Die Verbraucherzentrale NRW klagt auf Rückzahlung vor dem Oberlandesgericht Hamm, das Klageregister ist offen. Stand: 24. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 1. Oktober 2026 zwei Klauseln für unwirksam erklärt, mit denen eine Abo-Gebühr erhöht wurde (Az. III ZR 205/25). Grund ist nach der Pressemitteilung des Gerichts fehlende Klarheit über die Rechte der Kundschaft.
  • Nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht es um die Erhöhung der Amazon-Prime-Gebühr zum 15. September 2022: von 69,00 auf 89,90 Euro im Jahr und von 7,99 auf 8,99 Euro im Monat.
  • Über Rückzahlungen ist mit diesem Urteil nicht entschieden. Dafür läuft eine getrennte Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25).
  • Die Anmeldung im Klageregister des deutschen Bundesamts für Justiz ist kostenlos und nach Angaben der Verbraucherzentrale bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Ein Termin dafür ist nicht bekannt.

Der Bundesgerichtshof hat die Klausel gekippt, mit der die Amazon-Prime-Gebühr 2022 erhöht wurde. Wer seither mehr gezahlt hat, kann sich kostenlos in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.

Das Urteil stammt vom 1. Oktober 2026. In der Pressemitteilung Nr. 184/2026 nennt der III. Zivilsenat nur „die Beklagte“, die ein Abonnement mit Warenversand und Streaming anbietet. Dass es um die Amazon EU S.à r.l. geht, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als Klägerin mit.

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Für Betroffene ist die zweite Frage die wichtigere: Das Urteil verbietet die Klausel, es ordnet aber keine Erstattung an. Geld zurück gibt es nur über ein zweites Verfahren – und dafür muss man sich selbst eintragen.

Was der BGH entschieden hat

Streitgegenstand waren die Ziffern 5.2 und 5.3 der Geschäftsbedingungen. Ziffer 5.2 erlaubt dem Anbieter, die Mitgliedsgebühr anzupassen, um gestiegene oder gesunkene Kosten weiterzugeben. Ziffer 5.3 regelt, wie eine Änderung wirksam wird: mindestens 30 Tage Vorlauf, Widerspruch möglich, Schweigen gilt als Zustimmung.

Genau diese Kombination hielt der Senat für unklar. Die Klauseln ließen sich so lesen, dass der Anbieter den Preis einseitig ändern darf und wer nicht mehr zahlen will, nur kündigen kann. Sie ließen sich aber auch so lesen, dass ein einfacher Widerspruch genügt und der alte Preis bestehen bleibt.

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Weil beide Lesarten vertretbar sind, wüsste die Kundschaft nicht, welche Rechte sie hat. Das benachteilige sie unangemessen; die Klauseln seien deshalb nach § 307 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam. Grundlage des Unterlassungsanspruchs ist § 1 UKlaG.

Der Senat wies sowohl die Revision der Beklagten als auch die Anschlussrevision des Klägers zurück. Vorinstanzen waren das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 15. Januar 2025, Az. 12 O 293/22) und das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 30. Oktober 2025, Az. I-20 U 19/25).

Die Preise seit September 2022

Die Erhöhung wurde nach den Angaben des Gerichts im Juli 2022 per E-Mail angekündigt und zum 15. September 2022 wirksam. In der E-Mail hieß es nach der Darstellung des Senats, die Änderung lasse sich nur durch eine Kündigung innerhalb von 30 Tagen ablehnen.

Tarif bis 14.09.2022 ab 15.09.2022 Differenz je Jahr
Prime, jährliche Zahlweise 69,00 € 89,90 € 20,90 €
Prime, monatliche Zahlweise 7,99 € 8,99 € 12,00 €
Prime Student, jährliche Zahlweise 34,00 € 44,90 € 10,90 €
Prime Student, monatliche Zahlweise 3,99 € 4,49 € 6,00 €
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, „Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften“, Stand 2. Oktober 2026. Die Differenz je Jahr ist aus den genannten Preisen berechnet: Berechnung NETZ-TRENDS, Stand 24. Oktober 2026.

Für Neuabschlüsse nennt amazon.de am 24. Oktober 2026 unverändert 8,99 Euro im Monat und 89,90 Euro im Jahr, für Prime Student 4,49 Euro im Monat. Die Entscheidung betrifft die Klausel, nicht die heutige Preisliste.

Was sich nach dem Urteil änderte

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale NRW hat der Anbieter noch am Abend des Urteilstags Mitglieder per E-Mail informiert, dass ihr Beitrag auf den ursprünglichen Betrag gesenkt werde. Ob die Senkung auch Prime Student erfasst, lässt die Verbraucherzentrale offen – diese Klausel war nicht Gegenstand des BGH-Verfahrens.

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Bereits gezahlte Mehrbeträge erstattet das Unternehmen nach denselben Angaben nicht von sich aus. Genau dafür führt die Verbraucherzentrale die Sammelklage.

Was eine Rückzahlung wert wäre

Wie viel zusammenkommt, hängt an der Zahlweise und daran, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde. Die Verbraucherzentrale beziffert die Differenz mit rund 20 Euro im Jahr bei jährlicher und rund 12 Euro im Jahr bei monatlicher Zahlweise.

Modellrechnung: vier Jahresbeiträge zum erhöhten Preis

  • Alter Jahrespreis: 69,00 Euro
  • Neuer Jahrespreis ab 15. September 2022: 89,90 Euro
  • Differenz je Jahresbeitrag: 20,90 Euro
  • Vier Jahresbeiträge: 83,60 Euro

Rechenweg: 89,90 € − 69,00 € = 20,90 €; 20,90 € × 4 = 83,60 €. Bei monatlicher Zahlweise sind es 1,00 € je Monat, über 48 Monate also 48,00 €. Modellrechnung der NETZ-TRENDS-Redaktion, keine Zusage: Über Rückzahlungen hat das Oberlandesgericht Hamm nicht entschieden.

Die Zahl der tatsächlich gezahlten Beiträge kennt jeder Haushalt selbst am besten – sie steht in den Rechnungen im eigenen Kundenkonto. Wer 2022 gekündigt und den höheren Preis nie gezahlt hat, gehört nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht zum Kreis der Anmeldeberechtigten.

Wer sich anmelden kann

Die Sammelklage ist am 5. Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eingegangen und wird dort unter dem Aktenzeichen I-13 VKl 1/25 geführt. Das Bundesamt für Justiz hat das Klageregister am 12. Januar 2026 geöffnet.

Die Anmeldung ist kostenlos und nach Angaben der Verbraucherzentrale ohne eigenes Prozessrisiko. Bis zum 10. Juni 2026 hatten sich demnach mehr als 130.000 Menschen eingetragen.

„Je länger Verbraucher:innen die erhöhten Beiträge gezahlt haben, desto höher kann auch der Betrag sein.“

Alina Baumann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW)

Teilnehmen kann nach den Angaben der Verbraucherzentrale, wer beim Wirksamwerden der Erhöhung ein laufendes Prime- oder Prime-Student-Abonnement hatte, danach den höheren Preis gezahlt hat und in Deutschland wohnt. Neuverträge sind nicht Teil der Klage.

Checkliste vor der Anmeldung

  • Im Kundenkonto nachsehen, seit wann die Mitgliedschaft läuft und ob sie am 15. September 2022 bestand.
  • Rechnungen durchgehen: Wie oft wurde der erhöhte Preis abgebucht, monatlich oder jährlich?
  • Prüfen, ob zwischendurch von jährlicher auf monatliche Zahlweise gewechselt wurde – das kann den anmeldbaren Zeitraum verkürzen.
  • E-Mail vom 1. Oktober 2026 suchen, falls der Beitrag gesenkt wurde, und aufbewahren.
  • Anmeldung über das Formular des Bundesamts für Justiz ausfüllen; sie ist kostenlos.
  • Anmeldung widerrufen ist möglich, solange die Anmeldefrist läuft.

Die Liste ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben im Klageregister und der eigene Vertrag.

Was offen bleibt

Offen ist zuerst der Terminkalender. Einen Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm nennt die Verbraucherzentrale nicht; erst drei Wochen nach der letzten Verhandlung schließt das Register.

Offen ist auch der Ausgang. Nach einem Urteil können beide Seiten Rechtsmittel einlegen; erst wenn die Klage Erfolg hat, folgt ein Umsetzungsverfahren, über das Betroffene ohne eigene Klage Geld erhalten können.

Unklar bleibt schließlich, ob die Senkung der laufenden Beiträge dauerhaft ist. Die Verbraucherzentrale beschreibt sie als Reaktion auf das Urteil, eine Zusage über die Zukunft ist damit nicht verbunden.

Wer sich ohnehin mit zurückgeforderten Entgelten befasst: Zu Bankentgelten lesen Sie auch unseren Bericht über die Verjährung bei Girokonto-Gebühren, zum Streaming-Markt unseren Beitrag zum Medienumsatz 2026.

Häufige Fragen

Bekomme ich durch das BGH-Urteil automatisch Geld zurück?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat am 1. Oktober 2026 nur die Klauseln für unwirksam erklärt (Az. III ZR 205/25). Über Rückzahlungen läuft ein getrenntes Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Wie viel kann ich anmelden?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW rund 20,90 Euro je Jahr bei jährlicher und rund 12 Euro je Jahr bei monatlicher Zahlweise, bei Prime Student 10,90 beziehungsweise 6 Euro. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde.

Bis wann ist die Anmeldung möglich?

Nach Angaben des Bundesamts für Justiz und der Verbraucherzentrale bis drei Wochen nach dem Ende der letzten mündlichen Verhandlung. Ein Verhandlungstermin ist nicht bekannt.

Was kostet die Anmeldung?

Nichts. Die Eintragung in das Klageregister des Bundesamts für Justiz ist nach Angaben der Verbraucherzentrale kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko.

Haben Sie die E-Mail über den gesenkten Beitrag bekommen – und haben Sie sich im Klageregister eingetragen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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