Risiko Kernsanierungsklausel bei der Wohngebäudeversicherung Bei unvollständiger Sanierung kein Versicherungsschutz

Wer schon einmal eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, weiß dass es unendlich viele Tarife gibt. Zahlreiche Optionen bieten einen günstigeren Versicherungsbeitrag an wie z.B. die Kernsanierungsklausel. Allerdings kann die Beitragseinsparung am Ende teuer werden, wenn man die Voraussetzungen für den entsprechenden Tarif nicht erfüllt, wie der Versicherungsbote schreibt.

Yvonne Kuschel

Mancher Hausbesitzer, der sein Haus umfassend saniert, geht davon aus, dass es sich dabei um eine Kernsanierung handelt. Das kann ein tragischer Irrtum sein, denn was eine Kernsanierung ist, ist genau definiert. Im Schadensfall steht man unter Umständen trotz Wohngebäudeversicherung ohne Versicherungsschutz da, das zeigt der folgende Fall:

Eine Familie aus Sachsen sanierte 1998 umfassend ihr über 100 Jahre altes Wohnhaus. Bei Abschluss ihrer Wohngebäudeversicherung wählte sie eine mit Kernsanierungsklausel aus - das war die falsche Wahl, wie sich zeigte, nachdem ihr Haus in diesem Jahr ausbrannte. Das Gebäude war durch den Brand unbewohnbar geworden, die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Versicherungsgesellschaft kümmerte sich zunächst um die Schadensregulierung und überwies ein Überbrückungsgeld. Doch dann wurde die Brandursache gefunden: eine alte Stromleitung aus DDR-Zeiten. Die hätte es aber nach einer Kernsanierung gar nicht mehr geben dürfen.

„Kernsanierung bedeutet, dass Dachstuhl, Mauern, Decken, Böden, Putz, Fenster und Türen in einen neuwertigen Zustand versetzt wurden. Grundvoraussetzung ist zudem die komplette Erneuerung des Rohrleitungssystems (Zu- und Abwasserleitungen), der Heizungseinrichtungen, der sanitären Anlagen, der elektrischen Leitungen und der Dacheindeckung.“

Da die elektrischen Leitungen bei der Renovierung aber gar nicht erneuert wurden, liegt in diesem Fall auch keine Kernsanierung vor und die Versicherungsgesellschaft lehnt infolgedessen die Schadensregulierung ab. Die betroffene Familie hätte also nie eine Wohngebäudeversicherung mit Kernsanierungsklausel abschließen dürfen und ist nun ohne Versicherungsschutz.

So können Sie sich schützen:

Überprüfen Sie Ihren Wohngebäudeversicherungsvertrag und kontrollieren Sie, ob Sie eine Versicherung mit Kernsanierungsklausel abgeschlossen haben. Sehen Sie sich dort die genaue Definition der Kernsanierung an und überprüfen, ob Sie tatsächlich alle dort angegebenen Einheiten Ihrem Haus saniert oder erneuert haben - wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler. Auch wenn nur ein einziger der gelisteten Punkte nicht erfüllt ist, haben Sie keinen Versicherungsschutz im Schadensfall. Dann sollten Sie sich umgehend an Ihren Versicherungsmakler wenden, er wird dann den Versicherungsantrag anpassen und ohne Kernsanierungsklausel fortführen.


Quelle: Versicherungsbote http://www.versicherungsbote.de/id/87539/Kernsanierungsklausel-birgt-Haftungsrisiko-fuer-Makler/

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