5,04 Prozent mehr als 2026: Was sich für Minijobs, Übergangsbereich und Vollzeitstellen in Deutschland ändert

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde, laut Bundesarbeitsministerium festgelegt in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.
  • Die Minijob-Grenze ergibt sich nach § 8 SGB IV rechnerisch auf 633 statt 603 Euro im Monat; eine amtliche Bekanntgabe des neuen Betrags haben wir nicht gefunden.
  • Wer einen festen Monatslohn im Minijob hat, sollte Stunden und Lohn prüfen: Bei zehn Wochenstunden liegt der Mindestverdienst 2027 bei rund 632,67 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Damit rückt rechnerisch auch die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro im Monat.

Beide Beträge stehen seit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung fest, wirken aber erst zum Jahreswechsel. Dieser Beitrag rechnet nach, was sich für Minijobs, den Übergangsbereich bis 2.000 Euro und Vollzeitstellen ändert, und nennt, was Beschäftigte und Arbeitgeber jetzt prüfen können. Stand der Angaben: 27. Oktober 2026.

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Mindestlohn: 14,60 statt 13,90 Euro

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) in Berlin verweist auf die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung. Danach beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro. Die deutsche Bundesregierung ist damit nach Angaben des Ministeriums dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 gefolgt. Die Bundesregierung nennt dieselben Beträge.

Der Anstieg beträgt 70 Cent je Stunde. In der Bekanntmachung des Verordnungsentwurfs im Bundesanzeiger vom 15. September 2025 steht eine Steigerung von 5,04 Prozent für 2027. Die eigene Rechnung der Redaktion bestätigt das: 14,60 geteilt durch 13,90 ergibt rund 1,0504.

Vollzeit: 121 Euro brutto mehr im Monat

Was die Erhöhung in Euro bedeutet, zeigt der Vergleich der Monatswerte. Als Annahme dient die übliche Umrechnung von Wochen- auf Monatsstunden mit dem Faktor 13 geteilt durch 3. Bei 40 Wochenstunden sind das rund 173,33 Stunden im Monat.

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Größe 2026 2027 Differenz
Mindestlohn je Stunde 13,90 € 14,60 € +0,70 €
Minijob-Grenze je Monat 603 € 633 € +30 €
Minijob-Grenze, zwölf Monate 7.236 € 7.596 € +360 €
Teilzeit, 20 Wochenstunden, je Monat 1.204,67 € 1.265,33 € +60,67 €
Vollzeit, 40 Wochenstunden, je Monat 2.409,33 € 2.530,67 € +121,33 €
Quelle: Bundesregierung und BMAS (Mindestlohn); alle übrigen Werte eigene Rechnung der Redaktion, brutto, Stand 27. Oktober 2026. Minijob-Grenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet. Monatsverdienste: Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3 mal Mindestlohn.

Bei einer Vollzeitstelle zum Mindestlohn sind es damit rund 121 Euro brutto mehr im Monat, aufs Jahr gerechnet 1.456 Euro. Ob davon netto etwas bleibt und wie viel, hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab und ist hier nicht berechnet.

Minijob: Grenze steigt rechnerisch auf 633 Euro

Die Verdienstgrenze für Minijobs hängt am Mindestlohn. § 8 Absatz 1a SGB IV bestimmt, dass sie dem Monatsentgelt bei zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn entspricht: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Das Bundesarbeitsministerium gibt die jeweils geltende Grenze im Bundesanzeiger bekannt.

Für 2027 ergibt die Formel 14,60 mal 130 geteilt durch 3, also 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Für 2026 waren es 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro. Eine amtliche Bekanntgabe des Betrags für 2027 haben wir bis Redaktionsschluss nicht gefunden. Der Wert ist deshalb das Ergebnis der gesetzlichen Formel und noch nicht amtlich bestätigt.

Bei 14,60 Euro entspricht die Grenze rund 43,3 Arbeitsstunden im Monat, also zehn Stunden pro Woche. Wer mehr als den Mindestlohn erhält, erreicht die Grenze mit weniger Stunden: Bei 15 Euro je Stunde sind es 42,2 Stunden im Monat (633 geteilt durch 15).

Ein gelegentliches Überschreiten regelt § 8 Absatz 1b SGB IV: Es schadet dem Minijob nicht, wenn es unvorhersehbar ist und innerhalb des Zeitjahres in höchstens zwei Kalendermonaten vorkommt. Der Mehrbetrag darf dabei jeweils bis zur Höhe der Grenze betragen. Rechnerisch wären das 2027 bis zu 1.266 Euro in einem solchen Monat.

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Midijob: Bereich von 633 bis 2.000 Euro

Wer regelmäßig mehr als die Minijob-Grenze verdient, aber nicht mehr als 2.000 Euro im Monat, arbeitet im Übergangsbereich, oft Midijob genannt. § 20 Absatz 2 SGB IV nennt 2.000 Euro als Obergrenze. In diesem Bereich gilt für den Beitragsanteil der Beschäftigten nicht das volle Entgelt, sondern eine nach Formel ermittelte beitragspflichtige Einnahme; die Formel beschreibt Absatz 2a derselben Vorschrift.

Der Übergangsbereich beginnt damit rechnerisch oberhalb von 633 Euro. Wessen Monatsverdienst 2026 zwischen 603 und 633 Euro lag, liegt bei unverändertem Verdienst 2027 unter der Minijob-Grenze. Dann kann sich die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ändern; im Zweifel klären Betroffene das mit ihrer Krankenkasse oder dem Arbeitgeber.

Feste Monatslöhne und Stunden prüfen

Modellrechnung: Minijob mit zehn Wochenstunden, Stand 27. Oktober 2026

  • Monatsstunden: 10 Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3 ergibt rund 43,33 Stunden.
  • Mindestverdienst 2026: 43,33 Stunden mal 13,90 Euro ergibt 602,33 Euro.
  • Mindestverdienst 2027: 43,33 Stunden mal 14,60 Euro ergibt 632,67 Euro.
  • Fester Monatslohn von 600 Euro: 600 geteilt durch 43,33 ergibt 13,85 Euro je Stunde, rund 75 Cent unter 14,60 Euro.
  • Elf statt zehn Wochenstunden zum Mindestlohn: rund 695,93 Euro, also über der Grenze von 633 Euro.

Rechenweg: Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3 ergibt die Monatsstunden, mal Stundenlohn ergibt den Monatsverdienst. Brutto und vereinfacht, ohne Zuschläge, Urlaub und Krankheit. Keine Prognose und keine Rechtsberatung.

Die Rechnung zeigt: Ein bisher vereinbarter fester Monatsbetrag deckt bei gleicher Stundenzahl den Mindestlohn 2027 nicht in jedem Fall ab. Arbeitgeber müssen dann entweder den Betrag anheben oder die Arbeitszeit senken. Wer den Lohn anhebt und die Stunden gleich lässt, kann zugleich die Minijob-Grenze überschreiten. Maßgeblich bleibt der Arbeitsvertrag.

Checkliste für Beschäftigte und Arbeitgeber

Das lässt sich vor dem 1. Januar 2027 prüfen

  • Stundenlohn im Arbeitsvertrag mit 14,60 Euro vergleichen, die ab dem 1. Januar 2027 gelten.
  • Bei festem Monatslohn die Monatsstunden mal 14,60 Euro rechnen und mit dem vereinbarten Betrag vergleichen.
  • Im Minijob den Monatsverdienst gegen 633 Euro halten und die Arbeitszeit bei Bedarf anpassen.
  • Arbeitszeiten aufzeichnen; bei Minijobs sind die Aufzeichnungen laut Bundesregierung zwei Jahre aufzubewahren.
  • Bei Zweifeln die Mindestlohn-Hotline anrufen: 030 60 28 00 28, montags bis donnerstags 8 bis 20 Uhr.

Die Liste ersetzt keine Rechtsberatung. Weitere Eckdaten fürs neue Jahr finden Sie in unseren Beiträgen zur Beitragsbemessungsgrenze 2027, zur Einkommensteuerreform 2027 und zum Lohnsteuer-Freibetrag 2027.

Ausnahmen, Kontrolle und Bußgeld

Nach Angaben der Bundesregierung gilt der Mindestlohn ab 18 Jahren. Nicht erfasst sind unter anderem Auszubildende, Ehrenamtliche und Freiwilligendienstleistende, Selbstständige, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach dem Wiedereinstieg sowie Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten. Auch Praktika können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mindestlohn begründen.

Für die Verfolgung von Verstößen ist der Zoll zuständig. Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden, Verstöße gegen Dokumentationspflichten mit bis zu 30.000 Euro. Wer weniger erhält, kann den Anspruch außerdem vor dem Arbeitsgericht einklagen. Die Angaben stammen von einer Seite, die auf den 1. Januar 2026 datiert ist; eine Auswertung von Stellungnahmen der Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften zur Erhöhung 2027 ist nicht Teil dieses Beitrags.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 14,60 Euro brutto je Stunde. 2026 sind es 13,90 Euro.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Nach der Formel in § 8 Absatz 1a SGB IV ergeben sich 633 Euro im Monat (14,60 mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet). Eine amtliche Bekanntgabe des Betrags haben wir bis Redaktionsschluss nicht gefunden.

Wie viele Stunden sind im Minijob zum Mindestlohn möglich?

Rund 43,3 Stunden im Monat, das entspricht zehn Wochenstunden. Bei einem Stundenlohn von 15 Euro sind es 42,2 Stunden im Monat.

Was gilt oberhalb der Minijob-Grenze?

Zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 Euro im Monat gilt nach § 20 Absatz 2 SGB IV der Übergangsbereich (Midijob) mit einer besonderen Berechnung des Beitragsanteils der Beschäftigten.

Wie wirkt sich der höhere Mindestlohn auf Ihren Arbeitsvertrag oder Ihren Betrieb aus? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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