Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erreicht das Verbot und rät, solche Schreiben zu ignorieren und die MaLo-ID nicht am Telefon zu nennen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht Berlin II hat einer Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen primastrom stattgegeben.
  • Das Unternehmen darf Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr ohne vorherige Einwilligung schriftlich zum „Rückruf“ auffordern.
  • Das Urteil ist nach Angaben der Verbraucherzentrale noch nicht rechtskräftig; eine Stellungnahme von primastrom enthält deren Mitteilung nicht.
  • Der Rat der Verbraucherzentrale: Solche Briefe ignorieren und Zählernummer sowie MaLo-ID nicht am Telefon nennen.

Das Landgericht Berlin II hat dem Unternehmen primastrom untersagt, Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Einwilligung schriftlich zum Rückruf aufzufordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das teilte die Verbraucherzentrale Niedersachsen am 19. Oktober 2026 in einer Pressemitteilung mit. Sie war gegen die primastrom GmbH vor Gericht gezogen, weil das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte.

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Wer ein solches Schreiben im Briefkasten findet, muss nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht reagieren. Wichtiger ist, was man am Telefon preisgibt.

Was das Gericht dem Unternehmen untersagt

Laut Verbraucherzentrale darf primastrom Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr ohne vorherige Einwilligung schriftlich zu einem „Rückruf“ auffordern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale begründete das Gericht das so: Die Formulierung sei geeignet, Sorgen und Ängste auszulösen. Angeschriebene könnten dadurch zu geschäftlichen Entscheidungen verleitet werden, die sie sonst nicht getroffen hätten.

Ein Aktenzeichen und das Datum des Urteils nennt die Mitteilung nicht. Auch eine Stellungnahme von primastrom enthält sie nicht. Ob das Unternehmen gegen das Urteil vorgeht, geht aus der Mitteilung ebenfalls nicht hervor.

Warum die Verbraucherzentrale klagte

Die Verbraucherzentrale sieht in den Schreiben einen Umweg: Werbeanrufe sind in Deutschland ohne vorherige Einwilligung verboten, ein Brief mit Rückruf-Bitte soll dieses Verbot nach ihrer Darstellung umgehen. Dazu kommt eine Identifikationsnummer im Briefkopf, die den Eindruck erwecke, es bestehe bereits eine Kundennummer.

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„Eine solche Geschäftspraxis ist irreführend und setzt Menschen unzulässig unter Druck.“

René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Zietlow-Zahl kritisiert außerdem, die Wortwahl suggeriere, dass sich die Angeschriebenen unbedingt aktiv zurückmelden müssen. Nach der Mitteilung ist das nicht der Fall.

Warum die MaLo-ID nicht ans Telefon gehört

Die Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID, identifiziert den Stromanschluss eines Haushalts. Sie steht laut Verbraucherzentrale auf der Stromabrechnung. Kennt ein Unternehmen diese Angabe, kann es nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen Haushalte ohne deren Zustimmung beim bisherigen Versorger abmelden. Ein neuer Vertrag entstehe dadurch zwar nicht, die Abmeldung könne aber viel Ärger verursachen.

Seit Juni 2025 muss ein Stromanbieterwechsel in Deutschland werktags innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt werden. Die Verbraucherzentralen warnen deshalb vor untergeschobenen Verträgen: Die Umstellung kann abgeschlossen sein, bevor Betroffene reagieren. Die 24-Stunden-Frist betrifft nur die Technik; vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter gelten weiter.

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Was Angeschriebene jetzt tun können

Checkliste bei Werbepost und Anrufen zum Strom

  • Werbeschreiben mit Rückruf-Bitte ignorieren; laut Verbraucherzentrale Niedersachsen entstehen daraus keine Folgen.
  • Zählernummer und MaLo-ID weder am Telefon noch an der Haustür nennen.
  • Bei einem unerwünschten Wechsel sofort den Netzbetreiber und den bisherigen Anbieter informieren.
  • Einen neuen Vertrag schriftlich widerrufen, möglichst per Einschreiben; die Widerrufsfrist beträgt laut Verbraucherzentrale 14 Tage.
  • Schreiben, Screenshots und Verträge aufbewahren.

Wer unerlaubte Werbeanrufe erhält, kann sich bei der deutschen Bundesnetzagentur beschweren. Sie kann nach eigenen Angaben Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Für Fragen zu einem angeblichen Vertragsabschluss bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen nach eigenen Angaben kostenlose Beratung vor Ort, telefonisch und per Video an.

Was noch offen ist

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Verfahren kann also weitergehen. Wie primastrom die Entscheidung bewertet, ist nicht bekannt. Der Fall betrifft zudem nur die in der Mitteilung beschriebenen Schreiben dieses Unternehmens; eine Aussage über andere Anbieter ist daraus nicht abzuleiten.

Wer Strom- oder Gaskosten im Blick behalten will, findet bei uns auch die Hintergründe zur Grundversorgung und zum Preisabstand beim Strom sowie zu den Fristen vor einer Strom- und Gassperre.

Häufige Fragen

Muss ich auf einen Brief mit Rückruf-Bitte reagieren?

Nein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen kann man solche Werbeschreiben ignorieren; daraus entstehen keine weiteren Folgen.

Ist das Urteil schon rechtskräftig?

Nein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt das Urteil des Landgerichts Berlin II ausdrücklich noch nicht rechtskräftig.

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die Marktlokations-ID kennzeichnet den Stromanschluss. Laut Verbraucherzentrale steht sie auf der Stromabrechnung und sollte nicht an Unberechtigte weitergegeben werden.

Wohin wende ich mich bei unerlaubten Werbeanrufen?

An die Bundesnetzagentur. Sie bietet dafür ein Online-Beschwerdeformular an und kann Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen.

Haben Sie schon einmal Werbepost mit Rückruf-Bitte von einem Energieanbieter bekommen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gerne in die Kommentare.

Quellen

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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