Bestandsautos bleiben nach Darstellung einer Kanzlei unberührt; neu sind Bremsabrieb-Grenzwerte und Mindestwerte für Elektroauto-Akkus

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Angaben des ADAC gilt Euro 7 ab 29. November 2026 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle und ab 29. November 2027 für alle neu zugelassenen Pkw.
  • Bereits zugelassene Fahrzeuge sind laut der Kanzlei GvW nicht betroffen, eine Nachrüstpflicht besteht demnach nicht.
  • Neu sind unter anderem Grenzwerte für Bremsabrieb und Akku-Mindestwerte: 80 Prozent Kapazität nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometern, 72 Prozent nach 8 Jahren oder 160.000 Kilometern.

Ab 29. November 2026 gilt Euro 7 für neu genehmigte Pkw-Modelle, ab 29. November 2027 für alle Neuzulassungen in der EU. Bereits zugelassene Autos bleiben laut der Kanzlei GvW unberührt.

Geregelt ist die Abgasnorm Euro 7 in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland durch die Verordnung (EU) 2024/1257, die auf den 24. April 2024 datiert. Der erste Stichtag, der 29. November 2026, ist ein Sonntag und liegt in knapp fünf Wochen.

Anzeige

Für Kaufinteressierte und alle, die ein Auto halten, stellen sich vor allem drei Fragen: Was gilt für das Auto, das schon in der Garage steht? Was muss ein neues Auto künftig erfüllen? Und wird es dadurch teurer? Der Beitrag ordnet das anhand der Angaben des ADAC, einer Kanzlei und der EU-Kommission ein.

Zwei Stichtage: 2026 für Modelle, 2027 für alle

Nach der Übersicht des Automobilclubs (ADAC) gilt Euro 7 ab dem 29. November 2026 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle der Fahrzeugklasse M1. Ab dem 29. November 2027 gilt sie für alle neu zugelassenen Pkw.

Die Kanzlei GvW nennt in ihrem Überblick dieselben Daten auch für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1. Für Busse, Lkw und Anhänger folgen demnach der 29. Mai 2028 und der 29. Mai 2029.

Anzeige
Stichtag Was gilt für Pkw Quelle
1. Januar 2026 Euro 6e ist für alle neu zugelassenen Pkw verbindlich GvW
29. November 2026 Euro 7 gilt für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle ADAC, GvW
29. November 2027 Euro 7 gilt für alle neu zugelassenen Pkw ADAC, GvW
ab 2030 (geplant) Grenzwert für die Partikelanzahl bei Bremsen, Wert noch offen ADAC
ab 2035 Einheitlicher Grenzwert für Bremsabrieb bei allen Antrieben ADAC
Quelle: ADAC, Ratgeber zu Euro 7 (Seitenstand 23. September 2026), und GvW, Blogbeitrag zu Euro 6e und Euro 7; Zusammenstellung der Redaktion, Stand 26. Oktober 2026.

Nach dieser Staffelung darf ein Modell, das vor dem ersten Stichtag genehmigt wurde, noch bis zum 28. November 2027 erstmals zugelassen werden, ohne Euro 7 zu erfüllen. Bis dahin gilt für Neuzulassungen weiter Euro 6e; sie ist laut GvW seit dem 1. Januar 2026 für neu zugelassene Pkw verbindlich.

Bestandsautos: keine Nachrüstpflicht

Nach Darstellung der Kanzlei GvW sind Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind, von Euro 7 nicht betroffen, eine Nachrüstpflicht besteht nicht. Wer sein Auto behält, muss nach dieser Auswertung nichts unternehmen.

Die Kanzlei nennt außerdem ein Verbot für den Verkauf und Einbau typgenehmigungsrelevanter Systeme oder Bauteile ohne Euro-7-Genehmigung, das ab dem 29. November 2026 gilt. Wie sich das auf Ersatzteile für ältere Fahrzeuge auswirkt, geht aus dieser Zusammenfassung nicht hervor; bei Zweifeln hilft die Werkstatt oder der Text der Verordnung.

Euro 7 regelt Schadstoffe, Abrieb und Haltbarkeit. Die CO2-Flottengrenzwerte der EU sind ein eigenes Thema, über das zuletzt EU-Ausschüsse abstimmten, wie der Beitrag zum Verbrenner-Aus zeigt.

Abgas, Verdunstung, Abrieb: Was neu ist

Die Grenzwerte für Schadstoffe im Labortest nach WLTP bleiben laut ADAC gegenüber Euro 6 unverändert. Die Grenzwerte für Partikelmasse und Partikelanzahl gelten künftig für alle Benziner, nicht nur für Direkteinspritzer.

Anzeige

Der erfasste Größenbereich der Partikel reicht nach ADAC-Angaben von 10 statt bisher 23 Nanometern. Der Grenzwert für Verdunstungsemissionen bei Benzinern sinkt von 2,0 auf 1,5 Gramm je Test.

Neu ist, dass nicht nur der Auspuff zählt. Die EU-Kommission beschrieb in ihrer Darstellung des Vorschlags, dass Euro 7 erstmals weltweit auch Emissionen von Reifen und Bremsen regeln soll.

Laut ADAC unterscheiden sich die Grenzwerte für die Masse der Bremspartikel je nach Antrieb; ab 2035 gilt ein einheitlicher Wert. Ein Grenzwert für die Partikelanzahl ist ab 2030 geplant, sein Wert steht noch aus. Beim Reifenabrieb sind die Grenzwerte noch festzulegen.

Außerdem müssen Hersteller die Haltbarkeit der Abgasreinigung über 160.000 Kilometer oder 8 Jahre nachweisen. Zusätzlich ist laut ADAC eine längere Lebensdauer von bis zu 200.000 Kilometern oder 10 Jahren definiert, bei der ein Verschlechterungsfaktor von 1,2 für die Grenzwerte gilt.

E-Auto-Akku: Mindestens 80 Prozent nach 5 Jahren

Für Elektroautos und Plug-in-Hybride legt Euro 7 nach ADAC-Angaben erstmals verbindliche Mindestwerte für die Haltbarkeit des Antriebsakkus fest. Nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Kapazität nicht unter 80 Prozent des Ausgangswerts fallen, nach 8 Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.

Offen ist laut ADAC noch, welche Mindestreichweiten gelten sollen. Die Werte sind Vorgaben der Typgenehmigung; wie ein einzelner Akku im Alltag danach gemessen wird, geht aus den ausgewerteten Quellen nicht hervor. Die Garantiebedingungen eines Herstellers sind eine eigene vertragliche Frage.

Wie sich der Zustand von Antriebsakkus auf Gebrauchtpreise auswirken kann, steht im Beitrag zu den Restwerten gebrauchter E-Autos.

Fahrzeugpass und Akku-Daten

Hersteller müssen nach ADAC-Angaben für jedes Fahrzeug einen Umweltpass in digitaler Form ausstellen und den Kaufenden übergeben. Er enthält Angaben zu Emissionen, Verbrauch, elektrischer Reichweite, Motorleistung und Akkuhaltbarkeit.

Daten zum Akkuzustand sollen laut ADAC in Echtzeit mit denen, die das Fahrzeug besitzen, und mit Dritten geteilt werden; Einzelheiten sind noch festzulegen. Ob und ab wann auch gebrauchte Fahrzeuge solche Daten bieten, ist den ausgewerteten Quellen nicht zu entnehmen.

Mehrkosten: Kommission schätzte 90 bis 150 Euro

Die EU-Kommission schätzte die Kosten in ihrem Vorschlag vom November 2022 auf 90 bis 150 Euro je Pkw und Transporter. Das liege weit unter einem Prozent des durchschnittlichen Fahrzeugpreises in der EU. Es war eine Schätzung zum Vorschlag, nicht zur beschlossenen Verordnung vom April 2024.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung für einen Neuwagen, dessen Preis hier angenommen wird.

Modellrechnung: Kommissionsschätzung bei 30.000 Euro Kaufpreis

  • Annahmen: Kaufpreis 30.000 Euro (angenommen, kein Marktwert); Mehrkosten 90 bis 150 Euro laut Schätzung der EU-Kommission von 2022
  • Untergrenze: 90 Euro geteilt durch 30.000 Euro sind 0,3 Prozent
  • Obergrenze: 150 Euro geteilt durch 30.000 Euro sind 0,5 Prozent

Rechenweg: Mehrkosten geteilt durch Kaufpreis, mal 100. Modellrechnung der Redaktion, keine Prognose für einzelne Modelle; die Preise im Autohaus können abweichen.

Die Rechnung zeigt nur, dass die damals geschätzte Spanne gegenüber dem Kaufpreis klein ist. Welche Preise Hersteller ab 2027 tatsächlich verlangen, steht in keiner der ausgewerteten Quellen. Aktuelle Zuschüsse für Elektroautos behandelt der Beitrag zur E-Auto-Prämie.

Vier Punkte vor dem Neuwagenkauf

Wer in den kommenden Monaten einen Neuwagen kaufen will, kann sich auf wenige Fragen beschränken.

Vier Punkte vor dem Neuwagenkauf

  • Abgasnorm erfragen: Im Angebot festhalten lassen, ob das Modell Euro 6e oder Euro 7 erfüllt; bis Ende November 2027 sind nach der Staffelung beide Varianten möglich.
  • Bestandsauto: Nach Darstellung der Kanzlei GvW ist nichts zu tun; bei Fragen zu Ersatzteilen die Werkstatt ansprechen.
  • Akku-Garantie: Bei Elektroauto und Plug-in-Hybrid die Garantiebedingungen des Herstellers lesen; sie sind getrennt von den Euro-7-Mindestwerten zu betrachten.
  • Umweltpass: Nachfragen, wie der digitale Fahrzeugpass übergeben wird; Einzelheiten sind laut ADAC teils noch festzulegen.

Ein unmittelbarer Zeitdruck ergibt sich aus den Stichtagen nach diesen Angaben nicht: Der erste betrifft neue Modelle, für alle Neuzulassungen gilt Euro 7 erst ein Jahr später. Wer ohnehin ein Auto kaufen möchte, kann beide Normstufen im Angebot vergleichen.

Häufige Fragen

Muss ich mein Auto nachrüsten oder austauschen?

Nach Darstellung der Kanzlei GvW sind bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge von Euro 7 nicht betroffen, eine Nachrüstpflicht besteht nicht.

Ab wann muss ein Neuwagen Euro 7 erfüllen?

Nach ADAC-Angaben gilt Euro 7 für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle ab 29. November 2026 und für alle neu zugelassenen Pkw ab 29. November 2027.

Was ändert sich gegenüber Euro 6?

Die Schadstoffgrenzwerte im WLTP-Labortest bleiben laut ADAC unverändert. Neu sind unter anderem Partikelgrenzwerte für alle Benziner, Vorgaben für Bremsabrieb, Akku-Mindestwerte und ein digitaler Umweltpass.

Wie viel Akkukapazität muss ein neues E-Auto behalten?

Nach ADAC-Angaben mindestens 80 Prozent nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometern und mindestens 72 Prozent nach 8 Jahren oder 160.000 Kilometern.

Planen Sie in den kommenden Monaten einen Autokauf – und spielt die Abgasnorm dabei für Sie eine Rolle? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Recherche- und Quellenstand: 26. Oktober 2026.

Transparenz: KI-Unterstützung

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

Kommentar schreiben