Ohne Rechtssicherheit bis 7. Dezember drohen laut Netzbetreibern höhere Entgelte als die vorläufigen 3,54 Cent pro Kilowattstunde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am Freitag, den 6. November 2026, Sachverständige zum Gesetzentwurf über den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für 2027 bis 2029 angehört.
  • Der Bundeszuschuss sinkt von 6,5 auf rund 5,53 Milliarden Euro pro Jahr, insgesamt rund 16,56 Milliarden Euro bis 2029, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds.
  • Ohne Rechtssicherheit bis zum 7. Dezember 2026 rechnen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit höheren Netzentgelten als den vorläufig angekündigten 3,54 Cent pro Kilowattstunde.
  • Eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox von Mitte Oktober beziffert den bundesweiten Anstieg der Strom-Netzentgelte 2027 auf durchschnittlich 1,9 Prozent, bei Gas auf rund 3 Prozent.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat heute Sachverständige zum geplanten Milliarden-Zuschuss für die Stromnetze angehört. Ohne rasche Einigung drohen Verbrauchern 2027 höhere Netzentgelte als bisher angekündigt.

Im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung am Freitagmorgen im Paul-Löbe-Haus in Berlin stand der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029″ (Bundestags-Drucksache 21/8236) der Bundesregierung. Fünf geladene Sachverständige bewerteten vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, ob die geplante Förderung ausreicht, um die Stromnetzkosten für Haushalte in Deutschland zu dämpfen.

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Für Verbraucher geht es um mehr als eine Haushaltsdebatte: Die Netzentgelte machen rund ein Viertel des Strompreises und knapp ein Fünftel des Gaspreises aus. Wie hoch der staatliche Zuschuss am Ende ausfällt, entscheidet direkt mit, wie stark die Stromrechnung 2027 steigt.

Bundestag verhandelt Milliarden-Zuschuss

Der Gesetzentwurf war am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen worden. Dort sollen die Stromkunden in Deutschland über den sogenannten Übertragungsnetzkostenzuschuss entlastet werden: Der Bund übernimmt einen Teil der Kosten, die beim Ausbau und Betrieb der vier großen Übertragungsnetze anfallen, damit sie nicht in voller Höhe über die Netzentgelte an Haushalte und Betriebe weitergereicht werden.

Für 2027 soll der Zuschuss rund 5,53 Milliarden Euro betragen – nach 6,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr 2026, ein Rückgang um rund 970 Millionen Euro beziehungsweise etwa 15 Prozent. Über die gesamte Laufzeit von 2027 bis 2029 sind nach Angaben des Bundestags rund 16,56 Milliarden Euro vorgesehen, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes. Die Bundesregierung begründet die Kürzung damit, dass Bürger und Wirtschaft zwar weiterhin vor schwer kalkulierbaren Mehrbelastungen geschützt werden sollen, der Bundeshaushalt die Entlastung aber nicht in bisheriger Höhe fortführen könne.

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Was die Sachverständigen sagen

In der rund einstündigen Anhörung kamen fünf geladene Fachleute zu Wort, deren Einschätzungen der Bundestag im Nachgang zusammenfasste:

  • Dr. Tom Bauermann vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung nannte den Zuschuss eine eher kurzfristige Maßnahme. Er schlug stattdessen vor, die staatliche Beteiligung an den Netzbetreibern auszuweiten, um die Kosten strukturell zu dämpfen.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) argumentierte, eine Senkung der Stromsteuer würde Verbraucher zielgenauer entlasten als ein Zuschuss zu den Netzkosten. Werde am Zuschuss festgehalten, müsse zumindest sichergestellt sein, dass die Entlastung tatsächlich bei privaten Haushalten ankomme.
  • Die Übertragungsnetzbetreiber bezeichneten den Zuschuss als wichtiges Signal und betonten, die mehrjährige Absicherung bis 2029 schaffe Planungssicherheit. Ein zügiges Gesetzgebungsverfahren sei nötig, damit die Netzentgelte für 2027 rechtssicher veröffentlicht werden könnten.
  • Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützte den Entwurf, hätte sich aber gewünscht, dass der Zuschuss auf dem Niveau von 2026 bleibt.
  • IG Metall trug die Förderung ebenfalls mit, kritisierte jedoch die Kürzung und forderte mindestens das Vorjahresniveau sowie eine strukturelle Lösung mit öffentlichem Eigenkapital an den Netzbetreibern.

Ein Termin für die zweite und dritte Lesung im Bundestag oder für die Befassung des Bundesrats steht nach den vorliegenden Unterlagen noch nicht fest.

Was das für die Netzentgelte 2027 bedeutet

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber – 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW – bereits am 1. Oktober 2026 vorläufige Netzentgelte für 2027 veröffentlicht. Unter der Annahme, dass der geplante Zuschuss wie vorgesehen fließt, liegt das Entgelt auf der Höchst- und Umspannungsebene bundesweit bei durchschnittlich 3,54 Cent pro Kilowattstunde – nach 2,86 Cent im Jahr 2026. Ohne den Zuschuss müssten die Netzbetreiber nach eigenen Angaben rund 6,52 Cent pro Kilowattstunde ansetzen, fast das Doppelte.

„Wie hoch die Netzgebühren ausfallen, hängt auch von den Kosten für den Ausbau und Betrieb der regionalen Stromnetze ab.“

Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox

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Die Übertragungsnetzbetreiber machten bei der Veröffentlichung im Oktober deutlich, dass ihre Zahlen vorläufig und unter Vorbehalt stehen: Liege bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit über das Fördergesetz vor, rechnen sie mit einer Erhöhung der endgültigen Entgelte für 2027. Bis zu diesem Stichtag muss das Gesetz also nicht zwingend vollständig verabschiedet sein, doch die Netzbetreiber benötigen nach eigener Aussage bis dahin ausreichende Klarheit über die Finanzierung, um ihre Preisblätter final kalkulieren zu können.

Modellrechnung: Was die Netzentgelte 2027 ausmachen

  • Strom, 3-Personen-Haushalt (4.000 kWh/Jahr): rund 8 Euro brutto mehr pro Jahr durch steigende Netzentgelte (bundesweiter Durchschnitt).
  • Gas, Einfamilienhaus (20.000 kWh/Jahr): rund 19 Euro brutto mehr pro Jahr durch steigende Netzentgelte (bundesweiter Durchschnitt).

Rechenweg: Verivox-Analyse vom 17. Oktober 2026 auf Basis veröffentlichter Preisblätter der Verteilnetzbetreiber; bundesweiter Strom-Anstieg rund 1,9 Prozent, Gas-Anstieg rund 3 Prozent gegenüber 2026. Regional kann die tatsächliche Veränderung deutlich abweichen (siehe nächster Abschnitt).

Regionale Unterschiede bei Strom und Gas

Die bundesweiten Durchschnittswerte verdecken teils deutliche regionale Unterschiede. Bei Strom steigen die Netzentgelte laut der Verivox-Auswertung in den alten Bundesländern im Schnitt um rund 10 Euro pro Haushalt und Jahr, in den neuen Bundesländern sinken sie dagegen um durchschnittlich rund 3 Euro. Am stärksten zulegen soll es in Hamburg. Bei Gas liegen die Erhöhungen in Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Brandenburg überdurchschnittlich hoch, während die Entgelte in Sachsen und Thüringen leicht sinken.

Eine unabhängige Auswertung des Datendienstleisters ene’t GmbH vom 9. Oktober 2026, die auf vorläufigen Preisblättern von zwölf Verteilnetzbetreibern mit rund 56,6 Prozent Abdeckung des Versorgungsgebiets beruht, zeigt eine ähnliche Spannbreite bei den reinen Verteilnetzentgelten für Strom: Der günstigste ausgewertete Netzbetreiber (Westnetz) kommt für einen Musterhaushalt auf 432,60 Euro im Jahr, knapp 42 Euro weniger als 2026. Beim teuersten prozentualen Anstieg liegt Bayernwerk Netz mit 329,40 Euro, gut 10,6 Prozent beziehungsweise gut 31 Euro mehr als im Vorjahr. Zwischen den günstigsten und teuersten ausgewerteten Netzgebieten liegen damit rund 195 Euro im Jahr – ein Unterschied, den allein der Wohnort bestimmt, nicht die Wahl des Stromanbieters.

Checkliste: Was Verbraucher jetzt tun können

  • Den eigenen Netzbetreiber kennen: Er ergibt sich aus dem Wohnort und ist nicht frei wählbar – anders als der Stromanbieter.
  • Die endgültigen Netzentgelte für 2027 werden erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens feststehen, voraussichtlich nach dem 7. Dezember 2026.
  • Bei einer Preiserhöhung des eigenen Vertriebstarifs greift in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – Tarife rechtzeitig vergleichen.
  • Wer selbst Strom erzeugt oder speichert (etwa über eine Photovoltaikanlage), sollte die Auswirkungen der Netzentgelte auf Bezugs- und Einspeisekosten im Blick behalten.

Häufige Fragen

Was sind Netzentgelte überhaupt?

Netzentgelte sind der Teil der Strom- oder Gasrechnung, mit dem Bau, Ausbau und Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze finanziert werden. Sie machen laut den Übertragungsnetzbetreibern rund ein Viertel des Strompreises und nach Angaben des Brancheverbands BDEW etwa ein Fünftel des Gaspreises für Haushalte aus.

Warum sollen die Netzentgelte 2027 steigen?

Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten sinkt 2027 von 6,5 auf rund 5,53 Milliarden Euro. Diese Lücke von rund 970 Millionen Euro fließt nach Angaben der Netzbetreiber tendenziell in höhere Netzentgelte, sofern sie nicht anderweitig ausgeglichen wird.

Wann stehen die endgültigen Netzentgelte für 2027 fest?

Das hängt vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ab. Die Übertragungsnetzbetreiber haben als Stichtag für die nötige Rechtssicherheit den 7. Dezember 2026 genannt – andernfalls rechnen sie mit höheren Entgelten als den vorläufig veröffentlichten 3,54 Cent pro Kilowattstunde.

Kann ich meinen Netzbetreiber wechseln, um höhere Entgelte zu vermeiden?

Nein. Der Netzbetreiber ist durch den Wohnort vorgegeben und nicht frei wählbar. Wählbar ist lediglich der Stromanbieter beziehungsweise Vertriebstarif.

Halten Sie die geplante Förderung für ausreichend, oder sollte der Staat die Netzkosten stärker abfedern? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen und Stand

Recherche- und Datenstand: 6. November 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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