Der Umweltausschuss votierte am 4. November mit 48 zu 30 Stimmen für Stahl-Gutschriften und E-Auto-Boni; das EU-Parlament entscheidet im Plenum im Dezember.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments hat am 4. November 2026 mit 48 zu 30 Stimmen bei zwei Enthaltungen für ein gelockertes CO2-Ziel für Neuwagen gestimmt.
  • Statt einer Reduktion um 100 Prozent bis 2035 soll gegenüber 2021 künftig eine Minderung um 95 Prozent reichen – mit einer Gutschrift für klimafreundlich hergestellten EU-Stahl von bis zu 7,5 Prozentpunkten liegt die tatsächliche Untergrenze bei 87,5 Prozent.
  • Entschieden ist noch nichts: Das Plenum des EU-Parlaments stimmt voraussichtlich im Dezember 2026 über sein Verhandlungsmandat ab, danach folgen die EU-Mitgliedstaaten und vermutlich Verhandlungen mit dem Rat.

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat am 4. November für ein schwächeres CO2-Ziel für Neuwagen gestimmt: 87,5 statt 100 Prozent bis 2035. Das Ergebnis: 48 zu 30 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Für Autokäuferinnen und Autokäufer in Deutschland ist das mehr als ein Verfahrensschritt in Brüssel: Die deutsche Autoindustrie mit Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz und ihren Zulieferern richtet Modellplanung, Antriebsmix und Investitionen seit Jahren am geltenden EU-Ziel aus, nach dem ab 2035 praktisch nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden sollten. Der Ausschuss-Kompromiss würde diese Schwelle spürbar aufweichen – Verbrenner und Hybride blieben damit länger im Programm, als das bisherige Recht vorsah.

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Verbindlich ist das noch nicht. Der Ausschuss hat lediglich seine Verhandlungsposition für das EU-Parlament festgelegt; das Plenum, die EU-Mitgliedstaaten und am Ende vermutlich ein Trilog zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission müssen noch zustimmen.

Hintergrund: das geltende Verbrenner-Aus

Grundlage ist die EU-Verordnung zu den CO2-Flottengrenzwerten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die das Europäische Parlament und der Rat bereits 2023 verschärft hatten. Sie schreibt vor, dass die CO2-Emissionen neu zugelassener Pkw bis 2035 gegenüber 2021 um 100 Prozent sinken müssen – in der Praxis bedeutet das ein Verkaufsverbot für neue Verbrenner und die meisten Hybride ab diesem Jahr. Ende 2025 legte die EU-Kommission einen eigenen Lockerungsvorschlag vor: 90 Prozent Reduktion statt 100 Prozent, verbunden mit der Auflage, die verbleibenden zehn Prozentpunkte durch andere Maßnahmen vollständig auszugleichen.

Bevor der Umweltausschuss am 4. November abstimmte, hatten bereits der Industrieausschuss (ITRE) und der Verkehrsausschuss (TRAN) des EU-Parlaments Mitte/Ende Oktober 2026 jeweils eigene Stellungnahmen zu dem Vorschlag beschlossen. Der Umweltausschuss gilt in diesem Verfahren als federführend; seine Position vom 4. November wiegt deshalb am schwersten.

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Die Abstimmung: 48 zu 30 Stimmen im Umweltausschuss

Am Mittwoch, dem 4. November 2026, nahm der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments seinen Bericht zur Reform der CO2-Flottengrenzwerte mit 48 Ja- gegen 30 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Das geht aus der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 4. November 2026 hervor. Berichterstatter ist Massimiliano Salini von der christdemokratischen EVP-Fraktion aus Italien.

„Our agreement marks a turning point for the European automotive industry“ – „Unsere Einigung markiert einen Wendepunkt für die europäische Automobilindustrie.“

Massimiliano Salini, Berichterstatter, Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Italien

Mit dem Votum legt der Ausschuss die Verhandlungsposition fest, mit der das Parlament in die weiteren Gespräche über die Reform geht. Ein Gesetz ist das noch nicht.

Was der Kompromiss konkret vorsieht

Laut der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments enthält der Ausschuss-Kompromiss mehrere Elemente, die ineinandergreifen:

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  • Pkw 2035: Die CO2-Flotten-Emissionen neuer Pkw sollen gegenüber 2021 um 95 statt 100 Prozent sinken. Hersteller dürfen zusätzlich bis zu 7,5 Prozentpunkte durch den Einsatz von klimafreundlich hergestelltem, in der EU produziertem Stahl gutschreiben lassen – macht in der Summe eine Untergrenze von 87,5 Prozent.
  • Leichte Nutzfahrzeuge (Transporter) 2030: Das Zwischenziel soll bei 35 Prozent liegen – weniger als die bisherige Regel (50 Prozent) und weniger als der Kommissionsvorschlag (40 Prozent).
  • Leichte Nutzfahrzeuge 2035: Die Vorgabe soll von 100 auf 80 Prozent sinken, ebenfalls mit einer auf 7,5 Prozentpunkte begrenzten Stahl-Gutschrift.
  • Übergangsregel bis 2034: Vom Inkrafttreten der Reform bis Ende 2034 dürfen Stahl-Gutschriften höchstens drei Prozentpunkte zur Zielerfüllung beitragen.
  • Extra-Anrechnung für kleine E-Autos: Kleine, in der EU gefertigte Elektroautos bis 4,2 Meter Länge sollen bei der Flottenbilanz als 1,4 Fahrzeuge zählen, besonders effiziente E-Autos als 1,2 – bei Sozialleasing-Modellen erhöhen sich die Faktoren auf 1,5 beziehungsweise 1,3. Rein elektrische Transporter aus EU-Produktion zählen bis Ende 2034 als 1,2 und ab 2035 als 1,4 Fahrzeuge.
  • E-Fuels: Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels) betrieben werden, sollen wie Elektroautos als emissionsfrei gezählt werden.

Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten der neuen Regeln nennt die Pressemitteilung des Parlaments nicht. Unklar bleibt nach dem bisherigen Kenntnisstand auch, wie genau die einzelnen Hersteller ihre Modellpaletten an die neuen Vorgaben anpassen würden – das dürfte sich erst zeigen, wenn die Reform tatsächlich in Kraft tritt.

Vergleich: altes Ziel, Kommissionsvorschlag, Ausschuss-Kompromiss

Die folgende Übersicht stellt die drei Stufen der CO2-Minderung für neue Pkw bis 2035 gegenüber, wie sie aus der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments und dem zuvor bekannten Kommissionsvorschlag hervorgehen.

Regelung CO2-Minderung Pkw 2035 Stand
Geltendes EU-Recht (2023) 100 % In Kraft, aber von der Reform betroffen
Vorschlag der EU-Kommission 90 % (volle Kompensation der Differenz verlangt) Vorgelegt Ende 2025
Position des Umweltausschusses 95 % (mind. 87,5 % mit Stahl-Gutschrift) Beschlossen am 4. November 2026

Quelle: Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 4. November 2026. Stand: 6. November 2026.

Was das für Autokäufer in Deutschland bedeutet

Für alle, die in den kommenden Jahren ein Auto kaufen oder leasen, ändert der Ausschuss-Kompromiss zunächst nichts Unmittelbares – er ist eine Verhandlungsposition, kein geltendes Recht. Mittelfristig zeichnet sich aber ab, dass Verbrenner und Hybride länger als bisher geplant neu zugelassen werden könnten, sofern sich diese Linie im weiteren Verfahren durchsetzt. Auch Fahrzeuge mit reinem E-Fuel-Antrieb würden dann wie Elektroautos als emissionsfrei gelten, was Herstellern zusätzlichen Spielraum in der Modellplanung gäbe.

Gleichzeitig bleibt die Richtung der EU-Flottenregeln insgesamt auf eine Reduktion von Verbrennungsmotoren ausgelegt: Auch 87,5 Prozent Minderung gegenüber 2021 ist eine deutliche Verschärfung gegenüber heute, nur eben keine vollständige. Wer eine Kaufentscheidung an der Frage ausrichtet, ob Verbrenner, Hybrid oder E-Auto die bessere Wahl sind, sollte sich auf dieser Grundlage nicht festlegen: Das Verfahren ist mehrstufig, und sowohl das Plenum des Parlaments als auch die Mitgliedstaaten können die Position noch verändern.

Was jetzt gilt – und was noch offen ist

  • Rechtlich bindend ist weiterhin die bisherige Regel mit 100 Prozent CO2-Minderung bis 2035 – der Ausschuss-Kompromiss ändert daran vorerst nichts.
  • Das Plenum des EU-Parlaments stimmt voraussichtlich im Dezember 2026 über sein Verhandlungsmandat ab; dort reicht eine einfache Mehrheit.
  • Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten im Rat zustimmen – mit qualifizierter Mehrheit (mindestens 15 Länder, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen).
  • Eine größere Kaufentscheidung allein wegen dieser Ausschuss-Abstimmung vorzuziehen oder aufzuschieben, ist verfrüht – das Verfahren kann sich in den kommenden Monaten noch ändern.

Wie es weitergeht

Als Nächstes steht die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments an, voraussichtlich auf der Plenartagung im Dezember 2026. Dort entscheiden alle Mitglieder des Europäischen Parlaments mit einfacher Mehrheit über das Verhandlungsmandat. Parallel oder im Anschluss müssen sich die 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union auf eine gemeinsame Position einigen; dafür ist eine qualifizierte Mehrheit nötig. Erst danach dürfte ein sogenannter Trilog zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission folgen, in dem die endgültige Fassung der Reform ausgehandelt wird. Bis eine neue Regelung tatsächlich in Kraft tritt, können demnach noch Monate vergehen – und der heute beschlossene Kompromiss ist in jedem dieser Schritte noch veränderbar.

Häufige Fragen

Ist das Verbrenner-Aus 2035 damit vom Tisch?

Nein. Der Umweltausschuss hat eine Lockerung des Ziels beschlossen, nicht dessen Abschaffung. Auch nach dem Kompromiss müsste die CO2-Flotte neuer Pkw bis 2035 um mindestens 87,5 Prozent gegenüber 2021 sinken – das ist weiterhin eine sehr weitgehende Reduktion, nur keine vollständige.

Ist die Abstimmung vom 4. November bereits geltendes Recht?

Nein. Der Ausschuss hat damit lediglich die Verhandlungsposition des EU-Parlaments festgelegt. Es folgen noch die Abstimmung im Plenum, die Position der EU-Mitgliedstaaten im Rat und voraussichtlich ein Trilog-Verfahren, bevor eine neue Regelung in Kraft treten könnte.

Was bedeutet die Stahl-Gutschrift konkret?

Hersteller, die klimafreundlich produzierten Stahl aus der EU verwenden, dürfen laut dem Ausschuss-Kompromiss bis zu 7,5 Prozentpunkte auf ihr CO2-Ziel anrechnen lassen. Aus dem eigentlichen Ziel von 95 Prozent Minderung wird dadurch eine tatsächliche Untergrenze von 87,5 Prozent. Bis Ende 2034 ist die Anrechnung zusätzlich auf drei Prozentpunkte begrenzt.

Zählen E-Fuel-Fahrzeuge künftig als emissionsfrei?

Nach dem Ausschuss-Kompromiss sollen Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren synthetischen Kraftstoffen fahren, wie Elektroautos als emissionsfrei gewertet werden. Das ist bislang nur eine Verhandlungsposition des Parlaments, keine beschlossene Regel.

Ihre Meinung: Würden Sie Ihre nächste Kaufentscheidung von einer möglichen Lockerung des Verbrenner-Aus abhängig machen, oder planen Sie ohnehin mit einem Elektroauto? Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 6. November 2026. Die Angaben zum Ausschuss-Kompromiss stammen aus der offiziellen Pressemitteilung des Europäischen Parlaments; weitergehende Einzelheiten zur praktischen Umsetzung bei einzelnen Herstellern lagen zum Redaktionsschluss nicht vor.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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