Der Entwurf soll das Milliarden-Defizit der Pflegeversicherung schließen – Kinderlose, Besserverdienende und Minijobber sollen mehr zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag debattiert am 5. November 2026 erstmals über das Pflegeneuordnungsgesetz; der Zuschlag für Kinderlose soll ab 2027 von 4,2 auf 4,5 Prozent steigen.
- Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung wird an die der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt und steigt dadurch um rund 300 Euro im Monat.
- Ohne Reform droht der Pflegeversicherung laut Gesetzentwurf ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027, das bis 2030 auf 17,4 Milliarden Euro wachsen würde.
Der Bundestag debattiert heute über die Pflegereform 2027: Kinderlose sollen mehr zahlen, die Beitragsbemessungsgrenze steigt, Minijobs werden beitragspflichtig. Grund ist ein drohendes Defizit von 7,6 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung, kurz Pflegeneuordnungsgesetz, am 2. November 2026 in den Bundestag eingebracht; das Schreiben trägt die Unterschrift von Bundeskanzler Friedrich Merz. Der Bundestag berät den Entwurf an diesem Donnerstag in erster Lesung; anschließend soll er in die Ausschüsse überwiesen werden, federführend in den Gesundheitsausschuss.
Vorausgegangen war ein Kabinettsbeschluss am 30. September 2026. Mit der Reform reagiert die Bundesregierung auf ein wachsendes Finanzierungsloch in der sozialen Pflegeversicherung, von der in Deutschland praktisch alle gesetzlich und privat Versicherten erfasst sind.
Was sich 2027 für Versicherte ändert
Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung soll laut Gesetzentwurf bei 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens bleiben. Steigen soll dagegen die Beitragsbemessungsgrenze: Der Entwurf koppelt sie künftig an die Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch sie um rund 300 Euro im Monat zulegt. Wer oberhalb der bisherigen Grenze verdient, zahlt dadurch auf einen größeren Teil seines Einkommens Pflegeversicherungsbeiträge. Laut Gesetzentwurf bringt allein diese Anhebung rund 500 Millionen Euro im Jahr 2027 und 600 Millionen Euro im Jahr 2030 ein.
Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung jährlich an die Kerninflationsrate angepasst werden. Im Gegenzug entfällt die für 2028 bereits vorgesehene höhere Dynamisierung, was dem Entwurf zufolge allein 2028 eine Entlastung von 4,7 Milliarden Euro bringt.
Was Kinderlose künftig zahlen
Den größten Einzelposten der Reform macht der Zuschlag für kinderlose Mitglieder aus. Er soll um 0,3 Beitragssatzpunkte steigen; der Gesamtbeitrag für Kinderlose wächst damit von derzeit 4,2 auf 4,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Nach Berechnungen, die sich auf den Gesetzentwurf stützen, zahlt ein kinderloses Mitglied mit 3.000 Euro Bruttomonatseinkommen dadurch rund 108 Euro im Jahr mehr, bei 4.000 Euro Bruttomonatseinkommen sind es rund 144 Euro. Betroffen sind auch kinderlose Rentnerinnen und Rentner; ihnen wird der Zuschlag von der Rente einbehalten.
Ausgenommen vom Zuschlag bleiben nach dem Entwurf unter anderem Versicherte unter 23 Jahren, vor 1940 Geborene und Menschen im Bürgergeld-Bezug; auch die Ausnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für pflegende Angehörige und für Eltern von Kindern mit Behinderungen sollen übernommen werden. Insgesamt soll der höhere Zuschlag den Mitgliedern 2027 rund 3,3 Milliarden Euro zusätzlich abverlangen, steigend auf 3,6 Milliarden Euro ab 2029.
„Verfassungsrechtlich sind wir hier bereits in einer bedenklichen Dimension angekommen.“
Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit
Minijobs, Ehepartner und Pflegegrad 1
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass künftig auch geringfügig Beschäftigte Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen; dem Bund zufolge sollen dadurch ab 2028 jährlich rund 1,4 Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden. Bislang beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Lebenspartnerinnen und -partner sollen ab 2028 einen eigenen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen; Kinder bleiben nach dem Entwurf weiterhin beitragsfrei mitversichert.
Gleichzeitig sieht der Entwurf Einsparungen vor: Der Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Pflegegrad 1 soll entfallen, was nach Regierungsangaben rund 800 Millionen bis eine Milliarde Euro jährlich einspart. Als neue Leistung ist ab Januar 2029 eine sogenannte Pflegebegleitung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige vorgesehen; für die Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen sind insgesamt rund zwei Milliarden Euro aus Bundes- und Ländermitteln eingeplant.
Kritik an der Reform
Die Fraktion Die Linke hat im Bundestag zwei eigene Anträge zur Pflegereform eingebracht, die unter anderem die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag erhalten sollen. DAK-Chef Andreas Storm warnt, der Zuschlag für Kinderlose trage inzwischen mehr als die Hälfte des gesamten Konsolidierungsvolumens der Reform und dürfe im Abstand zum allgemeinen Beitragssatz nicht weiter wachsen.
Häufige Fragen
Was ändert sich 2027 für Kinderlose in der Pflegeversicherung?
Ihr Beitragszuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen; der Gesamtbeitrag für Kinderlose wächst damit von 4,2 auf 4,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.
Steigt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung?
Nein. Der allgemeine Satz soll laut Gesetzentwurf bei 3,6 Prozent bleiben. Höher wird dagegen die Beitragsbemessungsgrenze, weil sie an die der Krankenversicherung gekoppelt wird.
Müssen Minijobber künftig Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?
Ja, nach dem Entwurf sollen ab 2028 auch geringfügig Beschäftigte beitragspflichtig werden.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Der Bundestag hat den Entwurf am 5. November 2026 in erster Lesung beraten; danach folgen die Ausschussberatungen. Die Bundesregierung strebt zentrale Änderungen zum 1. Januar 2027 an, weitere Teile wie die Pflegebegleitung erst ab 2029.
Quellen und Stand
- Deutscher Bundestag: Debatte zum Pflegeneuordnungsgesetz, bundestag.de, Textarchiv KW45
- Bundestagsdrucksache 21/8869, Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung, dserver.bundestag.de
- DAK-Gesundheit, Andreas Storm, Positionierung zum Kinderlosenzuschlag
Recherche- und Datenstand: 5. November 2026.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.
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