Wer unter Hochwasser auf seinem Grundstück oder im Haus leidet, der muss genau wissen, ob und wie er sich gegebenenfalls versichern kann. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Versicherung: Eine Wohngebäudeversicherung sowie eine Hausratversicherung. Beide können im Falle von Wasserschäden aufkommen. Doch Achtung: Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden. Die Versicherungen zahlen nur in bestimmten Fällen. Netz-Trends.de sagt, worauf Hausbesitzer oder Wohnungsinhaber achten müssen.
Ob Hochwasser in Bayern (Passau) oder in Ostdeutschland in den Bundesländern Sachsen (z.B. in Dresden, Leipzig, Grimma), Sachsen-Anhalt (Magdeburg, Halle) oder in Thüringen - betroffene Haushalte müssen von Anfang an genau dokumentieren, wie das Wasser ins Haus oder die Garage kam. Denn: Wer beispielsweise eine sogenannte Elementarversicherung in seinem Versicherungsschutz hat, der bekommt in der Regel nur dann von der Versicherung Geld, wenn er nachweisen kann, dass das Wasser nicht auf Grund eines gestiegenen Grundwasserspiegels Schäden verursacht hat, sondern tatsächlich auf Grund von Flut - also beispielsweise der über die Ufer getreten Elbe oder anderer Flüsse. Hier sind Foto- oder Videodokumentationen entscheidend. Hilfreich können auch zusätzlich Zeugenaussagen von Nachbarn oder Freunden, Bekannten sein.
Gerade in den ehemaligen Gebieten der DDR, in Ostdeutschland, entstehen beispielsweise zahlreiche Wasserschäden auf Grund eines höheren Grundwasserspiegels, nicht auf Grund von Hochwasser, also Flut. Hier treten dann recht plötzlich von unten her kommend größere Flächen Wasser an die Oberfläche von Äckern, Dörfern und Städten. Sehr schön ist das vom ICE der Deutschen Bahn AG aus zu sehen, fährt man von Berlin nach Leipzig. Hier sind ganze Ackerflächen scheinbar überflutet, obwohl weit und breit kein Fluss zu sehen ist. Solche Schäden sind in modernen Wohngebäude-Versicherungen oder Hausrats-Versicherungen auch im Falle des Einschlusses von Elementarschäden meist nicht versichert.
Dass gerade in Ostdeutschland der steigende Grundwasserspiegel zu einem Problem für Häuslebesitzer und Bürgermeister wird, liegt an der Geschichte. So baute die DDR vor 1989 umfangreich Braunkohle ab. Hierfür wurden über Jahrzehnte Millionen an Kubikmeter Grundwasser abgepumpt. Das senkte entsprechend den Grundwasserspiegel. Je länger nun der Abbau der Kohle gestoppt ist, desto stärker steigt der Grundwasserspiegel in den ostdeutschen Gebieten. Dabei sollte man nicht vergessen: Die ostdeutschen Bundesländer waren früher umfangreiche Sumpfgebiete. Der "Alte Fritz", also der alte Preußenkönig, ließ diese Gebiete vor gut 250 Jahren erstmals trocken legen. Doch nun holt sich die Natur Stück für Stück Gebiete zurück.
Wer auf solchen Gebieten sein Haus hat, der sollte noch schnell versuchen Versicherungsschutz zu bekommen. Doch wer einmal einen Wasserschaden durch einen gestiegenen Grundwasserspiegel oder tatsächlich "Hochwasser", also Flut durch Flüsse, erlitten hat, der bekommt in der Regel gar keinen Versicherungsschutz mehr oder nur zu sehr hohen Konditionen, die leicht über 1.000 Euro im Jahr liegen können.
Grundsätzlich gilt: Nur eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden, die durch Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch, möglicherweise auch Starkregen und Rückstau entstehen, ab. Das heißt: Eine gestiegener Grundwasserspiegel ist in der Regel gar nicht versicherbar.
Eine Ausnahme stellen die sogenannten alten DDR-Versicherungspolicen dar. Denn: Diese Versicherungen umfassten auch Schäden durch Grundwasser. Deshalb ist es empfehlenswert, dass eine solche Police unbedingt im Haus erhalten bleiben sollte und auch bei einem Verkauf an den neuen Häuslebesitzer weitergegeben werden sollte. Der Versicherungskonzern Allianz hatte sich im Rahmen der Wiedervereinigung von Westdeutschland und Ostdeutschland gegenüber den beiden damaligen Regierungen verpflichtet, die DDR-Versicherungen zu übernehmen und zwar ohne Einschränkungen. Das heißt: Alte DDR-Hausratsversicherungen, die auch sämtliche Wasserschäden - ob durch Flut oder Grundwasser entstehen - sind heute Gold wert. Das betrifft sowohl die Gebäudeschutz-Versicherung wie die Hausratversicherung.
Wichtig ist zudem: Neu abgeschlossene Gebäude- oder Hausratversicherungen decken eine Schäden durch Wasser, Sturm oder Blitz etc., nicht unbedingt ab. Deshalb muss hier über den Versicherungsmakler - ob mittels des Versicherungsberaters an der Türe oder dem Online-Versicherungsvergleichsportal - versucht werden, die Versicherung mit einer erweiterten Elementarschadenversicherung abgeschlossen zu bekommen.
Hier wären dann Schäden durch Hochwasser (nicht bei gestiegenem Grundwasserspiegel), Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdfall und Erdrutsch, gegebenenfalls Starkregen und Rückstau, mitversichert.
Eines gilt bei Versicherungen grundsätzlich: Wer schon einem einen Schaden hatte, der wird in der Regel nicht oder nur teurerer versichert. Für Bewohner der Hochwassergebiete in Bayern (Passau) oder Ostdeutschland dürfte es für Tausende Haushalte zu spät sein. Sie dürften sich die Hoffnung auf eine Versicherung, die die künftigen Schäden bei Hochwasser übernimmt, abschminken. Für die Versicherungen ist das Risiko, Milliarden Euro beim nächsten Hochwasser an die Versicherungsnehmer bezahlen zu müssen, einfach zu hoch. Nicht vergessen werden sollte zudem: Einer Versicherung einen schon einmal eingetretenen Wasserschaden zu verheimlichen, ist keine gute Idee. Das ist Betrug und kann, kommt es später heraus (was recht sicher ist), nicht nur zur Zahlungsverweigerung auf Seiten der Versicherung führen, sondern gegebenenfalls auch zu einer Anzeige wegen Betruges.
Schon jetzt kalkuliert die deutsche Bundesregierung damit, dass das Hochwasser 2013 Schäden von rund 12 Mrd. Euro in Deutschland verursacht habe. Im Jahr 2002 lagen die Schäden bei rund 6 Mrd. Euro. Dabei ist eines klar: Das Hochwasser wird künftig alle paar Jahre die deutschen Ortschaften betreffen, die auch dieses Mal betroffen waren. Doch werden jedes Mal weitere Gebiete hinzukommen.
Besonders in der Kritik steht die Regierung von Sachsen (CDU / FDP). Sie hat es unter dem Ministerpräsidenten Stanisław Tilich nahezu komplett versäumt, die beim letzten Hochwasser im Jahr 2002 gemachte Zusicherung, für erheblich mehr Wasserschutz-Mauern und Deiche zu sorgen, den Worten auch Taten folgen zu lassen. In besonders stark betroffenen Orten, wie dem sächsischen Grimma, sind von versprochenen 2,5 Kilometer Wasserschutzwand gerade einmal innerhalb von 11 Jahren lächerliche 150 Meter gebaut worden. "Das ist ein Skandal ohne Ende", empört sich eine Anwohnerin.
Grund zur Panik besteht zumindest für 99 Prozent aller deutschen Hausbesitzer nicht. Denn nur rund geschätzte ein Prozent des Häuserbestandes liegt in hochwassergefährdenden Gebieten in Deutschland. Grundsätzlich sollten dennoch alle Hausbesitzer oder Wohnungsbesitzer, eventuell auch Mieter, darauf achten, dass eine Elementarschadenversicherung in der Gebäude- oder Hausratversicherung enthalten ist. Wenn nicht, sollte eine Nachrüstung überprüft werden. Nur dann wären auch die genannten Naturkatastrophen umfänglich versichert.
Ein DDR-Versicherungsschein, der Netz-Trends.de vorliegt, zeigt, wie gut in der DDR die Bürger, welche über eine Elentarschadenversicherung verfügten, versichert waren und auch heute noch sind, sofern die Police erhalten geblieben ist. So besteht in entsprechenden DDR-Policen beispielweise im Rahmen einer Hausratsversicherung Versicherungsschutz für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Elementarereignisse (Hochwasser, Grundwasser) in bestimmten Umfang auch für Diebstahl oder einen Transportmittelunfall entstehen. Dabei ist eines ist klar: Die nächste Flut kommt bestimmt.