesunken.
  • Zusammengerechnet stehen nach dieser Rechnung rund 250.000 private Autos mehr in den untersuchten Städten. Den größten absoluten Zuwachs weist die Auswertung für Köln aus: 13.139 Fahrzeuge.
  • Die Organisation fordert daraus unter anderem mindestens 360 Euro im Jahr für den Bewohnerparkausweis und nach Fahrzeuggröße gestaffelte Gebühren. Genau diese Staffelung hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht 2023 in einem Fall gekippt.

Um drei Uhr in der Nacht zum Freitag ging eine Zahl heraus: Rund 250.000 zusätzliche privat zugelassene Personenkraftwagen in 105 deutschen Städten, gerechnet vom Jahr 2019 bis 2026. Veröffentlicht hat sie die Deutsche Umwelthilfe, ein deutscher Umwelt- und Verbraucherschutzverband, in einer Pressemitteilung vom 25. September 2026. In 93 der 105 untersuchten Städte – knapp 90 Prozent – legte der private Bestand demnach zu, in zwölf ging er zurück.

Die Daten selbst stammen nicht vom Verband, sondern vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, der deutschen Zulassungsbehörde. Die Rechnung dahinter ist die des Verbandes: Nach eigenen Angaben zieht er je Kommune die gewerblich zugelassenen Fahrzeuge von der Gesamtzahl ab und behandelt den Rest als privaten Bestand. Einbezogen wurden alle deutschen Großstädte über 100.000 Einwohner sowie die jeweils fünf größten Städte je Bundesland.

Köln, München, Duisburg: die vier Städte mit dem größten Zuwachs

An der Spitze der absoluten Zuwächse stehen nach der Auswertung vier westdeutsche Großstädte. Für Köln weist der Verband 13.139 zusätzliche private Pkw aus, für München 12.934, für Duisburg 11.263 und für Dortmund 10.232.

Balkendiagramm: Zusätzliche privat zugelassene Pkw in Köln, München, Duisburg und Dortmund zwischen 2019 und 2026 nach der Auswertung der Deutschen Umwelthilfe
Vier Städte tragen zusammen fast ein Fünftel des von der Deutschen Umwelthilfe ausgewiesenen Gesamtzuwachses. Grafik: NETZ-TRENDS. Quelle: Auswertung der Deutschen Umwelthilfe auf Basis von Zulassungsdaten des Kraftfahrt-Bundesamtes, Pressemitteilung vom 25. September 2026.

Gemessen am jeweiligen Ausgangsbestand fällt die Rangfolge anders aus. Den stärksten prozentualen Anstieg verzeichnet die Auswertung für das brandenburgische Oranienburg mit über elf Prozent, gefolgt vom hessischen Hanau mit knapp zehn Prozent. Der Verband nennt diese Werte gerundet und ohne absolute Vergleichszahl.

Stadt Bundesland relativer Zuwachs 2019–2026
Oranienburg Brandenburg über 11 %
Hanau Hessen knapp 10 %
Ingolstadt Bayern rund 8 %
Paderborn Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Wolfsburg Niedersachsen 6,5 %
Quelle: Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung vom 25. September 2026, auf Basis von Zulassungsdaten des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Prozentangaben sind vom Verband gerundet angegeben; absolute Vergleichswerte nennt die Mitteilung für diese Städte nicht.

In die gleiche Richtung zeigt die Bundesstatistik. Nach der Pressemitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 3. März 2026 waren am 1. Januar 2026 in Deutschland 49.486.487 Personenkraftwagen zugelassen, 0,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der gesamte Kraftfahrzeugbestand lag bei 61.341.244 Fahrzeugen und damit 0,4 Prozent über dem Vorjahreswert. Eine Aufteilung nach privaten und gewerblichen Haltern enthält diese Mitteilung nicht.

Was die Auswertung nicht zeigt

Die Mitteilung nennt Bestandszahlen, keine Fahrleistungen. Wie oft die zusätzlichen Fahrzeuge bewegt werden, wie viele Kilometer damit zurückgelegt werden und wie viel Fläche sie tatsächlich dauerhaft belegen, geht aus den veröffentlichten Angaben nicht hervor. Auch die Einwohnerentwicklung der einzelnen Städte im selben Zeitraum stellt die Mitteilung nicht daneben – eine Stadt, die zwischen 2019 und 2026 gewachsen ist, hat schon deshalb mehr angemeldete Autos. Die Zuordnung „privat gleich Gesamtzahl minus gewerblich“ ist die Rechenregel des Verbandes. Wie Leasing- und Firmenfahrzeuge dabei eingeordnet werden, führt die Mitteilung nicht aus.

Was der Verband aus den Zahlen ableitet

Die Auswertung steht nicht für sich. Sie ist in der Mitteilung mit einem Forderungskatalog verbunden, der auf die Parkraumpolitik in deutschen Städten zielt:

  • flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in den Städten,
  • mindestens 360 Euro im Jahr für einen Bewohnerparkausweis,
  • höhere Gebühren für besonders große Fahrzeuge,
  • ein Verbot übergroßer SUV und Pick-ups in Innenstädten,
  • Abbau von Stellplätzen sowie Ausbau von Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr.

Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: „Nach diesem Extremsommer ist klarer denn je: Wir brauchen weniger Asphalt und Blech und stattdessen mehr Bäume und entsiegelte, begrünte Flächen im ohnehin knappen öffentlichen Raum.“ Die Pressemitteilung verweist zugleich auf eine laufende Unterschriftenaktion des Verbandes unter dem Titel „Verkehrswende jetzt!“.

Neu ist die Forderung nach 360 Euro nicht. Derselbe Betrag stand bereits in einer Mitteilung des Verbandes vom 6. August 2024, mit der er nach eigenen Angaben insgesamt 324 formale Anträge auf höhere und nach Fahrzeuggröße gestaffelte Parkgebühren an deutsche Städte richtete.

360 Euro und die Fahrzeuglänge: der juristische Haken

Wer die geforderte Kombination – hoher Grundbetrag plus Aufschlag für große Fahrzeuge – einführen will, stößt in Deutschland auf eine Entscheidung aus dem Jahr 2023. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am 13. Juni 2023 die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau für unwirksam (Aktenzeichen 9 CN 2.22). Freiburg hatte 240 Euro für Fahrzeuge unter 4,21 Metern, 360 Euro zwischen 4,21 und 4,70 Metern und 480 Euro darüber verlangt.

Das Gericht beanstandete nach der amtlichen Mitteilung zwei Punkte. Erstens die Rechtsform: Die Gebühren hätten nach seiner Auffassung durch Rechtsverordnung und nicht durch kommunale Satzung festgesetzt werden müssen. Zweitens die Staffelung selbst – dass ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühr führen konnte, hielt das Gericht für einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Auch die sozialen Ermäßigungen fanden nach dem Urteil keine Grundlage im deutschen Straßenverkehrsgesetz.

Als Beanstandungen nennt die Mitteilung des Gerichts die Rechtsform, die Staffelung nach Fahrzeuglänge und die sozialen Ermäßigungen – nicht die Höhe des Betrags als solche.

Was das Gesetz erlaubt – und was nicht

Maßgeblich ist § 6a Absatz 5a des deutschen Straßenverkehrsgesetzes. Danach können die nach Landesrecht zuständigen Behörden Gebühren für Parkberechtigungen erheben; zum Erlass der Gebührenordnungen sind die Landesregierungen ermächtigt, die diese Befugnis weiter übertragen können. Berücksichtigt werden dürfen nach dem Wortlaut „die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Inhaber der Parkberechtigung“. Ein Höchstsatz kann festgelegt werden, muss es aber nicht.

Klimaschutz, Flächenverbrauch oder Stadtbegrünung – die Begründungen, mit denen der Verband seine Forderung verbindet – tauchen in dieser Aufzählung nicht auf. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Mitteilung ausdrücklich festgehalten, dass die Norm die Gebührenzwecke Kostendeckung und Vorteilsausgleich trägt. Ob eine Gebührenordnung, die ausdrücklich der Verdrängung von Autos aus der Innenstadt dient, davon gedeckt wäre, ist damit nicht entschieden.

Entscheiden können das die Städte ohnehin nicht allein. Weil die Ermächtigung bei den Landesregierungen liegt, hängt die mögliche Höhe der Gebühr davon ab, ob ein Bundesland eine entsprechende Gebührenordnung erlassen und die Befugnis an die Kommunen weitergereicht hat. Eine Forderung nach 360 Euro adressiert damit zwei Ebenen, nicht nur das Rathaus.

Wer zahlt, und wie viel

Für Haushalte ist der Unterschied konkret. Bis 2020 begrenzte eine bundesweite Gebührenordnung den Bewohnerparkausweis in Deutschland auf 30,70 Euro im Jahr. Diese Deckelung fiel mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, dem der deutsche Bundestag am 14. Mai 2020 und der Bundesrat am 5. Juni 2020 zustimmten; seither dürfen die Länder eigene Rahmen setzen. Das berichtet der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Gegenüber dem alten bundesweiten Höchstsatz von 30,70 Euro wäre die geforderte Untergrenze von 360 Euro knapp das Zwölffache – 30 Euro im Monat für einen Stellplatz am Straßenrand. Der Betrag käme zu Anschaffung, Versicherung, Steuer und Kraftstoff hinzu; allein für einen neuen Kleinwagen mit Verbrennungsmotor nennt der deutsche Automobilclub ADAC nach einer Auswertung, über die diese Redaktion am 4. September 2026 berichtet hat, einen Durchschnittspreis von 24.117 Euro. Wie groß der Sprung im Einzelfall ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland und der jeweiligen Stadt ab; eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es seit 2020 nicht mehr.

Dazu kommt, was der Katalog nicht beziffert: Wer in einer dicht bebauten Straße wohnt und auf ein Auto angewiesen ist, hat bei einem Abbau von Stellplätzen keine Ausweichmöglichkeit, solange kein anderes Angebot danebensteht. Welche Ausnahmen für Pflegedienste, Schichtarbeit, Handwerk oder Menschen mit Behinderung gelten sollen, führt die Mitteilung nicht aus.

Eine Gegenposition lag am frühen Morgen noch nicht vor

Reaktionen deutscher Kommunalverbände, Automobilclubs oder Landesverkehrsministerien auf diese Auswertung waren am Freitagmorgen nicht auffindbar; die Mitteilung war zu diesem Zeitpunkt wenige Stunden alt. Diese Redaktion hat die genannten Zahlen deshalb ausschließlich als Darstellung des Verbandes wiedergegeben und an den Stellen, an denen es möglich war, gegen amtliche Quellen gestellt.

Belegbar ist der nächste Schritt: Die Bestandsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes erscheint jährlich zum Stichtag 1. Januar; die nächste Ausgabe zum 1. Januar 2027 wird prüfbar machen, ob sich die vom Verband beschriebene Richtung fortsetzt. Wie teuer das Parken in einer bestimmten Stadt wird, entscheidet dagegen die Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes – nicht die Auswertung eines Verbandes. Zeitgleich entlastet der deutsche Staat das Autofahren an anderer Stelle: Zum 1. Oktober 2026 sinkt die Energiesteuer, wie diese Redaktion am 19. September berichtet hat.

Wie beurteilen Sie die Forderung nach mindestens 360 Euro im Jahr für einen Bewohnerparkausweis? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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