Der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin sucht Betroffene, deren Riester-Auszahlung begonnen hat oder bevorsteht
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft nach eigenen Angaben vom 22. Oktober 2026 Sammelklagen gegen mehrere Sparkassen in Deutschland.
- Es geht um Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten beim Übergang eines Riester-Banksparplans in die Auszahlphase. Sie können laut vzbv mehr als 1.000 Euro betragen.
- Die Rechtslage ist offen: Der deutsche Bundesgerichtshof kippte 2023 eine solche Kostenklausel als intransparent, das Oberlandesgericht Stuttgart wies im Januar 2026 eine Verbandsklage ab.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklagen gegen mehrere Sparkassen. Es geht um Kosten, die nach Angaben des Verbands beim Start der Riester-Rente aus einem Banksparplan abgezogen werden.
Der Verband hat dazu am Donnerstag eine Befragung gestartet und sucht Menschen, bei denen die Auszahlung eines Sparkassen-Riester-Vertrags kurz bevorsteht oder in den vergangenen Jahren begonnen hat.
Ziel ist, überhaupt erst zu klären, wie verbreitet die Praxis ist. Welche Institute solche Kosten berechnet haben und wie viele Menschen betroffen sind, ist nach Darstellung des Verbands bislang nicht bekannt.
Worum es beim Verrentungsangebot geht
Ein Riester-Banksparplan ist zunächst ein verzinstes Sparkonto. Am Ende der Sparphase muss daraus eine lebenslange Rente werden – dafür schließt das Institut in der Regel eine Rentenversicherung bei einem externen Versicherer ab.
Genau an dieser Nahtstelle entstehen die Kosten, um die gestritten wird. Im sogenannten Verrentungsangebot tauchen Posten auf, die während der Sparphase keine Rolle gespielt haben: Abschlusskosten, Vermittlungskosten, Verwaltungskosten.
Auf der Verfahrensseite des vzbv heißt es dazu, manche Anbieter berechneten beim Übergang in die Auszahlphase fünf Prozent des angesparten Kapitals. Je nach Guthaben seien das mehrere Hundert Euro oder mehr als 1.000 Euro.
„Wer jahrelang für das Alter spart, sollte nicht erst kurz vor der Rente von hohen Kosten erfahren.“
Katarzyna Guzenda, Referentin im Team Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
Der Verband will mit der Befragung herausfinden, welche Sparkassen solche Kosten berechnet haben und ob sich daraus Rückzahlungsansprüche ableiten lassen. Eine Frist für die Teilnahme nennt er nicht.
Was der Bundesgerichtshof 2023 entschied
Der Streit ist nicht neu. Der deutsche Bundesgerichtshof erklärte am 21. November 2023 im Verfahren XI ZR 290/22 eine Kostenklausel in einem Riester-Altersvorsorgevertrag einer Sparkasse für unwirksam.
Die beanstandete Zeile in den Sonderbedingungen lautete: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“ Nach Auffassung des XI. Zivilsenats ist das eine Allgemeine Geschäftsbedingung und keine bloße Information.
Unwirksam ist sie, weil sie weder einen Betrag noch einen Prozentsatz noch die Voraussetzungen der Belastung nennt. Das Gericht stützte sich auf § 305 Absatz 1 Satz 1 und § 307 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ein zweites Urteil betrifft eine andere Vertragsart: Am 28. Juli 2026 erklärte der Bundesgerichtshof im Verfahren XI ZR 83/25 Jahresentgelte von 15 beziehungsweise 24 Euro in Riester-Bausparverträgen für unwirksam.
Wie die Gerichte bisher entschieden haben
Dass eine Klausel intransparent ist, heißt noch nicht, dass jede Kostenforderung beim Rentenstart unzulässig wäre. Die Instanzgerichte in Deutschland kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Bundesgerichtshof | XI ZR 290/22 | 21.11.2023 | Kostenklausel unwirksam |
| Landgericht Hechingen | 5 O 11/24 | 15.10.2024 | Verbandsklage erfolgreich |
| Oberlandesgericht Koblenz | 2 UKl 1/24 | 19.12.2024 | Kostenklausel unzulässig |
| Oberlandesgericht Stuttgart | 2 U 158/24 | 22.01.2026 | Klage abgewiesen |
| Bundesgerichtshof | I ZR 39/26 | – | Revision anhängig |
Der Fall aus Baden-Württemberg zeigt die Bandbreite. Das Landgericht Hechingen gab der Unterlassungsklage gegen die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch statt, das Oberlandesgericht Stuttgart wies sie in zweiter Instanz ab.
Rechtskräftig ist das nicht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen I ZR 39/26. Ein Termin ist nicht bekannt.
Beispielfall aus dem Verfahren in Hechingen
- Guthaben am Ende der Sparphase: rund 30.000 Euro
- Einmalkosten im Angebot: fünf Prozent des Einmalbeitrags, rund 1.500 Euro, plus 18 Euro
- Laufende Kosten: 1,5 Prozent der jeweils ausgezahlten Leistung
Rechenweg: 30.000 Euro × 5 Prozent = 1.500 Euro, die vor dem Rentenbeginn vom Guthaben abgehen. Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zum dortigen Klageverfahren, keine allgemeine Modellrechnung für alle Verträge.
Der Kunde in diesem Fall lehnte die zusätzliche Vereinbarung ab. Genau das ist der Punkt, an dem Betroffene überhaupt noch handeln können – nach der Unterschrift wird es schwieriger.
Wie viele Verträge es überhaupt gibt
Riester-Banksparpläne sind die kleinste der vier Vertragsarten. Nach der Statistik des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestanden Ende 2025 rund 486.000 solcher Verträge.
Zum Vergleich: Insgesamt zählte das Ministerium rund 14,66 Millionen Riester-Verträge, davon knapp 9,75 Millionen Versicherungen, rund 3,0 Millionen Fondssparpläne und etwa 1,44 Millionen Wohn-Riester-Verträge.
Die Kostenfrage betrifft nicht nur Banksparpläne. Nach Angaben der Verbraucherzentralen stellt sie sich auch bei Fondssparplänen und Bausparverträgen, weil auch dort für die Auszahlphase ein neuer Vertrag mit einem Versicherer geschlossen wird. Riester-Rentenversicherungen sind davon nicht betroffen.
Was Betroffene jetzt prüfen können
Vier Schritte vor der Unterschrift
- Den ursprünglichen Vertrag samt Sonderbedingungen heraussuchen und nachsehen, ob dort Abschluss-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten mit Betrag oder Prozentsatz stehen.
- Das Verrentungsangebot Posten für Posten mit dem Vertrag abgleichen und jede Kostenzeile zuordnen.
- Ein überarbeitetes Angebot verlangen oder – so der Rat der Verbraucherzentrale – handschriftlich ergänzen, dass die Kosten nur unter Vorbehalt übernommen werden.
- An der Befragung des vzbv teilnehmen und dafür Vertrag, Sonderbedingungen und Verrentungsangebot bereithalten.
Wer den Rentenbeginn aufschieben kann, gewinnt Zeit. Die Verbraucherzentralen verweisen darauf, dass zum Rentenstart bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einmal ausgezahlt werden können und dass eine vollständige Auszahlung als Kleinbetragsrente möglich ist, wenn die monatliche Rente unter 59,33 Euro liegt.
Diese Grenze gilt seit dem 30. Mai 2026; zuvor lag sie bei 39,55 Euro. Sie ist an die Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung West gekoppelt und ändert sich damit jährlich.
Was die Befragung offenlässt
Eine Sammelklage ist bislang nicht erhoben. Der vzbv sammelt Fälle, um zu prüfen, ob sich eine lohnt – ob und wann geklagt wird, steht nicht fest.
Offen bleibt auch, wie der Bundesgerichtshof die Frage in der anhängigen Revision beurteilt. Bis dahin ist nicht entschieden, ob die Kosten in diesen Angeboten insgesamt unzulässig sind oder ob es auf die Formulierung des einzelnen Vertrags ankommt.
Für Sparende heißt das: Die Unterlagen prüfen lohnt sich jetzt, der Ausgang des Streits ist offen. Wie sich die Altersvorsorge in Deutschland insgesamt verändert, zeigt auch die geplante Frühstartrente mit 10 Euro im Monat für Kinder ab sechs Jahren. Welche Rechte bei Verträgen gelten, hat sich zuletzt ebenfalls bewegt – etwa beim neuen Verbraucherkreditrecht ab 20. November 2026.
Häufige Fragen
Wer kann an der Befragung teilnehmen?
Nach Angaben des vzbv Menschen, bei denen die Auszahlung eines Riester-Banksparplans einer Sparkasse kurz bevorsteht oder in den vergangenen Jahren begonnen hat. Bereitzuhalten sind Vertrag, Sonderbedingungen und Verrentungsangebot.
Sind diese Kosten damit unzulässig?
Das ist nicht entschieden. Der Bundesgerichtshof hat 2023 eine konkrete Klausel als intransparent verworfen, das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Januar 2026 eine Verbandsklage abgewiesen. Die Revision ist in Karlsruhe anhängig.
Um welche Summen geht es?
Der vzbv nennt Kosten von mehr als 1.000 Euro je Vertrag. Auf seiner Verfahrensseite führt er an, dass manche Anbieter fünf Prozent des angesparten Kapitals berechnen.
Was gilt für Riester-Rentenversicherungen?
Nach Darstellung der Verbraucherzentralen sind sie von dieser Frage nicht betroffen, weil dort kein neuer Vertrag für die Auszahlphase geschlossen werden muss. Betroffen sind Bank-, Fonds- und Bausparverträge.
Ihre Erfahrung: Haben Sie zum Rentenbeginn ein Verrentungsangebot bekommen, in dem Kosten auftauchten, mit denen Sie nicht gerechnet hatten? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Pressemitteilung „Riester-Rente von der Sparkasse? Dann bekommen Sie womöglich zu wenig“ vom 22. Oktober 2026, abgerufen am 22. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Verfahrensseite „Riester-Rente: Kosten bei der Auszahlung“, Stand 15. Oktober 2026, abgerufen am 22. Oktober 2026.
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nummer 194/2023 zum Urteil vom 21. November 2023, XI ZR 290/22, abgerufen am 22. Oktober 2026.
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nummer 135/2026 zum Urteil vom 28. Juli 2026, XI ZR 83/25, abgerufen am 22. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Verfahrensübersicht „Klage gegen Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch“, Stand 23. Januar 2026, abgerufen am 22. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale: Ratgeber „Riester-Sparverträge: Wehren Sie sich gegen unzulässige Abschlusskosten“, Stand 17. September 2026, abgerufen am 22. Oktober 2026.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Statistik zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente), Bestand Ende 2025, abgerufen am 22. Oktober 2026.
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Pressematerial und Nutzungshinweise, abgerufen am 22. Oktober 2026.
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