Beantragen lässt er sich ab 1. November 2026; zusammen müssen Werbungskosten, Sonderausgaben und Belastungen die 600 Euro übersteigen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann laut der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ab dem 1. November des Vorjahres gestellt werden, für 2027 also ab dem 1. November 2026.
  • Der Antrag muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt sein; wer für 2026 noch einen Freibetrag will, hat dafür bis zum 30. November 2026 Zeit.
  • Ein Freibetrag ist nur möglich, wenn die Kosten im Kalenderjahr insgesamt eine Antragsgrenze von 600 Euro überschreiten; Werbungskosten zählen erst oberhalb des Pauschbetrags von 1.230 Euro.
  • Wer einen Freibetrag beantragt, ist grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Beschäftigte in Deutschland können ab dem 1. November einen Lohnsteuer-Freibetrag für 2027 beantragen. Für 2026 endet die Frist am 30. November, und die Kosten müssen zusammen über 600 Euro liegen.

Ein Freibetrag sorgt dafür, dass der Arbeitgeber schon im laufenden Jahr weniger Lohnsteuer einbehält, statt dass Beschäftigte ihre Kosten erst mit der Steuererklärung geltend machen. Die Regeln und Fristen, die dieser Artikel zusammenfasst, stammen von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Stand der Angaben: 25. Oktober 2026.

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Das ist eine allgemeine Information und keine individuelle Steuerberatung. Ob sich ein Antrag lohnt, hängt von den eigenen Kosten und vom persönlichen Steuersatz ab.

Antrag ab 1. November, Frist 30. November

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen beschreibt zwei Eckdaten. Die Möglichkeit zur Antragstellung beginnt am 1. November des Vorjahres, für 2027 also am 1. November 2026. Den Schlusspunkt setzt der 30. November.

„Der Antrag für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt gestellt werden“

Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, Seite „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“

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Bezogen auf das laufende Jahr heißt das: Wer für 2026 noch einen Freibetrag eintragen lassen möchte, muss seinen Antrag bis zum 30. November 2026 stellen. Der 1. November 2026 ist ein Sonntag, der 30. November 2026 ein Montag; wer die Frist wahren will, sollte den Antrag nicht auf den letzten Tag legen.

Die 600-Euro-Grenze richtig lesen

Ein Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen kann laut Finanzverwaltung nur beantragt werden, wenn die Kosten und Beträge im Kalenderjahr insgesamt eine Antragsgrenze von 600 Euro überschreiten. Entscheidend ist dabei, was überhaupt mitzählt.

Werbungskosten zählen nur, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Sonderausgaben zählen nur, soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro übersteigen, bei Ehegatten sind es 72 Euro. Außergewöhnliche Belastungen kommen hinzu. Alle drei Posten müssen zusammen über 600 Euro liegen.

Ausgenommen von der Grenze sind laut Finanzverwaltung unter anderem die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen und für Hinterbliebene, der Erhöhungsbetrag beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen sowie energetische Maßnahmen an selbst genutzten Gebäuden. Diese Posten können also auch dann eingetragen werden, wenn die 600 Euro nicht erreicht werden.

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Zwei Beispiele für die Grenze

Die folgende Rechnung zeigt, wie die Grenze arbeitet. Die Beträge sind frei angenommen und dienen nur der Veranschaulichung.

Modellrechnung: Liegt der Antrag über der Grenze?

  • Beispiel A: Werbungskosten von 1.900 Euro minus 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag = 670 Euro. Das liegt über 600 Euro, ein Antrag ist möglich.
  • Beispiel B: Werbungskosten von 1.650 Euro minus 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag = 420 Euro. Das liegt unter 600 Euro, es sei denn, weitere Beträge über den Pauschbeträgen lassen die Summe über 600 Euro steigen.

Rechenweg: Werbungskosten minus 1.230 Euro, Sonderausgaben minus 36 Euro (Ehegatten 72 Euro), außergewöhnliche Belastungen addieren; die Summe wird mit 600 Euro verglichen. Beispielzahlen angenommen, keine Prognose.

Wie viel Lohnsteuer ein Freibetrag im Monat spart, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Dieser Artikel beziffert es deshalb nicht; wer es genau wissen will, rechnet mit den eigenen Gehaltsdaten. Zum Rahmen der Steuern im kommenden Jahr gibt der Beitrag zum Regierungsentwurf zur Steuerreform 2027 einen Überblick, der dort noch als Entwurf beschrieben wird.

Ab wann der Freibetrag wirkt

Die Finanzverwaltung unterscheidet nach dem Zeitpunkt des Antrags. Wird der Antrag im Januar gestellt, wirkt der Freibetrag ab dem 1. Januar. Werden Anträge in den folgenden Monaten gestellt, wird der Freibetrag erst ab dem Folgemonat der Antragstellung berücksichtigt.

Eine Berücksichtigung für Zeiträume vor der Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich. Wer später im Jahr beantragt, hat den Freibetrag deshalb für weniger Monate in der Gehaltsabrechnung.

Freibeträge müssen grundsätzlich jedes Jahr neu beantragt werden. Auf Antrag ist eine zweijährige Gültigkeit möglich; dafür gibt es eine eigene Zeile im Antrag. Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren gelten bis zu deren 18. Geburtstag.

Antrag über ELSTER oder auf Papier

Der Antrag läuft nach Angaben der Finanzverwaltung online über ELSTER (elster.de), nach einer einmaligen Registrierung. Alternativ gibt es das Formular auf Papier, das über das Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen bereitsteht, samt den nötigen Anlagen.

Wer im Vergleich zum Vorjahr einen gleichen oder geringeren Freibetrag beantragt, kommt mit dem Hauptvordruck und der Anlage „Vereinfachter Antrag / Sonstiges“ aus. Andernfalls gehören die nötigen Anlagen zum Antrag.

Checkliste vor dem Antrag

Bevor der Antrag eingereicht wird, lohnt ein kurzer Kassensturz. Die Liste fasst zusammen, was sich vorbereiten lässt.

Checkliste: Freibetrag beantragen

  • Kosten für das nächste Jahr grob schätzen: Fahrt-, Reise- und Fortbildungskosten, Kinderbetreuung, Sonderausgaben, Krankheitskosten.
  • Prüfen, ob die Summe über den Pauschbeträgen die 600 Euro übersteigt.
  • Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen oder Hinterbliebene sowie Handwerker- und Haushaltsleistungen separat im Blick behalten, weil sie nicht zur Grenze zählen.
  • ELSTER-Zugang einrichten, falls noch nicht vorhanden.
  • Entscheiden, ob ein oder zwei Jahre Gültigkeit gewünscht sind.
  • Die Pflicht zur Einkommensteuererklärung für das Folgejahr einplanen.

Nicht jeder Posten ist für den Freibetrag geeignet. Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge sind bei den Sonderausgaben ausdrücklich ausgenommen. Die Finanzverwaltung führt als geeignete Posten Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, übrige Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, den Erhöhungsbetrag des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ab dem zweiten Kind, haushaltsnahe Beschäftigung sowie energetische Maßnahmen auf.

Antrag und Steuererklärung

Ein Freibetrag verschiebt Geld in die laufenden Gehaltsabrechnungen, er ersetzt aber nicht die Steuererklärung. Wer die Berücksichtigung eines Freibetrags beantragt, ist laut Finanzverwaltung grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es gibt Ausnahmen, die die Seite der Finanzverwaltung genauer beschreibt.

Was am Jahresende zurückkommt oder nachzuzahlen ist, klärt erst diese Erklärung.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Antrag beim Finanzamt sein?

Laut Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bis spätestens 30. November. Für einen Freibetrag im Jahr 2026 ist das der 30. November 2026.

Ab wann kann ich den Freibetrag für 2027 beantragen?

Die Möglichkeit beginnt am 1. November des Vorjahres, für 2027 also am 1. November 2026.

Welche Kostengrenze gilt?

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen im Kalenderjahr zusammen über 600 Euro liegen. Werbungskosten zählen erst oberhalb des Pauschbetrags von 1.230 Euro, Sonderausgaben oberhalb von 36 Euro.

Muss ich danach eine Steuererklärung abgeben?

Wer einen Freibetrag beantragt, ist grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ausnahmen beschreibt die Finanzverwaltung auf ihrer Seite.

Ihre Meinung

Haben Sie schon einmal einen Lohnsteuer-Freibetrag beantragt, oder erscheint Ihnen der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen zu hoch? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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