Der Rat will zusätzliche Ausnahmen von der Einwilligung bei Cookies präzisieren. Für Nutzer ändert sich vorerst nichts: Das Europäische Parlament hat noch keine Verhandlungsposition beschlossen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rat der EU einigte sich am 21. Oktober 2026 auf eine Position zu geplanten Änderungen an Datenschutz-, Cookie- und Cyberregeln.
  • Sein Mandat sieht zusätzliche Fälle vor, in denen Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden könnten, etwa für bestimmte Mess- und Sicherheitszwecke.
  • Das ist noch kein geltendes Recht. Laut Verfahrensakte des Europäischen Parlaments steht eine Ausschussentscheidung noch aus.

Cookie-Banner könnten eines Tages seltener erscheinen – aber die Regeln ändern sich nicht sofort: Der Rat der EU hat sich auf seine Verhandlungsposition zu einem Gesetzespaket für das digitale Regelwerk geeinigt. Darin geht es auch um Cookies und Online-Tracking. Der Rat will zusätzliche Zwecke klarer benennen, für die keine Einwilligung erforderlich sein soll. Bis eine endgültige Regel mit dem Europäischen Parlament vereinbart und verabschiedet ist, bleibt es jedoch bei den derzeitigen Vorgaben.

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Was der Rat zu Cookies vorschlägt

Das Mandat des Rates betrifft die ePrivacy-Regeln zu Cookies und ähnlichen Online-Tracking-Technologien. Nach seiner Position soll der bestehende Rahmen erhalten bleiben, zugleich aber zusätzliche Zwecke nennen, für die auf einem Endgerät keine vorherige Einwilligung nötig wäre. Als Beispiele nennt der Rat Cookies, die für einen angeforderten Dienst erforderlich sind, für Reichweitenmessung eingesetzt werden oder der Sicherheit des Geräts dienen.

Der Rat begründet die geplante Präzisierung auch mit den vielen Cookie-Abfragen beim Surfen. Die Änderung wäre Teil des „Digital Omnibus“, eines EU-Gesetzespakets zur Vereinfachung verschiedener Digitalregeln. Sie ist bislang nur die Position der Mitgliedstaaten im Gesetzgebungsverfahren – nicht der endgültige Text. Die Mitteilung des Rates vom 21. Oktober enthält die Details seines Mandats.

Was heute gilt

Die bestehende ePrivacy-Richtlinie verlangt grundsätzlich eine Einwilligung, bevor Informationen auf einem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn dies allein der Übertragung einer Nachricht dient oder unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Die geltende Richtlinie enthält diese Vorgaben in Artikel 5 Absatz 3.

Das Ratsmandat erweitert nicht schon jetzt diese Ausnahmen. Es ist ein Vorschlag für die weitere Beratung. Nutzer müssen daher heute nicht von einer neuen EU-Regel ausgehen und können Banner weiterhin nach den geltenden Optionen bedienen. Welche zusätzlichen Zwecke am Ende tatsächlich aufgenommen werden, hängt vom gemeinsamen Gesetzestext ab.

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Welche weiteren Regeln betroffen sind

Das Paket beschränkt sich nicht auf Cookies. Nach Angaben des Rates umfasst es Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung, Regeln zum Umgang mit Daten und Geschäftsgeheimnissen sowie eine gemeinsame Struktur für Meldungen von Cyber- und Datenschutzvorfällen.

Beim Datenschutz will der Rat unter anderem die bestehende Definition personenbezogener Daten beibehalten und Regeln zur Pseudonymisierung präzisieren. Vorgesehen sind außerdem Anpassungen für Forschungsorganisationen und Fristen bei der Meldung von Datenschutzverletzungen. Bei Cybervorfällen unterstützt der Rat statt eines einzigen EU-Meldeportals nationale Anlaufstellen und einen europäischen Informationspunkt. Das sind ebenfalls Punkte eines Verhandlungsmandats, keine bereits anwendbaren Änderungen.

Wie das Verfahren weitergeht

Für ein EU-Gesetz müssen sich Rat und Parlament auf einen gemeinsamen Text einigen. Der Rat erklärte am 21. Oktober, die Verhandlungen mit dem Parlament beginnen zu wollen, sobald dieses seine eigene Position festgelegt hat. Die Verfahrensakte des Europäischen Parlaments führt das Dossier derzeit als „Awaiting committee decision“ – eine Ausschussentscheidung steht demnach noch aus.

Solange es keine Einigung und keinen verabschiedeten Rechtsakt gibt, bleiben die heute geltenden Regeln maßgeblich. Das betrifft auch Unternehmen, die Webseiten betreiben: Sie sollten geplante Änderungen nicht vorwegnehmen, sondern die geltenden Anforderungen beachten.

Häufige Fragen

Werden Cookie-Banner jetzt abgeschafft?

Nein. Der Rat hat eine Verhandlungsposition beschlossen, aber noch kein neues Gesetz. Selbst der Ratsvorschlag sieht nicht vor, alle Einwilligungen abzuschaffen.

Für welche Zwecke könnten Ausnahmen gelten?

Der Rat nennt unter anderem notwendige Funktionen für einen angeforderten Dienst, Reichweitenmessung und Gerätesicherheit. Welche Regeln am Ende gelten, steht noch nicht fest.

Was gilt bis zu einer Einigung?

Die bestehenden Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie bleiben maßgeblich. Sie sehen grundsätzlich eine Einwilligung vor, mit begrenzten Ausnahmen etwa für unbedingt notwendige Funktionen.

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Ihre Einschätzung

Welche Cookie-Abfragen halten Sie für sinnvoll – und wo wünschen Sie sich weniger Banner? Schreiben Sie Ihre Einschätzung mit konkreten Beispielen in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 3. November 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.

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