CDU/CSU und SPD stimmten zu, AfD, Grüne und Linke dagegen – die Reform soll 2027 greifen, sofern der Bundesrat zustimmt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag hat am 5. November 2026 die Novelle des Fahrlehrergesetzes beschlossen (Drucksache 21/7404 in der Fassung 21/8979 des Verkehrsausschusses); CDU/CSU und SPD stimmten dafür, AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen.
- Die Präsenzpflicht im Theorieunterricht entfällt, der Fragenkatalog mit derzeit über 1.100 Fragen soll um etwa ein Drittel kleiner werden, und die festen zwölf Sonderfahrten (fünf Überland-, vier Autobahn-, drei Dunkelheitsfahrten) weichen einer Pflicht ohne feste Stundenzahl.
- Der Führerschein der Klasse B kostet laut Bundesverkehrsministerium derzeit im Schnitt rund 3.400 Euro; ADAC-Verkehrspolitikchef Ulrich Chiellino bezifferte das mögliche Einsparpotenzial bei der Bundestagsanhörung auf bis zu einem Drittel – eine gesetzliche Garantie dafür gibt es nicht.
Der Bundestag hat die Fahrausbildung neu geregelt: Theorie lässt sich künftig digital per App lernen, feste Pflichtstunden entfallen. Das soll den Führerschein flexibler und oft günstiger machen.
Formal beschlossen wurde die Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – ein Vorhaben, das die Bundesregierung unter dem damaligen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) im Mai 2026 im Kabinett auf den Weg gebracht hatte. Zuständig ist inzwischen Steffen Bilger (CDU), der das Ministerium seit dem 29. Juli 2026 führt.
Bis das Gesetz Fahrschülerinnen und Fahrschüler tatsächlich erreicht, fehlt noch ein Schritt: Es muss den Bundesrat passieren. Erst danach steht der genaue Starttermin fest, den die Bundesregierung für Anfang 2027 anstrebt.
Der Bundestag hat entschieden
Für den Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium (Drucksache 21/7404) stimmten am 5. November 2026 die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/8979). Dagegen stimmten AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die jeweils weitergehende Änderungen verlangt hatten. Ein Entschließungsantrag der Grünen für zusätzliche Nachbesserungen scheiterte ebenso wie ein AfD-Antrag, der einen Führerschein „für einen Euro“ über einen zinsfreien Kleinkredit erreichen wollte.
Der Titel des Gesetzes klingt technisch, die Wirkung ist es nicht: Es ordnet neu, wie Fahrschulen in Deutschland ausbilden dürfen, was Fahrschülerinnen und Fahrschüler lernen müssen und wie die Theorie- und Praxisprüfung ablaufen.
„Mit mehr digitalem Unterricht und einer Bürokratieentlastung wollen wir die Kosten senken.“
Steffen Bilger, Bundesminister für Verkehr (CDU), im Interview mit der „Welt“, 9. Oktober 2026
Das ändert sich beim Führerschein
Bei der Theorie entfällt die Pflicht zum Präsenzunterricht: Wissen lässt sich künftig vollständig digital erwerben, etwa per App. Fahrschulen entscheiden selbst, welche Lernformate sie anbieten, und müssen dafür keine eigenen Schulungsräume mehr vorhalten. Der Fragenkatalog der Theorieprüfung, derzeit mehr als 1.100 Fragen, soll um rund ein Drittel verkleinert und das Bewertungssystem vereinfacht werden.
In der Praxis fallen die festen Vorgaben von zwölf Sonderfahrten weg – bisher fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten. Vorgeschrieben bleibt nur, dass solche Fahrten überhaupt stattfinden; wie viele Stunden ein einzelner Fahrschüler oder eine einzelne Fahrschülerin dafür braucht, soll die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer anhand der individuellen Fähigkeiten einschätzen. Bei der praktischen Prüfung selbst wird die reine Fahrzeit auf die EU-Mindestvorgabe von 25 Minuten zurückgeführt.
Dazu kommen Änderungen im Hintergrund: Fortbildungsfristen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer werden einheitlich auf vier Jahre festgelegt und digitalisiert, Dokumentationspflichten der Fahrschulen sinken, und Preise sowie Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig über die staatliche Plattform Mobilithek einsehbar sein.
Üben mit den Eltern erlaubt
Neu ist eine Experimentierklausel: Wer die Theorieprüfung bestanden hat, darf unter Anleitung nahestehender Personen – etwa der Eltern – zusätzlich auf öffentlichen Straßen üben. Das Gesetz ersetzt damit nicht die vorgeschriebenen Fahrstunden bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer, sondern ergänzt sie um zusätzliche, von Laien begleitete Übungsfahrten.
Genau an diesem Punkt setzt die lauteste Kritik aus der Fahrlehrerschaft an, wie die Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags am 5. Oktober 2026 zeigte.
Vor der Fahrschule prüfen
Was Fahrschülerinnen und Fahrschüler jetzt beachten sollten
- Die Reform gilt noch nicht: Ein laufender Ausbildungsvertrag läuft zunächst nach den bisherigen Regeln weiter, der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
- Vor einer Anmeldung bei der Fahrschule fragen, ob und wann sie auf digitale Lernformate und die flexiblere Stundenplanung umstellen will.
- Keine Fahrstunden aus Sorge vor der Reform überstürzt „durchziehen“ – ein belastbarer Starttermin steht erst nach der Zustimmung des Bundesrats fest.
- Beim Fahrschulvergleich künftig auf die Mobilithek-Angaben zu Preisen und Erfolgsquoten achten, sobald diese verfügbar sind.
Kritik: Tempo vor Sicherheit?
Nicht alle Sachverständigen der Anhörung im Verkehrsausschuss teilten die positive Einschätzung des ADAC. Andreas Dietrich, Fahrlehrer und Fahrschulinhaber, sprach von einer „Deklassierung der pädagogisch qualifizierten Fahrlehrerschaft“ durch die Experimentierklausel und sah Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit „extrem gefährdet“.
Jürgen Kopp, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, unterstützte eine modernere, flexiblere Fahrausbildung grundsätzlich, machte das aber von Bedingungen abhängig: Die Fahrschulbindung müsse erhalten bleiben, und Kostensenkungen dürften nicht zulasten sicherheitsrelevanter Kompetenzen gehen. Claudia Maria Ewers-Lauer, Präsidentin der Deutschen Fahrlehrer-Akademie, begrüßte die Reform im Grundsatz, warnte aber davor, die professionelle Ausbildung geringzuschätzen – Fahrschülerinnen und Fahrschüler bräuchten weiterhin persönliche Lernbegleitung.
Deutlich positiver äußerte sich Ingo Koßmann von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): Die Reform sei eine, „die den Namen verdient“, dem Verkehrsministerium sei „ein richtig guter Wurf gelungen“. Zwischen diesen Einschätzungen bewegt sich der Gesetzestext: Er lockert Vorgaben und baut Bürokratie ab, schreibt aber keine Mindest-Fahrstundenzahl und keine garantierte Ersparnis fest. Ob die Rechnung aus Sicht der Fahrschülerinnen und Fahrschüler aufgeht, hängt am Ende von der einzelnen Fahrschule und den individuellen Vorkenntnissen ab.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die neue Führerscheinregel?
Der Bundestag hat der Reform am 5. November 2026 zugestimmt. Bevor sie wirksam wird, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Bundesregierung strebt einen Start Anfang 2027 an, ein verbindliches Datum nennt der Gesetzestext bisher nicht.
Muss ich meinen laufenden Fahrschulvertrag jetzt kündigen oder neu abschließen?
Nein. Die Reform gilt erst ab Inkrafttreten und wirkt nicht rückwirkend auf bereits laufende Ausbildungen. Ein bestehender Vertrag läuft zunächst nach den bisherigen Regeln weiter.
Spare ich garantiert bis zu 1.000 Euro?
Nein. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat „im besten Fall“ eine Ersparnis von bis zu 1.000 Euro in Aussicht gestellt, ADAC-Verkehrspolitikchef Ulrich Chiellino sprach von einem Einsparpotenzial von bis zu einem Drittel. Beides sind Einschätzungen, keine gesetzlich garantierten Beträge. Wie viel ein einzelner Fahrschüler spart, hängt von der Region, der Fahrschule und der Zahl der benötigten Fahrstunden ab.
Dürfen jetzt wirklich Eltern den Fahrunterricht übernehmen?
Nicht vollständig. Die neue Experimentierklausel erlaubt zusätzliche Übungsfahrten auf öffentlichen Straßen unter Anleitung nahestehender Personen, aber erst nach bestandener Theorieprüfung. Die vorgeschriebenen Fahrten mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer – etwa auf der Autobahn, bei Dunkelheit und über Land – bleiben weiterhin Pflicht.
Ihre Meinung ist gefragt: Würden Sie Ihrem Kind zusätzliche Übungsfahrten unter eigener Anleitung zutrauen, oder sehen Sie darin eher ein Sicherheitsrisiko?
Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.
Quellen und Stand
- Deutscher Bundestag: Dokumentation zur Abstimmung über die Novelle des Fahrlehrergesetzes, 5. November 2026
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/7404
- Deutscher Bundestag: hib-Meldung zur öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss, 5. Oktober 2026 (hib 771/2026)
- Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung 043/2026 zum Kabinettsbeschluss
- Bundesregierung: Lebenslauf von Bundesminister Steffen Bilger
Recherche- und Datenstand: 5. November 2026. Die Darstellung bezieht sich auf die Fahrerlaubnisklasse B in Deutschland und ist eine redaktionelle Einordnung, kein individueller Rechtsrat zu Fahrschulverträgen oder Prüfungsfragen.
Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.
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