Nach einer Vertragsablehnung kann der zeitliche Zusammenhang mit einer Scoreübermittlung entscheidend für die Auskunft sein
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Verfahren zur Schufa-Auskunft werden nach BGH-Urteilen vom 21. Oktober 2026 in Dresden erneut verhandelt.
- Eine Scoreübermittlung und eine zeitnahe nachteilige Vertragsentscheidung können eine tatsächliche Vermutung begründen.
- Schufa-Ankündigungen zur neuen Auskunftspraxis sind von den konkreten Ansprüchen in den Verfahren zu unterscheiden.
Wer nach einer Schufa-Abfrage einen Kredit nicht bekommt, sollte die Ablehnung und ihren Zeitpunkt aufbewahren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 21. Oktober 2026 präzisiert, wann die Auskunftei das Verfahren hinter einem Score erklären muss. Vier Verfahren gehen zurück an das Oberlandesgericht Dresden.
Nach der Gerichtsmitteilung zu den Urteilen I ZR 227/25 bis I ZR 230/25 kommt es darauf an, ob der übermittelte Wert maßgeblich für die Vertragsentscheidung eines Unternehmens war. Grundsätzlich müssen die klagenden Personen das darlegen und beweisen. Der BGH verlangt dafür jedoch keine überhöhten Hürden.
Eine Scoreübermittlung und eine zeitlich damit zusammenhängende nachteilige Vertragsentscheidung können eine tatsächliche Vermutung begründen. Das ist ein Ansatzpunkt für Betroffene, aber keine Zusage eines Kredits. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss im jeweiligen Verfahren geklärt werden.
Ablehnung und Datenkopie zusammen betrachten
Aus der Entscheidung folgt als praktische Vorbereitung: Nicht nur einen schlechten Punktwert dokumentieren, sondern auch die konkrete Folge. Dafür lassen sich drei Unterlagen zusammenstellen:
- die Mitteilung über den abgelehnten oder nachteilig veränderten Vertrag mit Datum;
- die Schufa-Auskunft mit der betreffenden Übermittlung und dem Empfänger;
- die bisherige Korrespondenz über die Gründe der Entscheidung.
Diese Unterlagen ersetzen keine gerichtliche Prüfung. Sie helfen aber dabei, die entscheidende Frage überhaupt konkret zu stellen: Welche Rolle spielte welcher Score bei welcher Entscheidung?
Hintergrund ist die Scoring-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7. Dezember 2023. Der EuGH ordnete einen Wahrscheinlichkeitswert als automatisierte Einzelentscheidung ein, wenn Banken ihm bei der Kreditvergabe eine bestimmende Rolle geben. Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, das beispielsweise die Wahrscheinlichkeit einer Kreditrückzahlung einschätzt. Ein Score ist damit keine feststehende Aussage darüber, wie sich ein einzelner Mensch tatsächlich verhalten wird.
Schufa sieht ihre Revisionen als Erfolg
Die Schufa begrüßt die Entscheidungen. In ihrer Pressemitteilung vom 21. Oktober verweist sie darauf, dass die bisherigen Feststellungen die Verurteilungen nicht getragen hätten. Die Fälle betreffen nach Unternehmensangaben Datenkopien aus dem Jahr 2023 und ältere Scoremodelle.
Das Unternehmen kündigt außerdem an, neue Erläuterungsanforderungen ab dem 20. November 2026 für vertragsrelevante Bonitätsscores umzusetzen, unabhängig von deren Maßgeblichkeit im Einzelfall. Dies ist eine Ankündigung der Schufa. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass jede heute erteilte Auskunft bereits alle angekündigten Erläuterungen enthält.
Die Auskunftei will ihren im März 2026 vorgestellten neuen Score bis Ende 2028 als zentralen Bonitätsscore etablieren. Altes Verfahren, neuer Score und angekündigte Auskunftspraxis sollten deshalb auseinandergehalten werden. Auch das neue Verbraucherkreditrecht ab November ist ein eigener Regelungsbereich.
Archivdaten sind eine gesonderte Auskunft
Bereits am 9. Oktober hatte die Schufa ein neues Auskunftskonzept zu historischen Daten angekündigt. Menschen, die eine solche Auskunft beantragt haben, sollen nach ihrer Darstellung zunächst ein Schreiben mit Zugangscodes erhalten und damit ihre archivierten Daten digital abrufen können.
Die Schufa erklärt die Speicherung im Archiv unter anderem mit gesetzlichen Dokumentations-, Kontroll- und Nachweispflichten. Für Betroffene ist die Unterscheidung hilfreich: Eine Archivdatenauskunft beantwortet eine andere Frage als die Erläuterung einer bestimmten Vertragsentscheidung. Wer nachfragt, sollte deshalb Übermittlungsdatum, Unternehmen und betroffenen Vertrag möglichst genau benennen.
Häufige Fragen
Hat die Schufa die vier Verfahren endgültig gewonnen?
Die Revisionen waren erfolgreich, die aufgehobenen Teile müssen jedoch erneut verhandelt werden. Das Ergebnis der Auskunftsstreitigkeiten steht damit nicht endgültig fest.
Warum ist der Zeitpunkt einer Ablehnung hilfreich?
Er ermöglicht, einen möglichen Zusammenhang mit einer Scoreübermittlung konkret darzulegen. Ob daraus ein Anspruch folgt, hängt von den Voraussetzungen des jeweiligen Falls ab.
Ihre Erfahrung: War nach einer Vertragsablehnung nachvollziehbar, welche Rolle eine Bonitätsauskunft gespielt hat? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung 198/2026 vom 21. Oktober 2026.
- Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung 186/23 zum Scoring-Urteil.
- Schufa: Pressemitteilung zu den Revisionen, 21. Oktober 2026.
- Schufa: Mitteilung zu Archivdatenauskünften, 9. Oktober 2026.
Recherche- und Quellenstand: 23. Oktober 2026.
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