Bestimmte Fahrzeuge müssen wegen eines möglichen Versagens des Sicherungsbolzens in die Werkstatt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kraftfahrt-Bundesamt führt für XPENG G6 und G9 den Rückruf 16892R; betroffen sind bestimmte Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 1. Februar bis 30. November 2025.
  • Nach dem amtlichen Eintrag kann der Sicherungsbolzen der einklappbaren Anhängerkupplung während der Fahrt versagen. In dem beschriebenen Fall klappte eine mit Fahrradträger belastete Kupplung nach unten.
  • XPENG empfiehlt auf seiner aktuellen Serviceseite, die Anhängerkupplung bis zur Abhilfe nicht zu benutzen. Ob ein einzelnes Auto betroffen ist, muss über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer geklärt werden.

Halter eines XPENG G6 oder G9 mit schwenkbarer Anhängerkupplung sollten die Betroffenheit jetzt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer prüfen lassen und die Kupplung bis zur verbindlichen Klärung nicht verwenden. Der Rückruf betrifft ein Bauteil, an dem Anhänger oder Fahrradträger befestigt werden. Ein Versagen während der Fahrt kann deshalb andere Verkehrsteilnehmer gefährden und Ladung sowie Fahrzeug beschädigen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt die Aktion unter der Referenz 16892R. Der Herstellercode lautet 26OTCGN1. Als Abhilfe nennt der amtliche Datensatz den Austausch der Anhängerkupplung. XPENG spricht auf seiner eigenen Serviceseite von einer begrenzten Zahl betroffener G6 und G9 und kündigt an, die jeweiligen Fahrer zu kontaktieren, sobald überarbeitete Komponenten verfügbar sind.

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Welche Fahrzeuge betroffen sein können

Der KBA-Eintrag nennt die Baureihen XPENG G6 und G9 sowie den Produktionszeitraum vom 1. Februar bis 30. November 2025. Dieser Zeitraum grenzt die Aktion ein, beweist aber noch nicht, dass jedes in diesen Monaten gebaute Fahrzeug betroffen ist. Ausstattung, konkrete Kupplung und Fahrzeug-Identifizierungsnummer entscheiden über die Zuordnung.

Die FIN steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I und ist zusätzlich am Fahrzeug hinterlegt. Halter sollten sie einem autorisierten XPENG-Servicepartner nennen und ausdrücklich nach dem Rückrufcode 26OTCGN1 beziehungsweise der KBA-Referenz 16892R fragen. Das gilt auch dann, wenn noch kein Anschreiben eingetroffen ist. Ein Gebrauchtwagen kann den Besitzer gewechselt haben, und Kontaktdaten erreichen den Hersteller nicht immer sofort.

Eine bloße Sichtkontrolle genügt nicht. Der Sicherungsbolzen sitzt in der Verriegelung der einklappbaren Kupplung. Ob die betreffende Ausführung verbaut wurde und ob die Maßnahme bereits erledigt ist, lässt sich zuverlässig nur über Fahrzeugdaten und Werkstattunterlagen feststellen.

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Worin das Risiko besteht

Nach der Beschreibung des Kraftfahrt-Bundesamts kann der Sicherungsbolzen der einklappbaren Anhängerkupplung während der Fahrt versagen. Im dokumentierten Ablauf klappte die mit einem Fahrradträger versehene Kupplung nach unten. Damit geht es nicht nur um ein Komfortproblem: Ein beladener Träger kann seine vorgesehene Lage verlieren, auf die Fahrbahn geraten oder sich dem Boden gefährlich nähern.

XPENG formuliert auf seiner internationalen Serviceseite vorsorglich weitergehend und empfiehlt, die Anhängerkupplung bis zur Abhilfe nicht zu verwenden. Diese aktuelle Empfehlung ist für Halter die sicherste Handlungsgrundlage. Die dort zusätzlich genannten Lastangaben sind keine Freigabe, die Kupplung trotz ungeklärter Betroffenheit weiter zu nutzen.

Auch wenn die Kupplung eingerastet wirkt, ersetzt das keine technische Prüfung. Wer einen Fahrradträger, Anhänger oder Wohnwagen geplant hat, sollte die Fahrt verschieben oder eine andere Transportmöglichkeit wählen, bis XPENG die konkrete FIN geprüft hat.

Was Halter jetzt tun sollten

Praktische Rückruf-Checkliste

  • G6 oder G9 nicht allein nach Baujahr einordnen, sondern die FIN bereithalten.
  • Beim XPENG-Service nach 26OTCGN1 und KBA 16892R fragen.
  • Die Anhängerkupplung bis zur verbindlichen Klärung nicht benutzen.
  • Fahrradträger, Anhänger und Wohnwagen nicht an der ungeprüften Kupplung befestigen.
  • Termin, Rückrufstatus und erledigte Maßnahme schriftlich dokumentieren lassen.

Wer das Fahrzeug erst kaufen will, sollte sich vom Händler vor Vertragsabschluss oder Übergabe bestätigen lassen, ob die FIN unter die Aktion fällt und ob die neue Kupplung bereits montiert wurde. Bei einem Gebrauchtwagen gehören Rückrufstatus und Werkstattnachweis in die Fahrzeugprüfung. Eine offene Aktion ist nicht automatisch ein Grund gegen das Modell, sie verändert aber den kurzfristigen Nutzwert, wenn die Anhängerkupplung für Alltag oder Urlaub benötigt wird.

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Bis zur Reparatur sollte die elektrische Schwenkfunktion nicht zu Testzwecken wiederholt betätigt werden. Bei ungewöhnlichem Spiel, Geräuschen oder einer abgesenkten Kupplung ist das Fahrzeug sicher abzustellen; anschließend sollte der XPENG-Service das weitere Vorgehen festlegen. Betroffene sollten eine möglicherweise beschädigte Kupplung nicht selbst zerlegen.

Wie die Abhilfe abläuft

Der KBA-Datensatz nennt den Austausch der Anhängerkupplung als Maßnahme. XPENG erklärt, dass Fahrer betroffener Fahrzeuge kontaktiert werden und einen kostenfreien Servicetermin bei einem XPENG-Partner vereinbaren können, sobald die aktualisierten Komponenten verfügbar sind. Einen für jedes Fahrzeug verbindlichen Termin nennt die öffentlich zugängliche Serviceseite nicht.

Deshalb sollten Halter zwei Punkte getrennt klären: erstens, ob ihre FIN betroffen ist, und zweitens, wann das Ersatzteil am zuständigen Standort verfügbar ist. Wer die Kupplung beruflich oder für eine bereits gebuchte Reise benötigt, sollte dem Servicepartner diesen Nutzungsbedarf mitteilen, ohne daraus eine Lieferzusage abzuleiten.

Nach dem Werkstattbesuch gehört ein Eintrag über die erledigte Rückrufmaßnahme in die Unterlagen. Das hilft bei einem späteren Verkauf und verhindert, dass dieselbe offene Frage erneut entsteht. Maßgeblich bleiben die Angaben des Herstellers zur konkreten FIN und der jeweils aktuelle Status in der KBA-Rückrufdatenbank.

Häufige Fragen

Darf ich die Anhängerkupplung bis zum Werkstatttermin verwenden?

XPENG empfiehlt auf der aktuellen Serviceseite, die Anhängerkupplung bis zur Abhilfe nicht zu benutzen. Halter sollten sich daran halten und die konkrete FIN vom Servicepartner prüfen lassen.

Sind alle XPENG G6 und G9 betroffen?

Nein. Der KBA-Eintrag nennt bestimmte Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 1. Februar bis 30. November 2025. Die verbindliche Zuordnung erfolgt über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Was wird in der Werkstatt gemacht?

Als Abhilfe nennt das KBA den Austausch der Anhängerkupplung. XPENG will betroffene Fahrer kontaktieren und einen kostenfreien Termin anbieten, sobald aktualisierte Komponenten verfügbar sind.

Gilt der Rückruf auch für Fahrzeuge ohne Anhängerkupplung?

Der beschriebene Mangel betrifft die einklappbare Anhängerkupplung. Ob ein konkretes Fahrzeug die betroffene Ausführung besitzt oder einer Aktion zugeordnet ist, muss der Hersteller anhand der FIN bestätigen.

Nutzen Sie Ihren G6 oder G9 regelmäßig mit Fahrradträger oder Anhänger, und hat Ihr Servicepartner die FIN bereits geprüft? Teilen Sie Ihre sachlichen Erfahrungen in den Kommentaren.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 6. November 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und formuliert und ist zur menschlichen redaktionellen Prüfung vorgesehen.

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