
Das Wichtigste in Kürze
- Zum Abschluss rund achtstündiger Gespräche in New York hat die US-Seite China nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters am Sonntag ein Meldesystem für KI-Vorfälle vorgeschlagen, die nationale Sicherheitsinteressen berühren. Vorgelegt werden soll es US-Präsident Donald Trump und Chinas Staatspräsident Xi Jinping bei ihrem Gipfel, der nach Angaben des US-Handelsbeauftragten am Donnerstag und Freitag dieser Woche in Washington stattfindet.
- Eine verbindliche Pflicht dieser Art existiert in der EU bereits: Artikel 73 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt seit dem 2. August 2026 die Meldung schwerwiegender Vorfälle – spätestens binnen 15 Tagen, bei Todesfällen binnen 10 Tagen, bei schweren Störungen kritischer Infrastruktur binnen 2 Tagen.
- In Deutschland nimmt diese Meldungen die Bundesnetzagentur entgegen. Das regelt § 2 Absatz 1 des KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetzes, das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist.
Zwischen den beiden Ländern, die US-Finanzminister Scott Bessent als die Nummer eins und die Nummer zwei der KI-Welt bezeichnet, gibt es bislang kein förmliches Verfahren, um sich gegenseitig über schwere Zwischenfälle mit Künstlicher Intelligenz zu unterrichten. Genau das soll sich nach dem Willen der US-Regierung ändern: Zum Abschluss der Gespräche zwischen dem US-amerikanischen Finanzminister Scott Bessent und Chinas Vizepremier He Lifeng am Sonntag in New York schlug die US-Seite ein Verfahren vor, mit dem sich beide Länder gegenseitig über solche Vorfälle informieren.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters soll der Vorschlag Trump und Xi bei ihrem Gipfel in dieser Woche vorgelegt werden. Die Gespräche im New Yorker Hauptquartier der Bank JPMorgan Chase dauerten nach Darstellung der Agenturen Reuters und AFP rund acht Stunden. Bessent nannte sie zum Abschluss „very successful“. Der Agenturbericht liegt in einer Fassung vom Montag, 3.15 Uhr UTC, vor – das entspricht 5.15 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit.
Was genau vorgeschlagen wurde – und was ausdrücklich nicht
Bessent sprach nach Angaben von Reuters von einem neuen KI-Dialog beider Länder mit einem Schwerpunkt auf Fragen der nationalen Sicherheit. Dazu gehöre ein Benachrichtigungssystem für „common goals and common threats“, das Vorfälle abdecken solle, die eine sicherheitsrelevante Schwelle erreichen. Zur Begründung sagte er den Angaben zufolge: „We think that, just like with any cross-border activity, that moving from opaque to more transparency between the number one and the number two AI powers in the world is very important.“ Sinngemäß: Wie bei jeder grenzüberschreitenden Aktivität sei es wichtig, zwischen der Nummer eins und der Nummer zwei der KI-Welt von Undurchsichtigkeit zu mehr Transparenz zu kommen.
Ebenso aufschlussreich ist, was nicht auf dem Tisch lag. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer stellte nach Darstellung von Reuters klar, dass die US-amerikanischen Exportkontrollen für leistungsfähige KI-Chips und für Anlagen zur Halbleiterfertigung nicht Gegenstand dieses Mechanismus seien. Der Vorschlag betrifft also den Umgang mit Zwischenfällen, nicht den Zugang zur Technik selbst – und damit genau jenen Punkt nicht, an dem sich beide Seiten seit Jahren blockieren.
Neu ist die Idee nicht. Trump und Xi hatten nach Angaben von Reuters bereits im Mai in Peking über mögliche Konsultationen zur KI-Entwicklung gesprochen; ein Forum dafür wurde damals nie förmlich eingerichtet.
Pekings Antwort bleibt offen
Ob China mitzieht, ist nach dem Treffen nicht erkennbar. He Lifeng und Chinas Chefunterhändler Li Chenggang verließen die Gespräche nach Darstellung von Reuters, ohne mit Medien zu sprechen. Wie Peking auf den Vorschlag reagiert, blieb der Agentur zufolge zunächst unklar: Eine Mitteilung der chinesischen Staatsagentur Xinhua habe lediglich knapp erwähnt, dass beide Seiten über KI gesprochen hätten. Den Austausch habe Xinhua als „frank, in-depth and constructive“ zu zentralen Wirtschafts- und Handelsfragen beschrieben – offen, tiefgehend und konstruktiv.
Li sagte laut einem von Reuters zitierten Bericht der Agentur Bloomberg, die Gespräche seien in guter Atmosphäre verlaufen; eine Arbeitsgruppe solle sie am Montag fortsetzen. George Chen, Partner bei der Beratungsgesellschaft The Asia Group in Hongkong, ordnete das gegenüber Reuters so ein: Ein oder zwei Treffen könnten offensichtlich nicht jedes Problem lösen, aber dass beide Seiten den Dialog fortsetzen wollten, sei bedeutsam. Zugleich blieben die Aussichten auf Zusammenarbeit begrenzt, weil das Vertrauen gering sei und Peking davon ausgehe, dass Washington Chinas KI-Entwicklung bremsen wolle.
In der EU ist eine solche Meldepflicht längst geltendes Recht
Was in New York als Verhandlungsangebot vorgetragen wurde, ist in der Europäischen Union seit dem 2. August 2026 verbindliches Recht – allerdings mit einer anderen Stoßrichtung. Die Verordnung (EU) 2024/1689, bekannt als KI-Verordnung, verpflichtet in Artikel 73 die Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, schwerwiegende Vorfälle den Marktüberwachungsbehörden jenes Mitgliedstaats zu melden, in dem der Vorfall stattgefunden hat. Nach Artikel 113 gilt die Verordnung seit dem 2. August 2026.
Was als schwerwiegender Vorfall zählt, definiert Artikel 3 Nummer 49: der Tod oder die schwere gesundheitliche Schädigung einer Person, eine schwere und unumkehrbare Störung kritischer Infrastruktur, die Verletzung von Pflichten aus dem Grundrechtsschutz des Unionsrechts sowie schwere Sach- oder Umweltschäden. Für die Meldung selbst kennt Artikel 73 gestaffelte Fristen.
| Fall | Rechtsgrundlage | Frist nach Kenntnis |
|---|---|---|
| Schwerwiegender Vorfall, Regelfall | Artikel 73 Absatz 2 | 15 Tage |
| Tod einer Person | Artikel 73 Absatz 4 | 10 Tage |
| Weitverbreiteter Verstoß oder schwere, unumkehrbare Störung kritischer Infrastruktur | Artikel 73 Absatz 3 | 2 Tage |
| Reaktion der Marktüberwachungsbehörde nach Eingang der Meldung | Artikel 73 Absatz 8 | 7 Tage |
Für die großen Sprachmodelle gilt eine eigene, noch schärfere Regel. Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und systemischem Risiko müssen nach Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe c Informationen über schwerwiegende Vorfälle erfassen, dokumentieren und das Büro für Künstliche Intelligenz der EU-Kommission „unverzüglich“ unterrichten – ohne Tagesfrist, also ohne Puffer. Dieser Teil der Verordnung gilt nach Artikel 113 bereits seit dem 2. August 2025.
In Deutschland landet die Meldung bei der Bundesnetzagentur
Welche Stelle die Meldungen entgegennimmt, überlässt die Verordnung den Mitgliedstaaten. Deutschland hat das im Sommer geregelt: Nach § 2 Absatz 1 des KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetzes ist die Bundesnetzagentur die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Für KI-Systeme, die unmittelbar mit einer regulierten Finanztätigkeit zusammenhängen, ist nach § 2 Absatz 3 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Das Gesetz wurde am 22. Juli 2026 ausgefertigt, im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223 verkündet und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
In Österreich gilt die Verordnung als unmittelbar anwendbares EU-Recht ebenso; Informationen dazu bündelt dort die KI-Servicestelle bei der Regulierungsbehörde RTR. Die Schweiz gehört nicht der EU an – dort entfaltet die Verordnung keine unmittelbare Wirkung, sodass weder die Fristen noch die Zuständigkeiten aus Artikel 73 für schweizerische Anbieter gelten.
Zwei Modelle, die wenig miteinander zu tun haben
Der Vergleich liegt nahe, trägt aber nur begrenzt. Das europäische Verfahren ist eine Aufsichtspflicht: Ein Unternehmen meldet einer Behörde, und die Behörde muss reagieren. Das in New York vorgeschlagene Verfahren wäre ein zwischenstaatlicher Kanal zwischen zwei Regierungen, ausgerichtet auf Vorfälle mit sicherheitspolitischer Dimension. Eine Aufsicht über einzelne Anbieter ersetzt es nicht.
Offen ist nach den bisherigen Angaben außerdem das Wesentliche: Welche Vorfälle die Schwelle erreichen sollen, wer meldet – Staaten oder Unternehmen –, in welcher Frist und mit welcher Folge, geht aus den Äußerungen vom Sonntag nicht hervor. Eine Verpflichtung entstünde damit ohnehin nicht; ein bilateraler Mechanismus dieser Art beruht auf politischer Zusage, nicht auf einklagbarem Recht.
Dass die Forderung nach verbindlicheren Regeln in Washington selbst erhoben wird, zeigte am Sonntag der Abgeordnete Ro Khanna, ranghöchster Demokrat im Sonderausschuss des US-Repräsentantenhauses zum strategischen Wettbewerb mit der Volksrepublik China. In der CBS-Sendung „Face the Nation“ verlangte er nach Darstellung von Reuters ein internationales Abkommen zwischen Trump und Xi mit zwei Kernpunkten: einem Verbot rekursiv selbstverbessernder KI und Schutzvorkehrungen dagegen, dass KI für biologische oder nukleare Waffen missbraucht wird.
Was von dem Gipfel sonst noch zu erwarten ist
Das Treffen am Sonntag diente der Vorbereitung des Gipfels von Trump und Xi, der nach Angaben Greers am Donnerstag und Freitag dieser Woche – also am 24. und 25. September – in Washington stattfindet. Neben der KI-Frage ging es nach Darstellung von Reuters darum, einen im Mai vereinbarten Prozess zur Senkung von Zöllen auf nicht strategische Güter in die Praxis umzusetzen. Greer nannte als denkbare Kandidaten auf chinesischer Seite Konsumgüter und einfache Erzeugnisse, auf US-Seite Energie, Agrargüter und Medizinprodukte; eine konkrete Warenliste legte er nicht vor.
Zu anderen offenen Punkten gab es den Angaben zufolge keine Fortschritte: weder bei den Lieferungen kritischer Mineralien an US-Unternehmen noch bei den chinesischen Zusagen aus dem Mai, jährlich US-Agrargüter für 17 Milliarden US-Dollar zusätzlich zu kaufen und mehr als 200 Boeing-Flugzeuge zu bestellen.
Was das für Leser im deutschsprachigen Raum bedeutet
Unmittelbar ändert der Vorschlag für Haushalte und Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nichts. Mittelbar ist er trotzdem relevant: Ein Meldeweg zwischen Washington und Peking würde Informationen über schwere KI-Vorfälle dort bündeln, wo die betroffenen Modelle entwickelt werden – an einem Tisch, an dem die EU nach den bisherigen Angaben nicht sitzt. Ob und wie europäische Stellen an solche Informationen kämen, geht aus den Äußerungen vom Sonntag nicht hervor.
Für die hiesige Aufsicht bleibt es damit bei dem Weg, der in der Verordnung steht: Anbieter melden an die Bundesnetzagentur oder die für sie zuständige Stelle, die nationalen Behörden unterrichten nach Artikel 73 Absatz 11 die EU-Kommission. Wie viele Meldungen seit dem 2. August 2026 tatsächlich eingegangen sind, lässt sich von außen nicht beziffern; eine öffentlich zugängliche Statistik dazu war bei der Recherche nicht auffindbar.
Wie belastbar die Debatte über Tempo und Risiken der KI-Entwicklung derzeit ist, zeigt auch ein Kartellverfahren in San Francisco, in dem vier Klagende den großen Anbietern eine Absprache über ein langsameres Entwicklungstempo vorwerfen. Welche wirtschaftlichen Erwartungen an der Technik hängen, hat zuletzt ein Papier des Internationalen Währungsfonds für das Ecofin-Treffen in Dublin beschrieben.
Der nächste belegbare Schritt ist der Gipfel selbst. Ob aus dem Vorschlag ein Mechanismus wird, entscheidet sich nach den Angaben beider Delegationen am Donnerstag und Freitag in Washington – oder eben nicht.
Halten Sie ein Meldesystem für KI-Vorfälle zwischen den USA und China für einen Fortschritt – oder zählt am Ende nur, was wie in der EU verbindlich im Gesetz steht? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Reuters (David Lawder u. a.): „Bessent proposes US-China AI safety notifications in talks with Chinese vice premier“, Meldung vom 20. September 2026, Fassung vom 21. September 2026, 3.15 Uhr UTC
- Al Jazeera mit AFP und Reuters: „US proposes AI safety notification mechanism in talks with China“, 20. September 2026
- Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) – Artikel 3 Nummer 49, Artikel 55 Absatz 1, Artikel 73 und Artikel 113
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 223, in Kraft seit 29. Juli 2026
- Wikimedia Commons: Offizielles Porträt von Scott Bessent (2025), Urheber US-Finanzministerium, gemeinfrei
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.